Zum Inhalt springen
Tompom

Bruttolohnumwandlung + Sonderausgabenabzug

Empfohlene Beiträge

Tompom

Seit Tagen bin ich auf der Suche nach einer Antwort. Muss ich mir nach Jahrzehnten doch noch einen Steuerberater suchen oder weiß das hier jemand?

 

 

Habe eine Riesterversicherung und nutze den Sonderausgabenabzug von 2.100 /Jahr.

 

Nun hat der Arbeitgeber mir eine Bruttolohnumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge angeboten.

 

 

Frage:

Greift die Steuerfreiheit von 2.544 /Jahr für die Bruttolohnumwandlung irgendwie den Sonderausgabenabzug an oder kann ich tatsächlich so 2100+2544=4644/Jahr absetzen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
vanity
· bearbeitet von vanity
Seit Tagen bin ich auf der Suche nach einer Antwort. Muss ich mir nach Jahrzehnten doch noch einen Steuerberater suchen oder weiß das hier jemand?

 

 

Habe eine Riesterversicherung und nutze den Sonderausgabenabzug von 2.100 /Jahr.

 

Nun hat der Arbeitgeber mir eine Bruttolohnumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge angeboten.

 

 

Frage:

Greift die Steuerfreiheit von 2.544 /Jahr für die Bruttolohnumwandlung irgendwie den Sonderausgabenabzug an (NEIN) oder kann ich tatsächlich so 2100+2544=4644/Jahr absetzen (JEIN)?

- Riester wird im Rahmen der Veranlagung als Sonderausgabe berücksichtigt

- die BAV unterliegt, da Bruttolohnumwandlung, zunächst nicht der Versteuerung, sondern wird (in der Auszahlungsphase) nachgelagert versteuert.

 

JEIN deshalb, weil die 2544 nicht abgesetzt werden, sondern nicht zum steuerpflichtigen Einkommen zählen. Für dich kommt es auf dasselbe hinaus.

 

P. S.: Wäre nett, wenn das noch jemand bestätigen könnte! :-

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
highline

Kannst Brutto Entgeltumwandlung voll und gleichzeitig Riester voll machen! So solls übrigens sein :thumbsup:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Tompom

Danke für Eure Antworten. Klingt ja fast zu schön um wahr zu sein.

 

So solls übrigens sein

 

highline, was meinst Du bitte damit genau?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
highline

ordentlich vorsorgen, maximaler beitrag in riester und bav. meine persönliche meinung :-

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Fleisch

geht beides

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
el galleta
· bearbeitet von el galleta
geht beides

Dabei fällt mir ein... Was macht der BAV-Kalkulator? Haben wir schon die 52. KW? ;)

 

saludos,

el galleta

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
sekino
Frage:

Greift die Steuerfreiheit von 2.544 /Jahr für die Bruttolohnumwandlung irgendwie den Sonderausgabenabzug an oder kann ich tatsächlich so 2100+2544=4644/Jahr absetzen?

 

Wie bereits oben geschrieben, Du kannst beides machen. Die umgewandelten Beträge fließen 1:1 als Prämie in die Lebensversicherung. Es sind keine Steuern und auch keine Sozialversicherungsbeiträge auf die umgewandelten Beträge abzuführen. Insofern spart Dein Arbeitgeber auch. Dafür musst Du dann auf die Dir später zufließenden monatlichen Renten Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen. Das gilt auch, wenn Du Dir bei Fälligkeit einen Teil des Kapitals als Einmalbeitrag auszahlen lässt.

 

Achtung: Weil von den umgewandelten Beiträgen keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden, schmälert sich Deine Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung. Konkret heißt dies, dass Du bei einer Krankheit, die länger als 6 Wochen dauert, ein niedrigeres Krankengeld bekommst und dass Du bei Arbeitslosigkeit ein niedrigeres Arbeitslosengeld bekommst. Es sei denn, Du hast heute schon ein so hohes monatliches Entgelt, dass Du mit der Gehaltsumwandlung nicht unter die Beitragsbemessungsgrenzen (diese sind für die KV und die RV unterschiedlich hoch) rutscht ....

 

Mit Gruß

Sekino

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Tompom

Super, danke Euch (dieses Forum ist einfach der Knaller :thumbsup: )!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
culo

wo kommt die zahlt 2.544 her?

betrifft das eine direktversicherung?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
vanity
wo kommt die zahlt 2.544 her?

betrifft das eine direktversicherung?

2544 = (5300 p.m. x 12 Mon.) x 4% (= 4% der Beitragsbemessungsgrenze RV, hier von 2008, auf's Jahr bezogen)

Das ist die maximale Förderhöhe.

 

Aus Wiki (Direktversicherung)

Für Direktversicherungsverträge die auf Grund einer Zusage seit dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden gilt §3 Nr. 63 EStG. Hier sind alle Beiträge grundsätzlich bis zu 4% in der Beitragsbemessungsgrenze (West) der Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei.

 

Zwischen Arbeitgeberfinanzierung und Entgeltumwandlung wird nicht unterschieden, genauso wenig ist es für die Sozialversicherungsfreiheit noch notwendig, dass Beiträge aus Sonderzahlungen stammen.

 

Sofern keine Altzusage nach §40b EStG vorliegt, können nach Ausschöpfung der 4% der Beitragsbemessungsgrenze zusätzlich 1800 steuerfrei (ebenfalls nach §3 Nr. 63 EStG) in die Direktversicherung eingezahlt werden.

 

Direktversicherung würde noch zusätzlich gehen (bis 1.800)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
el galleta

2009 sind es 2.592 Eurinchen.

 

saludos,

el galleta

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
culo
· bearbeitet von culo
Das ist die maximale Förderhöhe.

 

kann nicht sein. das ist möglicherweise die max. höhe, auf die jeder einen anspruch hat. in absprache mit dem arbeitgeber kann aber auch mehr vereinbart werden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
vanity
· bearbeitet von vanity
kann nicht sein. das ist möglicherweise die max. höhe, auf die jeder einen anspruch hat. in absprache mit dem arbeitgeber kann aber auch mehr vereinbart werden.

Das ist dann aber bestimmt nicht mehr SV-/steuerfrei!

 

Nachtrag: Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass eine Höherversicherung über denselben Vertrag abgewickelt werden kann, da bei der nachgelagerten Versteuerung/Verbeitragung die begünstigten und nicht begünstigten Anteile nicht mehr auseinander dividiert werden können.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Fleisch
· bearbeitet von Schnitzel

@ el galetta: *räusper* äh :- wochenende...vlt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
vanity
@ el galetta: *räusper* äh :- wochenende...vlt.

... ist doch gar kein Problem, du hast doch noch 40 Wochen Zeit. Wir sind in KW 12! :)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Fleisch

äh nein, ich bin eher 13 wochen überfällig :blushing:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
el galleta
äh nein, ich bin eher 13 wochen überfällig :blushing:

Kein Problem, wird seinen Grund haben. ;)

 

saludos,

el galleta

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
culo
Das ist dann aber bestimmt nicht mehr SV-/steuerfrei!

 

Nachtrag: Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass eine Höherversicherung über denselben Vertrag abgewickelt werden kann, da bei der nachgelagerten Versteuerung/Verbeitragung die begünstigten und nicht begünstigten Anteile nicht mehr auseinander dividiert werden können.

 

sv-frei möglicherweise nicht, aber auf jeden fall steuerfrei. kommt bei mir alerdings eh nicht infrage , da ich barlohnumwandlung oberhalb der bemessungsgrenze betreibe. aber auf jeden fall mehr als 2.544 pro jahr.

einmal hat der arbeitgeber auch eine einmalige sonderzahlung in die bav als bruttolohnumwandlung gemacht, die den betrag 2.544 um ein mehrfaches überstiegen hat.

ich verstehe es wie gesagt so, dass die 4% bzw. 2.544 einen mindestanspruch darstellen, der aber auch überschritten werden kann, wenn der arbeitgeber damit einverstanden ist.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
vanity
· bearbeitet von vanity
sv-frei möglicherweise nicht, aber auf jeden fall steuerfrei. kommt bei mir alerdings eh nicht infrage , da ich barlohnumwandlung oberhalb der bemessungsgrenze betreibe. aber auf jeden fall mehr als 2.544 pro jahr.

einmal hat der arbeitgeber auch eine einmalige sonderzahlung in die bav als bruttolohnumwandlung gemacht, die den betrag 2.544 um ein mehrfaches überstiegen hat.

ich verstehe es wie gesagt so, dass die 4% bzw. 2.544 einen mindestanspruch darstellen, der aber auch überschritten werden kann, wenn der arbeitgeber damit einverstanden ist.

Durch einen anderen Thread ist etwas Licht in die Ursache unserer unterschiedlichen Auffassungen gekommen: Es hängt vom Durchführungsweg der bAV ab:

 

- Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds sind bezüglich der Steuerfreiheit gedeckelt (max. 2592 + 1800)

- Unterstützungskasse ist nach oben offen

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...