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depot84

Hallo

 

Ein Freund von mir hatte eine Frage die ich leider nicht beantworten konnte.

Und zwar folgendes.

 

Er lebt in Deutschland und ist hier gemeldet. Sein Vater lebt im Ausland (Asien) und

würde ihm gerne einen größeren Betrag schenken (ca.200.000) für eine Immobile.

 

Wie sieht es steuerlich aus? Wieviel muss er davon als Schenkungssteuer versteuern?

Soviel ich weiß liegt der Freibetrag für Kinder bei 400.000 Euro.

Ich weiß aber nicht wie es mit Schenkungen aus dem Ausland aussieht.

Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen?

 

Wenn möglich auch mit Quellenangabe.

 

Danke im vorraus für eure Hilfe

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Raccoon
· bearbeitet von Raccoon

Hallo

 

Ein Freund von mir hatte eine Frage die ich leider nicht beantworten konnte.

Und zwar folgendes.

 

Er lebt in Deutschland und ist hier gemeldet. Sein Vater lebt im Ausland (Asien) und

würde ihm gerne einen größeren Betrag schenken (ca.200.000) für eine Immobile.

 

Wie sieht es steuerlich aus? Wieviel muss er davon als Schenkungssteuer versteuern?

Soviel ich weiß liegt der Freibetrag für Kinder bei 400.000 Euro.

Richtig, der Freibetrag ist seit 1.1.2009 auf 400kEUR angehoben.

 

Ich weiß aber nicht wie es mit Schenkungen aus dem Ausland aussieht.

Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen?

 

Wenn möglich auch mit Quellenangabe.

 

Danke im vorraus für eure Hilfe

Ich gehe mal davon aus, dass dein Freund einen Wohnsitz und/oder gewoehnlichen Aufenthalt in Deutschland hat (eine Meldung alleine sagt nichts aus, das FA richtet sich nach der tatsaechlichen Situation).

Trifft das zu, dann ist er in Deutschland unbeschraenkt steuerpflichtig und unterliegt demnach den dt. Steuergesetzen, was die Schenkung angeht; AFAIK ist es also egal, wo der Vater lebt oder die immobilie steht, allerdings wird beim Immos im Ausland immer der hohe Verkehrswert angesetzt.

Wahrscheinlich muss dein Freund auch im Ausland versteuern (haengt vom Land ab), da sollte der Vater mal vor Ort nachfragen.

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Sapine

Ich gehe mal davon aus, dass dein Freund einen Wohnsitz und/oder gewoehnlichen Aufenthalt in Deutschland hat (eine Meldung alleine sagt nichts aus, das FA richtet sich nach der tatsaechlichen Situation).

Trifft das zu, dann ist er in Deutschland unbeschraenkt steuerpflichtig und unterliegt demnach den dt. Steuergesetzen, was die Schenkung angeht; AFAIK ist es also egal, wo der Vater lebt oder die immobilie steht, allerdings wird beim Immos im Ausland immer der hohe Verkehrswert angesetzt.

Wahrscheinlich muss dein Freund auch im Ausland versteuern (haengt vom Land ab), da sollte der Vater mal vor Ort nachfragen.

Ich weiß von einem Fall bei dem es um die Vererbung einer Immoblie ging. Letztendlich war das ganze in beiden Ländern steuerrelevant und äußerst kompliziert. Ich wäre daher vorsichtig mit einem voreiligen Schluß. Ich vermute sogar, dass es zur Beurteilung relevant sein wird, in welchem Land der Vater lebt. Das zuständige Stichwort dürfte Doppelbesteuerungsabkommen sein. Sofern es ein solches zwischen Deutschland und dem Wohnland des Vaters gibt, sollte darin geregelt sein, wie eine Doppelbesteuerung vermieden wird. Aber selbst mit einem solchen Abkommen ist das keineswegs immer oder im vollem Umfang gewährleistet.

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depot84

Entschuldigung, hatte mich was undeutlich ausgedrückt.

 

Der Vater hat keine Immobilie im Ausland, er will seinem Sohn Bargeld schenken,

damit dieser sich hier in Deutschland eine Immobilie kaufen kann.

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vanity
· bearbeitet von vanity

Also, steuerpflichtig ist immer der Schenkende oder Erblasser....

Sicher? Ich hätte doch eher auf den Begünstigten getippt. Dass einen die Steuerpflicht bis ins kühle Grab hinein verfolgt, wäre mir neu. :blink:

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DrFaustus
· bearbeitet von DrFaustus

Sicher? Ich hätte doch eher auf den Begünstigten getippt. Dass einen die Steuerpflicht bis ins kühle Grab hinein verfolgt, wäre mir neu. :blink:

 

Sorry, hab mich vertan. Die Steuerpflicht trifft auch den Erben wenn dieser Inländer ist.

 

§2 ErbStG

(1) Die Steuerpflicht tritt ein

1.in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, wenn der Erblasser zur Zeit seines Todes, der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer (§ 9) ein Inländer ist, für den gesamten Vermögensanfall.

 

§20 ErbStG

(1) Steuerschuldner ist der Erwerber, bei einer Schenkung auch der Schenker

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vanity

Sorry ...

.§20 ErbStG

(1) Steuerschuldner ist der Erwerber, bei einer Schenkung auch der Schenker

So verkehrt war es doch nicht (insbesondere auf's Thema bezogen). Gemeinsam sind wir stark. :thumbsup: Dass der Fiskus in Fällen, bei denen es technisch möglich ist (Schenkung), beide Parteien in Haftung nimmt, da hätten wir auch durch pures Nachdenken drauf kommen können. Doppelt genäht hält besser.

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Raccoon

Entschuldigung, hatte mich was undeutlich ausgedrückt.

 

Der Vater hat keine Immobilie im Ausland, er will seinem Sohn Bargeld schenken,

damit dieser sich hier in Deutschland eine Immobilie kaufen kann.

Ok, macht aber keinen grossen Unterschied - Freund in Deutschland steuerpflichtig, aber hoher Freibetrag (trotzdem die Schenkung dem FA mitteilen), Vater soll vor Ort nachfragen.

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depot84
· bearbeitet von depot84

Danke erstmal für die Antworten.

 

Eine kurze Frage hätte ich aber noch.

Angenommen er bekommt die Schenkung am 10.01.2010.

Muss er das Geld dann bis Ende des Jahres ausgegeben haben,

oder bleibt es auch im darauffolgenden Jahr steuerfrei?

 

Z.b bei Gewinnen hat man ja 1 Jahr Zeit, dass Geld zu investieren,

sonst muss man es versteuern.

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Raccoon

Danke erstmal für die Antworten.

 

Eine kurze Frage hätte ich aber noch.

Angenommen er bekommt die Schenkung am 10.01.2010.

Muss er das Geld dann bis Ende des Jahres ausgegeben haben,

oder bleibt es auch im darauffolgenden Jahr steuerfrei?

Er muss nichts ausgeben. Wird am 10.01.2010 geschenkt, dann ist die Schenkung damit abgschlossen.

 

Z.b bei Gewinnen hat man ja 1 Jahr Zeit, dass Geld zu investieren,

sonst muss man es versteuern.

Sagt wer / welche Gewinne meinst du?

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harryguenter

Er muss nichts ausgeben. Wird am 10.01.2010 geschenkt, dann ist die Schenkung damit abgschlossen.

Sagt wer / welche Gewinne meinst du?

Éin ganz alter Spruch über Lottogewinne und dergleichen, der heute schlichtweg falsch ist.

Ein Gewinn ist derzeit immer steuerfrei. Sämtliche weiteren Erträge (z.B. Kapitalerträge aufgrund des Anlegens des Gewiins) sind dann zu versteuern. Das ist aber bei deinem eigenen Geld genauso. Fazit: ein Gewinn ist nicht zu versteuern (de facto hast Du ca. 45% Steuern bei Abgabe des Lottoscheins abgedrückt).

 

EIne Schenkung ist zu versteuern, wenn sie die Freibeträge überschreitet.

Danach gehört das Geld Dir und ist im weiteren Verlauf steuerlich genauso zu behandeln.

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neysee

Sagt wer / welche Gewinne meinst du?

 

Er meint vermutlich sowas wie Lotteriegewinne. Die sind bzgl. der Einkommensteuer tatsächlich steuerfrei, und IIRC im ersten Jahr waren sie bzgl. der Vermögensteuer steuerfrei, so dass man erst nach einem Jahr Vermögensteuer drauf zahlen musste. Daher hält sich landläufig immer noch die Mär, dass man Lotteriegewinne (bzw. das, was davon übrig ist) nach einem Jahr versteuern müsse. Nur dass es D gar keine Vermögensteuer mehr gibt.

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Sven82
Die sind bzgl. der Einkommensteuer tatsächlich steuerfrei,

[klugscheiß]die sind noch nicht einmal steuerbar, Vorstufe von Steuerfrei.[/klugscheiß]

 

Daher hält sich landläufig immer noch die Mär, dass man Lotteriegewinne (bzw. das, was davon übrig ist) nach einem Jahr versteuern müsse.

richtig, das ist wie mit den Vorkosten. Heute fragen Häuslebauer immer noch danach wo man diese denn eintragen muss obwohl die Regelung des § 10i EStG schon seit 1999 aufgehoben ist.

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depot84

Ja genau ich meinte z.b Lottogewinne.

Dann hat sich meine Frage hier beantwortet.

Danke nochmals

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