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bachfischer

Depotübertragung von Nordnet zu maxblue

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bachfischer

Hallo erstmal. Ich bin seit einigen Jahren passiver Beobachter dieses Forums und bin begeistert von der zum Teil hohen Qualität der Forenbeiträge und vor allem der Diskussionskultur, vorallem im Vergleich mit anderen Foren.

Nun hätte ich allerdings einmal eine Frage an die Steuerprofis hier im Forum:

Ich habe seit einigen Jahren ein ETF-Wertpapierdepot bei Nordnet. Nordnet ist ein schwedischer Onlinebroker mit deutscher Niederlassung. Alle Wertpapiere die ich in diesem Depot habe wurden vor dem 01.01.2009 angeschafft und fallen somit bei Verkauf nicht mehr unter die Abgeltungssteuer.

Nun würde ich gerne mein Nordnet-Depot auflösen und den Depotbestand auf mein maxblue-Depot übertragen. Der Grund dafür ist, dass ich von Nordnet keine vom deutsche Finanzamt akzeptierte Steuerbescheinigung bekomme und in Zukunft gerne wieder alles in "deutscher Hand" wüsste. :lol:

Auf meine Anfrage bei Nordnet bekam ich zur Antwort, dass bei einem Depotübertrag leider die Anschaffungsdaten der Wertpapiere nicht übertragen werden können, da Nordnet nicht an das in Deutschland übliche Taxboxverfahren angeschlossen ist. Auch eine manuelle Übertragung der Daten käme nicht in Frage.

So müsste ich also bei einem Verkauf der Papiere nach Depotübertrag zunächst Abgeltungssteuer bezahlen und mir anschließend beim Finanzamt mittels der Kaufabrechnungen mein Geld wieder zurückholen. Dies will ich eigentlich vermeiden.

Irgendwie habe ich das Gefühl, Nordnet will es den Kunden so schwer wie möglich machen den Broker zu wechseln. Aus deren Sicht ja irgendwie verständlich.

 

Nun meine Frage: Ist Nordnet, da es ja eine deutsche Filiale hat, nicht verpflichtet bei einem Depotübertrag nach 2009 die Anschaffungsdaten der Wertpapiere zu übertragen wie jeder andere deutsche Broker auch. Gibt es da irgendeine Anweisung, Richtlinie, Gesetz, o.ä......

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Sven82

Nordnet ist nicht verpflichtet die Anschaffungsdaten über Clearstream zu übermitteln. Wenn sie nicht an das Taxbox-Verfahren angeschlossen sind haben sie auch keine Möglichkeit dazu.

 

Der Nachweis kann nur in Form einer Bescheinigung des ausländischen Instituts erfolgen; sprich: mit den Kaufabrechnungen im Veranlagungsverfahren (siehe Randziffer 193).

http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/Abgeltungsteuer/233.html

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sparfux

Ich hatte auch mal was von Nordnet übertragen. Dass die das nicht können, ist mir klar - wie Sven beschreibt. Die anderen wollen aber auch nicht. Bei mir war das Commdirect und die haben keine Kaufbelege zum Einpflegen der Anschaffungsdaten akzeptiert.

 

Sven, weisst Du wie das formal funktionieren soll?

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Sven82
Sven, weisst Du wie das formal funktionieren soll?

Wenn die Codi die Daten nicht übertragen hat wird sie die Ersatzbemessungsgrundlage bei Verkauf ansetzen (sofern Verkauf innerhalb eines Jahres nach Depotübertrag). Da bleibt dann nur der Weg über die Veranlagung oder meinst du wie das Taxboxverfahren funktioniert? Da wird einfach nur ein XML-Datensatz an Clearstream geliefert, die diesen dann an die aufnehmende Bank weiterleitet. Eine Datensatzbeschreibung findet man in epischer Breite auf der Clearstream Internetseite.

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sparfux

Ich meinte die nachträgliche Eintragung der Anschaffungszeitpunkte nach dieser "Randziffer"

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Sven82

Da habe ich keine Erfahrungen. Wenn Nordnet keine separate Bescheinigung ausstellt würde ich die Kaufabrechnungen mit Verweis auf das BMF-Schreiben der Bank vorhalten und darum bitte diese zu übernehmen. Weigern sie sich, würde ich zumindest fragen was denn dann mit der Bescheinigung nach Randziffer 193 gemeint ist bzw. wie diese Bescheinigung auszusehen hat.

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mindgap

Hallo,

 

würde mich gerne zu dieser Thematik einklinken. Mir gehts um den umgekehrten Weg.

Ich möchte von eBase meine Fondsanteile zur Nordnet übertragen. Jetzt habe ich Anteile die vor 2009 gekauft wurden und Anteile die nach 2009 gekauft wurden. Hierzu wurde bei eBase das Depot in zwei Unterkonten aufgeteilt. Wenn ich also die Anteile (vor 2009) ans Nordnet Depot übertrage gehen mir auch die Anschaffungsdaten flöten. Die Hotline von nordnet meinte dazu, dass ich mir einen Ausdruck des alten Kontos aufheben und diesen dann bei eventuellem Verkauf der Anteile dem FA zeigen soll.

 

Was meint ihr? Welche Alternativen gibts denn noch?

 

 

Grüße

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xolgo

Ich möchte von eBase meine Fondsanteile zur Nordnet übertragen. Jetzt habe ich Anteile die vor 2009 gekauft wurden und Anteile die nach 2009 gekauft wurden. Hierzu wurde bei eBase das Depot in zwei Unterkonten aufgeteilt. Wenn ich also die Anteile (vor 2009) ans Nordnet Depot übertrage gehen mir auch die Anschaffungsdaten flöten.

 

Du musst unterscheiden zwischen:

- Übertragung der Anschaffungsdaten

und

- Getrennter Lagerung in zwei Depots, um FIFO-Regel beim Verkauf zu umgehen.

 

Falls die Anschaffungsdaten nicht übertragen werden, ändert das nichts am steuerlichen Sachverhalt. Erzeugt eben nur ggf. mehr Aufwand, um das dem Finanzamt zu erklären bzw. nachzuweisen.

Die Umgehung der FIFO-Regel ändert den Steuersachverhalt und das bekommst Du nur mit zwei Depots hin.

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mindgap

Danke erstmal für die schnelle Antwort!

 

Falls die Anschaffungsdaten nicht übertragen werden, ändert das nichts am steuerlichen Sachverhalt. Erzeugt eben nur ggf. mehr Aufwand, um das dem Finanzamt zu erklären bzw. nachzuweisen.

Ok. Verstanden.

 

Die Umgehung der FIFO-Regel ändert den Steuersachverhalt und das bekommst Du nur mit zwei Depots hin.

Soll bedeuten es wäre ratsam, auch bei der Nordnet zwei Depots anzulegen um die Trennung der verschiedenen Anteile auch weiterhin kenntlich zu machen?

 

BTW: In erster Linie will ich mit den Fonds fürs "Alter" sparen. Dadurch ergibt sich kein regelmäßiger Verkauf. Eventuell ist das wichtig für die Beantwortung meiner Frage.

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xolgo

Die Umgehung der FIFO-Regel ändert den Steuersachverhalt und das bekommst Du nur mit zwei Depots hin.

Soll bedeuten es wäre ratsam, auch bei der Nordnet zwei Depots anzulegen um die Trennung der verschiedenen Anteile auch weiterhin kenntlich zu machen?

 

Nein, das soll nur bedeuten, dass Du die Trennung von Alt- und Neubestand in zwei Depots mit einem Depot nicht aufrechterhalten kannst.

 

Ob das Du willst oder nicht und wo Du ggf. zwei Depots anlegst, darfst Du selbst entscheiden...

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mindgap

Die Umgehung der FIFO-Regel ändert den Steuersachverhalt und das bekommst Du nur mit zwei Depots hin.

Soll bedeuten es wäre ratsam, auch bei der Nordnet zwei Depots anzulegen um die Trennung der verschiedenen Anteile auch weiterhin kenntlich zu machen?

 

Nein, das soll nur bedeuten, dass Du die Trennung von Alt- und Neubestand in zwei Depots mit einem Depot nicht aufrechterhalten kannst.

 

Ob das Du willst oder nicht und wo Du ggf. zwei Depots anlegst, darfst Du selbst entscheiden...

 

Klar :) Gibts denn sonst noch irgendwelche Alternativen? Soweit ich das einschätze ist der einzige Nachteil, dass ich eben Nachweisen muss, wann die Anteile gekauft wurden.

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yd33

Vermutlich trifft das jetzt alle Nordnet Kunden,

da der Betrieb in Deutschland ab Herbst 2010 eingestellt wird :-(

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