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Der Don

Hallo Forum.

Ich habe eine BU bei der BBV (Bayrische Beamtenversicherung). Vor kurzem bin ich über diesen Artikel gestolpert:

 

http://www.ftd.de/unternehmen/versicherung...Not/488265.html

 

Jetzt bin ich mir nicht sicher, was das für mich als Versicherten für Konsequenzen haben könnte?

Hatte damals die BBV und die Alte Leipziger in die enge Wahl genommen, allerdings wäre ich bei der Alten Leipziger um einen teilweisen Ausschluss nicht herumgekommen...

Vielleicht weiß ja jemand was, was mir weiterhelfen könnte bzw. mich beruhigt...

 

 

Grüße vom Don.

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herr_welker
· bearbeitet von herr_welker
Jetzt bin ich mir nicht sicher, was das für mich als Versicherten für Konsequenzen haben könnte?

 

Zuerst mal keine.

 

Evl. steigen vielleicht die Beiträge. Möglicherweiße ist im Falle einer Insolvenz die Auffanggesellschaft Protektor für dich zuständig.

 

Frag doch mal bei der Versicherung nach. Mal sehen was die schreiben.

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August Zillmer

Hallo Don,

 

deine BU dürfte das, solange die BBV das ganze ohne größere Schäden überlebt, relativ unbeschadet überstehen. Die Verluste bzw. Abschreibungen aus der Aktienanlage wirken sich auf das Kapitalanlageergebnis der Gesellschaft aus und werden bei den Verträgen als Kürzungen der Zinsüberschusses spürbar. Deine BU ist keine kapitalbildende Versicherung, sondern eher eine mit Risikocharakter. Die Überschüsse, die du bekommst, stammen überwiegend aus dem Risikoergebnis und das sollte davon nicht betroffen sein. (Zumindestens eigentlich: Quersubventionierungen zwischen den einzelnen Überschußquellen sind aufsichtsrechtlich streng untersagt, und werden daher mit sportlichem Ehrgeiz immer wieder versucht... o:))

 

Im Normalfall kann es also höchstens zu Überschußkürzungen kommen.

 

Natürlich bietet sich für den Fall der Fälle auch eine ganze Liste an Grausamkeiten an - nur wird die BBV das dann, zumindest was die Reputation angeht, nicht überleben.

- Plünderung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (-> drastische Überschußkürzung)

- Einstellung des Neugeschäfts

- (zeitweiliges) Kündigungsverbot

- Herabsetzung der versicherten Summen (bei gleichem Beitrag)

- Bestandübertragung auf Protektor

- Insolvenz des Rest-Vereins und Nachschußpflicht der ehem. Mitglieder :w00t:

 

Wenn sich ein Retter findet, kommt auch die Verschmelzung mit einem anderen Versicherungsverein in Frage (Aufkaufen lassen kann sich ein VVaG nicht).

 

Aber vielleicht hast du deine BU gar bei der neuen Tochter (Neue Bayerische Beamten Lebensversicherung AG)? Die ist gar nicht an der Aareal Bank beteiligt, kann also allenfalls von der Mutter ausgenommen werden, weil es der grad schlecht geht. Oder verkauft werden.

 

Gruß

August

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