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Savini

Thesaurierung vs. Ausschüttung

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Savini

Eigentlich klingen die Begriffe thesaurierend bzw. ausschüttend ganz einfach: Bei einem ausschüttenden Fonds bekommt man einmal im Jahr den Gewinn des Fonds ausgezahlt, während er bei einem thesaurierenden wieder im Fonds angelegt wird. Dies klingt zunächst so, als würden bei einem thesaurierenden Fonds vom Gewinn neue Anteile gekauft, während man beim ausschüttenden den Gewinn ausgezahlt bekommt. Doch so ist es nicht. Bei einem thesaurierenden Fonds erhöht sich durch den Gewinn einfach der Preis der Anteile und die Anzahl der Anteile eines Anlegers bleibt konstant. Bei einem ausschüttenden Fonds ist es wohl bei manchen Fonds so, dass bei der Ausschüttung der Preis der Anteile konstant bleibt und automatisch so viele Anteile verkauft und an den Anleger ausgezahlt werden wie eben dem Gewinn entspricht. Das macht ja Sinn, wenn man automatisch einmal im Jahr seinen Gewinn aus dem Fonds ziehen will, um z.B. davon zu leben. Doch bei den meisten deutschen Fonds (z.B. Union Investment) wird der Gewinn bei einem ausschüttenden Fonds nicht ausgezahlt, sondern wieder in neue Anteile investiert, die Anzahl der Anteile steigt also. In beiden Fällen bleibt das Geld also im Fonds. Man hat also nach einem Jahr mit Gewinn

 

bei Thesaurierung: gleich viele Anteile wie beim Einstieg, allerdings haben diese einen höheren Wert

 

bei Ausschüttung: mehr Anteile wie beim Einstieg, allerdings zu einem geringeren Wert als er bei Thesaurierung wäre

 

Wenn aber in beiden Fällen das Geld im Fonds bleibt und nichts an den Anleger ausgezahlt wird, was soll dann das Ganze? Ist doch egal ob ich 100 Anteile zu 20,- habe oder 200 Anteile zu 10. Mich wundert, dass z.B. Union Investment von manchen Fonds sowohl thesaurierende als auch ausschüttende Versionen anbietet, die dann im Namen mit A oder T gekennzeichnet sind. Was ist wohl der Grund dafür?

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berndd

Ausschüttende Fonds schütten meines Wissens IMMER aus.

 

Die sofortige Wiederanlage der Ausschüttung die zu einer Gutschrift von weiteren Anteilen des Fonds führt hat nichts mit einer Thesaurierung zu tun sondern bedeutet nur dass automatisch in Höhe der Ausschüttung neue Anteile gekauft werden.

 

Dies ist lediglich eine Vereinbarung mit der Verwahrstelle des Fonds, dass die Ausschüttung nicht in Bar auf dem Giro-Konto gutgeschrieben wird sondern gleich für einen Fondskauf verwendet wird.

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Savini
"Ausschüttende Fonds schütten meines Wissens IMMER aus.

 

Die sofortige Wiederanlage der Ausschüttung die zu einer Gutschrift von weiteren Anteilen des Fonds führt hat nichts mit einer Thesaurierung zu tun sondern bedeutet nur dass automatisch in Höhe der Ausschüttung neue Anteile gekauft werden.

 

Dies ist lediglich eine Vereinbarung mit der Verwahrstelle des Fonds, dass die Ausschüttung nicht in Bar auf dem Giro-Konto gutgeschrieben wird sondern gleich für einen Fondskauf verwendet wird."

Stimmt alles was Du sagst. Die Frage ist aber doch: Wenn so eine Vereinbarung des Wiederanlegens besteht - wo ist dann der Sinn der Ausschüttung für den Anleger? Sein gesamtes Geld bleibt im Fonds - da hätte er doch ebenso einen thesaurierenden wählen können. Ich hab heute meinen Anlageberater bei der Bank mal genervt und folgendes erfahren, was ich aber erst mal noch mit meinem Steuerberater gegenchecken werde:

 

 

Ausschüttend: Die Ausschüttung wird in neue Anteile angelegt. Nach der Ausschüttung ist der Anteilsbestand also höher und der Preis pro Anteil niedriger. Es wird bei der Ausschüttung ZAST abgeführt (falls kein Freistellungsauftrag vorliegt), die man in der Steuererklärung angibt.

 

 

Thesaurierend: Hier liegt der komplette Gewinn im Kurs. Dies führt zu folgendem: Am Ende eines Jahres wird von der Fondsgesellschaft keine ZAST abgeführt, da ja nichts ausgeschüttet wurde. Dennoch muss man den Gewinn in diesem Jahr versteuern. Verkauft man irgendwann Anteile, um Geld aus dem Fonds zu ziehen, so wird DANN von der Fondsgesellschaft ZAST abgeführt, obwohl man in der Vergangenheit schon alles versteuert hatte. Dies führt also zu einer komplizierteren Steuererklärung, da man sich die ZAST nochmal zurückholen muss.

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berndd

Also dass bei thesaurierenden Fonds der komplette Gewinn im Kurs liegt ist wohl nicht ganz zutreffend (falls das so von einem Bankberater gesagt wurde ist das Blödsinn).

 

Kursgewinne wären dann nach einem Jahr steuerfrei.

 

Bei inländischen Fonds macht es für die Zinsabschlagsteuer absolut keinen Unterschied, ob ausschüttender oder thesaurierender Fonds.

 

Nur bei ausländischen Fonds muss man aufpassen.

 

Hier wird die Zinsabschlagsteuer erst bei einem Verkauf (nach vielen Jahren) abgezogen.

 

Aber hier ist auch deine Bank gefordert, indem sie dir beim Verkauf eines ausländischen thesaurierenden Fonds in der Jahressteuerbescheinigung den entsprechenden steuerpflichtigen Betrag für das entsprechende Kalenderjahr ausweist.

 

Falls die jährlichen Einnahmen der Vorjahre ordnungsgemäß versteuert wurden sollte es mit dem Finanzamt keine Probleme geben.

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Savini

Im Infomaterial von Union Investment steht ganz klar drin, dass bei einem thesaurierenden Fonds nur im Falle des Verkaufs von Anteilen ein Freistellungsauftrag benötigt wird falls nicht automatisch Zast abgeführt werden soll. Verkauft man keine Anteile, wird auch nichts abgeführt. Man bekommt allerdings natürlich eine Aufstellung der Gewinne, die man dann versteuern muss. Verkauft man einige Zeit später Anteile wird jedoch Zast abgeführt (falls kein Freistellungsauftrag vorliegt). Da man in der Vergangenheit aber bereits die Erträge versteuert hat, muss man sich diesen abgeführten Zast über die Steuererklärung wieder zurückholen. Um diesen "Unsinn" zu vermeiden, wurde mir zu den ausschüttenden Varianten geraten. Hier wird einmal im Jahr Zast abgeführt, man gibt dies bei der Steuerklärung an und das war's. Verkauft man irgendwann Anteile wird nicht noch einmal Zast abgeführt.

 

Die Sache mit "Gewinn steckt im Kurs" war eine schlechte Formulierung von mir. Ich wollte damit nur ausdrücken, dass bei Thesaurierung die Anzahl der Anteile konstant bleibt und lediglich ihr Kaufpreis steigt. Bei einem ausschüttenden mit automatischer Wiederanlage steigt dagegen auch die Anzahl der Anteile.

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berndd

Die Empfehlung aus steuerlicher Sicht ausschüttende Fonds zu nehmen ist bei ausländischen Fonds bestimmt richtig, da man sich so die ganzen Abrechnungen mit dem Finanazamt bei einem Verkauf in einigen Jahren erspart.

 

Bei inländischen Fonds ist es aber nach meiner Ansicht aus steuerlicher Sicht egal ob ausschüttender oder thesaurierender Fonds. Hier wird die entsprechende jährliche Zinsabschlagsteuer bei Vorliegen eines Freistellungsauftrages bei einem thesaurierenden Fonds an den Depotinhaber "ausgeschüttet", ohne Freistellungsuaftrag an das Finanzamt abgeführt.

 

Die von dir gemachten Aussagen zu dem Infomaterial der Union beziehen sich vermutlich auf Union-Luxemburg.

 

In den Rechenschaftsberichten der Union-Deutschland-Fonds habe ich folgendes gefunden:

 

Inhaber von Anteilen ausschüttender Fonds

im UnionDepot können bei rechtzeitiger Vorlage

eines ordnungsgemäß ausgefüllten Freistellungsauftrags

innerhalb der Freibeträge

oder bei rechtzeitiger Vorlage einer NV-Bescheinigung

den Abzug der Kapitalertragsteuer

(ZASt) vermeiden. Bei thesaurierenden

Fonds wird der Zinsabschlag direkt aus

dem Fondsvermögen abgeführt und bei Vorlage

einer NV-Bescheinigung unabhängig

von der Höhe der Kapitalerträge oder bei

Vorlage eines Freistellungsauftrages innerhalb

der Freibeträge zurückerstattet. Unabhängig

davon werden die Beträge in der

Steuerbescheinigung (Depotauszug/Ertragsgutschrift)

ausgewiesen.

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