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Georg-Ferdinand

nth-to-Default CDS

Empfohlene Beiträge

Georg-Ferdinand
· bearbeitet von Georg-Ferdinand

Hallo

 

Ich hätte zwei kurze Fragen zum Thema nth-to-Default CDS. Im Gegensatz zum Standard-CDS existiert hier nicht nur ein Referenzschuldner sondern mehrere. Außerdem kommt es hier nur zu einer Auszahlung an den Käufer des CDS, wenn der n-te Schuldner ausfällt. Bei einem second-to-Default CDS, z.B. nur wenn der 2. Schulder ausfällt. Meine Frage ist nun, in welcher Höhe es zu einer Auszahlung kommt

 

Beispiel: second-to-Default CDS

 

a ) die Auszahlung umfasst den Verlust der durch den Ausfall des 2. Schuldners entstanden ist, also nur desjenigen Schulders, der die Auszahlung ausgelöst hat

 

b ) die Auszahlung umfasst den Verlust der durch den Ausfall des 1. und des 2. Schuldners entstanden ist.

 

Ist a oder b richtig?

 

Eine weitere Frage wäre, ob sich der Nominalbetrag des CDS entsprechend reduziert, wenn der 1. Schuldern ausgefallen ist. Damit würde sich ja dann auch die regelmäßige Spread-Zahlung ändern.

 

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.

 

Grüße,

Georg-Ferdinand

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Stephan09

Sprichts du von Cobod oder Syntha? Eine WKn wäre hier sehr hilfreich.

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Georg-Ferdinand

Hallo Stephan1

 

Ich spreche von keiner konkreten Anleihe, sondern würde es gerne allgemein wissen. Ich bin Wirtschaftsstudent und schreibe gerade an einer Seminararbeit. Aus der Literatur, die ich darüber gelesen habe und meiner Internet-Recherche, konnte ich diese Fragen leider nicht restlos klären.

 

Hat jemand eine Idee?

 

Georg-Ferdinand

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Stephan09

Ich wüßte nicht, dass es Standard-CDS gibt. Das waren bisher reine otc-Geschäfte und es wurden erst im März zentrale Clearingstellen eingeführt.

https://www.wertpapier-forum.de/index.php?s...&hl=Credit*

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vanity

Ich weiß es auch nicht, aber hier steht:

 

WIKI: CDS - Sonderformen

Bei einem Digital Credit Default Swap oder Digital Default Swap (DDS) wird vom Sicherungsgeber beim Kreditereignis eine feste, vorher vereinbarte Ausgleichszahlung geleistet. Der Wert eines DDS hängt daher nur von der erwarteten Ausfallwahrscheinlichkeit, nicht aber von der erwarteten Recovery Rate ab.

...

Basket Credit Default Swaps beziehen sich nicht auf einen einzelnen Basiswert, sondern auf ein Portfolio (einen „Korb“) von Referenzschuldnern. Bei einem First to Default Swap erfolgt eine fest vereinbarte Ausgleichszahlung, wenn für irgendeinen der Schuldner ein Kreditereignis eintritt. Die Prämie für einen Basket CDS ist vergleichsweise hoch, da die Wahrscheinlichkeit eines Kreditereignisses höher ist als wenn nur ein Schuldner betrachtet würde. Eine weitere Spielart sind nth to Default Swaps, bei denen erst bei dem n-ten Kreditereignis aus dem zu Grunde liegenden Portfolio eine Ausgleichszahlung geleistet wird.

Für die Preisfindung und Bewertung von Basket CDS sind nicht nur die erwartete Ausfallwahrscheinlichkeit und die erwartete Recovery Rate der einzelnen Portfoliobestandteile zu berücksichtigen, sondern auch die erwartete Korrelation der einzelnen Ausfallwahrscheinlichkeiten. Basket CDS bieten also die Möglichkeit, erwartete Ausfallkorrelationen zu handeln. Damit können sie z. B. verwendet werden, entsprechende Korrelationsrisiken aus gekauften ABS-Tranchen abzusichern.

 

Ich würde daraus schlussfolgern: Die Ausgleichszahlung erfolgt üblicherweise in vorher vereinbarter Höhe, wenn das n-te Kreditereignis eingetreten ist, ist also in Form eines DDS ausgestaltet. Damit würde deine Frage ins Leere zielen, da nicht der erlittene Schaden ausgeglichen wird, sondern ein vorher fest definierter Betrag bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses (hier: bei n aus m Referenzschuldern ist Default eingetreten) gegen Zahlung der CDS-Prämie fällig wird. Im Übrigen dürfte die konkrete Ausgestaltung zwischen den Partnern frei verhandelbar sein.

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