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doch

Mein Geld ist verschwunden! Worauf muss ich warten. BRD- Finanzagentur GmbH- Wertpapierhandel

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fireball

Ja und da steht doch alles.

 

Berechtigte Person soll per Post (das ist das altmodische Zeugs das in so gelbe Kästen geworfen werden muss) mit Unterschrift diese Anfrage stellen, dann erhält diese Person falls sie berechtigt dazu sein sollte eine Antwort.

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neysee

Ich schrieb der Finanzagentur im Auftrag meiner Frau:

 

Falls die in verständlicheren deutschen Sätzen spricht (das Gegenteil ist zumindest bei Muttersrachlern schwer vorstellbar), sollte man in Erwägung ziehen, die Kommunikation ihr zu überlassen.

 

Diese E-Mail hat uns die Finanzagentur geschrieben.

 

Was ist eigentlich Rekursion?

 

Es tut mir leid wenn Ihnen die E-Mail nicht verständlich ist. Vielleicht Sie müssten die mit jemandem besprechen.

 

Ich finde diesen Thread eigentlich ganz drollig (oder sollte ich lieber trollig schreiben?).

 

Wer ist Ihrer Meinung nach das Überwachungsorgan der BD Finanzagentur GmbH?

 

Das ist in diesem sinnlosen Thread eigentlich der einzige spannende Punkt. Soweit ich es sehe, ist die BRD Finanzagentur kein Kreditinstitut im Sinne des KWG, da sie keine Einlagenkonten führt, sondern nur Wertpapiere des Bundes verkauft (daher die Konstruktion der Tagesanleihe als Wertpapier anstatt eines normalen Tagesgeldkontos), sondern wäre wohl eher Finanzdienstleister, wenn die öffentliche Schuldenverwaltung im KWG nicht ausdrücklich ausgenommen wäre. Daher unterliegt die BRD Finanzagentur anscheinend nicht der Aufsicht durch die BAFin, was nach meiner Erinnerung ja einer der Hauptkritikpunkte seitens der Kreditinstitute ist.

 

Allerdings agiert die Finanzagentur gewiss nicht im rechtsfreien Raum, und von einem Erwachsenen kann man meines Erachtens schon erwarten, dass er in der Lage ist, sich um rechtlichen Beistand (jenseits des Daily Telegraph :rolleyes: ) zu bemühen, wenn er denkt, dass er Ansprüche hat.

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RichyRich

Wir werden inzwischen im Archiv nach Unterlagen ( Kontoeröffnung

und Buchungsunterlagen ) suchen.

 

Hallooooo, da steht doch die ganze Zeit alles!!!! Vielleicht sollten Sie es DOCH noch mal mit dem Daily Telegraph versuchen...

Wer weiß, vielleicht weiß die Frau auch noch gar nichts davon, oder so... wir werden tatsächlich in diesem Thread verar.... :rolleyes:

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jpjg

wir werden tatsächlich in diesem Thread verar.... :rolleyes:

Ja, genau. Und das, obwohl der 1. April noch weit weg ist :shit:

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doch

Ich schrieb der Finanzagentur im Auftrag meiner Frau:

 

Falls die in verständlicheren deutschen Sätzen spricht (das Gegenteil ist zumindest bei Muttersrachlern schwer vorstellbar), sollte man in Erwägung ziehen, die Kommunikation ihr zu überlassen.

 

Diese E-Mail hat uns die Finanzagentur geschrieben.

 

Was ist eigentlich Rekursion?

 

Es tut mir leid wenn Ihnen die E-Mail nicht verständlich ist. Vielleicht Sie müssten die mit jemandem besprechen.

 

Ich finde diesen Thread eigentlich ganz drollig (oder sollte ich lieber trollig schreiben?).

 

Wer ist Ihrer Meinung nach das Überwachungsorgan der BD Finanzagentur GmbH?

 

Das ist in diesem sinnlosen Thread eigentlich der einzige spannende Punkt. Soweit ich es sehe, ist die BRD Finanzagentur kein Kreditinstitut im Sinne des KWG, da sie keine Einlagenkonten führt, sondern nur Wertpapiere des Bundes verkauft (daher die Konstruktion der Tagesanleihe als Wertpapier anstatt eines normalen Tagesgeldkontos), sondern wäre wohl eher Finanzdienstleister, wenn die öffentliche Schuldenverwaltung im KWG nicht ausdrücklich ausgenommen wäre. Daher unterliegt die BRD Finanzagentur anscheinend nicht der Aufsicht durch die BAFin, was nach meiner Erinnerung ja einer der Hauptkritikpunkte seitens der Kreditinstitute ist.

 

Allerdings agiert die Finanzagentur gewiss nicht im rechtsfreien Raum, und von einem Erwachsenen kann man meines Erachtens schon erwarten, dass er in der Lage ist, sich um rechtlichen Beistand (jenseits des Daily Telegraph rolleyes.gif ) zu bemühen, wenn er denkt, dass er Ansprüche hat.

 

 

smile.gif

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LagarMat

Ich schrieb der Finanzagentur im Auftrag meiner Frau:

 

Falls die in verständlicheren deutschen Sätzen spricht (das Gegenteil ist zumindest bei Muttersrachlern schwer vorstellbar), sollte man in Erwägung ziehen, die Kommunikation ihr zu überlassen.

 

Diese E-Mail hat uns die Finanzagentur geschrieben.

 

Was ist eigentlich Rekursion?

 

Es tut mir leid wenn Ihnen die E-Mail nicht verständlich ist. Vielleicht Sie müssten die mit jemandem besprechen.

 

Ich finde diesen Thread eigentlich ganz drollig (oder sollte ich lieber trollig schreiben?).

 

Wer ist Ihrer Meinung nach das Überwachungsorgan der BD Finanzagentur GmbH?

 

Das ist in diesem sinnlosen Thread eigentlich der einzige spannende Punkt. Soweit ich es sehe, ist die BRD Finanzagentur kein Kreditinstitut im Sinne des KWG, da sie keine Einlagenkonten führt, sondern nur Wertpapiere des Bundes verkauft (daher die Konstruktion der Tagesanleihe als Wertpapier anstatt eines normalen Tagesgeldkontos), sondern wäre wohl eher Finanzdienstleister, wenn die öffentliche Schuldenverwaltung im KWG nicht ausdrücklich ausgenommen wäre. Daher unterliegt die BRD Finanzagentur anscheinend nicht der Aufsicht durch die BAFin, was nach meiner Erinnerung ja einer der Hauptkritikpunkte seitens der Kreditinstitute ist.

 

Allerdings agiert die Finanzagentur gewiss nicht im rechtsfreien Raum, und von einem Erwachsenen kann man meines Erachtens schon erwarten, dass er in der Lage ist, sich um rechtlichen Beistand (jenseits des Daily Telegraph :rolleyes: ) zu bemühen, wenn er denkt, dass er Ansprüche hat.

 

Sehr schön neysee!!! :lol:

 

Jetzt hab ich gute Laune!

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BondWurzel
· bearbeitet von BondWurzel

Sie ist sicherlich nach KWG §1 aufsichtspflichtig durch die BAFIN, Finanzdienstleister und Anlagebrater natürlich auch ( bis auf Fondvermittler) .

 

http://www.sadaba.de/GSBT_KWG_01_04.html

 

Die "Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH" ist bei ihren Geld- und Kapitalmarktgeschäften nur und ausschließlich im Namen und für Rechnung der Bundesrepublik Deutschland oder ihrer Sondervermögen tätig.

 

Das heißt auch, Chef ist das Finanzministerium.

 

Ansonsten also hier:

 

http://www.bundesrechnungshof.de/buergerservice

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neysee

Sie ist sicherlich nach KWG §1 aufsichtspflichtig durch die BAFIN, Finanzdienstleister und Anlagebrater natürlich auch ( bis auf Fondvermittler) .

 

Dass Finanzdienstleister der Aufsicht durch die BAFin unterliegen, weiß ich. Aber warum fällt die BRD Finanzagentur sicherlich nicht unter die Ausnahme nach §2 Abs. 6?

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Delphin
· bearbeitet von Delphin

Es tut mir leid wenn Ihnen die E-Mail nicht verständlich ist. Vielleicht Sie müssten die mit jemandem besprechen.

Mach ich gerade, nämlich mit Ihnen. ;)

 

----- Weitergeleitete Mail ----

Von: "schuldbuch@deutsche-finanzagentur.de" <schuldbuch@deutsche-finanzagentur.de>

An: ************

Gesendet: Montag, den 17. August 2009, 9:15:23 Uhr

Betreff: Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH beantwortet Ihre Anfrage

 

Sehr geehrter Herr *****

 

Antwort wegen gelöschtem Konto von Frau S****** abwarten. Sy

 

Wie bereits per E-Mail mitgeteilt, können wir nur Auskunft an

einen Berechtigten der zum SB Kto von Frau M*******

eingetragen war , erteilen.

Daher muss der Auftrag schriftlich auf dem Postweg, wegen

Unterschriftenprüfung erfolgen.

Wir werden inzwischen im Archiv nach Unterlagen ( Kontoeröffnung

und Buchungsunterlagen ) suchen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH

Service-Center

Hat denn inzwischen ein "Berechtigter" schriftlich die Auskunft beantragt? Was ist dabei heraus gekommen? Welche Unterlagen hat die Finanzagentur im Archiv gefunden?

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doch

Es tut mir leid wenn Ihnen die E-Mail nicht verständlich ist. Vielleicht Sie müssten die mit jemandem besprechen.

Mach ich gerade, nämlich mit Ihnen. wink.gif

 

----- Weitergeleitete Mail ----

Von: "schuldbuch@deutsche-finanzagentur.de" <schuldbuch@deutsche-finanzagentur.de>

An: ************

Gesendet: Montag, den 17. August 2009, 9:15:23 Uhr

Betreff: Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH beantwortet Ihre Anfrage

 

Sehr geehrter Herr *****

 

Antwort wegen gelöschtem Konto von Frau S****** abwarten. Sy

 

Wie bereits per E-Mail mitgeteilt, können wir nur Auskunft an

einen Berechtigten der zum SB Kto von Frau M*******

eingetragen war , erteilen.

Daher muss der Auftrag schriftlich auf dem Postweg, wegen

Unterschriftenprüfung erfolgen.

Wir werden inzwischen im Archiv nach Unterlagen ( Kontoeröffnung

und Buchungsunterlagen ) suchen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH

Service-Center

Hat denn inzwischen ein "Berechtigter" schriftlich die Auskunft beantragt? Was ist dabei heraus gekommen? Welche Unterlagen hat die Finanzagentur im Archiv gefunden?

 

Hallo,

ja, Frau M**** hat ihre gegläubigte Unterschrift der Finanzagentur zugesandt.

Aber sie schreiben über ihre Eltern und nicht über ihre Tante Frau S*** --- siehe bitte die obige E-Mail von der Finanzagentur.

Über die Eltern der Frau M*** haben wir nie gesprochen und gefragt.

 

MfG

doch

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Nixda

Hallo,

ja, Frau M**** hat ihre gegläubigte Unterschrift der Finanzagentur zugesandt.

Aber sie schreiben über ihre Eltern und nicht über ihre Tante Frau S*** --- siehe bitte die obige E-Mail von der Finanzagentur.

Über die Eltern der Frau M*** haben wir nie gesprochen und gefragt.

 

MfG

doch

Bahnhof? :rolleyes:

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P2k1

Am besten mal bei Akte 10 oder Stern TV hinschreiben tun.

Vielleicht hilft da auch Peter von RTL der hat doch die stattliche Zulassung und Kontakte? *omg* :thumbsup:

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Malvolio

Es tut mir leid wenn Ihnen die E-Mail nicht verständlich ist. Vielleicht Sie müssten die mit jemandem besprechen.

Mach ich gerade, nämlich mit Ihnen. wink.gif

 

----- Weitergeleitete Mail ----

Von: "schuldbuch@deutsche-finanzagentur.de" <schuldbuch@deutsche-finanzagentur.de>

An: ************

Gesendet: Montag, den 17. August 2009, 9:15:23 Uhr

Betreff: Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH beantwortet Ihre Anfrage

 

Sehr geehrter Herr *****

 

Antwort wegen gelöschtem Konto von Frau S****** abwarten. Sy

 

Wie bereits per E-Mail mitgeteilt, können wir nur Auskunft an

einen Berechtigten der zum SB Kto von Frau M*******

eingetragen war , erteilen.

Daher muss der Auftrag schriftlich auf dem Postweg, wegen

Unterschriftenprüfung erfolgen.

Wir werden inzwischen im Archiv nach Unterlagen ( Kontoeröffnung

und Buchungsunterlagen ) suchen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH

Service-Center

Hat denn inzwischen ein "Berechtigter" schriftlich die Auskunft beantragt? Was ist dabei heraus gekommen? Welche Unterlagen hat die Finanzagentur im Archiv gefunden?

 

Hallo,

ja, Frau M**** hat ihre gegläubigte Unterschrift der Finanzagentur zugesandt.

Aber sie schreiben über ihre Eltern und nicht über ihre Tante Frau S*** --- siehe bitte die obige E-Mail von der Finanzagentur.

Über die Eltern der Frau M*** haben wir nie gesprochen und gefragt.

 

MfG

doch

 

Und ... habt ihr nochmal dort nachgehakt was mit dem Konto der Tante ist?

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doch

Am besten mal bei Akte 10 oder Stern TV hinschreiben tun.

Vielleicht hilft da auch Peter von RTL der hat doch die stattliche Zulassung und Kontakte? *omg* thumbsup.gif

 

Danke!smile.gif

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LagarMat

 

Hallo,

ja, Frau M**** hat ihre gegläubigte Unterschrift der Finanzagentur zugesandt.

Aber sie schreiben über ihre Eltern und nicht über ihre Tante Frau S*** --- siehe bitte die obige E-Mail von der Finanzagentur.

Über die Eltern der Frau M*** haben wir nie gesprochen und gefragt.

 

MfG

doch

What???

:lol:

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doch

Hallo,

ja, Frau M**** hat ihre gegläubigte Unterschrift der Finanzagentur zugesandt.

Aber sie schreiben über ihre Eltern und nicht über ihre Tante Frau S*** --- siehe bitte die obige E-Mail von der Finanzagentur.

Über die Eltern der Frau M*** haben wir nie gesprochen und gefragt.

 

MfG

doch

What???

laugh.gif

 

ohmy.gif ,sad.gif

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Stairway

Am besten mal bei Akte 10 oder Stern TV hinschreiben tun.

Vielleicht hilft da auch Peter von RTL der hat doch die stattliche Zulassung und Kontakte? *omg* thumbsup.gif

 

Danke!smile.gif

 

:D

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€-man

doch, bist Du Dir auch absolut sicher, dass Deine Tante Dich tatsächlich als "Begünstigten" eintragen hat lassen?

Wenn ja, könnte es sein, dass Deine Tante später wieder umdisponiert hat und jemand anderer ist an Deine Stelle getreten? Soll heißen, Deine Tante hat eine andere Person eintragen lassen und diese Person hat dann das Konto aufgelöst?

 

Gruß

-man

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doch

doch, bist Du Dir auch absolut sicher, dass Deine Tante Dich tatsächlich als "Begünstigten" eintragen hat lassen?

Wenn ja, könnte es sein, dass Deine Tante später wieder umdisponiert hat und jemand anderer ist an Deine Stelle getreten? Soll heißen, Deine Tante hat eine andere Person eintragen lassen und diese Person hat dann das Konto aufgelöst?

 

Gruß

-man

 

Hallo,

 

Da bin ich vollkommen sicher. Sonst hätte die Finanzagentur die Veränderung mitgeteilt.

 

MfG

 

Doch

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jpjg

doch, bist Du Dir auch absolut sicher, dass Deine Tante Dich tatsächlich als "Begünstigten" eintragen hat lassen?

Wenn ja, könnte es sein, dass Deine Tante später wieder umdisponiert hat und jemand anderer ist an Deine Stelle getreten? Soll heißen, Deine Tante hat eine andere Person eintragen lassen und diese Person hat dann das Konto aufgelöst?

 

Gruß

-man

 

Hallo,

 

Da bin ich vollkommen sicher. Sonst hätte die Finanzagentur die Veränderung mitgeteilt.

 

MfG

 

Doch

Wenn es so war, dann haben sie es der Tante mit Sicherheit bestätigt. Sonst niemandem. Alles andere ist kaum vorstellbar.

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€-man

doch, bist Du Dir auch absolut sicher, dass Deine Tante Dich tatsächlich als "Begünstigten" eintragen hat lassen?

Wenn ja, könnte es sein, dass Deine Tante später wieder umdisponiert hat und jemand anderer ist an Deine Stelle getreten? Soll heißen, Deine Tante hat eine andere Person eintragen lassen und diese Person hat dann das Konto aufgelöst?

 

Gruß

-man

 

Hallo,

 

Da bin ich vollkommen sicher. Sonst hätte die Finanzagentur die Veränderung mitgeteilt.

 

MfG

 

Doch

 

 

Warum sollte die Agentur das Dir mitteilen? Vielleicht hat auch Tantchen noch zu Lebzeiten das Konto selbst aufgelöst und das Geld ist in einen anderen Kanal geflossen.

 

Gruß

-man

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€-man

Verdächtig ruhig geworden.

Ich hoffe, da wird nicht gerade nach den Säbeln der Urgroßväter gesucht, um dann eine weitläufige Familienkonferenz einzuberufen.

 

Gruß

-man

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jpjg
· bearbeitet von jpjg

Machen wir mal das Radio an -_-

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RichyRich

Machen wir mal das Radio an -_-

 

Das ist auch besser so! - Ich habe zumindest was drauß gelernt: Wenn meine Bank mir das nächste mal Abgeltungssteuer abzieht, dann ziehe ich bis zum europäischen Gerichtshof und reiche Petitionen und Onlinepetitionen ein, so viel wie ich möchte. Und den Daily Telegraph, den Günter und Peter von RTL und den äh, na Akte 10 beschäftige ich auch damit.

 

Leute wir werden total veräppelt!!! :narr: Lest noch mal das Eingangsposting. >> lol !!!

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calandor

Leute wir werden total veräppelt!!! :narr: Lest noch mal das Eingangsposting. >> lol !!!

 

Nun ja, ich kann euch versichern, dass bei mir oft genug Leute telefonisch oder persönlich vorsprechen, die ihre Anliegen ganz genauso vortragen.

 

Wenn diejenigen dann aufgrund ihrer "zielgerichteten und eindeutigen Anfrage" vorab das System "Buchbinder Wanninger" durchlaufen haben, kann man sich ja vorstellen wie einfach das dann ist. Da wird mit hochrotem Kopf gleich die Menschenrechtskonvention angerufen.

 

 

Ich hab mir mal dieses Vollmachtsformular Link angesehn.

Ich bevollmächtige / Wir bevollmächtigen die nachfolgend aufgeführte Person, die Rechte aus meinem / unse- rem Schuldbuchkonto wahrzunehmen.

...

Die Vollmacht für die oben genannte Person gilt ␣zu meinen / unseren Lebzeiten und über den Tod hinaus ␣nur nach meinem / unserem Tod (Informationen zur Vollmacht auf den Todesfall siehe Hinweis Punkt 4.)

...

4. Vollmacht auf den Todesfall

Die Erteilung einer Vollmacht auf den Todesfall bedeutet keine Erbeinsetzung. Zu Lebzeiten des Kontoinhabers/der Kontoin- haber hat der Bevollmächtigte auf den Todesfall keine Rechte und erhält auch keine Mitteilungen über Konto oder Konto- stand. Bei Gemeinschaftskonten tritt die Vollmacht auf den Todesfall erst dann in Kraft, wenn beide Kontoinhaber verstorben sind.

...

8. Bestätigung der Personendaten und der Unterschrift des Bevollmächtigten

Eine Vollmacht zu Lebzeiten wird gegenüber der Finanzagentur erst wirksam, wenn sich der Bevollmächtigte legitimiert hat (Bestätigungsvermerk). Die Bestätigung wird von den meisten (inländischen) Kreditinstituten kostenlos vorgenommen. Auch die Finanzagentur sowie die Deutsche Post AG (Postident-Verfahren) bestätigen die Unterschrift kostenlos. Die Beglaubigung durch einen Notar ist gebührenpflichtig.

 

schaun mer mal, ob ich des im vor-Sysvester-Rausch verstehen kann...

Wenn die TO nun nach dem Tod keine Auskunft erhält orakel ich für mich folgendes:

 

- Die Vollmacht galt nur zu Lebzeiten der Tante, sonst würde man ja eine Auskunft erteilen (natürlich nur wenn der Bevollmächtigte sich mit einer ordentlichen Unterschrift ausweist - da könnt ja sonst jeder kommen)

- Vollmacht bedeutet nicht automatisch "Erbe"

- Die Erben haben das Konto vermutlich mit Vorlage des Erbscheins aufgelöst.

 

Wer bietet mehr?

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Gast
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