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xolgo
· bearbeitet von xolgo

Verjährungsfrist für nicht abgegebene Steuererklärungen

 

Meinst Du Steuerhinterziehung? Oder warum soll eine (nicht-abgegebene) Steuererklärung verjähren?

 

Google zum Thema Steuerhinterziehung und Verjährung liefert einige Treffer, z.B.: http://www.spormann.de/verjaehr.htm

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fireball

Na zum Bsp. ein Angestellter macht keine Steuererklärung vermutet aber das er nachzahlen müsste, wie lange kann das Finanzamt eine Erstellung der Lohnsteuer verlangen bzw. wann verjährt dieser Anspruch seitens des Finanzamtes.

 

Anders Bsp. jemand hat 3/5 müsste eine machen, Finanzamt meldet sich aber nicht trotz Nichtabgabe, keine Ahnung ob das jetzt ein realistischer Fall ist. Wie lange rückwirkend kann das Finanzamt eine verlangen ?

 

Darum ging es also 4 oder 10 Jahre oder doch beides falsch ? Ich muss mich da absichern, habe ja um eine gute Flasche Rotwein gewettet das es keine 10 Jahre sind.

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Drella

Festsetzungsfrist 4 Jahre, bei Steuerhinterziehung 10 Jahre.

 

 

AO § 191 Haftungsbescheide, Duldungsbescheide

(3) Die Vorschriften über die Festsetzungsfrist sind auf den Erlass von Haftungsbescheiden entsprechend anzuwenden. Die Festsetzungsfrist beträgt vier Jahre, in den Fällen des § 70 bei Steuerhinterziehung zehn Jahre, bei leichtfertiger Steuerverkürzung fünf Jahre, in den Fällen des § 71 zehn Jahre. Die Festsetzungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der Tatbestand verwirklicht worden ist, an den das Gesetz die Haftungsfolge knüpft. Ist die Steuer, für die gehaftet wird, noch nicht festgesetzt worden, so endet die Festsetzungsfrist für den Haftungsbescheid nicht vor Ablauf der für die Steuerfestsetzung geltenden Festsetzungsfrist; andernfalls gilt § 171 Abs. 10 sinngemäß. In den Fällen der §§ 73 und 74 endet die Festsetzungsfrist nicht, bevor die gegen den Steuerschuldner festgesetzte Steuer verjährt (§ 228) ist.

 

§ 228 Gegenstand der Verjährung, Verjährungsfrist

Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis unterliegen einer besonderen Zahlungsverjährung. Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre.

 

Wichtig noch:

§ 229 Beginn der Verjährung

(1) Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der Anspruch erstmals fällig geworden ist. Sie beginnt jedoch nicht vor Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Festsetzung eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis, ihre Aufhebung, Änderung oder Berichtigung nach § 129 wirksam geworden ist, aus der sich der Anspruch ergibt; eine Steueranmeldung steht einer Steuerfestsetzung gleich.

(2) Ist ein Haftungsbescheid ohne Zahlungsaufforderung ergangen, so beginnt die Verjährung mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der Haftungsbescheid wirksam geworden ist.

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fireball
· bearbeitet von fireball

Der Drella hockt in Thailand bei 33 Grad leicht bewölktem Himmel und hat nix besseres zu tun als mir Steuervorschriften rauszusuchen :) Danke.... und lass es dir gut gehen, hoffe du kannst den Mandelaugen noch widerstehen auch wenn ich es bezweifel

 

So kann mir das jetzt einer auch mal ausdeutschen.....

 

Bsp. Steuererklärung 2000 hätte erfolgen müssen da Lohnsteuerklassen 3/5 müsste doch 2005 dann Verjähren richtig wenn keine Steuerhinterziehung begangen wurde, da 2001 erstmals fällig geworden ist. Oder übersehe ich hier etwas ?

 

Mhm ich kann den Rotwein schon schmecken.....

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Drella
· bearbeitet von Drella

Der Drella hockt in Thailand bei 33 Grad leicht bewölktem Himmel und hat nix besseres zu tun als mir Steuervorschriften rauszusuchen :)

Man beachte die Ortszeit meines Posts.3:15 a.m. in Bangkok :w00t:

 

Danke.... und lass es dir gut gehen, hoffe du kannst den Mandelaugen noch widerstehen auch wenn ich es bezweifel

Es sind weniger die Augen als viel mehr die immer-schlanken Körper. :lol:

Aber Ich habe mich im Griff....

 

 

So kann mir das jetzt einer auch mal ausdeutschen.....

 

Bsp. Steuererklärung 2000 hätte erfolgen müssen da Lohnsteuerklassen 3/5 müsste doch 2005 dann Verjähren richtig wenn keine Steuerhinterziehung begangen wurde, da 2001 erstmals fällig geworden ist. Oder übersehe ich hier etwas ?

 

Mhm ich kann den Rotwein schon schmecken....

 

Richtig. Die Festsetzungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Steuer entstanden ist. Also müsste die Steuer IMO zum 01.01.2005 verjähren. Aber Ich bin mir nicht 100 % sicher.

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fireball

Na Drella um die Uhrzeit erwacht doch Krung Thep doch erst richtig zum leben. Wenn ich dort bin ist meist nicht vor 6 Uhr überhaupt an schlafen zu denken.

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Drella

Na Drella um die Uhrzeit erwacht doch Krung Thep doch erst richtig zum leben. Wenn ich dort bin ist meist nicht vor 6 Uhr überhaupt an schlafen zu denken.

 

Ja, Ich hatte heute Mit-term Prüfungen, deshalb habe Ich die Hand vom Glas/Weib gelassen.

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andy

verschoben.

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Sven82

4 Jahre, 10 Jahre nur bei Steuerhinterziehung

Wer es genauer verstehen will kann sich die angehängte Datei anschauen.

Festsetzungsverjährung.pdf

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fireball

Vielen Dank Sven, ich werde die Flasche Roten extra genießen.

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destiny

Guten Abend,

 

muss demnächst meine erste Steuererklärung machen. Hätte hierzu Fragen:

 

Beispiel:

 

Bruttolohn 2009: 20000

 

Wie ist es dabei nun mit Zinserträgen. Angenomme Zinserträge von 300. Muss ich diese angeben oder ist das überflüssig, da es ja den Pauschbetrag gibt?

 

Ferner wollte ich noch nachfragen, ob ich bei hohen WErbungskosten auch Kirchensteuer und Soli zurückholen kann oder nur die Lohnsteuer?

 

 

Vielen Dank schon einmal für die Antworten.

 

 

Grüße

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vanity

...

Wie ist es dabei nun mit Zinserträgen. Angenomme Zinserträge von 300€. Muss ich diese angeben oder ist das überflüssig, da es ja den Pauschbetrag gibt?

Ferner wollte ich noch nachfragen, ob ich bei hohen WErbungskosten auch Kirchensteuer und Soli zurückholen kann oder nur die Lohnsteuer?

Willkommen im WPForum, destiny!

 

1. Zinserträge unter dem Pauschbetrag musst du nicht angeben (ich gehe davon aus, dass du wegen Freistellung keine AgSt darauf bezahlt hast)

2. SolZ und KiST berechnen sich immer auf Basis der festgesetzten Einkommensteuer. Die gibt es automatisch zurück, wenn du über den Lohnsteuerabzug zuviel bezahlt hast.

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Knarf

Ich missbrauche den Thread mal, da ich auch bei der Steuererklärung für 2009 bin.

Da ich die Freistellungsaufträge ungünstig verteilt habe, möchte ich Anlage KAP ausfüllen, um mir die zuviel gezahlte Abgeltungssteuer zurückzuholen.

 

Problem ist nun eine Bank, bei der ich 2009 200 Euro Verlust durch Fondsverkäufe gemacht habe. Gleichzeitig hatte ich 100 Euro Zinserträge. Einen Freistellungsauftrag hatte ich bei dieser Bank nicht gestellt. Die Verluste wurden mit den Erträgen verrechnet, so dass keine Steuern fällig wurden. Die verbleibenden 100 Euro Verlust wurden ins Jahr 2010 übertragen.

 

Nun ist die Frage, was muss ich für diese Bank in die Anlage KAP eintragen? Ich habe eine Erträgnisaufstellung erhalten. Darin ist eine Art Ausfüllhilfe für KAP enthalten. Dort steht überall 0. Ist das richtig so? Oder kann es da Ärger geben?

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John Silver

Ich missbrauche den Thread mal, da ich auch bei der Steuererklärung für 2009 bin.

Da ich die Freistellungsaufträge ungünstig verteilt habe, möchte ich Anlage KAP ausfüllen, um mir die zuviel gezahlte Abgeltungssteuer zurückzuholen.

 

Problem ist nun eine Bank, bei der ich 2009 200 Euro Verlust durch Fondsverkäufe gemacht habe. Gleichzeitig hatte ich 100 Euro Zinserträge. Einen Freistellungsauftrag hatte ich bei dieser Bank nicht gestellt. Die Verluste wurden mit den Erträgen verrechnet, so dass keine Steuern fällig wurden. Die verbleibenden 100 Euro Verlust wurden ins Jahr 2010 übertragen.

 

Nun ist die Frage, was muss ich für diese Bank in die Anlage KAP eintragen? Ich habe eine Erträgnisaufstellung erhalten. Darin ist eine Art Ausfüllhilfe für KAP enthalten. Dort steht überall 0. Ist das richtig so? Oder kann es da Ärger geben?

Bist Du sicher das die KURSVERLUSTE mit ZINSERTRÄGEN verrechnet haben? Hört sich irgendwie nicht richtig an, muss mal im EStG blättern...

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neysee
· bearbeitet von neysee

Problem ist nun eine Bank, bei der ich 2009 200 Euro Verlust durch Fondsverkäufe gemacht habe. Gleichzeitig hatte ich 100 Euro Zinserträge. Einen Freistellungsauftrag hatte ich bei dieser Bank nicht gestellt. Die Verluste wurden mit den Erträgen verrechnet, so dass keine Steuern fällig wurden. Die verbleibenden 100 Euro Verlust wurden ins Jahr 2010 übertragen.

 

Wenn die Bank die Verluste nach 2010 übertragen hat, ist der Zug abgefahren. Zum Verrechnen mit Kapitalerträgen bei anderen Banken hättest du bis 15.12.09 eine Verlustbescheinigung anfordern müssen, dann hätte die Bank den Verlustverrechnungstopf beim Jahreswechsel entsprechend geleert.

 

Bist Du sicher das die KURSVERLUSTE mit ZINSERTRÄGEN verrechnet haben? Hört sich irgendwie nicht richtig an, muss mal im EStG blättern...

 

Dass die Bank die Verkaufsverluste im Verlustverrechnungstopf mitführt und auf dieses Jahr übertragen hat, deutet doch sehr stark auf Kauf ab 1.1.09 hin. Und die werden selbstverständlich auch mit Zinserträgen verrechnet.

Wenn bis 31.12.08 gekauft worden wäre, wären die Verluste steuerlich irrelevant oder ein Fall für die Anlage SO, je nach Haltedauer, dann hätte die Bank großen Mist gebaut, wenn sie das in den Verlustverrechnungstopf eingestellt hätte.

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Knarf

Problem ist nun eine Bank, bei der ich 2009 200 Euro Verlust durch Fondsverkäufe gemacht habe. Gleichzeitig hatte ich 100 Euro Zinserträge. Einen Freistellungsauftrag hatte ich bei dieser Bank nicht gestellt. Die Verluste wurden mit den Erträgen verrechnet, so dass keine Steuern fällig wurden. Die verbleibenden 100 Euro Verlust wurden ins Jahr 2010 übertragen.

 

Wenn die Bank die Verluste nach 2010 übertragen hat, ist der Zug abgefahren. Zum Verrechnen mit Kapitalerträgen bei anderen Banken hättest du bis 15.12.09 eine Verlustbescheinigung anfordern müssen, dann hätte die Bank den Verlustverrechnungstopf beim Jahreswechsel entsprechend geleert.

 

 

Schon klar. Das ist okay so. Wird dann eben für 2010 verrechnet.

 

 

Ich gehe mal davon aus, dass die Bank alles richtig gegeneinander verrechnet hat. Meine Frage ist eigentlich nur, ob ich diese Bank dann komplett aus der Steuererklärung raus lassen kann. Denn durch die Verlustverrechnung gabs ja eigentlich keine zu versteuernden Erträge. :help:

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neysee

Ich gehe mal davon aus, dass die Bank alles richtig gegeneinander verrechnet hat. Meine Frage ist eigentlich nur, ob ich diese Bank dann komplett aus der Steuererklärung raus lassen kann. Denn durch die Verlustverrechnung gabs ja eigentlich keine zu versteuernden Erträge. :help:

 

Ja, durch die Verrechnung und den Verlustvortrag hat man da dann 0 Erträge, diese Bank fällt also komplett raus.

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Knarf

Okay, danke.

 

Jetzt doch noch mal zu der Frage ob die Bank richtig verrechnet hat.

Ich hab inzwischen nochmal genau die Daten rausgesucht. Also es ging um ein Zertifikat (Discount-Zertifikat auf die Postbank). :rolleyes:

 

Kauf am 18.2.2008 5 Stück für 56 Euro pro Stück

Laufzeit bis 30.06.2009

 

In der Zeit wurde natürlich die Untergrenze gerissen. :'(

 

Also Eintausch des Zertifikats in Aktien. Kurs am 30.06.2009 etwa 15 Euro.

 

Diesen Gesamtverlust von 205 Euro wurde von der Bank in den Verlustverrechnungstopf eingestellt und mit anderen Erträgen (Zinsen, Dividenden) verrechnet.

 

Ist das okay so? Oder hat sich die Bank da eventuell vertan?

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neysee

Vorhin war aber noch von Fondsverkäufen die Rede?

 

Bei Zertifikaten gelten andere Fristen.

Da das Zertifikat nach dem x. März 07 gekauft wurde, galt für Verkauf/Einlösung bis 30.6.09 die alte Regelung (in diesem Fall wäre der Verlust steuerlich irrelevant gewesen, da Haltezeit größer ein Jahr), bei Verkauf/Einlösung danach die neue Regelung (in dem Fall landete der Verlust im Verrechnungstopf).

Bist du sicher, dass der 30.6. nicht nur Bewertungstag war und Zahltag erst im Juli? Dann wäre alles i.O. Andernfalls würde ich die Bank nicht mit der Nase drauf stoßen.

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Knarf

Vorhin war aber noch von Fondsverkäufen die Rede?

 

Richtig, da wollte ich das nur beispielhaft darstellen. Bis mir einfiel, dass es bei Zertifikaten andere Regelungen gab... :rolleyes:

 

Bist du sicher, dass der 30.6. nicht nur Bewertungstag war und Zahltag erst im Juli? Dann wäre alles i.O.

 

Stimmt, bis zum 30.6. lief das Zertifikat. Zahltag war wirklich erst im Juli. Dann bin ich ja beruhigt.

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