Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

georgewood

Hallo,

 

Hat von euch schon jemand mit der Steuererklärung angefangen? Weiß jemand wie das mit den Kapitalerträgen abläuft? Ich bin unter 801 Euro. Muss ich dann eins drunter einen Betrag eintragen? Hab Banken gewechselt und deshalb keine Ûbersicht. Kennt sich da wer aus?

 

Gruß, Georgewood

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
BondWurzel
· bearbeitet von BondWurzel

Hallo,

 

Hat von euch schon jemand mit der Steuererklärung angefangen? Weiß jemand wie das mit den Kapitalerträgen abläuft? Ich bin unter 801 Euro. Muss ich dann eins drunter einen Betrag eintragen? Hab Banken gewechselt und deshalb keine Ûbersicht. Kennt sich da wer aus?

 

Gruß, Georgewood

Du musst grundsätzlich für 2009 gar nichts mehr angeben....

 

Lohnt sich ja nur, wenn dein pers.. Steuersatz unter 25% liegt. Oder?

 

http://www.steuertipps.de/?softlinkID=15317

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
schwaebele

wenn du kapitalerträge in der steuererklärung angibst, dann müssen immer alle angegeben werden, da dann automatisch die 801 freibetrag abgezogen werden. also wenn du über 801 eingenommen hast, gib einfach alles an und du bekommst die schon zuviel gezahlten steuern zurück. und denk auch an die 16 kontoführungsgebühr bei nichtselbstständigen einkünften ;)

 

aber wenn du keine steuern gezahlt hast, musst du und musstest du noch nie die kapitaleinkünfte angeben.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
neysee
· bearbeitet von neysee

Hat von euch schon jemand mit der Steuererklärung angefangen?

 

Nein, erstens erscheint die Version von ElsterFormular, mit der man auch die ESt machen kann, erst nächste Woche, zweitens fehlen mit die meisten Unterlagen, noch nicht einmal der Ausdruck der LStB hat mich per Hauspost erreicht.

 

Weiß jemand wie das mit den Kapitalerträgen abläuft? Ich bin unter 801 Euro.

 

Wenn du alles freigestellt hast, gibt es keinen Unterschied zu früher, es wurden keine Steuern auf die Kapitalerträge abgeführt, du brauchst keine Anlage KAP auszufüllen.

Wenn die Freistellungsaufträge ungünstig verteilt waren, hat die neue Anlage KAP den Vorteil, dass du nicht mehr alle Kapitalerträge eintragen musst, sondern nur noch die, für die du abgeführte Steuern zurück möchtest, sowie als Summe die Kapitalerträge, für die bei anderen Banken erzielt wurden und die freigestellt waren.

 

Was mit "eins drunter" gemeinst ist, verstehe ich nicht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
schwaebele

Hat von euch schon jemand mit der Steuererklärung angefangen?

 

Nein, erstens erscheint die Version von ElsterFormular, mit der man auch die ESt machen kann, erst nächste Woche, zweitens fehlen mit die meisten Unterlagen, noch nicht einmal der Ausdruck der LStB hat mich per Hauspost erreicht.

 

 

ich hab die steuersparerklärung 2010 und da kann man halt schon alles vorbereiten, aber elster geht auch hoffentlich bald ;) wir haben von datev alle unterlagen schon. warte nur auf die sachen von den banken.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
jogo08

.... warte nur auf die sachen von den banken.

 

... und das kann dauern. Letztes Jahr habe ich die letzten Unterlagen ca. Anfang Mai erhalten.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
georgewood

Was mit "eins drunter" gemeinst ist, verstehe ich nicht.

 

Das bezieht sich jetzt auf den Vordruck.

Zeile 72: Die gesamten Kapitalerträge betragen nicht mehr als 801€, bei Zusammenveranlagung nicht mehr als 1602€ (bin unter 801 also eine 1 rein; 1 bedeutet Ja)

Zeile 73: Höhe der Kapitalerträge

 

Ich bin definitiv heuer unter 801 Euro geblieben und da dachte ich auch wegen der Abgeltungssteuer sollte sich das alles erledigt haben. Ich muss auch keine Steuern zurück holen. Mein Problem ist dass ich von zwei Banken, einer Bausparkasse und einer Fondsgesellschaft zu einer neuen Bank gegangen bin und jetzt da alles habe. Eine Bank war letztes Jahr schon so frech und hat mir für die Aufstellung 5 Euro berechnet. Deshalb möchte ich jetzt da auch gar nicht mehr hin und den anderen auch nicht nachlaufen müssen.

 

Die Sachen von den Banken hatte ich letztes Jahr ziemlich früh zusammen. Und das von der Arbeit habe ich auch von Datev bekommen. Deshalb wollte ich eben schon mal meine Steuer machen weil ich jetzt alles habe. Heuer wirds eh komplizierter mit der Riesterrente, da ich es noch gar nicht gemacht habe.

Noch ein Punkt... kann man Spenden gar nicht mehr ohne Quittung von der Steuer absetzen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Basti

Quittungen sind nicht entscheidend - Kontoauszüge sind es schon :thumbsup:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
neysee

Das bezieht sich jetzt auf den Vordruck.

Zeile 72: Die gesamten Kapitalerträge betragen nicht mehr als 801, bei Zusammenveranlagung nicht mehr als 1602 (bin unter 801 also eine 1 rein; 1 bedeutet Ja)

Zeile 73: Höhe der Kapitalerträge

 

Ich bin definitiv heuer unter 801 Euro geblieben und da dachte ich auch wegen der Abgeltungssteuer sollte sich das alles erledigt haben.

 

Damit hat es sich auch erledigt, die genannten Zeilen 72 oder 73 sind überhaupt nur ausfüllen, wenn man außergewöhnliche Belastungen geltend machen will.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
georgewood

Okay, dankeschön für die Antwort. Es wäre schon ein bisschen ungewöhnlich jetzt alles zu suchen wenn ich sowieso darunter bin.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
georgewood

Eine letzte Frage hätte ich noch für die Steuererklärung. Jetzt habe ich alles zusammen und könnte sie dann fertig machen.

Die Bescheinigung für die Rieser Rente ist heute gekommen. Jetzt weiß ich nicht wo ich die eintragen muss oder ob ich sie eintragen darf. Der Antrag auf die Zulage wird automatisch von der Versicherung gestellt und ich meinte mal was davon gelesen zu haben dass man dann die Versicherung bei der Steuererklärung nicht angeben darf. Wenn ich sie doch angeben kann steht auf der Bescheinigung: "Diese Bescheinigung benötigen Sie, wenn Sie den Abzug der Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben beantragen wollen. In diesem Fall fügen Sie bitte die Bescheinigung Ihrer Einkommensteuererklärung bei". Muss ich den Betrag dann bei den Sonderausgaben eintragen oder in den Zettel mit den Vorsorgeaufwendungen? Und wo gehört der dann eingetragen?

 

Wäre sehr dankbar für eure Hilfe!!!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
georgewood

Nachtrag

 

hat sich grad erledigt und ich bin selbst draufgekommen. Aber was ich nicht weiß ist ob ich mittelbar- oder unmittelbar Begünstigt bin und wenn ja was ich in die Zeilen 42 bis 50 eintragen muss...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
vanity
· bearbeitet von vanity

Nachtrag

 

hat sich grad erledigt und ich bin selbst draufgekommen. Aber was ich nicht weiß ist ob ich mittelbar- oder unmittelbar Begünstigt bin und wenn ja was ich in die Zeilen 42 bis 50 eintragen muss...

Unmittelbar begünstigt bist du, wenn die Angestellter (SV-pflichtig) oder heimlicher Reicher bist. Mittelbar, wenn du selbstständig, aber mit einer unmittelbar Begünstigten verehelicht bist.

 

In Zeile 42 kommt das SV-pflichtige Einkommen aus dem Jahr 2008 (!), in Zeile 45 das gesamte Einkommen 2008 (aus Anlage N). Die übrigen Zeilen spielen nur bei Rente, Pension und Nebeneinkünften eine Rolle, kommt vermutlich nicht in Betracht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
georgewood

Ok, dankeschön für deine Hilfe. Ich habe eh zwei Vordrucke und werd einen mal komplett ausfüllen und hoffen dass so stimmt wie ich es mir denke und den zweiten zum Finanzamt mitnehmen. Bei uns wird das dann nämlich sofort überprüft ob alles richtig eingetragen ist und so ist das von denen auch eine kleine Hilfe. Das mit der Rentenversicherung ist das erste mal ;)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
fireball

kurze Frage aber was sind den steuerrechtlich gesehen nachhaltige Geschäftsbeziehungen zu ausländischen Geldinstituten ?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
georgewood

Ich denke wenn du Geld in der Schweiz hast :w00t:

Ich weiß jedenfalls dass ich es nicht habe. Hab nur eine Bank und die ist in Deutschland.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
fireball

ich müsste das schon etwas genauer wissen, mit so allgemeinen Aussagen ist mir nicht geholfen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
xolgo

ich müsste das schon etwas genauer wissen, mit so allgemeinen Aussagen ist mir nicht geholfen.

 

Die Anleitung zur Einkommensteuererklärung sagt:

Zeile 108

Bei Sachverhalten mit Auslandsbezug bestehen erhöhte Mitwirkungspflichten

der Beteiligten (§ 90 Abs. 2 der Abgabenordnung).

Deshalb werden Sie aufgefordert, Angaben über das Bestehen

nachhaltiger Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten im Ausland

zu machen. Geschäftsbeziehungen sind nachhaltig, wenn sie auf

Dauer angelegt sind. Nachhaltige Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten

im Ausland sind deshalb auch gegeben, wenn bei einem

Finanzinstitut im Ausland Konten unterhalten werden, einschließlich

der von Treuhändern gehaltenen Konten.

 

Genügt das?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
berliner

ich müsste das schon etwas genauer wissen, mit so allgemeinen Aussagen ist mir nicht geholfen.

 

Einfach mal beim Finanzamt anrufen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
xolgo

Warum ist dieser Thread eigentlich nicht im Steuer-Forum?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
fireball

Danke.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sven82

ich könnte dir kein Beispiel nennen, das nicht nachhaltig ist. Insofern erfordern alle Auslandsgeschäfte mit Banken die erhöhte Mitwirkungspflicht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
georgewood

Warum ist dieser Thread eigentlich nicht im Steuer-Forum?

 

Weil ich damals nicht drangedacht habe dass wir dieses Unterforum haben. Aber kann ja verschoben werden wenns is

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
fireball

Sven und was wäre wenn eine Vollmacht für ein fremdes Konto vorhanden ist ?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
fireball

Nächste Frage.

 

War heute mit einem Bekannten zusammen gesessen, der behauptete das die Verjährungsfrist für nicht abgegebene Steuererklärungen bei 10 Jahren liegt. Ich dagegen meine das diese Frist bei 4 Jahren liegt, und nur bei Steuerhinterziehung als Straftat bei 10 Jahren. Wer hat nun recht ? oder liegen wir beide falsch was ich am ehesten vermute ?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...