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Bär

Einkommmen im Ausland - Wie erfährt das deutsche Finanzamt davon?

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Bär

Hallo zusammen,

 

mal angenommen, ich arbeite im europäischen Ausland und bekomme dafür ein Gehalt, das direkt vor Ort versteuert wird.

 

Wenn ich es richtig verstanden habe, muss ich dieses Gehalt in Deutschland nicht nochmals versteuern. (Doppelbesteuerungsabkommen) Allerdings frage ich mich, ob und auf welchem Weg das deutsche Finanzamt vom diesem ausländischen Einkommen erfährt? Oder taucht dieses Einkommen erst dann zum ersten Mal auf, wenn ich den entsprechen Betrag in meiner Steuererklärung nenne?

 

Danke euch schon mal.

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harryguenter

Genau weiß ich es nicht, aber meines Wissens nach wirst Du nicht im Ausland besteuert, sondern dort wo Dein Hauptwohnsitz ist.

Wer dabei welchen Papierkrieg machen muß würde mich allerdings als Grenznaher Bewohner auch mal interessieren.

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Raccoon
Genau weiß ich es nicht, aber meines Wissens nach wirst Du nicht im Ausland besteuert, sondern dort wo Dein Hauptwohnsitz ist.

Haupt- und Nebenwohnsitz(e) gibt es nur innerhalb Deutschlands, d.h. du kannst ohne weiteres einen Wohnsitz in mehreren Laendern haben, egal ob es sich um 2, 3 oder mehr Laender handelt. Die lokalen Gesetze bestimmen dann erstmal ueber die Besteuerung aber ein DBA (sofern es besteht) vermeidet i.d.R. eine Dopplebesteuerung und regelt im Detail, wo was wie besteuert wird.

 

Und nicht vergessen, schon der gewoehnliche Aufenthalt in Deutschland resultiert in einer unbeschraenkten Steuerpflicht (in D'land), d.h. es ist nicht unbedingt ein Wohnsitz noetig, um Vater Staat zu unterstuetzen.

 

 

Bär, lass' dich bitte von einem Steuerberater beraten, die DBAs sind laenderspezifisch und ggfs. sind die Antworten von deiner persoenlichen Situation abhaengig, d.h. generelle Ratschlaege hier im Forum sind nicht unbedingt verlaesslich / zutreffend.

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Bär

Danke euch beiden.

 

Mir geht es eigentlich weniger um die Details des DBAs, als um die Frage, ob und inwiefern sich das ausländische Finanzamt mit dem deutschen austauscht. Muss ich in Deutschland z.B. Gehaltsabrechnungen vorlegen und dieses Einkommen dann hier versteuern oder erfährt der deutsche Staat ganz von alleine davon, was ich im Ausland so verdiene.

 

Ich persönlich würde eher auf die zweite Variante tippen, da sonst das Tor zur Steuerhinterziehung (recht weit?) offen wäre. Dennoch würde ich mich freuen, wenn jemand hier im Forum ein paar Infos dazu hat.

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Sven82
Ich persönlich würde eher auf die zweite Variante tippen, da sonst das Tor zur Steuerhinterziehung (recht weit?) offen wäre.

in der Regel hast du mit Arbeitsantritt im Ausland eine Ansässigkeitsbescheinigung vorzulegen, die du auf Anfrage vom deutschen Finanzamt erhälst.

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Bär
in der Regel hast du mit Arbeitsantritt im Ausland eine Ansässigkeitsbescheinigung vorzulegen, die du auf Anfrage vom deutschen Finanzamt erhälst.

 

Vielen Dank, Sven. Das hört sich schon mal gut an.

 

Ist das dann auch gleichzeitig der Nachweis, dass ich in Deutschland Steuern zahle und z.B. hier krankenversichert bin?

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Sven82

Krankenversicherung ist nicht meine Baustelle.

 

Die Bescheinigung dient dazu, dass du im Ausland nicht der vollen Besteuerung unterliegst, sondern einem sagen wir mal anderem Steuersatz - genaueres regelt das jeweilige DBA. Die einbehaltene Steuer kann in D auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet werden.

 

Um welchen Staat handelt es sich denn?

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Bär
Um welchen Staat handelt es sich denn?

 

Es handelt sich um England.

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Raccoon
· bearbeitet von Raccoon
Ist das dann auch gleichzeitig der Nachweis, dass ich in Deutschland Steuern zahle und z.B. hier krankenversichert bin?

Da wuerde ich mich mal erkundigen, ob du ueberhaupt versichert bleiben kannst, meines Wissens nach greift z.B. die gesetzliche im Ausland nicht. Du kannst allerdings eine Anwartschaft beantragen, d.h. gegen einen geringen monatlichen Beitrag laeuft deine Mitgliedschaft weiter, allerdings ohne Leistungen. Der Vorteil besteht darin, dass du nach deiner Rueckkehr sofort wieder versichert bist, ansonsten musst du 3 Monate warten (soweit ich das richtig im Kopf habe). -> Versicherung fragen

 

Zur Steuer solltest du erstmal feststellen, ob du noch einen Wohnsitz oder gewoehnlichen Aufenthalt in Deutschland hast, wenn nicht bist du naemlich nur beschraenkt steuerpflichtig (sogenannter Steuerauslaender).

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michaelschmidt
· bearbeitet von michaelschmidt
Ist das dann auch gleichzeitig der Nachweis, dass ich in Deutschland Steuern zahle und z.B. hier krankenversichert bin?

Da wuerde ich mich mal erkundigen, ob du ueberhaupt versichert bleiben kannst, meines Wissens nach greift z.B. die gesetzliche im Ausland nicht. Du kannst allerdings eine Anwartschaft beantragen, d.h. gegen einen geringen monatlichen Beitrag laeuft deine Mitgliedschaft weiter, allerdings ohne Leistungen. Der Vorteil besteht darin, dass du nach deiner Rueckkehr sofort wieder versichert bist, ansonsten musst du 3 Monate warten (soweit ich das richtig im Kopf habe). -> Versicherung fragen

 

Zur Steuer solltest du erstmal feststellen, ob du noch einen Wohnsitz oder gewoehnlichen Aufenthalt in Deutschland hast, wenn nicht bist du naemlich nur beschraenkt steuerpflichtig (sogenannter Steuerauslaender).

 

Hallo Raccoon !

du hast irgendwo geschrieben, was das Deutsche Finanzamt alles besteuert, wenn man in Asien lebt.

Weißt du noch wo das war ?

Ich finde das nicht mehr.

Könntest du das noch einmal vielleicht hier rein kompieren ?

Oder den Link geben ?

 

Der Grund ist, ich werde mit meiner Familie in ca. 4 Jahren nach Asien auswandern.

Ich wollte meine Kapitalanlagen, Fondsdepot bei ebase, diesbezüglich anfangen zu optimieren.

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Raccoon
· bearbeitet von Raccoon

Hallo Raccoon !

du hast irgendwo geschrieben, was das Deutsche Finanzamt alles besteuert, wenn man in Asien lebt.

Weißt du noch wo das war ?

Ich finde das nicht mehr.

Könntest du das noch einmal vielleicht hier rein kompieren ?

Oder den Link geben ?

Ich habe mal gesucht und einen Beitrag aus 2007 mit diesem Link gefunden. Du meintest aber wahrscheinlich diesen Thread hier, oder?

 

Kann sich aber natuerlich in 4 Jahren alles aendern, von daher am besten kurz vor der Abreise noch mit einem Steuerberater in Verbindung setzen um boese Ueberraschungen zu vermeiden.

 

Der Grund ist, ich werde mit meiner Familie in ca. 4 Jahren nach Asien auswandern.

Ich wollte meine Kapitalanlagen, Fondsdepot bei ebase, diesbezüglich anfangen zu optimieren.

Ruf' mal an, bin dann bestimmt noch hier .... :lol:

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