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masu

Steuerliche Absetzbarkeit von Sehhilfen...

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masu

Hallo,

 

ich hoffe bin mit meiner Frage hier richtig?

Lassen Sich Sehhilfen, die im Ausland gekauft wurden hier als aussergewöhnliche Belastungen geltend machen?

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Kezboard

<°)))o><

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harryguenter
· bearbeitet von harryguenter

Die Absetzbarkeit von Brillen beschränkt sich auf Brillen die (fast) ausschließlich für die Arbeit erforderlich sind, also z.B. spezielle Computerbrillen. Eine normale Lesebrille oder Fernsichtbrille ist nicht absetzbar da auch / überwiegend privat genutzt.

Ob eine Spezialbrille aus dem Ausland absetzbar wäre weiss ich nicht, eigentlich sollte es aber möglich sein sofern ggfs. Zolleinfuhrbestimmung beachtet wurden (deutsche Mehrwertsteuer entrichtet bei Einreise wenn mehr als 400 EUR Wert oder so ähnlich).

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masu

heisst das eine normale Brille ist nicht absetzbar :'(

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harryguenter
· bearbeitet von harryguenter
heisst das eine normale Brille ist nicht absetzbar :'(

Das würde dieser Satz von mir oben glaube ich wohl bedeuten (also: JA):

"Eine normale Lesebrille oder Fernsichtbrille ist nicht absetzbar da auch / überwiegend privat genutzt."

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Fleisch

was machbar ist, dass du die Aufwendungen absetzen kannst, sofern du eine bestimmte Schwelle in Prozent des Bruttoeinkommens p.a. überschreitest. Wo diese Grenze jedoch steuerlich zur Zeit liegt fragst du besser Sven, der is unser Steuerspezi.

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vanity
· bearbeitet von vanity

außergewöhnliche Belastung (Wiki)

 

Da muss dann schon eine ganz besondere Brille sein, vielleicht eine, mit der man in die Zukunft gucken kann. :D

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Fleisch

hehe, Glaskugeln ;)

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thomas80

Offtopic:

 

Im Ausland würde ich mir gleich die Augen lasern, danach kann man die Brille wegwerfen ( sofern man kurzsichtig (bis 8 Dioptrien) und nicht über 50 ist.

 

Ich hab für 450 Euro jetzt den Tiger Woods Adlerblick machen lassen....keine Brille mehr und sehe etwas besser als normale Menschen B)

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harryguenter
Da muss dann schon eine ganz besondere Brille sein, vielleicht eine, mit der man in die Zukunft gucken kann. :D

Sagte ich ja. Absetzbar sind beruflich bedingte Ausgaben - und das ist eine normale Brille eben nicht hinreichend.

 

was machbar ist, dass du die Aufwendungen absetzen kannst, sofern du eine bestimmte Schwelle in Prozent des Bruttoeinkommens p.a. überschreitest. Wo diese Grenze jedoch steuerlich zur Zeit liegt fragst du besser Sven, der is unser Steuerspezi.

Die Grenze für medizinische aussergewöhnliche Belastungen beträgt 2% vom Brutto die man selber tragen muß. Bei chronisch Kranken sinds meine ich nur 1%.

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Fleisch

@ harry: das ist die REgelung zur Belastungsgrenze nach dem SGB V. Ich meine die Belastungsgrenze nach dem EStG oder welches Steuerbuch auch immer da zugrunde gelegt wird

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Los_Andros
Augenoperationen, die eine Fehlsichtigkeit korrigieren (Refraktive Chirurgie) sind nach einer Verfügung der OFD Koblenz vom 22. Juni 2006 (Az. S 2284 A - St 32 3) als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen. Da bei der Augenoperation mit Laser immer eine Fehlsichtigkeit und damit eine Krankheit eines Steuerzahlers vorliegt, ist die Operation als Heilbehandlung einzustufen. Die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes für die Augen-Laser-Operation ist nicht notwendig.

 

und dann noch:

5% bis 15.340

6% über 15.340 bis 51.130

7% über 51.130

 

Also, einfache Rechnung, Du verdienst 50.000 Euro im Jahr, damit liegen Deine "Belastungsgrenze" bei 7.500 Euro. Außergewöhnliche Belastungen, die den Wert überschreiten, sind sie absetzbar.

 

 

Quelle: Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Außergewöhnliche_Belastung

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vanity
und dann noch:

5% bis 15.340 €

6% über 15.340 € bis 51.130 €

7% über 51.130 €

 

Also, einfache Rechnung, Du verdienst 50.000 Euro im Jahr, damit liegen Deine "Belastungsgrenze" bei 7.500 Euro 3.000 €. Außergewöhnliche Belastungen, die den Wert überschreiten, sind sie absetzbar.

 

 

Quelle: Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Außergewöhnliche_Belastung

wenn alleinstehend ohne Kinder: 6% von 50.000 € = 3.000 €

Basis ist Gesamtbetrag der Einkünfte. Kapitaleinkünfte zählen seit 2009 nicht mehr dazu.

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