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Stairway

Eurohypo AG Gen.Sch.E.556838 03/31.12.2013

Empfohlene Beiträge

XYZ99

Jaja, schon klar, sie haben alle GS gemeint. Nur -- sie haben einen Fehler gemacht, denn nach Prospektbedingungen müssen die GS der HIE bezahlt werden. Bevor Du hier alle wieder verunsicherst: Noch mal meine Bitte, Dir die rechtlich relevanten Schriftstücke vor Augen zu führen.

Ich sags mal so: Zwei Wochen nach der gelaufenen Diskussion freuen wir uns auf Deinen Beitrag, wenn er denn auf dem gemeinsamen Stand fußt... :)

Mit anderen Worten: was die Eurohypo da in dem ad hoc losgelassen hat ist Stuss. Sie wollen sich nur nicht davon überzeugen lassen und verweigern sich einfach mir nix dir nix dem "gemeinsamen Stand", den irgendwelche Anleger beschlossen haben. Oder habe ich was übersehen? Die Diskussion vor zwei Wochen -- da wurde ja nicht einmal der ad hoc zitiert. Vielleicht ja auf dem Bobo, welches ich nicht las.

Ich bleibe hier lieber in der ungeliebten Rolle eines advocatus diaboli bis die Zahlung mich widerlegt hat ... ;)

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fireball

Meine Güte, Jungs wartet es doch einfach ab, wie Sie das ganze unter welchen Paragraphen auslegen.

Ganz schlaue bemühen im voraus einen sehr guten Anwalt zur Prüfung der Sachlage schlagen kräftig zu und verklagen Sie bis Ihnen die Bedingungen um die Ohren fliegen.

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Fleisch

bist du einer der Schlauen tino ?

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fireball

Ich würde nicht behaupten das ich dumm bin ob ich hier schlau bin flüstert mir hoffentlich rechtzeitig ein paar kleine Heinzelmännchen.

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DanteAllemis

Meine Güte, Jungs wartet es doch einfach ab, wie Sie das ganze unter welchen Paragraphen auslegen.

Ganz schlaue bemühen im voraus einen sehr guten Anwalt zur Prüfung der Sachlage schlagen kräftig zu und verklagen Sie bis Ihnen die Bedingungen um die Ohren fliegen.

 

Ok, fair enough. Allerdings kann es ja auch schneller gehen. Habe nunmehr der Eurohypo eine Frist gesetzt und werde danach eine Feststellungklage prüfen lassen. Denn wenn das Ding durch ist, sollten die GS deutlich höher notieren. Dann gilt es, den realisierten Gewinn wieder woanders lukrativ einzusetzen. Zeit ist Geld... :)

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fireball
· bearbeitet von fireball

Über welchen Betrag reden wir den hier ? für ne 4 stellige Zahl kratzt das wohl keine Sau, und Zeit habe ich zum Glück noch genug die Gnade der späten Geburt.

 

Gerne auch per PN.

 

Ok Frage zurückgezogen ich wusste doch das mir der Nick bekannt vorkam. Wie lange hast du die Frist gesetzt ?

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vanity

Über welchen Betrag reden wir den hier ? für ne 4 stellige Zahl ...

ca. 1,1 Mio bei HIE6 (ganz oder gar nicht) und ca. 2,6 Mio bei HIE7 (2010 oder später), verteilt auf eine höchstens 2-steillige Zahl von WPF- und BoBo-Investoren (ob W/O auch im Boot ist, weiß ich nicht).

 

Macht im Schnitt mindestens 37.000 :D

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Fleisch

ich glaub eher die Verteilung unter den Anlegern ist n*100k und der Rest

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ikbneu

Richter verdonnert HSH trotz Milliardenverlust zur Zinszahlung

Von Stephan Maaß 24. Dezember 2009, 04:00 Uhr

Landessparkasse Oldenburg mit Klage erfolgreich

Das Landgericht Hamburg hat die HSH Nordbank zur Zahlung von Zinsen auf stille Einlagen verurteilt. Kläger war die Landessparkasse zu Oldenburg, die auf ausstehende Zahlungen in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro für 2008 bestanden hat. Richter Helge Knudsen bezeichnete das Verhalten des HSH-Vorstands in seiner Begründung am Dienstag als "Verstoß gegen Treu und Glauben", weil formale Gründe als Grund für die widerrufene Zahlungsabsicht angeführt wurden.

 

Bankchef Dirk Jens Nonnenmacher und der damalige Vizechef Peter Rieck hatten in einem Brief an alle stillen Gesellschafter vor einem Jahr die Zinszahlung für das Jahr 2008 schriftlich zugesagt, obwohl die Bank wegen hoher Verluste vertraglich nicht zur Zahlung verpflichtet war. Angesichts der angespannten Lage an den Kapitalmärkten im vergangenen Jahr drohte für das Risiko, dass Liquidität in Milliardenhöhe aus der Bank abfließt, wenn die stillen Einlagen nicht bedient werden, so die damalige Argumentation der HSH. Im Mai 2009 war die Bank zurückgerudert und hatte die Zahlungen gestoppt, nachdem vonseiten der Politik lauter Protest und von der EU-Wettbewerbskommission Bedenken geäußert wurden.

 

Brüssel hatte die Ausschüttung auf stille Einlagen und Genusscheine in Höhe von insgesamt fast 280 Millionen Euro missbilligt, solange massive öffentliche Hilfen zur Stützung der angeschlagenen Bank beansprucht werden. Zurzeit läuft auch ein Beihilfeverfahren der Kommission, weil Hamburg und Schleswig-Holstein die HSH mit drei Milliarden Euro frischem Eigenkapital und einer Garantie von weiteren zehn Milliarden Euro gestützt haben.

 

Die Bank steckt damit nun in der Zwickmühle. Ursprünglich wollte sie die stillen Beteiligungen bedienen und durfte nicht. Jetzt verdonnert sie ein Gericht dazu, aber zahlen darf die Bank noch immer nicht. Die EU-Kommission habe der Bank im März 2009 deutlich zu verstehen gegeben, dass sie die Genehmigung der strategischen Neuausrichtung und des Rekapitalisierungspakets der HSH Nordbank mit der klaren Erwartung verbinde, dass für das Geschäftsjahr 2008 keine Ausschüttungen erfolgen, so ein Sprecher. "Wir werden das nun ergangene Urteil in Ruhe bewerten und entscheiden, ob und welche Rechtsmittel wir ergreifen werden", hieß es gestern.

 

"Die von der EU-Kommission möglicherweise missbilligte Bedienung der stillen Beteiligungsverträge trotz des negativen Geschäftsergebnisses des Jahre 2008 stellt im Verhältnis der Parteien zueinander keinen Grund dar, der die Beklagte (HSH Nordbank) von der eingegangenen Leistungspflicht befreien könnte", heißt es dagegen in der Urteilsbegründung.

 

Das Problem wird noch größer für die HSH. Die Hamburger Sozietät Esche Schümann Commichau vertritt die Landessparkasse zu Oldenburg und meldet, dass zwischenzeitlich ein weiterer stiller Gesellschafter der HSH Klage auf Zinszahlung für 2008 in Höhe von rund 1,7 Millionen Euro erhoben habe. Mehr als 60 Sparkassen, Pensionskassen oder Versicherungen könnten ebenfalls Klage erheben.

 

Unterdessen wurde bekannt, dass Hamburg sich in absehbarer Zeit von der HSH trennen will. Bürgermeister Ole von Beust (CDU) will die frühere Landesbank verkaufen, wenn sie wieder profitabel arbeitet. Weder Hamburg noch Schleswig-Holstein hätten langfristig die Absicht, die Bank zu betreiben. Er glaube, dass die Sanierung 2014 abgeschlossen sein werde. Wenn es dann möglich sei, werde sie verkauft, so von Beust. Die finanzielle Stabilisierung der von Milliardenverlusten geplagten Bank laufe besser als erwartet.

 

 

Das ist ja hoch spannend!

Muss nun die HSH Zinsen zahlen, weil es 2008 keinen Bilanzverlust gab?

Oder ist das EU-Verbot "höherwertig" als deutsches Privatrecht.

 

Wie das hier ausgeht, dürfte auch auf den Eurohypo-Fall übertragbar sein: EU sagt "nein"...aber durch den BUG kann kein Bilanzverlust entstehen, der eine Zinszahlung unterbinden könnte...

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fireball

Das eine hat mit dem anderen mal gar nix zu tun. Nochmal lesen und drüber nachdenken. Und die HSH hat im betrachteten Zeitraum sehr wohl Verluste gemacht, deshalb war die Bedienung ja ein Kann Versprechen.

Bei der EH stellt sich die Situation aber völlig konträr da.

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Fleisch

@ ikbneu: würdest du bitte die quelle einfügen und das noch als zitat kennzeichnen ...ich hab das im ersten moment für was eigenes von dir gehalten

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DanteAllemis

Ich beauftrage gerade meinen Anwalt, die Sache zu prüfen und ein erstes Schreiben aufzusetzen. So richtig macht eine Klage ja erst Sinn nach Aufstellung der Bilanz. Aber vielleicht kann man jetzt schon erreichen, dass Ausschüttungen für 2009 aus Vorsichtsgründen passiviert werden. Was meint ihr?

 

Eine andere Frage: Es bring ja nichts, wenn viele klagen oder auch keiner, weil alle die Kosten scheuen. Wenn die erste Prüfung durch den Anwalt so verläuft wie geplant und ich mich für Rechtsmittel entscheide: Wer wäre bereit, sich an den Anwaltskosten zu beteiligen?

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Fleisch

ich würde auf die Bilanz und auf den Auszahlungstag warten. Wenn dann nichts da ist, ist das immer noch früh genug.

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Stairway

Ich beauftrage gerade meinen Anwalt, die Sache zu prüfen und ein erstes Schreiben aufzusetzen. So richtig macht eine Klage ja erst Sinn nach Aufstellung der Bilanz. Aber vielleicht kann man jetzt schon erreichen, dass Ausschüttungen für 2009 aus Vorsichtsgründen passiviert werden. Was meint ihr?

 

Ja, das ist eine gute Idee. Ich sehe weiterhin keinen Grund, warum die Zahlung nicht getätigt werden sollte. Kann die Tage aber nochmal mit der CoBa reden, ggf. weiss man ja schon mehr/neues.

 

Eine andere Frage: Es bring ja nichts, wenn viele klagen oder auch keiner, weil alle die Kosten scheuen. Wenn die erste Prüfung durch den Anwalt so verläuft wie geplant und ich mich für Rechtsmittel entscheide: Wer wäre bereit, sich an den Anwaltskosten zu beteiligen?

 

Ich denke, das besprechen wir lieber per PN. Ein Thread besteht ja schon - kannst du abschätzen wie hoch die Kosten sein werden ?

 

Falls hier jemand nennenswert investiert ist und Teilnehmen will, eine PN an mich schicken. Man kann aber leider nur 8 Teilnehmer an einer PN Runde teilnehmen lassen.

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John Silver

Ich beauftrage gerade meinen Anwalt, die Sache zu prüfen und ein erstes Schreiben aufzusetzen. So richtig macht eine Klage ja erst Sinn nach Aufstellung der Bilanz. Aber vielleicht kann man jetzt schon erreichen, dass Ausschüttungen für 2009 aus Vorsichtsgründen passiviert werden. Was meint ihr?

 

Ja, das ist eine gute Idee.

...

 

Hallo Stairway, beziehst Du Dich auf den "Anwalt" oder die "Passivierung"? Falls Du das zweite meinst: Mir ist nicht klar wieso Du und Dante davon ausgehen sollten das die Zahlung nicht passiviert werden sollten?

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Stairway

Hallo Stairway, beziehst Du Dich auf den "Anwalt" oder die "Passivierung"? Falls Du das zweite meinst: Mir ist nicht klar wieso Du und Dante davon ausgehen sollten das die Zahlung nicht passiviert werden sollten?

 

Hi John,

 

ja das wurde bisher glaube ich im Detail nur privat besprochen. Ich hatte inzwischen Kontakt zu Leuten bei der CoBa, die in der Sache etwas zu sagen haben und auch dort bekam man bzw. ich haarstreubende Antworten. z.B. das man zur Bemessung der Zinszahlungen so tut als ob der B&G nicht existiert (O-Ton).

 

Das kann natürlich nicht angehen und ich denke das dies weiterhin auf die Wirrungen durch die EU-Kommision zurückzuführen ist - im Jahr 2008 hatten wir ja die gleiche Situation nur ohne EU-Kommision: Jahresfehlbetrag der ausgeglichen wurde und Zinszahlungen.

 

Nach dem was wir also von offizieller Seite wissen, ist man nicht gewillt Zinsen zu zahlen. Daher auch keine Passivierung dieser. Das dies nicht angehen kann, ist aber auch klar, da dann gegen geltendes Recht verstoßen wird - daher auch die Geschichte mit dem Anwalt.

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DanteAllemis

Ich beauftrage gerade meinen Anwalt, die Sache zu prüfen und ein erstes Schreiben aufzusetzen. So richtig macht eine Klage ja erst Sinn nach Aufstellung der Bilanz. Aber vielleicht kann man jetzt schon erreichen, dass Ausschüttungen für 2009 aus Vorsichtsgründen passiviert werden. Was meint ihr?

 

Ja, das ist eine gute Idee.

...

 

Hallo Stairway, beziehst Du Dich auf den "Anwalt" oder die "Passivierung"? Falls Du das zweite meinst: Mir ist nicht klar wieso Du und Dante davon ausgehen sollten das die Zahlung nicht passiviert werden sollten?

 

Also der Wille zur Nichtausschüttung für 2009 ist durch die Ad-Hoc und die Kommunikation der IR ja hinreichend dokumentiert.

 

Wenn zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung schon ein Rechtstreit anhänigig ist, könnte aus Vorsichtsgründen des HGB eine Passivierung notwendig sein. Wenn dann trotzdem kein Bilanzverlust entsteht [ :rolleyes: ], wäre dadurch dann auch schon bewiesen, dass eine Zahlung obligatorisch ist... :-

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DanteAllemis

DGAP-Adhoc: EUROHYPO AG (deutsch)

 

EUROHYPO AG: Mitteilung für Inhaber Genusscheine

 

EUROHYPO AG / Sonstiges

 

03.02.2010

 

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

 

---------------------------------------------------------------------------

 

 

Aufgrund eines für das Geschäftsjahr 2009 zu erwartenden Jahresfehlbetrages der Eurohypo AG werden die Nennwerte sämtlicher von der Eurohypo AG ausgegebenen Genussscheine um einen niedrigen, einstelligen Prozentsatz herabgesetzt.

 

Folgender Genussschein der Eurohypo AG ist an einem organisierten Markt zugelassen und notiert:

 

ISIN DE 0008101098, Frankfurt

 

 

Andere Genussscheine, die nicht an einem organisierten Markt gelistet sind, sind auch von dieser Meldung betroffen.

 

Eine vollständige Liste aller börsengehandelten Finanzinstrumente enthält die Homepage der Eurohypo AG unter: www.eurohypo.com

 

Eschborn, den 3. Februar 2010

 

Der Vorstand

 

EUROHYPO Aktiengesellschaft

 

Eurohypo AG Helfmann-Park 5 65760 Eschborn Deutschland

 

 

Die sind ja lustig unterwegs. Jetzt heißt es billig einsammeln und klagen.

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Fleisch

Es besteht ein BuG und die setzen das Ding herab ?!

 

Nachtrag: Hat irgendwer den BuG oder Kontakt zur EuroHypo aufgenommen ?

 

@ Dante: mach mal ruhig, erstmal prüfen und dann kannste immer noch zum Anwalt

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DanteAllemis

Es besteht ein BuG und die setzen das Ding herab ?!

 

Das ist nur folgerichtig: Die haben ja auch schon die Nichtbedienung aufgrund erwartetem Jahresfehlbetrag angekündigt. Wahrscheinlich auch wieder mit der abstrusen Konstruktion eines Schlusses vom EK-Charakter auf die Verlustteilnahme im Verlustfall. Allerdings fernab des rechtlich zulässigen. Jetzt wird geklagt.

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Fleisch

dann bitte ich um regelmäßige Meldung (gern auch per PN) über den Stand der Dinge und möglicher Eventualitäten

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lytjes2

Betrifft dies nun sämtliche GS? Auch diejenigen die schon entfällig sind wie 805976.

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DanteAllemis

Betrifft dies nun sämtliche GS? Auch diejenigen die schon entfällig sind wie 805976.

 

Laut Ad-Hoc ja.

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Fleisch

Der Markt hat die Meldung bereits zur Kenntnis genommen. Die Kurse reagieren und geben bereits zwischen 0,75 und 1,5 % nach

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