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ben1982

Hallo Freunde,

 

habe mir eine Rurüp Rente aufreden lassen. Nachdem ich nicht selbstständig bin oder eine übermässiges Gehalt habe, sah ich keinen Vorteil in dieser Rente und habe sie noch vor einem Jahr Laufzeit gekündigt.

 

Leider habe ich mich zu sehr auf meinen Vermittler verlassen und nicht selber genug Informationen eingeholt.

Was passiert bei Kündigung mit den vorhandenen Fondanteilen - darf die Versicherung diese behalten und als Abschlußgebühren verrechnen?

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Kristian
· bearbeitet von Kristian

Die Rüruprente ist nach Ablauf der Widerrufsfrist direkt nach Vertragsabschluss nicht mehr kündbar.

 

EDIT: Vererben kann man sie übrigens auch nicht.

Im Todesfall geht das Guthaben bei Versicherungsverträgen an die Versicherungsgesellschaft, bei der DWS Basisrente Premium ist es z.B. so, dass bei Tod eines Kunden dessen Fondsanteile zum Jahresende unter den anderen Basisrentekunden aufgeteilt und deren Verträgen gutgeschrieben werden.

 

Gruß, Kristian

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straßenköter
Die Rüruprente ist nach Ablauf der Widerrufsfrist direkt nach Vertragsabschluss nicht mehr kündbar.

 

EDIT: Vererben kann man sie übrigens auch nicht.

Im Todesfall geht das Guthaben bei Versicherungsverträgen an die Versicherungsgesellschaft, bei der DWS Basisrente Premium ist es z.B. so, dass bei Tod eines Kunden dessen Fondsanteile zum Jahresende unter den anderen Basisrentekunden aufgeteilt und deren Verträgen gutgeschrieben werden.

 

Gruß, Kristian

 

Den Teil mit der kündbarkeit winke ich so durch. Beim Todesfall gibt es sehrwohl eine Erbmöglichkeit:

 

Welche Leistungen werden im Todesfall erbracht?

 

Grundsätzlich verfällt das in der Rürup-Rente angesparte Vermögen im Todesfall. Es ist allerdings möglich und auch ratsam, bei Abschluss einen Hinterbliebenenschutz in den Vertrag aufzunehmen. Eine Todesfallabsicherung in Form einer Kapitalgarantie bzw. Rentengarantiezeit kann als Hinterbliebenenrente abgeschlossen werden.

 

An wen kann eine Todesfallleistung ausbezahlt werden?

 

Hier gibt es strenge gesetzliche Vorschriften, da die Rürup-Rente der ersten Schicht der Altersvorsorge angehört und staatliche Förderungen gewährt werden. In der Ansparzeit erhält bei Versterben des Anlegers ein Ehegatte eine lebenslange Leibrente oder kann das Kapital auf einen eigenen Rürup-Vertrag übertragen lassen. Falls kein bezugsberechtigter Ehegatte existiert, wird stattdessen an bezugsberechtigte Kinder eine Waisenrente ausgezahlt. Als bezugsberechtigte Kinder gelten Kinder bis zum 18. Lebensjahr bzw. darüber hinaus bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie sich in einer Ausbildung befinden. Die Waisenrente wird auch nur bis zu diesem Termin gezahlt. Eine Auszahlung an andere Personen ist aufgrund von gesetzlichen Vorschriften nicht möglich.

 

straßenköter

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Kristian
· bearbeitet von Kristian
Den Teil mit der kündbarkeit winke ich so durch. Beim Todesfall gibt es sehrwohl eine Erbmöglichkeit:

 

Welche Leistungen werden im Todesfall erbracht?

 

Grundsätzlich verfällt das in der Rürup-Rente angesparte Vermögen im Todesfall. Es ist allerdings möglich und auch ratsam, bei Abschluss einen Hinterbliebenenschutz in den Vertrag aufzunehmen. Eine Todesfallabsicherung in Form einer Kapitalgarantie bzw. Rentengarantiezeit kann als Hinterbliebenenrente abgeschlossen werden.

 

Gut, dass die Versicherer da verschiedene Zusatzoptionen für die Hinterbliebenenabsicherung (mit enstprechenden Zusatzkosten) anbieten, habe ich ja nicht bestritten.Fakt ist auf jedenfall, die eingezahlte Kohle ist im Todesfall weg, genau wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung auch. Da gibts dann auch nur noch eine eingeschränkte Waisenrente.

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straßenköter
Gut, dass die Versicherer da verschiedene Zusatzoptionen für die Hinterbliebenenabsicherung (mit enstprechenden Zusatzkosten) anbieten, habe ich ja nicht bestritten.Fakt ist auf jedenfall, die eingezahlte Kohle ist im Todesfall weg, genau wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung auch. Da gibts dann auch nur noch eine eingeschränkte Waisenrente.

 

Ich vermute mal schon, dass sich die Versicherer dies gut bezahlen lassen. Aber außer dem Teil, der für die Rente ab 85 Jahre beiseite gelegt worden ist, bleibt der Rest beimTodesfallschutz erhalten. Insofern ist die eingezahlte Kohle nicht zwangsläufig weg.

 

In einem stimmen wir aber wahrscheinlich überein: Die Rürup-Rente sollten nur ganz wenige abschließen. Mit Sicherheit nicht der ledige kinderlose Geringverdiener. :unsure:

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Kristian
Ich vermute mal schon, dass sich die Versicherer dies gut bezahlen lassen. Aber außer dem Teil, der für die Rente ab 85 Jahre beiseite gelegt worden ist, bleibt der Rest beimTodesfallschutz erhalten. Insofern ist die eingezahlte Kohle nicht zwangsläufig weg.

 

In einem stimmen wir aber wahrscheinlich überein: Die Rürup-Rente sollten nur ganz wenige abschließen. Mit Sicherheit nicht der ledige kinderlose Geringverdiener. :unsure:

 

Ich glaub´ , Du verwechselst da jetzt was mit der Riesterrente.... :rolleyes:

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straßenköter
· bearbeitet von straßenköter

Ups, da hast Du Recht. Die Teilung vor/nach 85. Lebensjahr entfällt im Gegensatz zu Riester. Unter dem Strich ist das Geld bei Vereinbarung eines Hinterbliebenenschutzes aber nicht vollständig weg, sofern man verheiratet ist bzw. ein Kind im entsprechenden Alter hat.

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