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John Mason

Sparer-Pauschbetrag / Kindergeld / kein Einkommen

Empfohlene Beiträge

John Mason

Moin,

 

eine kurze Verständnisfrage zum Umgang mit den Freistellungsaufträgen;

 

kurz zu den Eckdaten:

 

Beruf: Student

montl./jährl. Einkommen: 0.-

Bafög: nicht berechtigt, beziehe alles über die Eltern

 

Ich habe voraussichtlich meinen Sparerfreibetrag von 801 als Single deutlich überschritten, der überstehende Betrag wird ja nun als Einkommen versteuert.

Muss ich den Differenzbetrag selbst in der Steuererklärung angeben oder erfolgt dies automatisch aus den Abrechnungen der Bank?

 

Wie verhält es sich mit diesem Überschuss? Da ich kein festes/gar kein Einkommen habe liege ich in jedem Fall unter der Freigrenze von ~7500 bei der Einkommensteuer,

also muss ich den "Überschuss" ohnehin nicht versteuern, sehe ich das richtig?

 

Kann ich mir also gleich das fröhliche Umverteilen jedes Jahr sparen und einfach die Freistellungsaufträge auf 0 setzen?

 

Wäre super wenn mir jemand bei dieser, wahrscheinlich einfachen Sache, weiterhelfen könnte.

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Fleisch

gilt deine Frage allgemein oder für ein bestimmtes Jahr ?

 

Ich würde mir bei Kapitalerträgen, die den Freistellungsauftrag übersteigen eine NV-Bescheinigung beim Finanzamt besorgen. Damit bleibt die "Steuervorauszahlung" und der ganze andere Driss außen vor.

 

die Bank ist übrigens verpflichtet dein über den Freistellungauftrag hinausgehenden Teil entsprechend zu versteuern und abzuführen. Da kannst du außer durch Vorlage der NV nichts machen. Auf 0 setzen wäre übrigens noch schlimmer ! Dann würdest du dem Finanzamt ja noch mehr vorfinanzieren

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John Mason

wow, das geht schnell!

NV-Bescheinigung.. nie gehört, werd ich mir ansehen, vielen Dank für den Tipp! :thumbsup:

 

Das Ganze geht noch ein Wenig, Mindeststudiendauer sind 13 Semester :-

sprich ich bin die nächsten 5-6 Jahre ohne Einkommen, ist also etwas längerfristig.. :'(

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Fleisch

hast du vor Jura, Medizin oder ähnliches zu studieren ?

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John Mason
· bearbeitet von John Mason

bin im 3. Semester Medizin :blushing:

 

dauert halt alles seine Zeit :'(

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John Mason

Ah eine Frage habe ich noch;

 

ich habe bisher immer etwas "Ärger" bzgl. der ausländischen Quellensteuer gehabt, mein altes Finanzamt hat sie mir erstattet.. mein neues tut dies nicht.

 

Wird diese dann auch nicht mehr abgeführt? :w00t:

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harryguenter
· bearbeitet von harryguenter

Beruf: Student

montl./jährl. Einkommen: 0.-€

Bafög: nicht berechtigt, beziehe alles über die Eltern

Dein Einkommen kann ja nicht 0,-€ sein, sonst würdest Du keine Fragen nach dem Sparerpauschbetrag stellen!!!

Kapitaleinkünfte sind auch Einkommen!

 

Ich habe voraussichtlich meinen Sparerfreibetrag von 801€ als Single deutlich überschritten, der überstehende Betrag wird ja nun als Einkommen versteuert.

Wie deutlich überschritten?

Da gibt es ein paar Grenzen zu beachten:

Bei den folgenden Ausführungen gehe ich davon aus, das wir über Kapitaleinkünfte aus dem Jahr 2009 reden.

 

Also:

1. Über alles was an Kapitaleinkünften über den Sparerpauschbetrag hinaus geht führt die Bank Abgeltungssteuer (25%+Soli+ggfs. KiSt) automatisch ab.

2. Beträgt Dein Einkommen weniger als ca. 8300 EUR( die etwa 7500 + 801 Sparerpauschbetrag => Google o. Finanzamt), so ist davon nichts zu versteuern. Über eine Steuererklärung kannst Du Dir die abgeführte Abgeltungssteuer komplett wiederholen.

3. Darüber hinaus beginnt dei Einkommenssteuer. Solange Du aber den Steuersatz von 25% nicht erreichst (geschätzte 15-20.000 EUR zu versteuerndes Einkommen; ich kenn die Steuertabellen grade gar nicht) kannst Du Dir die Differenz zurückholen. Also bei einem festgestellten Steuersatz von z.B. 15% die zuviel bezahlten 10%.

4. solltest Du sehr hohe Kapitaleinkünfte haben, die einen Einkommenssteuersatz von über 25% ergäben, mußt Du trotzdem nichts mehr nachzahlen (Steuern sind mit Angeltungssteuer "abgegolten")

5. WICHTIG: ab 5001 (? => google) EUR Einkünften (auch Kapitaleinkünften) wirst Du selbst Sozialversicherungspflichtig!

D.H. Du kannst dann nicht mehr über Deinen Vater krankenversichert werden!

 

Die Naichtveranlagungsbescheinigung_

Wenn Du unter etwa 8300 EUR Einkünfte hast, kannst Du beim Finanzamt eine "Nichtveranlagungsbescheinigung" beantragen, und diese dann Deiner Bank vorlegen. Diese wird daraufhin keinerlei Steuerabzuüge auch über den Sparerpauschbetrag hinaus mehr vornehmen. Es liegt dann aber in Deiner Verantwortung Einkünfte über 8000 EUR zu überwachen und ggfs. in einer Steuererklärung anzugeben (in dem Falle mußt Du auch die 3 Jahre gültige NV ggfs. zurückziehen).

 

Da ich kein festes/gar kein Einkommen habe liege ich in jedem Fall unter der Freigrenze von ~7500€ bei der Einkommensteuer, also muss ich den "Überschuss" ohnehin nicht versteuern, sehe ich das richtig?

Damit gilt für Dich 1., 2. und ggfs. 5.

 

Kann ich mir also gleich das fröhliche Umverteilen jedes Jahr sparen und einfach die Freistellungsaufträge auf 0 setzen?

Wie schon erwähnt: Damit leihst Du dem Finanzamt diese 801 EUR auch noch zinslos bis zur nächsten Steuererklärung und Rückzahlung (im Schnitt für etwa 10-12 Monate).

Die NV kannst Du übrigends bei mehreren Banken gleichzeitig einreichen.

 

PS: Steuerfragen sind nie einfach.

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John Mason

Vielen vielen Dank!

 

In der Tat sind für mich 1,2&5 richtig.

 

Mit 0 Einkommen meinte ich Einkommen aus nichtselbstäniger Arbeit, also ich habe als Student kein geregeltes monatliches Einkommen.

 

Ändert sich durch meinen NV irgendwas für meine Eltern?

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Sven82

Ah eine Frage habe ich noch;

 

ich habe bisher immer etwas "Ärger" bzgl. der ausländischen Quellensteuer gehabt, mein altes Finanzamt hat sie mir erstattet.. mein neues tut dies nicht.

 

Wird diese dann auch nicht mehr abgeführt? :w00t:

Die kann nur angerechnet werden, wenn auch tatsächlich Steuern gezahlt werden. Da du insgesamt unter dem Grundfreibetrag liegst kommt also eine Anrechnung nicht in Betracht.

 

Ändert sich durch meinen NV irgendwas für meine Eltern?

nein ;)

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John Mason

Vielen Dank nochmal für den Tipp :)

 

Habe inzwischen alles beantragt;

kann mir jemand sagen wie lange das FA für sowas braucht? 2 Wochen? 2 Monate? Oder gar länger?

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Sven82

ich schätze 2 bis 4 Wochen ;)

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