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fs1985

Bruttoentgeltumwandlung

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fs1985

Hallo Leute,

 

Mein Arbeitgeber bietet eine Direktversicherung / Bruttoentgeltumwandlung an. Ich möchte gerne von Eurem Erfahrungsschatz profitieren und mit Euch die Leistungsfähigkeit dieses Angebots diskutieren!

Zu meiner Situation: Ich habe mein Studium vor kurzem abgeschlossen und bin seit September 2009 fest angestellt.

Bin ledig, keine Kinder, 24 Jahre alt.

Bisher habe ich folgende Versicherungen für später:

 

Rentenversicherung, deutscher Versicherer, abgeschlossen im Jahr 2001,

(Damals noch mit BUZ, mittlerweile habe ich die BU separat versichert und aus dem Vertrag ausgeschlossen)

Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit

garantierte Kapitalabfindung: 38.370

oder

mtl. Altersrente auf Lebenszeit, Mindestdauer 15 Jahre: 167,64

 

 

KLV, englischer Versicherer, abgeschlossen im Jahr 2004

garantierte Ablaufleistung: 46.736

garantierte Todesfallsumme 24.250

 

Ich weiß, dass diese Produkte Euch nicht unbedingt begeistern, aber dennoch sind diese schon mal Steuerfrei bei der Auszahlung. Ich habe vor diese weiter zu besparen.

 

Soviel zur Backroundinfo. Aber jetzt zum eigentlichen Angebot


 


Das Modellangebot umfasst:

Beitrag: 100 mtl. vom Bruttogehalt

Versicherungsbeginn/Rentenbeginn: 01.1.2009/01.12.2049

Lebenslange mtl. Garantierente 265,75

Voraussichtliche Gesamtrente: 616,34

 

Für die Bildung der Rente

Einmaliges Garantiekapital: 71.396,00

Voraussichtliches Kapital: 131.038,11

Rentensteigerung ab dem 2. Rentenjahr: 1,5%p.a. (aber Rentensteigerung ist nicht garantiert!)

 

So, die 100 brutto entsprechen ca. 58 netto. (waren ca. Zinssatz 4,23% incl. Kosten Versicherung, excl. Betrachtung AG-Anteil KV/RV)

Wenn ich noch berücksichtige, dass ich später auch den AG-Anteil an KV und RV tragen muss entsprechen die 100 brutto ca. 67 netto.

Das wäre aber immerhin noch ein Zinssatz von garantiert 3,63% (incl. aller Kosten!!).

 

Folgende Nachteile sehe ich:

-Volle Versteuerung bei Auszahlung

hat man aber auch bei der Riester-Rente bei der Auszahlung

-Bei Auszahlung muss alleine der volle Beitrag zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung aufgebracht werden (kein AG-Anteil)

->Das ist ein echter Nachteil!

-Weniger gesetzl. Rente, da heute weniger Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden

Aber ich denke, dass man später sowieso mit einer verschwindend geringen staatl. Rente rechnen kann, daher wohl eher zu vernachlässigen, oder?

Vorteile:

 

-Flexibilität bei der Einzahlung

Ab 25 mtl. Bis 216 kann ich einzahlen, Beitrag kann ich jedes Jahr variieren oder auch beitragsfrei stellen und einige Zeit später wieder besparen

-Flexibilität bei der Auszahlung

Entweder das Gesamtkapital ab 65 (oder schon ab 60, oder erst ab 75) oder auch 30% Teilauszahlung plus Rente oder nur" als lebenslange Rente (wohl zu wählen, wenn man sich sicher ist, sehr lange zu leben;-) )

-Jetzt Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung (neben KV, PV auch Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung!) sparen, wenn man als Single in Steuerklasse 1 ist.

 

-Bruttogehalt mindern, und damit die Steuerbelastung mindern

Vielleicht rutscht man dadurch sogar ne "Steuerklasse" runter, und der %-verringert sich

-Die Belastung der Krankenkasse wird bei der Kapitalauszahlung als 1/120 für 10 Jahre als mtl. beitragspflichtige Einnahme gesehen.

 

Ich bin auf Eure Kommentare gespannt!

 

Grüße

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D-Mark

Hallo,

 

weitere Nachteile: Das zu berechnenden Brutto sinkt ja. D.h. auch das ALG1, das ja am steuerpflichtigen Einkommen tariert ist. Ich sage das bloß, weil Zeiten von Arbeitslosigkeit heute eigentlich ziemlich normal sind, zumindest in den allermeisten Branchen. Man darf seinen jugendlichen Optimismus auch nicht überbewerten - sozusagen 10 Jahre bei einem AG sind schon eine lange Zeit und es kann immer viel passieren. Das man mal im Leben eine weile auf der Straße sitzt, kann nicht vollständig ausgeschlossen werden - von Niemandem!

Natürlich ist der Einwand bei Einkommen ab ca. 30.000,-/p.a. irrelevant, weil dann auch ein reduzierter Anrechnungsbetrag genügt, um sich was zu essen zu kaufen...

 

Mit der gesetzlichen Rente ist es dasselbe in grün. Jedoch: Wenn man davon ausgeht, daß die gesetzliche Rente bis in 2, 3 Jahrzehnten eh am Ende ist, gilt auch dieser Einwand nicht.

 

Produktecheck: Also ich persönlich hab´s nicht mit Versicherungen. Bin ja eigentlich ein rachsüchtiger Geizkragen und in sofern ist das ein logische Konsequenz. Natürlich sind nicht alle Deutschen - bei Leibe - so schlecht integriert. Trotzdem solltest Du die Angebotsbreite bei deinem AG kritisch analysieren. Sozusagen wenn dir gar kein Kapitalmarktangebot gemacht wird, solltest Du das zum Anlass nehmen, bei dem Scheißladen sofort zu kündigen. Nee, jetzt mal Spaß beiseite: Mein AG macht 3 Versicherungen und 1 Quark. Das Quark habe ich mir angeschaut und geurteilt also D-Mark, Du mußt durchaus nicht mit jedem Idioten kooperieren... auch weil mir niemand die Unkostenstruktur erklären konnte/wollte und ich Staatsanleihen im LifeCycle hasse. Ich habs dann praktisch sausen lassen.

Sozusagen, wenn Du mit dem von dir ausgesuchten Produkt konform gehst, gibt es außer dem Stilistischen keine grundlegenden Gegenargumente. Ich ahbe auch schon davon gehört, daß es AG geben soll, die die eingesparten Sozialabgaben der Firma in die Verträge als Gratisdreingabe einfließen lassen...aber ich weiß nicht, was Du als Newbee da am Anfang deines Berufslebens rausholen kannst!

 

Ein weiterer Vorteil: Die Krankenkassenpflicht in der Auszahlphase ist auch ein Recht. Wenn die gesetzliche Renten nämlich, wie angenommen, tatsächlich ausfällt, kann das zu einer schlimmen Baustelle werden. Denn private KV-Versicherer mögen Ältere gar nicht so gut und das kann dann ein sehr teurer Spaß werden., wenns überhaupt ein Angebot gibt. Dann ist es doch klasse, wenn man bei der Gesetzlichen auf jeden Fall einen Fuß in der Tür hat...

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ImperatoM
· bearbeitet von ImperatoM

Das Angebot ist sehr schwer zu beurteilen. Einerseits ist es sehr kompliziert zu durchschauen (jährlich steigende Rente, monatliche Beiträge und Steuerersparnis, Unklarheit der Anlagemethode Deines Arbeitgebers). Andererseits ist die angegebene "Voraussichtliche Gesamtrente" zumindest uns gegenüber nicht begründet worden.

 

Ich habs mal in Excel überschlagen. Damit Du als Erwartungswert Deiner Lebensdauer 20 Jahre lang eine monatliche Rente in Höhe von ab dem Alter von 65 Jahren bekommen kannst, müsstest Du jährlich knapp 5% Zinsen bekommen. Wenn es stimmt, ist es natürlich deutlich besser als ein Banksparplan, allerdings sind die 616 wohl recht spekulativ. Bei der "garantierten Mindestrente" hättest Du fast gar keine Rendite bekommen.

 

Mein Ergebnis: Ich würde auf jeden Fall zuerst Riestern, das ist staatlich gut abgesichert, unpfändbar und Du kannst es in Wohn-Riester umwandeln, was sich nochmal als großer Vorteil entpuppen kann. Falls Du Dir vorstellen kannst, einmal ein Haus zu bauen, würde ich jetzt nichts in Rentenversicherungen einzahlen, an die Du fürs Hausbauen nicht herankommst. In dem Fall würde ich das Angebot nicht annehmen. Wenn Du auf keinen Fall mal ein Haus bauen willst und Dein Riester-vertrag mit den 4% den Brutto schon voll ist, dann könntest Du nochmal drüber nachdenken.

 

P.S.: Noch zum wegfalld es Arbeitgeberanteils im Alter: Dafür zahlst Du nicht mehr in die gesetzliche Rente ein und sparst einiges. Insgesamt werden Deine Sozialabgaben auch prozentual sinken, wenn Du alt bist.

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billy-the-kid

Hallo Leute,

 

Mein Arbeitgeber bietet eine Direktversicherung / Bruttoentgeltumwandlung an. Ich möchte gerne von Eurem Erfahrungsschatz profitieren und mit Euch die Leistungsfähigkeit dieses Angebots diskutieren!

 

Welcher anbieter und welcher tarif ist es dann?

 

Was kommt denn dabei heraus, wenn du z.B. 5 Jahre lang 2000 p.a. einzahlst und dann den AG wechselst? :w00t:

 

Grüße, billy-the-kid

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D-Mark

Hallo,

 

es sind ausdrücklich 3 Säulen und sie schließen sich keinesfalls gegenseitig aus!

Mit Riester kann man sich die Abgaben für bis 2100,-/p.a. (minus Zulage) zurückholen und mit BEU für weitere 255x,-/p.a.

 

Da Riestern nicht das auf das ALG1 und die gesetzliche Rente(*hahaha*) anrechenbare Brutto schmälert, ist es aber tatsächlich der erste Schritt!

Später eine eigene Immo, die gegebenenfalls Mieten abwirft und nebenher ein kleines Einkommen aus BEU, das einen gleichzeitig krankenversichert - das ist ein brauchbarer Traum fürs älter werden. Ob das mit Verwohnriesterung dann wirklich sinnvoll ist, werden wir aber erst dann wissen...

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GlobalGrowth
· bearbeitet von GlobalGrowth

Welcher anbieter und welcher tarif ist es dann?

 

Was kommt denn dabei heraus, wenn du z.B. 5 Jahre lang 2000 p.a. einzahlst und dann den AG wechselst? :w00t:

 

Grüße, billy-the-kid

 

Bevor wir irgendwelche Berechnungen anstellen, wäre es schon interessant zu wissen, welcher Anbieter das ist, da hat Billy vollkommen recht.

Die Angst des Arbeitgeberwechsels ist dahingehend unbegründet, dass es ein Portabilitätsgesetz für die "Mitnahme" der Ansprüche zum neuen Anbieter gibt.

 

"Alle Arbeitgeber in Deutschland sind gesetzl. verpflichtet, Ihnen eine betriebliche Altersversorgung anzubieten. Nach dem Portabilitätsgesetz haben sich die Versicherungsunternehmen verpflichtet, bei Arbeitgeberwechsel gegenseitig die Verträge anderer Gesellschaften zu übernehmen"

 

Aber, es kann auch Probleme geben:

 

"Der neue Arbeitgeber muss zwar den Übertragungswert übernehmen, verlangt aber den Abschluss eines neuen bAV-Vertrags.

Der Arbeitnehmer hat dadurch Nachteile. Denn der Übertragungswert wird im Normalfall vom neuen Versorgungsträger

wie ein Einmalbeitrag für einen neuen Vertrag verwendet, die alten Vertragsparameter nicht übernommen.

 

Mögliche Konsequenzen:

• Beim neuen Versorgungsträger werden auf den Übertragungswert erneut Abschlusskosten fällig.

• Aus gesundheitlichen Gründen ist unter Umständen keine Absicherung biometrischer Risiken wie Tod oder Berufsunfähigkeit

mehr möglich. Zumindest jedoch wird diese aufgrund des höheren Eintrittsalters teurer werden.

Dem neuen Vertrag wird das neue, teurere Eintrittsalter zugrunde gelegt.

• Eventuell gilt für den neuen Vertrag ein niedrigerer Garantiezins.

• Sofern neue Sterbetafeln gelten, werden die Rentenansprüche niedriger tarifiert.

• Um die Deckungsmittel laufend verfügbar zu halten, muss der Versorgungsträger die Beiträge kurzfristig anlegen. Dies

bringt Einbußen bei der Rendite."

 

Meine Erfahrung in dem Bereich zeigt aber, falls es zu "Einschnitten" kommen sollte, erklären sich fast alle Arbeitgeber bereit, den

alten Vertrag weiterzuführen. Probleme kann es nur bei Pensionszusagen oder Pensionsfonds geben.

Bei der Bruttolohnumwandlung geht es immer reibungslos.

 

Wichtig wäre noch, dass nur unverfallbare Ansprüche übertragen werden können (ergibt sich idR bei Bruttolohnumwandlung von selbst, da es "eigenes" Geld ist) Wenn allerdings der AG ebenfalls Beiträge entrichtet, sind diese erst nach 5 Jahren unverfallbar bzw ( nicht vor dem 30. Lebensjahr...aus diesem Grunde wird die bAV mit Arbeitgeberleistung erst ab dem 25 Lebensjahr angeboten.

 

Gruß

David

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GlobalGrowth
· bearbeitet von GlobalGrowth

[/indent] Für die Bildung der Rente

Einmaliges Garantiekapital: 71.396,00€

Voraussichtliches Kapital: 131.038,11€

Rentensteigerung ab dem 2. Rentenjahr: 1,5%p.a. (aber Rentensteigerung ist nicht garantiert!)

 

So, die 100€ brutto entsprechen ca. 58€ netto. (waren ca. Zinssatz 4,23% incl. Kosten Versicherung, excl. Betrachtung AG-Anteil KV/RV)

Wenn ich noch berücksichtige, dass ich später auch den AG-Anteil an KV und RV tragen muss entsprechen die 100€ brutto ca. 67€ netto.

Das wäre aber immerhin noch ein Zinssatz von garantiert 3,63% (incl. aller Kosten!!).

 

 

deine Rechnung kann ich nicht ganz nachvollziehen, mal meine Vorstellung:

 

Bruttorechnung: 100€ mtl/ knapp 41 Jahre/ Endkapital: 131.038,11€, entspricht etwa einer Rendite von 4,27 %

 

ausgehend von deinen 58€ Nettoaufwand (hab es jetzt nicht nachgeprüft) ergibt sich vor Steuern und vor KV-Beitrag

eine Rendite auf das Endkapital von 6,38 %

 

Nettorechnung nach Steuer und nach KV Beitrag auf Endkapital

 

131.038,11€ multipliziert mit einem derzeitigen KV-Beitrag von 14,9% + PV von ca. 1,95% = 22079,92 € KV Beitrag

(dieser wird jetzt mit 120 Monatsraten dividiert = ca. 184 € Beitrag muss jetzt 10 Jahre lang an die gesetzl. Krankenversicherung abgeführt werden.

Wenn du inzwischen PKV versichert bist, brauchst du nichts zahlen)

 

Ok, rechnen wir mal netto weiter: 131038,11€ -22079,92 = 108958,19 €

 

Wenn wir davon ausgehen, dass du weiter ledig bist und nun in Rente gegangen bist, unterstelle ich mal Rentenbezüge iHv. 18.000€ (man bin ich optimistisch)

 

Nun wird Auszahlung bAV 131038,11€ +18.000€ addiert

 

Steuer aus gesetzl. Rente = ca 1.500 €

Steuer inkl. bAV Auszahlung: ca. 55.000€

Differenz aus beiden= 53.500

 

"Restkapital" sind somit: 55458,19€ was dann einer Durchschnittsrendite von ca. 3% entspricht!

Aus diesem Grunde wäre es absolut nicht ratsam die Einmalauszahlung zu wählen, weil die nachgelagerte Besteuerung voll zuschlägt.

 

Würdest du stattdessen bei 1500€ gesetzl. Rente und 616,34€ bAV Rente mtl. deine Steuer zahlen, zahlst du

ohne bAV = ca. 135€ Steuern

und mit bAV = ca. 297€ Steuern

dein Beitrag zur gesetzl. KV (falls du weiter GKV Mitglied bist) wäre jetzt mtl. ca. 103,85€ (nur der Teil für bAV)

 

"real" bleibt damit von den 616,34€ bAV Rente = 350,49€

Auf 15 Jahre Lebenserwartung und ohne Rentensteigerung gerechnet, wäre das eine Rendite von 3,52%

Auf 25 Jahre Lebenserwartung und ohne Rentensteigerung gerechnet, wäre das eine Rendite von 5,54%

 

--> man merkt an der Stelle sehr schnell, wo der Staat hin will, nämlich zur lebenslangen Rentenleistung!

Jetzt könnte man noch die Aufzinsung zugrunde legen (Rentensteigerungen), was ich jetzt aber der Übersicht wegen mal vernachlässigt habe!

 

Hinweis:

Falls es weiter oben untergegangen ist, ich bin davon ausgegangen, dass du auch als Rentner ledig bist (also denkbar ungünstigste Grundlage, was Steuerschuld angeht), weiterhin hab ich außer acht gelassen, dass du die Beiträge zur GKV bei deiner Steuer absetzen kannst. Wer vor 2040 in Rente geht, hat noch höhere Freigrenzen, daher ist die Besteuerung niedriger.

 

So...

ich bin vor einigen Stunden erst von einer Party wiedergekommen und der Restalkohol schwirrt noch immer im Blut. Falls jemand Fehler finden sollte, bitte Bescheid geben, ich werde Sie dann korrigieren. Rechtschreibfehler dürft ihr aber behalten!

 

Ich hoffe, ich konnte zum besseren Verständnis beitragen?

Liebe Grüße

David

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Granini

 

Meine Erfahrung in dem Bereich zeigt aber, falls es zu "Einschnitten" kommen sollte, erklären sich fast alle Arbeitgeber bereit, den

alten Vertrag weiterzuführen. Probleme kann es nur bei Pensionszusagen oder Pensionsfonds geben.

Bei der Bruttolohnumwandlung geht es immer reibungslos.

 

 

Hallo David,

 

ist das tatsächlich so, dass AG ohne Weiteres den alten Vertrag erlauben? Ich dachte immer, dass da ein Exklusiv-Vertrag mit einer Versicherung abgeschlossen wird und der AG an der Provision dafür beteiligt wird? Ist das gar nicht so?

Oder hat du bisher nur so "nette" AG gehabt, die auch an das Wohl des AN denken? Sollte mich freuen wenn es so wäre, vielleicht habe ich dann eine zu negative Sicht der Menschen! :D

 

Schönen Gruß

Granini

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GlobalGrowth
· bearbeitet von GlobalGrowth

Hallo David,

 

ist das tatsächlich so, dass AG ohne Weiteres den alten Vertrag erlauben? Ich dachte immer, dass da ein Exklusiv-Vertrag mit einer Versicherung abgeschlossen wird und der AG an der Provision dafür beteiligt wird? Ist das gar nicht so?

Oder hat du bisher nur so "nette" AG gehabt, die auch an das Wohl des AN denken? Sollte mich freuen wenn es so wäre, vielleicht habe ich dann eine zu negative Sicht der Menschen! :D

 

Schönen Gruß

Granini

 

Moin Granini,

 

ja, sie erlauben es. Der Arbeitgeber bekommt kein Geld für die bAV (sollte er zumindest nicht). Sein "Gewinn" liegt ja schon in der Einsparung der SV Beiträge, welche wiederum auch von den meisten Arbeitgebern zusätzlich mit in den Vertrag eingezahlt werden.

"Exklusiv-Verträge" gibt es eigentlich nicht, nur sogen. Gruppenverträge. Diese kommen aber seltener vor, als man glaubt.

 

Aber wie gesagt, Probleme kann es bei Unerstützungkassen, Pensionszusagen, Pensionsfonds geben, gerade, wenn sie im eigenen Unternehmen betrieben werden. Hierbei übernimmt eine externe Versicherung nur die sog. Rückdeckung.

 

LG

David

 

 

pps.

 

habs gerade gesehen, ich kann mich ja langsam bei Payback anmelden, ich bekomm ja Punkte für die Beiträge ^_^

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GlobalGrowth

An den Threadsteller mal noch paar Hausaufgaben, damit wir konkret Hilfestellung geben können:

 

1. welche Gesellschaft

2. welcher Tarif

3. sind Zusatzversicherungen implementiert

4. wie hoch ist die Rentengarantiezeit

5. wie hoch ist die sofortige Todesfallleistung

6. wie werden die Überschüsse angelegt, Bonussystem oder verzinsliche Ansammlung? (Bitte Auszug aus Bedingungswerk posten)

7. wie hoch sind die Abschluss/ Vertriebskosten

8. wie hoch sind die jährlichen Verwaltungskosten

 

Greez

David

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fs1985

Ok, hier hat sich doch einiges getan!

 

1. welche Gesellschaft

Vertragsführende Versicherungsgesellschaft ist die Allianz Lebensversicherungs-AG (Konsortialanteil 50%). Weitere beteiligte sind die Victoria Lebensversicherung AG (20%), die Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. (10%), HDI-Gerling Lebensversicherung AG (10%) und die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherungs-AG (10%).

2. welcher Tarif

Rentenversicherung / Gruppentarif

Folgende Versicherungsbedingungen für den Baustein zur Altervorsorge: Zukunftsrente Klassik E70(FID) und Versicherungsmathematische Hinweise E807(FID)

3. sind Zusatzversicherungen implementiert

nicht bekannt

4. wie hoch ist die Rentengarantiezeit

Bei Tod vor Rentenbeginn wird aus der Summe der eingezahlten Beiträge inkl. Erreichter Überschussbeteiligung eine Rente an die Anspruchsberechtigen gezahlt. Bei Tod nach Rentenbeginn erhalten die Anspruchsberechtigen eine Rente aus der fälligen Kapitalzahlung in Höher der 10-fachen Jahresgarantierente abzgl. Bereits gezahlter Garantierenten. Die Anspruchsberechtigten können vor Beginn der Hinterbliebenenrente die Kapitaloption wählen.

5. wie hoch ist die sofortige Todesfallleistung

Aus der einzelnen Versicherung ist der MA als Versorgungsberechtigter hinsichtlich sämtlicher Leistungen unwiderruflich bezugsberechtigt. Werden nach seinem Tod aus der Versicherung Leistungen fällig, so sind widerruflich bezugsberechtigt:

-Ehegatte

-falls nicht Kinder

-falls nicht Lebensgefährte

-fass keine der vorstehend genannten Personen vorhanden sind und eine Leistung als Sterbegeld (z. Zt. Einmalig max. 8000) gezahlt wird, der dem Versorgungsträger vom AG mit Einvernehmen des MA benannte Berechtiget, falls nicht vorhanden, die Erben des MA. Die Überschussanteile werden zur Erhöhung der Versicherungsleistungen verwendet.

6. wie werden die Überschüsse angelegt, Bonussystem oder verzinsliche Ansammlung? (Bitte Auszug aus Bedingungswerk posten)

 

i) Erläuterungen zur Überschussbeteilung

Zusätzlich zu den garantierten Leistungen sind Sie und die anderen Versicherungsnehmer gemäß § 153 des VVG an den Überschüssen und Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung) beteiligt. Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der Bilanz ausgewiesen sind. Die Bewertungsreserven werdein im Anhang des Geschäftsberichts ausgewiesen. Die Überschüsse werden nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches ermittelt und jährlich im Rahmen des Jahresabschlusses der Allinaz Lebensversicherungs-AG sowie der beteiligten Konsorten festgestellt.

 

Die Überschüsse stammen im Wesentlichen aus Erträgen der Kapitalanlagen. Von den Nettoerträgen derjenigen Kapitalanlagen, die gemäß §3 der Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung" für künftige Versicherungsleistungen vorgesehen sind, erhalten die Versicherungsnehmer mindestens den sich aus dieser Verordnung ergebenen Anteil. Weitere Überschüsse entstehen dann, wenn Sterblichkeit und Kosten sich günstiger entwickeln als bei der Beitragskalkulation angenommen. Auch an diesen Überschüssen werden die Versicherungsnehmer angemessen beteiligt. Die Höhe der Überschüsse hängt vor allem von der Zinsentwicklung am Kapitalmarkt, dem Risikoverlauf und den Kosten ab. Ebenso ist die Höhe der Bewertungsreserven vom Kapitalmarkt abhängig.

 

Alle Einflüsse sind wegen der langen Vertragslaufzeiten ich vorhersehbar. Daher unterliegen beide Grüßen Schwankungen und können somit nicht garantiert werden. Bei den Überschüssen können kurzfristigen Schwankungen in aller Regel ausgeglichen werden. Länger anhaltende Änderungen könne dagegen zu einer Anpassung der Überschussanteilsätze sowohl nach oben als auch nach unten führen. So kann zum Beispiel ein nachhaltig niedriges Zinsniveau oder in starker Rückgang der Aktienkurse, eine nachhaltige Änderung der Sterblichkeiten oder der kosten ein Senkung der Überschussanteilsätze erforderlich machen.

Alle Versicherungen des Gruppenversicherungsvertrages bilden einen besonderen Abrechungsverband.

Beteiligung an den Überschüssen: Mit der laufenden Überschussbeteiligung werden den Verträgen regelmäßig Überschüsse zugeteilt, welche die garantierten Versicherungsleistungen erhöhen oder mit fälligen Beiträgen verrechnet werden. Diese Zuteilung ist unwiderruflich. Eine spätere Änderung der deklarierten Überschussanteile wirkt sich nicht auf die bereits zugeteilten Überschüsse aus.

 

Beteiligung an den Bewertungsreserven: Ihre Versicherung wird nach einem verursachungsorientierten Verfahren an den Bewertungsreserven beteiligt. Aufgrund der Kapitalmarktschwankungen wird die Beteiligung an den Bewertungsreserven im Falle de Beendigung des Vertrages bzw. bei Rentenbeginn zu dem jeweiligen Zeitpunkt neu berechnet. Als Folge kann der tatsächliche Wert höher oder niedriger ausfallen.

Nähere Erläuterungen finden sie in den allg. Versicherungsbedingungen im Abschnitt Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?" sowie in den Versicherungsmath. Hinweisen".

 

Beachten Sie bitte, dass die Höhe der Überschussbeteiligung nicht garantiert werden kann.

 

7. wie hoch sind die Abschluss/ Vertriebskosten

nicht bekannt

8. wie hoch sind die jährlichen Verwaltungskosten

nicht bekannt

 

 

Noch zur Frage mit dem AG-Wechsel:

Bei einem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis kann die Versorgung grundsätzlich über den neuen AG oder mit privaten Beiträgen (als Einzelversicherung) weitergeführt werden. Mit der Abmeldung aus dem Gruppenvertrag entfallen die Sonderkonditionen des Gruppenvertrags. Diese Vereinbarung zur Entgeltumwandlung ist Bestandteil des Arbeitsvertrages. Mit dieser Vereinbarung bestätigt der MA, dass er mit dem Abschluss der Versicherung einverstanden ist. Der MA bestätigt, dass er vor der Anmeldung in den Gruppenvertrag einen Vorschlag [... ] erhalten hat.

Da es sich um eine große AG handelt, kann man sich im Konzern sehr gut weiterentwickeln und daher denke ich nicht an einen AG-Wechsel ;-)

 

Zusatzinfo: Modellrechnung zu möglichen Wertentwicklung Ihrer Zusatzrente

Zur Verdeutlichung der Auswirkungen der Kapitalanlagenverzinsung erhalten Sie mit der folgenden Modellrechnung beispielhaft die Gesamtleistungen, wenn die in die Überschussanteilsätze einfließende Verzinsung um einen Prozentpunkt niedriger oder höher ausfällt

Voraussichtliche Gesamtleistungen zum Rentenbeginn ab 65

...wenn die Überschussbeteiligung um einen Prozentpunkt
niedriger ist

mtl. Gesamtrente: 423,73 / Gesamtkapital: 101.918,43

 

...mit den
zurzeit gültigen
Überschussanteilen

mtl. Gesamtrente: 616,34 / Gesamtkapital: 131.038,11

 

...wenn die Überschussbeteiligung um einen Prozentpunkt
höher ist

mtl. Gesamtrente: 899,64 / Gesamtkapital: 169.314,91

 

In dem ausgewiesenen Gesamtkapital ist eine Beteiligung an den Bewertungsreserven in Höhe von 2.654,01 enthalten. Die Bewertungsreserve ist bei der Berechung der Gesamtrente ebenfalls berücksichtigt. Bei der Berechung der Beteiligung an den Bewertungsreserven wurde von der aktuellen Zusammensetzung des Versicherungsbestandes sowie von der Höhe der Bewertungsreserven zum 31.03.2009 ausgegangen. Über deren zukünftige Höhe kann keine Aussage gemacht werden.

 

 

Grüße

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GlobalGrowth
· bearbeitet von GlobalGrowth

mhhh, diese Versicherer: Victoria Lebensversicherung AG (20%), die Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. (10%), HDI-Gerling Lebensversicherung AG (10%) und die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherungs-AG (10%).

 

würden mich davon abhalten den Vertrag zu unterzeichnen. Gerade die Vici ist eine der schwächsten Gesellschaften.

Aber ich kenne nicht im Detail die Gruppenvertragskonditionen.

 

Mich wundert, dass du nicht weißt wie hoch die Abschluss/Vertriebskosten und die Verwaltungskosten sind. Die müssten eigentlich separat ausgewiesen werden. Ruf mal in deiner Personalabteilung an, damit die das für dich organisieren.

 

Ich hab mal eine kurze Überschlagsrechnung durchgeführt und komme bei einer sofortigen Todesfallleisung von knapp 65T€ auf ca. 650€ Gesamtrente und knapp 140T€ Auszahlung. Dein Angebot ist also gar nicht so schlecht, nur glaube ich, dass die Wahrscheinlichkeit der Gesamtrente bei den oben genannten Vertragspartnern nicht sehr "sicher" ist. Aber das kommt im Detail auch auf den Abrechnungsverbrand an. Die % Zahlen entsprechen wahrscheinlich auch den "Einzahlungen" aus den Überschüssen der jeweiligen Gesellschaften in den "Abrechnungstopf" des Konsortialvertrages.

 

Tipp:

Ich würde mit dem Vertrag abwarten, bis du in ein unbefristet Arbeitsverhältnis übernommen wurdest.

Wenn du nicht verheiratet bist, muss deine Lebensgefährtin dem Unternehmen namentlich bekannt sein (kurzer Dreizeiler an das Unternehmen reicht)

Wenn du in der Verhandlungsposition bist, frag mal deinen AG ob er dir die fast 30% gesparten Sozialabgaben mit in den Vertrag zahlt. Die reine Barlohnumwandlung - bei diesem Vertrag - ist, falls du im Laufe der Jahre kein PKV Versicherter wirst, unter Beachtung der Inflation gerade mal eine Kapitalerhaltungsoption --> von Rendite kann man da nicht sprechen.

 

Greez

David

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fs1985

Mich wundert, dass du nicht weißt wie hoch die Abschluss/Vertriebskosten und die Verwaltungskosten sind. Die müssten eigentlich separat ausgewiesen werden. Ruf mal in deiner Personalabteilung an, damit die das für dich organisieren.

Ok, da frage ich noch mal explizit nach!

 

Tipp:

Ich würde mit dem Vertrag abwarten, bis du in ein unbefristet Arbeitsverhältnis übernommen wurdest.

Wenn du nicht verheiratet bist, muss deine Lebensgefährtin dem Unternehmen namentlich bekannt sein (kurzer Dreizeiler an das Unternehmen reicht)

Wenn du in der Verhandlungsposition bist, frag mal deinen AG ob er dir die fast 30% gesparten Sozialabgaben mit in den Vertrag zahlt. Die reine Barlohnumwandlung - bei diesem Vertrag - ist, falls du im Laufe der Jahre kein PKV Versicherter wirst, unter Beachtung der Inflation gerade mal eine Kapitalerhaltungsoption --> von Rendite kann man da nicht sprechen.

 

Mein Vertrag ist bereits unbefristet, da ich beim AG schon mal gearbeitet habe :-

 

Ist es richtig, dass ab einem Einkommen von 48600 (2009) zu der privaten KK gewechselt werden kann? Ich bin mir sicher, dass ich diese Grenze bei besserer Wirtschaftslage und nach etwas gesammelter Berufserfahrung überschreiten werde.

->Wenn man in der privaten KK ist, muss man dann aus dem Gesamtkapital der Entgeltumwandlung bei Rentenbeginn keine Beiträge zahlen?

->Oder kann so eine Entgeltumwandlung die "Tür" zur GKV offen halten? Der Beitrag von "D-Mark" lässt einen solchen Schluss zu!

Sollten im Alter die Beiträge zur PKV exorbitant hoch sein und man könnte durch diese Entgeltumwandlung zurück in die GKV "rutschen" würde es sich schon alleine aus diesem Grund lohnen!

Wo kann ich mich über diesen Aspekt noch genauer informieren? Wenn sowas möglich sein sollte, muss man schon über alle Einzelheiten informiert sein.

 

Ob die Sozialabgaben des AG ebenfalls einfließen werde ich mal klären.

 

 

Dann ergibt sich für mich doch noch eine weitere Frage: Soll ich dann noch dieses Jahr einen Riester-Vertrag abschließen? Schließlich würde ich dann noch den einmaligen Bonus für unter 25jährige bekommen.

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ImperatoM

->Oder kann so eine Entgeltumwandlung die "Tür" zur GKV offen halten? Der Beitrag von "D-Mark" lässt einen solchen Schluss zu!

Sollten im Alter die Beiträge zur PKV exorbitant hoch sein und man könnte durch diese Entgeltumwandlung zurück in die GKV "rutschen" würde es sich schon alleine aus diesem Grund lohnen!

 

Es ist normalerweise nicht möglich, wieder in die GKV zurückzuwechseln. Egal, wie gering Deine Einnahmen sind. allerdings gibt es bei den PKV mittlerweile den verpflichtend angebotenen "Basistarif", der in Preis und Leistung den GKV gleicht.

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Granini
· bearbeitet von Granini

Es ist normalerweise nicht möglich, wieder in die GKV zurückzuwechseln. Egal, wie gering Deine Einnahmen sind. allerdings gibt es bei den PKV mittlerweile den verpflichtend angebotenen "Basistarif", der in Preis und Leistung den GKV gleicht.

 

Hmm und wie ist das dann, wenn man dann später privatversichert ist, hat man also seine SV-Beiträge (in der BAV) komplett gespart? Holt sich der Staat die tatsächlich nicht wieder?

 

@D-MarK: Äußere dich doch noch mal zu deinem Beitrag! :)

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GlobalGrowth
· bearbeitet von GlobalGrowth

auf die anderen Fragen des TS schreib ich später was (mir fehlt im Moment die Zeit),

aber die Angst der immensen Beitragssteigerungen in der PKV kann ich so nicht nachvollziehen!

Reell ist die Beitragssteigerung durch Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze über 30 Jahre hinweg bei der GKV fast doppelt so hoch gewesen.

Und Arbeitnehmer bekommen im Alter über die KVDR den hälftigen Beitragszuschuss gemessen an ihren Renteneinkünften.

 

Wer sich bei der Wahl der Gesellschaft viel Zeit nimmt und nicht nur auf Billigtarife schielt, die - um "junges Fleisch" zu ködern neu aufgelegt wurden und später dich gemacht werden, hat mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nur moderate Beitragssteigerungen. Ganz davon abgesehen, sollte der Beitrag der im Vergleich zur GKV von Beginn an gespart wurde, angelegt werden, sodass damit ebenfalls ein vernünftiger Sicherheitspuffer aufgebaut werden kann. Ergänzend dazu kann man auch Beitragsrückerstattungen nutzen. Ich zum Beispiel nutz beides und bekomme dadurch im Rentenalter mehr Erträge als mein Krankenversicherung jetzt kostet.

Wer sein Geld verlebt, ist selbst schuld!

 

Greez

David

 

Hmm und wie ist das dann, wenn man dann später privatversichert ist, hat man also seine SV-Beiträge (in der BAV) komplett gespart? Holt sich der Staat die tatsächlich nicht wieder?

 

derzeit holt die sich der Staat noch nichts ;)

Aber sag niemals nie...wer weiß was da kommen kann.

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Granini

derzeit holt die sich der Staat noch nichts ;)

Aber sag niemals nie...wer weiß was da kommen kann.

 

Na hoffentlich haben wir jetzt niemanden auf Ideen gebracht! :D

 

Dann kann ja aber eigentlich D-Marks Aussage nicht stimmen...

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GlobalGrowth

Ok, da frage ich noch mal explizit nach!

 

 

Mein Vertrag ist bereits unbefristet, da ich beim AG schon mal gearbeitet habe :-

 

Ist es richtig, dass ab einem Einkommen von 48600 (2009) zu der privaten KK gewechselt werden kann? Ich bin mir sicher, dass ich diese Grenze bei besserer Wirtschaftslage und nach etwas gesammelter Berufserfahrung überschreiten werde.

->Wenn man in der privaten KK ist, muss man dann aus dem Gesamtkapital der Entgeltumwandlung bei Rentenbeginn keine Beiträge zahlen?

->Oder kann so eine Entgeltumwandlung die "Tür" zur GKV offen halten? Der Beitrag von "D-Mark" lässt einen solchen Schluss zu!

 

1. d-mark ist ein Polemiker, Ratschläge wie: Kaufe Schifffonds, Bäume etc. sind da nicht selten. Von der Schleichwerbung für AVL mal abgesehen. Daher hinterfrage seine "Vorschläge" grundsätzlich sehr genau!

 

Sollten im Alter die Beiträge zur PKV exorbitant hoch sein und man könnte durch diese Entgeltumwandlung zurück in die GKV "rutschen" würde es sich schon alleine aus diesem Grund lohnen!

 

ich kann nicht verstehen, warum es sich lohnen würde, wieder in die GKV zu gehen. Gerade im Alter wird der umfassende Krankenversicherungsschutz interessant. Die Angst der Beitragsanpassungen hab ich oben erklärt.

 

Wo kann ich mich über diesen Aspekt noch genauer informieren? Wenn sowas möglich sein sollte, muss man schon über alle Einzelheiten informiert sein.

 

was hast du denn noch für Fragen?

 

Ob die Sozialabgaben des AG ebenfalls einfließen werde ich mal klären.

 

davon ist im vorliegenden Angebot nicht auszugehen. Du wandelst 100 brutto um, würde dein AG was dazugeben, würde da stehen ca. 120-130

 

Dann ergibt sich für mich doch noch eine weitere Frage: Soll ich dann noch dieses Jahr einen Riester-Vertrag abschließen? Schließlich würde ich dann noch den einmaligen Bonus für unter 25jährige bekommen.

 

Eile mit Weile! Die 200 sind nichts im Vergleich zur Verrentungssumme. Es gibt gravierende Unterschiede zwischen Riesterbanksparplan und Fondsriester (gerade was die Verrentungsproblematik angeht), sowie klassische Riesterversicherung.

Informiere dich erstmal umfassend, bevor du was abschließt. Eins kann ich im Moment mit Gewissheit sagen, eine lohnende fondsgebundene Riesterversicherung hab ich noch nicht gefunden :thumbsup:

Was viel wichtiger als Riester ist, wäre erstmal eine Analyse der Vorsorgesituation. Anhand deiner Verträge kann man nur erahnen wo es hingeht. Vielleicht wäre statt Riester - unter Beachtung deiner bestehenden Verträge - eine Fonds/ETF Lösung sinnvoller? Dafür solltest du aber erstmal folgende Bücher lesen:

 

Intelligent Investieren :B. Graham

Die Graham Methode

Essays von Warren Buffett

Asset Allocation von Bernstein

 

Nach dieser Lecktüre erkennt man auch die Grenzen der EMT, die Akademiker bereits in den 70'er Jahren bejubelten.

Wer den Durchschnitt will nimmt ETF's, für Otto-Normal-Anleger wahrscheinlich eine sinnvolle Lösung!

 

Greez

David

 

Dann kann ja aber eigentlich D-Marks Aussage nicht stimmen...

 

es geht ja auch nicht um Schifffonds :P

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John Silver
· bearbeitet von John Silver

Hallo fs1985,

 

ich würde bei einer Direktversicherung auch bedenken, dass Dir der Staat JETZT einen Steuervorteil gewährt. Wie die Steuerlage in 20, 30 oder 40 Jahren aussieht weiss keiner.

Aber den Vorteil von HEUTE kann Dir so schnell keiner nehmen.

 

Kurze Anmerkung zu Private Krankenversicherung:

Es gibt irgendwo Berechnungen wo es sich für den "Normalverdiener" nicht mehr lohnt von der gesetzlichen in die Private Krankenversicherung zu wechseln. Ich glaube mich zu entsinnen, dass das für Ledige bei ca. 35 Jahren war (aber das betrifft Dich ja nicht).

Und obwohl man heutzutage ja die PKV wechseln kann (Stichwort früher war "Lebenslänglich"), muss man sich SEHR GENAU ansehen in welchen PKV man geht. Thema Beitragserhöhungen, Alter des Bestandes, Alters-Beitrags-Rückstellung etc. müssen sehr genau begutachtet werden.

 

EDIT:

Habe den Beitrag von GlobalGrowth übersehen, kann ihn aber in weiten Teilen unterstreichen.

 

...

Wer sich bei der Wahl der Gesellschaft viel Zeit nimmt und nicht nur auf Billigtarife schielt, die - um "junges Fleisch" zu ködern neu aufgelegt wurden und später dich gemacht werden, hat mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nur moderate Beitragssteigerungen. Ganz davon abgesehen, sollte der Beitrag der im Vergleich zur GKV von Beginn an gespart wurde, angelegt werden, sodass damit ebenfalls ein vernünftiger Sicherheitspuffer aufgebaut werden kann.

...

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fs1985

Hallo,

nun habe ich die offenen Fragen klären können, unten jeweils die Antworten des Versicherungsberaters:

 

7. wie hoch sind die Abschluss/ Vertriebskosten

Es fallen keine Vertriebs und Abschlußkosten an.

 

8. wie hoch sind die jährlichen Verwaltungskosten

ca. 2 % des laufenden Beitrags.

 

werden die gesparten Sozailabgaben (AG-Anteil zur Sozailversicherung) in den Vertrag einbezahlt?

Nein. Diesen Anteil der Sozialabgaben spart das Unternehmen, sie fließen aber nicht in den Vertrag ein.

 

 

Sind die Verwaltungskosten akzeptabel?

 

Jetzt werde ich wohl noch den Steuerberater befragen.....

 

 

 

Grüße

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