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Quellensteuern bei ausländischen Bonds

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supertobs

Also nach meinen Erfahrungen kann man sich via DBA die 30 % sparen und die 15 % fiktive bleiben erhalten bei Portugal.

 

Nur wenn die Bank mitspielt. Bei Diba nicht der Fall.

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Andreas R.

Nur wenn die Bank mitspielt. Bei Diba nicht der Fall.

 

Oh, das wusste ich nicht.

Raiffeisenbereich musste lediglich ein Formular unterschreiben, Steuer-Nummer angeben und es läuft ohne Kosten.

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Al Bondy
Also nach meinen Erfahrungen kann man sich via DBA die 30 % sparen und die 15 % fiktive bleiben erhalten bei Portugal.

... da hats hier die gleichen Erfahrungen.

Voraussetzung ist der Antrag auf Vorabbefreiung,

wie zB bei comdirect: http://www.comdirect...df/corp0335.pdf

Auszug f. Portugal:

 

1.4 Portugal:

Aus abwicklungsbedingten Gründen ist es im Rahmen der Vorabbe-

freiung von portugiesischer Quellensteuer nicht vermeidbar, zunächst die

volle Quellensteuer abzuziehen. Die Quellensteuervergütung wird

wenige Arbeitstage nach der Zinsgutschrift mit rückwirkender Valuta ver-

anlasst. Wenn die Vorabbefreiung nicht möglich war, wird eine Quellen-

steuererstattung veranlasst. Der Auftrag ist auf Zinszahlungen portu-

giesischer Staatsanleihen beschränkt.

 

Vorabbefreiung ging sogar bei Targo, sollte also eigentlich auch bei Diba möglich sein,

ansosnten kann/sollte man sie per "Verbesserungsvorschlag" dahin bringen,

zumindest haben sie eine Gebühr für Rückerstattung schon in der Preisliste (die Vorabbefreiung ist aber für beide Seiten der einfachere und günstigere Weg):

 

Sonstige Kosten Direkt-Depot Euro

Rückforderung ausländischer Quellensteuer3 50,00

3 Die ING-DiBa wird die von Dritten berechneten Auslagen und fremden Kosten in Rechnung stellen.

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supertobs

Vorabbefreiung ging sogar bei Targo, sollte also eigentlich auch bei Diba möglich sein,

ansosnten kann/sollte man sie per "Verbesserungsvorschlag" dahin bringen,

zumindest haben sie eine Gebühr für Rückerstattung schon in der Preisliste (die Vorabbefreiung ist aber für beide Seiten der einfachere und günstigere Weg):

 

Habe schon angefragt.

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Karl Napf
· bearbeitet von Karl Napf

Bei Portugal gilt die Quellensteuer aber nur für den Kupon, nicht für den Kursgewinn, ja?

 

Die Portugal-Anleihe PTOTE1OE0019 hat eine Rendite von 16,30% netto bzw. 12,24% brutto laut Renditerechner der Börse Stuttgart (25% plus Soli).

Auf den Kupon von 4,375% fallen aber nun nicht 25,825%, sondern 40,55% Steuern an, also bleiben nur 2,601% netto vom Kupon übrig. Hätte man normale 25,825% Steuern bezahlen müssen, dann wäre ein Kupon von 2,601 / 0,73625 = 3,50657% ebenfalls bei 2,601% netto gelandet.

 

Setze ich nun im Renditerechner den Kupon für die oben genannte Anleihe manuell auf 3,50657%, dann bleibt eine Rendite von 15,26% brutto bzw. 11,49% netto übrig. Das ist immer noch erheblich mehr als Anleihen aus Venezuela, Albanien oder der Ukraine bis 2015.

Und diese 11,49% netto von 16,30% brutto entsprechen einem Steuersatz von 29,5% oder umgerechnet 27,97% * 1,055%.

 

Gegenüber einer deutschen Anleihe mit normaler Zinsbesteuerung plus vollem Soli fallen also gerade mal 3% mehr an Steuern an. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die 15% anrechenbare Steuer einen Vorteil gegenüber einer normalen Anleihe darstellen, weil auf diese schon mal kein Solidaritätszuschlag anfällt, und zudem nur ein gutes Drittel der Rendite von 16,30% brutto aus dem Zinskupon resultiert, während fast zwei Drittel der Rendite aus dem Kursgewinn stammen.

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Karl Napf
· bearbeitet von Karl Napf

(versehentliches Doppelposting)

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Al Bondy
Bei Portugal gilt die Quellensteuer aber nur für den Kupon, nicht für den Kursgewinn, ja?

 

... nur für die Zinssauschüttung und auch nur am Zahltag (Stückzins unterjährig ergo nicht, ggf Trenntage beachten).

Hab die Rechnung nich so ganz wirklich verstanden,

bei Vorabbefreiung zahlt man (unterm Strich nach erfolgter Erstattung) 10% AbgSt plus SolZ = 10.55% (wenn man die Ausschüttung am Zinszahlungstag kassiert),

Der Kursgewinn wird ganz normal mit 25% AbgSt plus SolZ = 26.375% bzw via Verrechnungstopf abgegolten (sofern er denn auch tatsächlich entsteht), ebenso ein unterjährig durch Verkauf realisierter Stückzinsertrag.

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Karl Napf
· bearbeitet von Karl Napf

Ich habe noch keine Portugal-Zinsen erhalten. Bei Dividenden aus anderen Ländern (z. B. USA-Aktien), wo ausländische Quellensteuer mit der deutschen Abschlagssteuer verrechnet wird, ist es aber so, dass auf diesen verrechneten Anteil kein Solidaritätszuschlag anfällt, sondern nur auf den darüber hinaus anfallenden Anteil der Abschlagssteuer.

Die Vorabbefreiung habe ich bewusst nicht berücksichtigt, weil sie offensichtlich nicht von allen Banken unterstützt wird. Mir ging es nur darum, zu zeigen, dass die "40,55% Steuer" auf Portugal-Anleihen in Wirklichkeit 'nur' 29,5% Steuern sind, weil sie auf den größten Teil der Rendite nicht anfallen.

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supertobs

Habe schon angefragt.

 

Reinfall, wie ewartet:

Die von Ihnen gewünschten Formulare können wir Ihnen nicht zur Verfügung stellen. Gerne erläutern wir Ihnen den Grund: Für eine Vorabbefreiung ist eine Namensoffenlegung und Wohnsitzbestätigung erforderlich. An diesem sogenannten "vereinfachten Verfahren" nehmen wir leider nicht teil.
(ING-DiBa)

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luca.tomic

Hallo zusammen,

 

ich klinke mich mit meinem ersten Posting hier nun in diesen Thread ein, da mich das Thema Quellensteuer seit ein paar Tagen beschäftigt. Und umso mehr ich mich damit auseinandersetze und diesbezüglich im Netz recherchiere, stelle ich fest, das anscheinend nur die wenigstens wirklich im Vorfeld wissen, was an Steuerabzügen bei ausl. Anleiheninvestitionen auf sie zu kommt. Zur Aufklärung der Thematik kann ich aktuell leider selber wenig neues beitragen, da ich mich - wie gesagt - erst seit kurzer Zeit damit auseinandersetze. :unsure:

 

Mir geht es auch nicht um die Erstattungsmöglichkeiten, welche ja manchmal sehr mühselig und langwierig sein können, sondern um effektive Rechengrundlagen, die bei zukünftigen Investments im Falle eines Falles zu berücksichtigen sind.

 

Aber ich hoffe, dass die Diskussion hier wieder etwas auflebt und daraus für alle Beteiligten wertvolle Infos enstehen. Aber genug der Einleitung, ich starte mit konkreten Fragen:

 

1. Ist die Aufstellung im ersten Posting noch aktuell? Das letzte Update ist ja doch eine Weile her.

 

2. Ist mittlerweile geklärt, was für den Abzug der Quellensteuer wirklich relevant ist? Soweit ich das in Erinnerung habe, standen zur Auswahl:

  • Sitz des Emittenten
  • Sitz der Zahlstelle/des Abrechnungssystems
  • Länderkennung der ISIN
  • Verwahrstelle (Offtopic-Frage: Ist die sog. Verwahrstelle immer das Wertpapierdepot des jeweiligen Investors, oder z.B. im Falle eins XS-Papiers Clearstream/Euroclear)

Am besten ein Beispiel:

 

  • ISIN: XS0542369219
  • Bezeichnung: Rheinmetall AG Anleihe v.2010(2017)
  • Sitz des Emittenten: Düsseldorf, DE
  • Zahlstelle/Abrechnungssystem: Euroclear und Clearstream, Luxembourg
  • Verwahrstelle: ?

 

 

So, jetzt sagt mir die Logik, deutscher Emittent, ich kaufe über einen deutschen Handelsplatz in ein deutsches WP-Depot. In der ersten Überlegung würde ich davon ausgehen, dass die Zinsen aus dieser Anleihe normal über die deutsche AgSt besteuert werden und gut ist. Jedoch verwirrt mich hierbei z.B. die vergangene Diskussion bzgl. Papieren mit XS im Allgemeinen. Ich habe etwas im Netz recherchiert, und nirgends findet man (zumindest ich nicht :) ) wirklich konkrete Angaben darüber, wie diese behandelt werden. Vielmehr ist der Tenor, dass es sich dabei manchmal um ein "Überraschungspaket" handeln kann und man sich plötzlich mit einem QuellenSt.-Abzug aus Timbuktu auseinandersetzen darf (jetzt nicht mit der genannten RHMA...generell). Ginge man nun davon aus, es wird nach Lux. Recht versteuert, hieße das meines Wissens nach erst einmal satte 35% Abzug + Abzug 25% in DE plus/minus Erstattung/Anerkennung/etc.

 

Ein weiteres Beispiel:

 

 

  • ISIN: FR0010957282
  • Bezeichnung: Peugeot S.A EO-Obl. 2010(16)
  • Sitz des Emittenten: Frankreich
  • Zahstelle/Abrechnungssystem: BNP Paribas Securities Services, Frankreich
  • Verwahrstelle: ?

Jetzt steht im ersten Posting, das auf Grund eurer Erfahrung Frankreich keine Quellensteuer einbehält. Auch in den Unterlagen (Stand Januar 2011) wird Frankreich in Spalte B mit 0/0 geführt. Aber woraus ergibt sich diese steuerliche Behandlung genau? Liegt das a) einfach daran, dass Frankreich im Allgemeinen keine Besteuerung von Zinseinkommen vorsieht (laut DBA-Papier), also rein auf nationalem Recht, d.h. für alle, Franzosen und Ausländer? Oder B) an etwas anderem?

 

Ich habe natürlich noch weitere Fragen, aber vielleicht stelle ich erst einmal diese beiden in den Raum, um es etwas übersichtlicher zu halten. Apropos Übersicht, entschuldigt bitte die schlampige Formatierung, aber mein Browser kommt hier mit der Forensoftware irgendwie nur schlecht zurecht.

 

Grüße

 

lt

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Karl Napf
· bearbeitet von Karl Napf

Gazprom emittiert seine Anleihen (mit XS-ISINs) über seine Luxembourg-Tochter Gaz Capital S.A., und die Anleihen werden auch dort gelagert. Quellensteuern wurden für solche Anleihen jedoch zumindest seit 2008 nicht einbehalten.

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luca.tomic
· bearbeitet von luca.tomic

Jetzt muss ich editieren, weil ich vorher Bockmist geschrieben habe:

 

Kann ich aus deinem Posting evtl. die Antwort meiner Offtopic-Frage insofern ableiten, als dass man als Verwahrungsort den tatsächlichen Lagerplatz der Anleihen betrachten kann? Mir geht es dabei jetzt nur um mein grundsätzliches Verständnis, worin sich die Verwahrstelle von Emittent und Zahlstelle unterscheidet. In der Regel werden Anleihen ja via Fremdemission durchgeführt, d.h. durch eine Bank (oder ein -enkonsortium). Diese regelt dann auch die Abwicklung wie z.B. Zinszahlungen. Solange diese sich z.B. in Frankreich oder Deutschland befindet, lautet die ISIN FR... bzw. DE... . Sobald Clearstream oder Euroclear diese Aufgabe übetragen wird, werden Papiere mit dem Kürzel XS geführt.

 

Kann ich nun daraus schließen, dass die Verwahrstelle auch immer gleich dieser Abrechnungs- und Zahlstelle ist? Oder könnte sich Abrechnungs- und Verwahrstelle noch einmal unterscheiden? Aus deiner Formulierung lese ich das so, dass die Verwahrstelle Gazprom S.A. ist, welche aber wahrscheinlich nicht die Zahl-/Abrechnungsstelle ist. Ggf. das kann abweichen, ist dann die Verwahrung oder die Abrechnung zuständig für das Länderkürzel?

 

Google brachte mich jetzt zu folgendem Ergebnis: XS bezeichnet die Verwahrstelle (in diesem Fall der Anleiheurkunde) Clearstream in Luxembourg oder Euroclear in Brüssel. Wikipedia sagte dann im Anschluss, beide übernehmen auch die Abrechnung. Somit wären Verwahr- und Abrechnungsstelle identisch? Meine popeligen Anfängerfragen sind mir fast ein wenig peinlich, merke ich gerade.

 

Zu den Gazprom Anleihen würde dies bedeuten: Emittent Gaz Capital S.A, Abrechnungsstelle und Verwahrstelle wahrscheinlich Clearstream. Was aber wiederum heißen würde, da sich beide in Luxembourg befinden und in Luxembourg meines Wissens nach entschieden hat, die EU-Quellensteuer in Höhe von mittlerweile 35% einzubehalten, dass etwas mit den Gazprom Bonds falsch läuft. Also falsch im Sinne von "warum machen die das nicht". :D Wäre der Emittent Gazprom Russland, könnte ich das ja unter Umständen noch nachvollziehen, aber so.:blink:

 

Gibt es da mittlerweile schon Erkenntnisse, ob der Sitz des Emittenten, die Abrechnungsstelle oder ggf die davon abweichende Verwahrstelle ausschlaggebend ist? Wer ist denn gesetzlich verpflichtet die Quellensteuer einzubehalten? Der Emittent?

 

Auf der Suche nach einer Systematik hinter dem Ganzen verdreht es mir momentan das Hirn. :D

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Andreas R.

Zu den Gazprom Anleihen würde dies bedeuten: Emittent Gaz Capital S.A, Abrechnungsstelle und Verwahrstelle wahrscheinlich Clearstream. Was aber wiederum heißen würde, da sich beide in Luxembourg befinden und in Luxembourg meines Wissens nach entschieden hat, die EU-Quellensteuer in Höhe von mittlerweile 35% einzubehalten, dass etwas mit den Gazprom Bonds falsch läuft. Also falsch im Sinne von "warum machen die das nicht". :D Wäre der Emittent Gazprom Russland, könnte ich das ja unter Umständen noch nachvollziehen, aber so.:blink:

 

 

Du würfelst hier munter verschiedene Quellensteuern durcheinander.

 

Luxemburg hat eine Quellensteuer für ZIV-Verweigerer in Höhe von 35 %. Wenn die Bonds in einem deutschen Depot liegen, ist das völlig wurscht und es wird in Luxemburg keine Quellensteuer einbehalten. Dafür wird hier mit der Abgeltungssteuer abgerechnet. XS-Papiere haben normal keine Probleme mit nationalen Quellensteuern.

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luca.tomic
· bearbeitet von luca.tomic

Ja kann sehr gut sein, dass ich total auf dem Holzweg bin. :-

 

Die 35% pauschal werden als Folge der Umsetzung einer EU-Richtlinie aktuell von Belgien, Österreich und Luxembourg erhoben, sofern keine Daten des Investors an entsprechende Stellen weitergeleitet werden. Davon zu unterscheiden sind die nationalen - ich nenne sie jetzt mal - Kapitalertragssteuern, die in jedem Land unterschiedlich hoch ausfallen und ggf. auch bei ausländischen Investoren erhoben werden. In diesem Fall werden die Daten jedoch an das zuständige FA des Investors weitergeleitet. Im Rahmen der DBAs kann man sich dann zuviel einbehaltene Steuer vom entsprechenden Staat wiederholen und den Rest auch bei der dann hier geltenden AgSt anrechnen. Hab ich das soweit richtig verstanden? crying.gif Verrechnet man jetzt die maximal zulässige Einbehaltung im Rahmen des DBA mit der AgSt, kommt es (zumindest bei den üblichen Verdächtigen) wieder auf 0. Nur setzt das eben voraus, sich die Kohle auch aus dem Ausland wiederzuholen.

 

Wenn ja, klärt das aber noch nicht wirklich die Frage (die man sich als Gesetz-und-Regel-geprägter-Bundesbürger natürlich stellt), nach welcher Muster diese nationalen Steuern einbehalten werden. Lese ich hier, Frankreich wäre kein Problem, steht drüben im Bondboard, Frankreich behält was ein. Genauso wird dort behauptet, dass auch für NL Anleihen manchmal einbehalten wird und sogar FI (was im DBA Papier mit 0/0 geführt wird) hätte schon was unterschlagen.Darüber hinaus, verbirgt sich hinter dem XS ein Italiener (ich glaube konkret war es Pirelli), gibts ebenfalls einen saftigen Abzug. Es muss doch da irgendwelche Richtlinien geben, die sich an irgendwelchen Kriterien orientieren.

 

Oder macht ihr das alle nach wie vor pi * Daumen + Erfahrung und tut euch den Stress mit den Erstattungen im Falle eines Falles an?

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Andreas R.
· bearbeitet von Andreas R.

Ja kann sehr gut sein, dass ich total auf dem Holzweg bin. :-

 

Die 35% pauschal werden als Folge der Umsetzung einer EU-Richtlinie aktuell von Belgien, Österreich und Luxembourg erhoben, sofern keine Daten des Investors an entsprechende Stellen weitergeleitet werden. Davon zu unterscheiden sind die nationalen - ich nenne sie jetzt mal - Kapitalertragssteuern, die in jedem Land unterschiedlich hoch ausfallen und ggf. auch bei ausländischen Investoren erhoben werden. In diesem Fall werden die Daten jedoch an das zuständige FA des Investors weitergeleitet. Im Rahmen der DBAs kann man sich dann zuviel einbehaltene Steuer vom entsprechenden Staat wiederholen und den Rest auch bei der dann hier geltenden AgSt anrechnen. Hab ich das soweit richtig verstanden? crying.gif Verrechnet man jetzt die maximal zulässige Einbehaltung im Rahmen des DBA mit der AgSt, kommt es (zumindest bei den üblichen Verdächtigen) wieder auf 0. Nur setzt das eben voraus, sich die Kohle auch aus dem Ausland wiederzuholen.

 

Nein, total daneben.

Wenn die Daten weitergeleitet werden, wird nix abgezogen.

Wenn pauschal besteuert wird (also 35 %), dann wird auch nix gemeldet.

"Aus dem Ausland wiederholen" geht hier ned, weil dein Geld ja im Ausland liegt.

Du führst z.B. ein Sparbuch in Österreich und hast dem ZIV-Austausch nicht eingewilligt -> Abzug.

Das hat nichts, aber gar nichts mit Bonds zu tun, die hier verwahrt werden.

 

Wenn ja, klärt das aber noch nicht wirklich die Frage (die man sich als Gesetz-und-Regel-geprägter-Bundesbürger natürlich stellt), nach welcher Muster diese nationalen Steuern einbehalten werden. Lese ich hier, Frankreich wäre kein Problem, steht drüben im Bondboard, Frankreich behält was ein. Genauso wird dort behauptet, dass auch für NL Anleihen manchmal einbehalten wird und sogar FI (was im DBA Papier mit 0/0 geführt wird) hätte schon was unterschlagen.Darüber hinaus, verbirgt sich hinter dem XS ein Italiener (ich glaube konkret war es Pirelli), gibts ebenfalls einen saftigen Abzug. Es muss doch da irgendwelche Richtlinien geben, die sich an irgendwelchen Kriterien orientieren.

 

Oder macht ihr das alle nach wie vor pi * Daumen + Erfahrung und tut euch den Stress mit den Erstattungen im Falle eines Falles an?

 

Frankreich ist bei Aktien sch*****. NL genauso. Hab noch nie gehört, dass Anleihen aus diesen Ländern Probleme gemacht hätten.

Italien ist ein gigantisches Problem, die verlangen sogar auf gezahlte !!! Stückzinsen Quellensteuer.

Rückerstattung kann ca. 8 Jahre dauern.

 

Nix pi * Daumen. Vor dem Kauf gewisser Kandidaten werden erstmal die WM-Daten gecheckt, dann ist man (für die aktuelle Rechtslage) auf der sicheren Seite.

Wenn später was geändert wird, muss man eben über einen Austausch der Anlage nachdenken.

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luca.tomic

Hey vielen vielen Dank, dass du mir das so geduldig erklärst. Ich liege aber auch jedesmal daneben. :(

 

Nehmen wir jetzt mal wieder das Beispiel der Peuget Anleihe. Angenommen ich kaufe diese in Stuttgart und lege sie in ein deutsches Depot. Verwahrt wird sie in Frankreich. Zusätzlich kaufe ich eine AT&S aus Österreich, ebenfalls im deutschen Handel (was aber wohl keine Rolle spielt, wieder daneben?). Diese wird in Österreich verwahrt. Muss ich nun zusätzlich bei meiner Bank einen ZIV Austausch beantragen, und wenn ja, jeweils einen für Frankreich und einen für Österreich? Oder geschieht das alles automatisch? Mache ich das nicht, werden in Österreich 35% pauschal einbehalten und wieviel in Frankreich? 0% laut der Auflistung in dem DBA Papier. Tausche ich Frankreich gegen Polen, 20%.

 

Ich habe das DBA Papier so verstanden, dass z.B. in Polen 20% einbehalten werden können (nationales Recht), durch das DBA aber maximal nur 5% einbehalten werden dürfen. Infolgedessen dürfte ich 15% von Polen wieder zurückfordern. Die in Polen verbliebenen 5% darf ich laut der DBA Tabelle auf die AgSt anrechnen und habe somit in Summe wieder 25% Steuerbelastung. Sag jetzt bitte nicht, ich hab das wieder nicht gerallt, sonst lieg ich gleich unterm Tisch.

 

Und brennend interessiert mich natürlich, was sind denn WM-Daten? WM Datenservice?

 

Nochmals 1000 Dank.

 

Grüße

 

Luca

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Karl Napf

Die ZIV (http://de.wikipedia....tionsverordnung) ist nur relevant, falls das Depot in einem anderen Land liegt als demjenigen, wo sein Besitzer steuerpflichtig ist. Das hat mit Anleihen und deren Emittenten nichts zu tun, sondern ist ein Abgeltungssteuer-Mechanismus.

 

Die Quellensteuer wird ggf. schon vorher im Land des Emittenten abgezogen. Wie das geht, welcher Teil davon auf Deine Steuerschuld anrechenbar ist und wie Du welchen Teil davon ggf. per Antrag zurückfordern kannst, das regelt das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen dem Land des Emittenten und dem Land der Steuerpflicht. Hier wiederum spielt das Land des Depots keine Rolle.

 

Ja, "WM-Daten" ist Wertpapier-Mitteilungen Datenservice (http://www.wmdaten.de/).

 

Die Polen-Situation für die Besteuerung von Zinsen (20% Quellensteuer, davon nur 5% anrechenbar, das ist ungewöhnlich wenig) deute ich genauso wie Du.

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luca.tomic
· bearbeitet von luca.tomic

Die ZIV (http://de.wikipedia....tionsverordnung) ist nur relevant, falls das Depot in einem anderen Land liegt als demjenigen, wo sein Besitzer steuerpflichtig ist. Das hat mit Anleihen und deren Emittenten nichts zu tun, sondern ist ein Abgeltungssteuer-Mechanismus.

 

:w00t: Ah, verstanden. Die Einkünfte aus Zinsen od. Dividenden müssen direkt auf ein Verrechnungskonto - ich benutze wieder meine Beispielländer - in Frankreich oder Österreich gutgeschrieben werden. Auch das Wertpapierdepot, in dem ich meine Anleihen verwahre (!= der Verwahrstelle der Anleihenurkunde), ist folglich i.d.R. in einem der beiden Länder. Erst dann greift das ZIV und es wird eine Meldung versandt. War bis eben der Meinung, es wird sofort etwas gemeldet, wenn die Zahlstelle des Emittenten (im Ausland) einen Zinskupon abrechnet und der Betrag dann im Anschluss an meine Bank in Deutschland überwiesen wird.

 

Die Quellensteuer wird ggf. schon vorher im Land des Emittenten abgezogen. Wie das geht, welcher Teil davon auf Deine Steuerschuld anrechenbar ist und wie Du welchen Teil davon ggf. per Antrag zurückfordern kannst, das regelt das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen dem Land des Emittenten und dem Land der Steuerpflicht. Hier wiederum spielt das Land des Depots keine Rolle.

 

Ich traue mich ja jetzt kaum mehr fragen, aber das hieße z.B. für Spanien: "Rechne mit 19% Quellensteuerabzug auf Industrieanleihen (best. öffentliche Obligationen sowie Bankeinlagen sind ausgenommen), die direkt in Spanien einbehalten werden. Maximal zulässig durch das DBA sind 10, ergo 9% kann man sich erstatten lassen. Die restlichen 10% sind wiederum auf die AgSt anzurechnen." Und dies gilt für den Fall, dass der Emittent in Spanien sitzt und die Verwahrstelle (+ Abrechnungssystem) der Anleiheurkunde ebenfalls in Spanien.

 

Wenn ich es jetzt endlich verstanden habe, würde ich gerne zurücklenken auf mein eigentliches Anliegen: Von welchen Ländern darf man Anleihen kaufen, und von welchen nicht - wenn man vorerst einen Quellensteuerabzug vermeiden möchte (gänzlicher Verzicht auf das Erstattungsprozedere - wenn ich später mal etwas besser mit der Materie vertraut bin, nehme ich das dann u.U. in Kauf). XS ISINs und die Liste auf Seite 1? Ist diese noch aktuell? Weil, gehe ich die Tabelle im DBA Paper durch, werfen sich da wieder und wieder Fragen auf. crying.gif Beispiel Österreich: Spalte B a) 0/20/35%. Hier weiß ich nun nicht, handelt es sich hierbei um die zeitlich gestaffelte EU Zinsbesteuerung oder wie muss man das deuten? Österreich-Inländer zahlen ja 25% auf Kapitalerträge, dies gilt aber wohl nicht für Ausländer, oder? Oder bildet Österreich hier eine Ausnahme? Oder z.B. die Niederlande: Laut Auskunft hier im Forum wird nichts einbehalten, in der Tabelle B a) 0/15. Wäre dies dann auf Grund der 0? Welche Aussagekraft haben die 15%? Selbiges bei USA, Forum=kein Abzug, DBA 0/30? :blink:

 

Wenn ich euch noch nicht zu sehr auf die Nerven falle, wäre ich euch für die Hilfe sehr dankbar.

 

Beste Grüße

 

Luca T.

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Karl Napf

Das mit den "0/30" für die Quellensteuer der USA lässt sich erklären: Grundsätzlich gelten 30% Quellensteuer auf Zinsen von USA-Papieren, es sei denn, der Halter weist nach, dass er ein "beschränkt steuerpflichtiger Ausländer" ist. Das gilt seit 2001, und deutsche Banken haben seitdem die Halter amerikanischer Zinspapiere bei Bedarf aufgefordert, einen solchen Nachweis zu führen (ggf. mit Hilfe der Bank, die entsprechende Daten an die US-Behörden übermitteln). Das macht man einmal pro Depot und hat damit das Probem dauerhaft gelöst. (Ausführliche Beschreibung: http://www.dkb.de/ku...llensteuer.html)

 

Die Regelung bei Österreich kenne ich nicht, aber die Notation scheint mir auch dort auf einen bedingten Steuersatz hinzuweisen (also eventuell an dieser Stelle tatsächlich die ZIV-Regelung?).

 

Bei Spanien ist es ausnahmsweise noch schlimmer: Für die eventuelle Rückforderung gibt es sowohl technische Hürden (Konto bei einer spanischen Bank erforderlich, das war zumindest der Stand im Sommer 2011) als auch inhaltliche, weil ein Freibetrag existiert und erst bei dessen Überschreiten überhaupt Steuern anfallen. Da Zinsereignisse aber unabhängig voneinander sind (mehrere spanische Zinspapiere in Depots bei verschiedenen Banken), kann man den Freibetrag nicht bei einem einzelnen Zinsereignis nachweisen; deshalb müssen wohl auch die Spanier ihren "Freibetrag" später zurückfordern. Spanien ist derzeit so kompliziert, dass man davon bis auf Weiteres am besten die Finger lässt (was etwa die Telefonica, eine der attraktivsten Dividendenaktien Europas, leider so gut wie unbenutzbar für Ausländer macht).

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Nimosus

Hallo zusammen!

 

Ich habe obige Anleihe von Telefonica vor einiger Zeit gekauft und habe jetzt mit Entsetzen festgestellt, dass mir die Spanier 21% Quellensteuer bei der Zinszahlung abgezogen haben.

Das ist das erste Mal fuer mich, dass mir das bei Anleihen passiert, sehr aergerlich, da ich erstens meine Zinseinnahmen nicht versteuern muss und zweitens relativ hohe Stueckzinsen gezahlt habe, so dass ich die Anliehe quasi for nothing gehalten habe.

Gottseidank habe ich Kursgewinn und werde die jetzt baldmoeglichst verkaufen.

 

Meine Frage waere, hat jemand einen Link welche Laender Quellensteuern auf Anleihen haben, so dass mir so etwas nicht noch einmal passiert? Fuer Dividenden habe ich eine Quelle.

 

Vielen Dank!

 

Nimosus

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Ramstein

Hallo zusammen!

 

Ich habe obige Anleihe von Telefonica vor einiger Zeit gekauft und habe jetzt mit Entsetzen festgestellt, dass mir die Spanier 21% Quellensteuer bei der Zinszahlung abgezogen haben.

Das ist das erste Mal fuer mich, dass mir das bei Anleihen passiert, sehr aergerlich, da ich erstens meine Zinseinnahmen nicht versteuern muss und zweitens relativ hohe Stueckzinsen gezahlt habe, so dass ich die Anliehe quasi for nothing gehalten habe.

Gottseidank habe ich Kursgewinn und werde die jetzt baldmoeglichst verkaufen.

 

Meine Frage waere, hat jemand einen Link welche Laender Quellensteuern auf Anleihen haben, so dass mir so etwas nicht noch einmal passiert? Fuer Dividenden habe ich eine Quelle.

 

Vielen Dank!

 

Nimosus

Willkommen im Forum. Zwei heisse Tips für dich:

 

http://www.wertpapie...ur-neue-nutzer/

http://www.wertpapie...-quellensteuer/

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Zweite Wahl

Hab was auf Focus-Online gefunden: Unten auf Quellsteuersätze im Detail klicken

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Nimosus

Hallo zusammen!

 

Ich habe obige Anleihe von Telefonica vor einiger Zeit gekauft und habe jetzt mit Entsetzen festgestellt, dass mir die Spanier 21% Quellensteuer bei der Zinszahlung abgezogen haben.

Das ist das erste Mal fuer mich, dass mir das bei Anleihen passiert, sehr aergerlich, da ich erstens meine Zinseinnahmen nicht versteuern muss und zweitens relativ hohe Stueckzinsen gezahlt habe, so dass ich die Anliehe quasi for nothing gehalten habe.

Gottseidank habe ich Kursgewinn und werde die jetzt baldmoeglichst verkaufen.

 

Meine Frage waere, hat jemand einen Link welche Laender Quellensteuern auf Anleihen haben, so dass mir so etwas nicht noch einmal passiert? Fuer Dividenden habe ich eine Quelle.

 

Vielen Dank!

 

Nimosus

Willkommen im Forum. Zwei heisse Tips für dich:

 

http://www.wertpapie...ur-neue-nutzer/

http://www.wertpapie...-quellensteuer/

 

Vielen Dank, sehr gute Info, und sorry wenn ich hier etwas falsch gepostet bzw. die Suchfunktion nicht benutzt habe.

 

Bestes Infoquelle ist wohl dieses hier http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/Auslaendische_Quellensteuer/auslaendische_quellensteuer_node.html

 

Hab was auf Focus-Online gefunden: Unten auf Quellsteuersätze im Detail klicken

 

Der Artikel scheint nicht sehr akkurat zu sein, ich habe franzoesische Anleihen und dort keine Quellensteuerabzuege.

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Nimosus

Ich habe ein Frage, und zwar fallen folgende Anleihen unter US Quellensteuern oder nicht?

 

-

FRESENIUS MED.C.US FIN.II INC. DL-NOTES 201111/18 REG.S

USU31434AA85

 

-

SCHAEFFLER FINANCE B.V. DL-NOTES 201212/17 REG.S

USN77608AB82



Ich vermute mal es werden 30% US Quellensteuern abgezogen.

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cennit
· bearbeitet von cennit

Ich vermute mal es werden 30% US Quellensteuern abgezogen.

Bei Dividenden waren es immer 15% bei mir (anrechenbar). Bei Bonds kann ich jetzt nichts sagen.

Da es aber jeweils eine US-Isin ist, würde ich sagen, sie unterliegen der US-Quellensteuer.

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