Zum Inhalt springen
Der Don

ausl. thesaurierende Fonds

Empfohlene Beiträge

Der Don

Hallo zusammen.

Ich bin noch neu hier, obwohl ich schon etwas länger mitlese. Dank den unzähligen Tipps, Hinweisen und teils auch Warnungen hab ich von dem Forum auch schon einiges mitgenommen, und bin nach wie vor dabei mich "weiterzubilden".

Ich bin hier beim steuerlichen Thema hängengeblieben, und dachte ich stell die Frage mal in die Runde. Da ich über die Suchfunktion nix ausführlicheres gefunden habe habe ich den neuen Thread aufgemacht (sonst wurds eigentlich immer nur in einem Halbsatz abgehandelt).

Also mich würde mal interessieren, wie sich das bei ausländisch thesaurierenden Fonds mit der Besteuerung verhält. Ich habe in einem Thread gelesen, dass Angaben zu den Erträgen hieraus "kalt" in der Steuererklärung gemacht werden müssen. Als Beispiel hab ich mal den allseits bekannten Arero rausgenommen. So wie ich das im Verkaufsprospekt auf Seite 3 lese (http://www.arero.de/files/arero_verkaufsprospekt.pdf) ist dem auch so. Je nachdem in welcher Form die Angaben von den jeweiligen Gesellschaften zur Höhe des thesaurierten Betrages zur Verfügung gestellt werden kann dies ja sehr kompliziert werden. Ursprünglich war ich davon ausgegangen, dass hier eine nachgelagerte Besteuerung stattfindet, was mich jetzt ein bisschen verwirrt. Na, vielleicht bringt hier ja jemand Licht ins Dunkel :-)

 

Danke schonmal :)

 

Der Don

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
D-Mark

Hallo,

 

so schwer ist es auch nicht.

Deine depotführende Stelle macht dir eine Jahressteuerbescheinigung. Da steht, wenn´s ordentlich gemacht ist, drin in welche Zeile Du was eintragen mußt. Die Bescheinigung legst Du bei und das war´s. Die wichtigsten Bögen für Wertpapierhalter sind KAP sowie AUS, ferner SO.

Wenn die Angaben in der Bescheinigung nicht ausreichen, sit das eigentlich ein guter Grund, die Depotstelle zu wechseln...

Notfalls läßt sich im E-Bundesanzeiger was nachlesen.

Später beim Verkauf fordert das Finanz-, dein freundliches Amt, die Steuern ein, aber mit deinen früheren Steuerbescheiden weißt Du nach, daß Du bereits geblecht hast und bekommst Rückerstattung. Das sind natürlich entgangene Zinseinnahmen, aber Du weißt ja selber, wie die A********** drauf sind und das es keinen Wert hat...es sei denn wir machen endlich Nägel mit Köpfen...aber die meisten von euch verweichlichten Ärschen wollt ja nicht kämpfen...

Wenn Du im Dez. verkaufst, ist es auch nicht so lange hin (kommt drauf an, wie viel Zeit sich deine Depotstelle bei der Abrechnung läßt und oft sind es halt schon die ausl. Fonds, die die Abrechnung ein bisschen rauszögern).

 

Trostpflaster: Im Ausland aufgelegte Aktien-Fonds, auch deutscher Anbieter (wenn die Fonds keine DE-ISIN haben, sondern z.B. LU usw.) weisen in D. viel weniger (Kapitalertrags-)Steuern aus, als Inländische. So bei mir: 2 Inländer kosten mich das Vielfache an Steuern gegenüber über 10 ausländischen Aktien-Fonds...

Wenn ich das vorher gewußt hätte, also ich kann nur Jeder zum Kauf von ausländischen Thesaurierern raten!

 

Ohnehin hast Du ja einen Freistellungsauftrag - bei nur einem Depot und vielleicht einem überschaubaren Tagesgeldkonto fährst Du als Normalverdiener da eine gute Zeit lang gratis (und wenn Du wirklich mal soviel auf der Kante hast, kannst Du auch tatsächlich mal was für´s "Gemeinwohl" tun...).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Der Don

Danke schonmal.

Also meine Frage zielte in folgende Richtung. Bei inländischen Fonds, sowie bei ausländisch ausschüttenden werden die Erträge in der Jahressteuerbescheinigung der Depotstelle angegeben. Das ist recht unproblematisch, die übernehme ich einfach in meine Steuererklärung und gut ists. Wie das bei den ausländisch thesaurierenden aussieht weiß ich nicht genau. Ich mach vielleicht mal ein Zahlenbeispiel.

Ich kaufe am 1.1.2009 den Arero (WKN: DWS0R4) zu einem Preis von 100 Euro, Stückzahl 1. Wenn der Fonds jetzt unterjährig 5 Euro thesauriert, und ansonsten keine Wertentwicklung hat, hätte er zum 31.12.2009 einen Wert von 105 Euro.

Die Frage wäre jetzt, was ich in meiner Steuererklärung angebe. So wie ich das verstehe bekomme ich die thesaurierten Beträge ja nicht in der Jahressteuerbescheinigung mitgeteilt (bisher hatte ich nur ausschüttende Fonds, da war es natürlich immer drin). Wenn ich jetzt die Information beispielsweise aus dem ebundesanzeiger habe, dass 5 Euro thesauriert wurden gebe ich in meiner Steuererklärung 5 Euro als Ertrag an.

Wenn ich den Fonds nun in 2010 zum Kurs von 150 Euro verkaufen würde noch bevor die Thesaurierung in 2010 stattfindet hätte ich wiederum ein privates Veräußerungsgeschäft mit einem Ertrag von 50 Euro (Kaufpreis 100, Verkaufspreis 150). Das würde ja dann zu einer Doppelbesteuerung führen und wäre eher unschön. Das die 5 Euro aus der Thesaurierung in der Steuererklärung angegeben werden müssen hab ich im Verkaufsprospekt so verstanden. Andernfalls wäre es natürlich interessant, weil die Versteuerung dann komplett nachgelagert stattfinden würde.

Vielleicht hab ichs auch im Prospekt falsch gedeutet, aber meiner Meinung nach müsste ich die 5 Euro angeben, was ja dann je nachdem kompliziert werden könnte, je nachdem wie einfach die Informationen zu bekommen sind.

Grüße

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
D-Mark

Doch,

 

die "ausschüttungsgleichen Beträge" werden ausgewiesen. ;)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sven82
· bearbeitet von Sven82
Doch,

 

die "ausschüttungsgleichen Beträge" werden ausgewiesen. ;)

 

hängt von der Bank ab. Siehe https://www.wertpapier-forum.de/index.php?showtopic=23162

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...