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AndyHundzinger

Rückzahlung Zulagen und Steuervergünstigungen bei förderschädlicher Kündigung eines Riester-Banksparplanes

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swingkid

Hallo Gerald,

was wären Deine persönlichen Gründe für einen Banksparplan?

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laker4life

Hallo Thomas,

 

kein Problem, wegen dem Doppelpost.

 

An Deiner Stelle würde ich auf eine Kündigung verzichten und den Vertrag sofort beitragsfrei stellen. Anscheinend willst Du vorschnell überstürzt handeln meiner Meinung nach.

Des Weiteren hast Du, wenn Du weiter Riestern möchtest, bis Dezember Zeit Dir eine andere Riester-Rente auszusuchen. Ich würde Dir daher eher zu einem Banksparplan raten.

Du kannst das vorhandene Guthaben auf den Banksparplan übertragen und hast dann keine steuerlichen Probleme etc. Für was genau Du Dich dann entscheidest, musst Du wissen. Im Forum gibt es genug Fälle wie Deinen und es gab da gute Lösungen. Vorschnell sollte man dann aber nicht handeln.

 

Viele Grüße

Gerald

 

Hallo Gerald,

 

vielen Dank für die Tipps.

 

Die Entscheidung ist schon wohlüberlegt und hat auch nichts mit Geldmangel zu tun. Ob ich kündige oder beitragsfrei stelle hängt davon ab was vom Rückkaufswert übrig bleibt. Würden nur Rückazhlungen und Stornogebühren in Höhe von 500 EUR anfallen würde ich es kündigen. Wird der Rückkaufswert aufgefressen würde ich diesen beitragsfrei stellen.

 

Mich interessiert zunächst ob meine Beispielrechung im Grunde korrekt ist! Von der Logik her kann ich mir nicht vorstellen das das Finanzamt mehr zurück will als es vorher ausgegeben (Steuererklärung) hat. Durch die Günstigerprüfung müsste ich ja nicht die Zulagen UND die steuerlichen Vorteile zurückzahlen sondern nur eines von beiden.

 

Ob Riester der richtige Weg ist, darüber lässt sich streiten aber darüber möchte ich jetzt hier nicht diskutieren.

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jm2c
Durch die Günstigerprüfung müsste ich ja nicht die Zulagen UND die steuerlichen Vorteile zurückzahlen sondern nur eines von beiden.

 

Ob Riester der richtige Weg ist, darüber lässt sich streiten aber darüber möchte ich jetzt hier nicht diskutieren.

Ist das so :blink:? Wenn du Zulage + steuerlichen Vorteile durch den Riester hattest, sind die zu erstatten. Wie genau das "abläuft", weiß ich aber nicht.

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laker4life
Durch die Günstigerprüfung müsste ich ja nicht die Zulagen UND die steuerlichen Vorteile zurückzahlen sondern nur eines von beiden.

 

Ob Riester der richtige Weg ist, darüber lässt sich streiten aber darüber möchte ich jetzt hier nicht diskutieren.

Ist das so :blink:? Wenn du Zulage + steuerlichen Vorteile durch den Riester hattest, sind die zu erstatten. Wie genau das "abläuft", weiß ich aber nicht.

 

Korrigiert mich aber mein Makler hat mir erklärt das das Finanzamt bei der Steuererklärung eine Günstigerprüfung macht und eben geprüft wird ob du die Zulage oder den steuerlichen Vorteil bekommst. Wieso daher beides zurückzahlen?

 

Ich kann jetzt aber auch nich ausschließen das ich es falsch verstanden habe, diese ganze Thematik ist nicht ohne :blink:

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swingkid

Weil Du unter Umständen beides bekommst.Erst wenn die Zulagen die Steuerersparnis überschreiten,entfällt die zusätzliche Abzugsfähigkeit beziehungsweise Steuerersparnis.

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jm2c

Genau swingkid. Im Prinzip bekommt man doch immer beides, sofern das EK passt. Werden deine Einzahlungen als Sonderausgaben bei der Einkommensteuererklärung anerkannt, bekommst du ja trotzdem die Zulage, sie erhöht aber deine Einkommensteuer um den Anspruch auf Zulage. Klingt verwirrend, besser kann ich es aber nicht beschreiben. Die Steuerersparnis ist meines Wissens natürlich dem FA bzw. Zulage der ZfA bei förderschädlicher Verwendung zu erstatten.

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laker4life
· bearbeitet von laker4life

Weil Du unter Umständen beides bekommst.Erst wenn die Zulagen die Steuerersparnis überschreiten,entfällt die zusätzliche Abzugsfähigkeit beziehungsweise Steuerersparnis.

 

Mal ganz anders gefragt, lässt sich diese Frage überhaupt im Vorfeld beantworten z. B. durch meine Reister Gesellschaft oder das Finanzamt?

 

Meine Zulagen lagen lt. meiner Gesellschaft bei

 

2009 = 354 EUR

2010 = 154 EUR

 

Aus der Steuererklärung für 2010 (+rückwirkend 2009) haben ich 270 EUR (das kann aber nicht nur Riester sein) zurückbekommen. Steuer für 2011 ist noch nicht durch.

 

Müsste ich jetzt 354 EUR + 154 EUR + 270 EUR zurückzahlen?

 

Das kann doch nicht korrekt sein, oder?

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jm2c

Na ich mach mal so (bei förderschädlicher Verwendung):

 

2009 Grundzulage 154 Euro + 200 Berufseinsteiger-Bonus = 354 Euro (zu erstatten an ZfA)

2010 Grundzulage 154 Euro (zu erstatten an ZfA)

Sollten die 270 Euro Steuerersparnis aus dem Riester-Sonderausgabenabzug kommen (zu erstatten an FA)

 

Soweit also alles korrekt. Genau ,das ist ja der Punkt, wo plakativ bei Riester eine Verteilung von unten nach oben gesehen wird. Der, wo besser verdient, hat bei Riester Zulage + Steuerersparnis, Niedrigverdiener "nur" Zulage. Ich sehe das nicht so. Der, wo wenig verdient, zahlt ja mitunter gar keine EK-Steuern...

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laker4life
· bearbeitet von laker4life

Na ich mach mal so (bei förderschädlicher Verwendung):

 

2009 Grundzulage 154 Euro + 200 Berufseinsteiger-Bonus = 354 Euro (zu erstatten an ZfA)

2010 Grundzulage 154 Euro (zu erstatten an ZfA)

Sollten die 270 Euro Steuerersparnis aus dem Riester-Sonderausgabenabzug kommen (zu erstatten an FA)

 

Soweit also alles korrekt. Genau ,das ist ja der Punkt, wo plakativ bei Riester eine Verteilung von unten nach oben gesehen wird. Der, wo besser verdient, hat bei Riester Zulage + Steuerersparnis, Niedrigverdiener "nur" Zulage. Ich sehe das nicht so. Der, wo wenig verdient, zahlt ja mitunter gar keine EK-Steuern...

 

Danke crazytv, das ist doch mal eine Aussage mit der ich arbeiten kann! Diese Günstigerprüfung hat hier keine Auswirkung?

 

Vielen Dank!

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jm2c

Die Günstigerprüfung hat meines Wissens nur mit dem Sonderausgabenabzug deiner Riester Beiträge zu tun. Das FA prüft im Rahmen deiner Steuererklärung, ob sie als Sonderausgaben berücksichtigt werden können. Wenn nicht, bekommst du ohnehin nur die Zulage. Und ansonsten sehe ich das wie Xeno schon 2009. Die Steuerersparnis ist kein Grund, um zu riestern. Ich zahl in meine DWS RRP nur ein, um die volle Zulage zu bekommen, nicht steueroptimiert.

 

unbenanntky.jpg

Seh ich das richtig?

Du willst 1946 schlecht verzinst anlegen um 483 Steuerersparnis "gut" anzulegen?

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laker4life
· bearbeitet von laker4life

Ich führe heute eh noch ein Telefonat mit meinen aktuellen Vermögensberater, der wird mir diese Frage auch hoffentlich beantworten können. Sollte die Rechnung für mich nicht aufgehen werde ich den Vertrag ruhen lassen, ich bin ja wie gesagt nicht in Geldnot. Ich halte euch auf dem laufendem!

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vanity
· bearbeitet von vanity

Um etwas zur Entwirrung beizutragen: Hier ist es ganz ordentlich erklärt.

 

Wenn die steuerliche Entlastung durch die Geltendmachung als Sonderausgaben höher ist als die gewährte Zulage, dann greift die steuerliche Entlastung (i. d. R. durch Verrechnung mit der übrigen Einkommensteuerschuld). Im Gegenzug erhöht sich die Einkommensteuerschuld aber dann auch um die gewährte Zulage. Im Saldo gewinnt man die Steuerentlastung durch Sonderausgabenabzug und verliert die Zulage. Also nichts mit doppelten Gaben vom Staat.

 

Die Irritationen entstehen dadurch, dass man nicht die Zulage als solche zurückerstatten muss (denn diese verbleibt im Vertrag), sondern stattdessen in gleicher Höhe zusätzliche Einkommensteuer bezahlt. Das zitierte Zahlenbeispiel von Xeno ist insofern nicht aussagekräftig, weil die Rubrik Steuerersparnis nicht aufgeschlüsselt ist (gemeint kann nur der Saldo sein, bei Zusammenveranlangung kommen die Zahlen bei einem Grenzsteuersatz von ca. 30% bei 50k zvE etwa hin)

 

Beispiel (Xeno):

 

Zulage: 154

Reduktion EkSt durch SA: 637 (637 > 154, Günstigerprüfung bestanden, 637 sind 30% (Grenzsteuersatz von 2100 (Eigenbeitrag+Zulage))

Erhöhung EkSt um gewährte Zulage: 154

 

EkSt sinkt um 483 (=+154-637)

Vertragswert steigt um Zulage 154

 

Saldo 637= 483 + 154 (also genau die EkSt-Reduktion durch den Sonderausgabenabzug)

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jm2c

Oh ha, dass Vater Staat nichts "doppelt" fördert, ist klar. Das FA erspart dem Steuerpflichtigen sowieso nichts, bestenfalls ist es eine Steuerstundung. Denn spätestens im Alter klopft FA wieder an "Guten Tag, deine Riester-Rente ist EK-steuerpflichtig" ^_^.

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Verunsicherter

Hallo Leute,

 

sorry wenn ich das Thema wieder auspacke, aber die wichtigste Frage hat sich hier noch nicht geklärt.

 

Muss man nun die Steuervorteile 1:1 zurückzahlen oder kommen hier noch Zinsen drauf (6% jährlich oder gar 0,5% monatlich). Wurde dann der Vertrag letztendlich gekündigt und was ist daraus geworden. Stecke in einer ähnlichen Lage.

 

ZfA, Finanzamt und Anbieter können mir das nicht sagen.

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Knacker
vor 11 Minuten schrieb Verunsicherter:

Muss man nun die Steuervorteile 1:1 zurückzahlen oder kommen hier noch Zinsen drauf (6% jährlich oder gar 0,5% monatlich). Wurde dann der Vertrag letztendlich gekündigt und was ist daraus geworden. Stecke in einer ähnlichen Lage.

fennichfuchser meint dazu: es handelt sich um keine Steuerfestsetzung, daher ist die Vollverzinsung nicht anwendbar.

 

Ich habe bereits in einem anderen Thread geschrieben, dass mein Sohn vor einigen Jahren seine Riester-Fondssparplan von Union Investment förderschädlich aufgelöst hat. Obwohl die Steuererstattungen Jahre nach der Auszahlung zurückgezahlt werden mussten, wurden darauf keine Zinsen erhoben.

 

 

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Verunsicherter
vor 1 Stunde schrieb Knacker:

fennichfuchser meint dazu: es handelt sich um keine Steuerfestsetzung, daher ist die Vollverzinsung nicht anwendbar.

 

Ich habe bereits in einem anderen Thread geschrieben, dass mein Sohn vor einigen Jahren seine Riester-Fondssparplan von Union Investment förderschädlich aufgelöst hat. Obwohl die Steuererstattungen Jahre nach der Auszahlung zurückgezahlt werden mussten, wurden darauf keine Zinsen erhoben.

 

 

Vielen Dank. Suche seit Wochen nach Antworten. Steht das auch irgendwo auf einem offiziellen Dokument? In den Est-Gesetzen und in den AltZertG habe ich nichts dergleichen gefunden.

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Shong09

Wer Auskunft zur aktuellen Höhe der bisher erhaltenen Zulagen und Steuervorteile erhalten möchte, richtet eine formlose E-mail an die ZfA zulagenstelle@drv-bund.de unter Angabe der Zulagenummer(n) der Riesterrente(n). Evtl. StIdNr. ebenfalls angeben. Telefonisch erreichbar ist der Verein unter 03381 21222 377. 8:00-17:00 Mo-Do; Fr paar Std. kürzer

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Rohlöff
Am 20.2.2020 um 15:32 von Shong09:

Wer Auskunft zur aktuellen Höhe der bisher erhaltenen Zulagen und Steuervorteile erhalten möchte, richtet eine formlose E-mail an die ZfA zulagenstelle@drv-bund.de unter Angabe der Zulagenummer(n) der Riesterrente(n). Evtl. StIdNr. ebenfalls angeben. Telefonisch erreichbar ist der Verein unter 03381 21222 377. 8:00-17:00 Mo-Do; Fr paar Std. kürzer

Hast Du die Daten für Dich abgefragt? Falls ja, wie lange hast Du auf die Antwort gewartet? Gibt es eine detaillierte Auflistung für jedes Jahr oder nur Gesamtwerte?

Danke für die Info!

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Rohlöff

Ich kann die Frage jetzt selbst beantworten:

 

Bei dieser Abfrage arbeitet die ZfA recht fix.

 

Am 23.02 angefragt - am 03.03 lag die Aufstellung in der Post.

 

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Shong09
Am 3.3.2020 um 17:02 von Rohlöff:

Am 23.02 angefragt - am 03.03 lag die Aufstellung in der Post.

Der Zeitraum war ähnlich, allerdings war die Antwort im Fall meiner Mutter sehr unzureichend. Keine Angabe zu den Zulagen, Steuervorteile könne man selbst in den eigenen Steuererklärungen (der letzten x Jahre) nachgucken.

 

Kannst du uns mitteilen, ob du eine detaillierte Auflistung für jedes Jahr oder nur Gesamtwerte erhalten hast? Nur für die Zulagen oder auch bzgl. der Steuervorteile?

Weiss jmd. wovon die unterschiedliche Beantwortung der ZfA abhängig ist/sein könnte? (Vertragsanbieter, Wohnriester oder normale etc.?) Oder einfach mal Pech mit dem Sachbearbeiter gehabt?

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Rohlöff

Meine Frau bekam eine detaillierte Antwort. Für jedes Kalenderjahr sind Zulagen und Steuervorteile aufgelistet worden.

Ich selbst habe ein Anschreiben, ähnlich Deiner Mutter bekommen. Woran es liegt kann ich nicht sagen.

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