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Riester für mich nachteilig oder Rechenfehler?

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eumel

Hallo Leute,

 

Nach Geburt unseres Sohnes stellt sich die Frage, ob ein Riester-Banksparplan jetzt vielleicht sinnvoll ist oder ob man das Geld weiterhin in andere Vorsorge-Pläne stecken sollte.

 

Andere Maßnahmen zur Altersvorsorge sind vorhanden (Haus, verschiedene Geldanlagen)

Es geht nur darum, ob ein Riester-Banksparplan in unserer Situation sinnvoll ist oder ob wir das Geld lieber woanders ansparen sollten.

d.h. lohnt es sich, die (angeblichen) Zuschüsse mitzunehmen?

Es geht nur um Riester-Banksparpläne, Fonds und Versicherungen will ich nicht.

 

Konkret:

Sie 32: Brutto 25.000, unmittelbar zulageberechtigt, Steuerklasse 3

Er 39: Brutto 25.000, Selbständig, als Ehepartner mittelbar zulageberechtigt.

Verheiratet, zusammen veranlagt

1 Kind aus 9/2009

Renteneintritt mit 67

 

Annahme:

soweit ich das sehe müssten beide einen Riester-Banksparplan anlegen.

Bei obigem Einkommen also jeweils (mindesteinzahlung 4%) 1000,- Euro im Jahr.

 

Davon Zuschuss: Verheiratet 308,- Euro, Kind 300,- Euro, Gesamt 608,- Euro

Für jeden also 304,- Euro.

D.h. 30% der Beiträge wären Zuschüsse vom Staat.

Eigene Leistung: je 700,- Euro/Jahr.

 

Soweit korrekt?

 

Jetzt die Fragen dazu:

 

- Bei der Ausschüttung wird das Zeug versteuert. Heisst das, daß ich auf die komplette Ausschüttung Steuern zahlen muss, auch auf den Teil den ich eigentlich mit Eigenkapital angespart habe und der ja bereits versteuert ist?

 

- Die Ausschüttungen sind Krankenversicherungspflichtig - wie ist das bei mir wenn ich Selbständig und privat versichert bin? Da habe ich nirgends Info dazu gefunden.

 

- was passiert bei Todesfall beider Ehepartner?

Wenn ich das richtig sehe ist dann das Geld weg und die Bank freut sich? Fürs Kind bleibt nichts übrig?

D.h wenn das zum 65. passieren würde wären 35 Jahre Beitragszahlungen eine Spende an die Bank gewesen?

Oder gibt es wenigstens die eigenen Einzahlungen zurück?

 

Zu Rentenbeginn wird der Banksparplan in eine Versicherung umgewandelt, d.h. es passiert eigentlich genau das was ich nicht will.

die Sparkasse Holstein schreibt auf der Webseite: "Keine Versicherung, kein Fonds!" - fehlt da nicht etwas? Oder ist das dort wirklich so (www.sparkasse-holstein.de) - weitergehende Informationen gibt es dort leider nicht.

 

Meine primitive Rechnung:

1400 Euro jährlich angelegt zu 2% (konservative 3% abzgl. Staatsabgriff) ergeben nach 30 Jahren 58.000 Euro., wenn man fürs "Verputzen" 20 Jahre rechnet wären das monatlich 241,- Euro und das Kapital wäre im Todesfall übrig.

Bei 10 Jahren Rente wären es 482,- Euro monatlich.

 

Mit dem Riester-Banksparplan hätte ich bei gleichem Eigenkapitaleinsatz 2000,- Euro jährlich angelegt, hätte also nach 30 Jahren 83.000 Euro "Kapital"

 

Wenn ich die Daten in einen Vorsorgerechner eingebe habe ich eine monatliche Riester-Rente von ca. 400,- Euro, müsste das aber noch versteuern.

Gehe ich da von 25% Steuersatz aus bleiben noch 300,- Euro monatlich übrig.

D.h. da hätte ich 20 Jahre nach Rentenbeginn gerade einmal mein eingezahltes Eigenkapital zurück?

 

Nach meiner Rechnung bringt das also nichts - wo ist mein Denkfehler?

 

Vorteil Riester: nicht pfändbar - aber wenn mal alles andere weg ist wäre das wohl das kleinste Problem

 

Vorteil eigene Vorsorge: Kapital ist immer verfügbar (ist natürlich auch ein Nachteil wenn man vorher drauf zugreift), Sparrate kann beliebig angepasst werden, im Todesfalls ist das Geld für die Hinterbliebenen übrig, keine Versteuerung im Alter (wer weiss...), problemlose Umschichtung wenn mal was besseres über den Weg läuft.

 

Zudem: beim Riester Banksparplan sind ca. 2,5% Zinsen drauf, wenn ich das Geld selbst anspare kann ich bei guten Marktbedingungen auch deutlich mehr bekommen, d.h. vielleicht gibt es mal wieder Anlagen mit 6% oder mehr (sichere Anlagen!), dann sieht die Rechnung oben für Riester noch viel schlechter aus.

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harryguenter

- Bei der Ausschüttung wird das Zeug versteuert. Heisst das, daß ich auf die komplette Ausschüttung Steuern zahlen muss, auch auf den Teil den ich eigentlich mit Eigenkapital angespart habe und der ja bereits versteuert ist?

Er ist ja nicht versteuert. neben der Zulage wird ja eine Günstigerprüfung bei der Steuererklärung durchgeführt. Ggfs. erhälst Du für diese Altersvorsorgebeiträge eine zusätzliche Steuererstattung. Falls nicht enthalten die Zulagen bereits die Steuer.

Deshalb ist im Alter alles zu Versteuern. Über die Höhe der Steuersätze heute, bis zur Rente und in der Rente kann man natürlich hervorragend spekulieren.

 

- was passiert bei Todesfall beider Ehepartner?

Wenn ich das richtig sehe ist dann das Geld weg und die Bank freut sich? Fürs Kind bleibt nichts übrig?

D.h wenn das zum 65. passieren würde wären 35 Jahre Beitragszahlungen eine Spende an die Bank gewesen?

Oder gibt es wenigstens die eigenen Einzahlungen zurück?

Nein, das ist bei Banksparplänen nicht der Fall.

Das angesparte Vermögen kann auf den überlebenden Ehepartner übertragen werden. Erleben beide das rentenalter nicht geht es an die Erben. In diesem Fall müssen die erhaltenen zulagen aber (Zinslos) zurückgezahlt werden.

Auch nach Rentenbeginn bleibt das Guthaben für den Ehepartner oder die Erben. Verloren ist allerdings der Betrag, der zu Rentenbeginn in die Langlebigkeitsversicherung eingezahlt wird, um die Rente ab 85 Jahren zu garantieren. Wieviel das ist weiss heute noch niemand. Eine Förderschädliche Kündigung kurz vor der Rente bleibt natürlich möglich falls einem der Betrag nicht passt.

Ansonsten ist ddie Übertragbarkeit der Vorteil gegenüber den Riester Versicherungen die das nur für einen begrenzten Zeitraum (meist 10 Jahre nach rentenbeginn machen).

 

Zu Rentenbeginn wird der Banksparplan in eine Versicherung umgewandelt, d.h. es passiert eigentlich genau das was ich nicht will.

die Sparkasse Holstein schreibt auf der Webseite: "Keine Versicherung, kein Fonds!" - fehlt da nicht etwas? Oder ist das dort wirklich so (www.sparkasse-holstein.de) - weitergehende Informationen gibt es dort leider nicht.

Da fehlt vermutlich was. Ansonsten müßte die Bank das Risiko tragen, dass Du ggfs. älter wirst als geplant und mehr Geld ausgezahlt bekommst als Du eingezalht und erwirtschaftest hast.

 

Meine primitive Rechnung:

1400 Euro jährlich angelegt zu 2% (konservative 3% abzgl. Staatsabgriff) ergeben nach 30 Jahren 58.000 Euro., wenn man fürs "Verputzen" 20 Jahre rechnet wären das monatlich 241,- Euro und das Kapital wäre im Todesfall übrig.

Bei 10 Jahren Rente wären es 482,- Euro monatlich.

Leider zu primitiv. Du darfst die weiteren Zinszahlungen in der Auszahlungsphase nicht vergessen. Einfach 58000:20:12 zu rechnen reicht da nicht.

 

Wenn ich die Daten in einen Vorsorgerechner eingebe habe ich eine monatliche Riester-Rente von ca. 400,- Euro, müsste das aber noch versteuern.

Gehe ich da von 25% Steuersatz aus bleiben noch 300,- Euro monatlich übrig.

D.h. da hätte ich 20 Jahre nach Rentenbeginn gerade einmal mein eingezahltes Eigenkapital zurück?

Naja, es beinhaltet eine lebenslange Rente. Bei Deiner eigenen Variante mußt Du vorher überlegen wie lange Du lebst. Der irestervertrag zahlt die 400 EUR Brutto auch noch wenn Du 100 Jahre als wirst. Und ja, dies kostet eine Kleinigkeit. Lebst Du zu kurz wirst Du Verlust machen.

 

Vorteil eigene Vorsorge: Kapital ist immer verfügbar (ist natürlich auch ein Nachteil wenn man vorher drauf zugreift), Sparrate kann beliebig angepasst werden, im Todesfalls ist das Geld für die Hinterbliebenen übrig, keine Versteuerung im Alter (wer weiss...), problemlose Umschichtung wenn mal was besseres über den Weg läuft.

Zudem: beim Riester Banksparplan sind ca. 2,5% Zinsen drauf, wenn ich das Geld selbst anspare kann ich bei guten Marktbedingungen auch deutlich mehr bekommen, d.h. vielleicht gibt es mal wieder Anlagen mit 6% oder mehr (sichere Anlagen!), dann sieht die Rechnung oben für Riester noch viel schlechter aus.

Einen Riester Banksparplan kann man auch vorzeitig auflösen, nur ist dann die Förderung zurückzuzahlen.

Gute Banksparpläne haben einen Basiszins von 2,85% und einen Bonuszinsstaffel die nach einigen Jahren einsetzt. Stiftung Warentest schätzt die Durchschnittsrendite auf etwa 4%. Hochzinsphasen laufen mit Verzögerung auch in die Basiszinsberechnung ein.

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jm2c
· bearbeitet von crazytv

- Die Ausschüttungen sind Krankenversicherungspflichtig - wie ist das bei mir wenn ich Selbständig und privat versichert bin? Da habe ich nirgends Info dazu gefunden.

SV-pflichtig? So, wie ich es weiß: Ich glaube nicht, es sei denn, du kombinierst deinen Riester-BSP mit Altersvorsorgewirksamen Leistungen (AVWL) edit. bzw. deine Frau... Als Selbständiger sollte man ja keine AVWL haben :rolleyes:.

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ImperatoM

Wie ist das denn genau bei Eheleuten und Riester: reicht es nicht schon, wenn einer 4% seines Einkommens einspart und der andere kann dann die Zulage einfach so bekommen?

 

Und falls nicht, kann man alternativ auf die Zulage für den Besserverdienenden verzichten und alle Kinderzulagen dem geringverdienenden Ehepartner überlassen, der somit auf eine echt gute Förderquote kommt? Oder wird das Einkommen der Ehepartner nicht separat betrachtet, sondern zusammenaddiert und dann durch zwei geteilt?

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saibottina

Wie ist das denn genau bei Eheleuten und Riester: reicht es nicht schon, wenn einer 4% seines Einkommens einspart und der andere kann dann die Zulage einfach so bekommen?

Es gibt den sogenannten Huckepackriester: Wenn einer förderberechtigt ist, der Ehepartner dagegen selbständig bzw. nicht förderberechtigt ist, ist letzterer mittelbar förderberechtigt, er kann nur mit dem Minimalbeitrag von 60 /Jahr die Förderungen erhalten.

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ImperatoM
· bearbeitet von ImperatoM

Okay, aber die Frage ist was passiert, wenn beide Ehepartner riesterberechtigt sind?

 

 

.

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highline

Okay, aber die Frage ist was passiert, wenn beide Ehepartner riesterberechtigt sind?

 

 

.

dann müssen beide 4% abzüglich zulage zahlen...

bei eumel braucht "ER" nur 60 euro zu zahlen und nimmt einfach 154 euro zulagen mit. seine frau bekommt 154 und 300 euro. monatlicher beitrag für die frau: ~33 EUR

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ImperatoM

dann müssen beide 4% abzüglich zulage zahlen...

bei eumel braucht "ER" nur 60 euro zu zahlen und nimmt einfach 154 euro zulagen mit. seine frau bekommt 154 und 300 euro. monatlicher beitrag für die frau: ~33 EUR

 

Bei Eumel ist schon klar, was pasiert. Aber wenn beide voll zulagenberechtigt sind: Muss jeder 4% seines eigenen Einkommens einzahlen oder beide 4% des Durchschnitteinkommens? (da kommt zwar zusammengenommen der gleiche Betrag raus, aber für jeden einzeln nicht)

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highline

verstehe die frage nicht.

bei 2 leuten zahlt jeder 4% seines tatsächlichen einkommens. welchen durchschnitt willst du da nehmen?

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eumel
bei eumel braucht "ER" nur 60 euro zu zahlen und nimmt einfach 154 euro zulagen mit. seine frau bekommt 154 und 300 euro. monatlicher beitrag für die frau: ~33 EUR

 

Hallo,

das heisst weil ich selbständig bin wäre es eigentlich vorteilhaft zu riestern?

 

 

60,- Euro pro Jahr?

Das wäre ja das Risiko wert wenn man dafür 154 Euro Zulage bekommt :-)

 

Meine Frau muss 1000,- Euro sparen (4% vom Brutto) und bekommt 454,- Euro davon als Zulage = 45%. Der Monatsbeitrag wäre aber dann wohl der Rest / 12 = knapp 50,- Euro

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supertobs
· bearbeitet von supertobs

Nach Geburt unseres Sohnes ....

 

Erstmal: Glückwunsch!

 

Davon Zuschuss: Verheiratet 308,- Euro, Kind 300,- Euro, Gesamt 608,- Euro

Für jeden also 304,- Euro.

D.h. 30% der Beiträge wären Zuschüsse vom Staat.

Eigene Leistung: je 700,- Euro/Jahr.

 

Soweit korrekt?

 

Nein, nicht korrekt. Die Den Eigenbeitrag gibt man in der Steuererklärung an. Dann gibt es je nach Einkommen noch einen Steuerbonus mit dem nachträglich die Gesamtzahlung wie eine Bruttoeinzahlung gestellt wird. Das müsstest Du Dir halt mal ausrechnen. Normalerweise kommt man dann auf eine höhere Förderquote.

 

Beim Förderrechner

http://www.ihre-vorsorge.de/Finanzrechner-Foerderrechner-Riester-Rente.html?berechnet&session=e4dd53eed4af92e144d2345cfa650896

 

habe ich Deine Daten eingegeben. Der spuckt mir wesentlich weniger als 1000 Euro pro Person aus:

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ImperatoM

verstehe die frage nicht.

bei 2 leuten zahlt jeder 4% seines tatsächlichen einkommens. welchen durchschnitt willst du da nehmen?

 

Wenn Person A 50.000 p.a. verdient, Person B 30.000, dann könnte man beide separat beehandeln, oder (weil sie verheiratet sind) auf die Idee kommen, für jeden 4% von 40.000 (dem Mittelwert der Einkommen) als Riester-Anlage zu wollen.

 

Das könnte beispielsweise politisch so gewollt sein, um Renten von geringerverdienenden geschiedenen Leuten zu stärken. Aber ich entnehme der Diskussionsrichtung, dass es anscheinend nicht der Fall ist.

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GlobalGrowth
· bearbeitet von GlobalGrowth

 

Konkret:

Sie 32: Brutto 25.000, unmittelbar zulageberechtigt, Steuerklasse 3

Er 39: Brutto 25.000, Selbständig, als Ehepartner mittelbar zulageberechtigt.

Verheiratet, zusammen veranlagt

1 Kind aus 9/2009

Renteneintritt mit 67

 

erstmal Glückwunsch, du schaffst die Generation, die später mal meine Rente zahlt :P

 

 

Aber zurück zum Sachverhalt, weil hier nicht ganz korrekt gerechnet wurde.

 

Die Beiträge für die Riester ergeben sich folgendermaßen:

 

Er: selbständig, daher nur mittelbar zulagenberechtig --> keine Beitragszahlung-->Zulage kommt automatisch,wenn Ehefrau einen Vertrag hat.

 

Sie: 25.000€ Bruttoeinkommen x 0,04 = 1000 € -154 € eigene Zulage - 154€ zulage für Ehemann (wichtig, die wird hier mit abgerechnet) - 300 Zulage für Kind ergibt einen Eigenbeitrag bei deiner Frau von: 392€

das wären dann 32,67€ mtl ../.. wenn du einen Banksparplan machst, wähle jährliche Zahlweise, weil die Dinger nicht mtl. verzinst werden.

 

 

60,- Euro pro Jahr?

Das wäre ja das Risiko wert wenn man dafür 154 Euro Zulage bekommt :-)

 

Meine Frau muss 1000,- Euro sparen (4% vom Brutto) und bekommt 454,- Euro davon als Zulage = 45%. Der Monatsbeitrag wäre aber dann wohl der Rest / 12 = knapp 50,- Euro

 

Ich betone nochmal, du als selbständiger zahlst gar keinen Beitrag( ist auch an der geposteten Info von supertobs zu erkennen) , d.h.

 

1- Vertrag Ehefrau mit jährl. 392€ Beitragszahlung (in diesen Vertrag fließt 154€ Zulage für Sie und 300€ Zulage für das Kind)

2- Vertrag Ehemann ohne Beitragszahlung (zahlt die Ehefrau den korrekten Beitrag, fließt in diesen Vertrag im Folgejahr automatisch die 154 € Zulage)

 

 

Schau dir nochmal in Ruhe die von supertobs gepostete Info an und meine Erklärungen dazu.

 

Sollten weiterhin Fragen bestehen, zögere nicht sie loszuwerden :thumbsup:

 

Greez

David

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