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Fontanelli

Als Existenzgründer habe ich eine speziellere Fragen und hoffe hier jemanden zu finden der mir das beantworten kann.

 

Folgender Fall.

Eine deutsche Bank stellt ein bestätigtes, übertragbares Akkreditiv aus. Hierauf geht die Zahlstelle ins Ausland (Afrika).

Die im Akkreditiv vereinbarten Dokumente beinhalten eine deutsche SGS Waren-Prüfung. Demnach sollte die Afrikanische Bank das Geld erst auszahlen sobald die SGS Prüfbescheinigung vorliegt.

 

Jetzt meine Fragen:

1. Muss die deutsche Bank noch eine zusätzliche Bestätigung abgeben wenn die Afrikanische Bank das geld auslösen will oder kann sie es "einfach abbuchen"?

2. Was passiert wenn die Dokumente inhaltlich nicht stimmen, wie wahrscheinlich ist es das die Afrikanische Bank das Geld dennoch auszahlt?

3. Kann sich eine Bank (auch wenn sie in Afrika ist) überhaupt erlauben ein Akkreditiv nicht konform auszuzahlen?

4. Hätte man in diesem Fall Möglichkeiten das Geld von der Bank zurückzufordern?

 

 

Würde mich über Anregungen sehr freuen.

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otto03

Nigeria Connection?

 

Ansonsten bekommst Du als Existenzgründer Unzerstützung z.B. bei der IHK.

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Malvolio
· bearbeitet von Malvolio

Akkreditive sind ziemlich gängige Geschäfte im Auslandsgeschäft. Es kommt im Einzelfall darauf an, wie die die Dokumente spezifiziert sind, die die Bezahlung des Akkreditivs auslösen. Was die konkrete Ausgestaltung und mögliche Fallstricke angeht, so würde ich mich erstmal an deine Bank wenden. Die IHK ist sicher auch ein guter Tipp.

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Fontanelli

Also Nigeria Connection ist weitestgehend ausgeschlossen, Händler ist AHK bestätigt.

 

Die Dokumente beinhalten eine abschließende SGS-Warenprüfung in Deutschland, d.h. eigentlich könnte die Nigerianische Bank das Geld erst nach Erhalt der Dokumente auszahlen/weiterleiten (ist ja übertragbar).

 

Die Frage ist ob die Nigerianische Bank das Geld schon vorher in Deutschland auslöst? Ist ja einiges an Lieferzeit dazwischen wo die Nigerianische Bank eine Kreditlinie vergeben müsste.

Oder ob das Geld erst nach vollständigem Erhalt aller vereinbarter Dokumente bei der deutschen Bank abgerufen wird.

 

Meines Wissen nach prüft eine Bank (auch eine Nigerianische) die Dokumente auf ihre richtigkeit und entscheidet dann ob die Zahlung erfolgt. Wie groß ist denn das Risiko das die Bank das Geld auszahlt, wenn die Dokumente nicht 100% stimmig sind?

 

 

PS: Vielen dank schonmal für die schnellen Antworten

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Anleger Klein

Die Bank prüft nicht auf die Richtigkeit der Dokumente, sie haftet auch nicht dafür. Das einzige was sie prüfen ist die Vollständigkeit, von daher muss alles was man denen gibt fehlerfrei sein.

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Fontanelli

Naja angenommen die SGS-Prüfung hat in den Werten unterschiede. Aber das Prüfdokument liegt vor.

Sind die Dokumente dann fehlerfrei?

 

Haftet sie bei nicht akkreditiv-konformer auszahlung?

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otto03
Also Nigeria Connection ist weitestgehend ausgeschlossen, Händler ist AHK bestätigt.

 

 

Meines Wissen nach prüft eine Bank (auch eine Nigerianische) die Dokumente auf ihre richtigkeit und entscheidet dann ob die Zahlung erfolgt. Wie groß ist denn das Risiko das die Bank das Geld auszahlt, wenn die Dokumente nicht 100% stimmig sind?

 

Wieso sind die Dokumente nicht stimmig?

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Fontanelli

Ich hoffe, denke und gehe davon aus das sie stimmig sind. Aber Prüfwerte können leicht variieren, oder die Ware könnte in nicht vertragsgemäßem Zustand sein worauf die Prüfung fehlschlägt.

 

Aber dadurch das das Akkreditiv übertragbar ist wechselt die Zahlstelle nach Nigeria. Die Afrikanische Bank löst das Akkreditiv dann aus.

Und da Afrika ja leider im Bezug auf Nigeria Connection und solche Sachen bekannt ist, ist meine Frage wie sicher es ist das eine ordentlich registrierte Bank (keine Kleine Urwaldbank) das Geld Nur auslöst, wenn die Dokumente (vorallem SGS) so sind wie sie sein sollen.

 

Möchte einfach gern die Risiken so gering wie möglich halten.

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