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oblast

Verlustbescheinigung bei Zinseinnahmen und Altverlusten

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oblast

Habe eine Frage bezgl. Verlustbescheinigung. Die Situation ist folgende:

 

Bei einigen Banken habe ich insgesamt Gewinne(Aktien, Zertifik. etc.) erwirtschaftet und möchte diese über die Steuererklärung mit meinem Verlustvortrag verrechnen lassen.

Was kein Problem darstellen sollte.

 

Nun hatte ich aber bei einer Bank Verluste aus Zertifikaten und es liegt eine Verlustbescheinigung vor. Diese Verluste möchte ich nun ausschliesslich mit Gewinnen aus

Zinseinnahmen verrechnen. Ist dieses möglich? Soweit mir bekannt ist erfolgt die Verrechnung von o.a. Gewinnen vorrangig mit Altverlusten über die Steuererklärung. Somit können nach meiner Meinung die Verluste die nachträglich bescheinigt werden mit Zinseinnahmen verrechnet werden (soweit Altverluste vorliegen).

Besteht in diesem Fall ansonsten Gestaltungsfreiheit in der Steuerklärung, d.h. kann ich selber festlegen womit die bescheinigten Verluste bei welcher Bank verrechnet werden sollen.

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etherial

Nun hatte ich aber bei einer Bank Verluste aus Zertifikaten und es liegt eine Verlustbescheinigung vor. Diese Verluste möchte ich nun ausschliesslich mit Gewinnen aus Zinseinnahmen verrechnen. Ist dieses möglich? Soweit mir bekannt ist erfolgt die Verrechnung von o.a. Gewinnen vorrangig mit Altverlusten über die Steuererklärung. Somit können nach meiner Meinung die Verluste die nachträglich bescheinigt werden mit Zinseinnahmen verrechnet werden (soweit Altverluste vorliegen).

 

Deine Altverluste sind nicht mit deinen Zinsgewinnen verrechenbar. Deine Neuverluste hingegen schon. Deine Zinsgewinne werden also ganz ordnungsgemäß mit deinen Zertifikatverlusten verrechnet.

 

Ein Problem könnte es nur dann geben wenn die Verluste unterjährig schon bei der Bank mit den falschen Gewinnen verrechnet worden sind. Da du eine Verlustbescheinigung hast, ist das wohl nicht geschehen.

 

Was du mit Gestaltungsfreiheit meinst, verstehe ich leider nicht. Sobald der Verlust bescheinigt ist, liegt der Verlust bei dir und nicht mehr bei der Bank. Es ist völlig unerheblich ob du Verluste von Bank A oder Bank B mit Zinsgewinnen verrechnest. Alles was an Neuverlusten übrig bleibt wird ins nächste Jahr vorgetragen und die Information von welcher Bank es kam wird vermutlich nur noch im Archiv des Finanzamts für Nachweiszwecke festgehalten.

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oblast

Nun hatte ich aber bei einer Bank Verluste aus Zertifikaten und es liegt eine Verlustbescheinigung vor. Diese Verluste möchte ich nun ausschliesslich mit Gewinnen aus Zinseinnahmen verrechnen. Ist dieses möglich? Soweit mir bekannt ist erfolgt die Verrechnung von o.a. Gewinnen vorrangig mit Altverlusten über die Steuererklärung. Somit können nach meiner Meinung die Verluste die nachträglich bescheinigt werden mit Zinseinnahmen verrechnet werden (soweit Altverluste vorliegen).

 

Deine Altverluste sind nicht mit deinen Zinsgewinnen verrechenbar. Deine Neuverluste hingegen schon. Deine Zinsgewinne werden also ganz ordnungsgemäß mit deinen Zertifikatverlusten verrechnet.

 

Ein Problem könnte es nur dann geben wenn die Verluste unterjährig schon bei der Bank mit den falschen Gewinnen verrechnet worden sind. Da du eine Verlustbescheinigung hast, ist das wohl nicht geschehen.

 

Was du mit Gestaltungsfreiheit meinst, verstehe ich leider nicht. Sobald der Verlust bescheinigt ist, liegt der Verlust bei dir und nicht mehr bei der Bank. Es ist völlig unerheblich ob du Verluste von Bank A oder Bank B mit Zinsgewinnen verrechnest. Alles was an Neuverlusten übrig bleibt wird ins nächste Jahr vorgetragen und die Information von welcher Bank es kam wird vermutlich nur noch im Archiv des Finanzamts für Nachweiszwecke festgehalten.

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oblast

Das Altverluste nicht mit Zinsgewinnen verrechenbar sind ist mir bekannt. Daher rührt meine Frage

zur Gestaltungsfreiheit. Noch mal zur weiteren Erläuterung:

 

Ich habe mehrere Depotkonten und auch Zinskonten. Auf den Depotkonten wurden natürlich auch Verrechnungen

u.a. mit Zinsgewinnen vorgenommen. Es geht aber um ein verbliebenen Verlust, der nun bescheinigt wurde. Auf anderen

Depotkonten hatte ich aber verbleibende Gewinne überwiegend aus Veräußerungen. Diese Gewinne möchte ich nun mit meinen

Altverlusten verrechnen und nicht mit bescheinigten Verlusten aus dem gleichen Jahr. Das ist im Normalfall in der Steuererklärung möglich

und ich kann somit meine Altverluste abbauen.

 

Nun aber die Frage zur Gestaltung.

Kann ich die Verrechnung der bescheinigten Verluste dem Finanzamt selber vorgeben, indem ich diese nur mit Zinseinnahmen

gegenrechnen lassen. Die anderen verbleibenden Gewinne sollen ja wie gesagt mit meinen Altverlusten verrechnet werden oder wird

das Finanzamt alle Gewinne (Zinseinnahmen, Veräüßerungen) sammeln und dann wilkürlich und gleichzeitig gegenrechnen. Es wird

kein Neuverlust übrigbleiben da ich allein aus den Zinskonten schon höhere Einnahmen habe.

 

Hier stellt sich auch die Frage der Rangfolge der Verrechnung. Sind Gewinne aus Veräußerung bei nachträglich bescheinigten Verlusten

immer erst mit diesen zu verrechnen oder aber kann ich die Verrrechnung mit meinen Altverlusten verlangen und somit die Verrechnung mit

Zinsen ermöglichen.

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otto03

Quelle BMF

 

Nach § 20 Absatz 6 Satz 1 EStG sind verbleibende positive Einkünfte aus Kapitalvermögen

i. S. des § 20 Absatz 2 EStG nach der Verrechnung gemäß § 43a Absatz 3 EStG zunächst mit Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften nach Maßgabe des § 23 Absatz 3 Satz 9 und 10 EStG zu verrechnen. Außerdem sind verbleibende Einkünfte i. S. des § 20 Absatz 1 Nummer 11 EStG nach der Verrechnung gemäß § 43a Absatz 3 EStG mit Verlusten i. S. des § 22 Nummer 3 Satz 5 und 6 EStG zu verrechnen. Die Verlustverrechnung im Rahmen des http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_92/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/Abgeltungsteuer/233__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf durch die Kreditinstitute ist somit vorrangig, vgl. auch Rz. 212. Sie kann im Rahmen der Veranlagung nicht mehr rückgängig gemacht werden.

 

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_92/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/Abgeltungsteuer/233__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

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etherial

Hier stellt sich auch die Frage der Rangfolge der Verrechnung. Sind Gewinne aus Veräußerung bei nachträglich bescheinigten Verlusten

immer erst mit diesen zu verrechnen oder aber kann ich die Verrrechnung mit meinen Altverlusten verlangen und somit die Verrechnung mit

Zinsen ermöglichen.

 

Vorrangig mit Altverlusten ist meiner Meinung nach ziemlich deutlich. Es hat lange gedauert die anderen hier davon zu überzeugen, dass mit vorrangig gemeint ist, dass bei der Steuererklärung zunächst geprüft wird ob eine Verrechnung mit Altverlusten möglich ist, wenn nicht dann wird mit Neuverlusten verrechnet.

 

Das ist in deinem Sinne, oder? Nur Gestaltungsspielraum sehe ich da nicht. Deine Kursgewinne werden immer zunächst mit den Altverlusten verrechnet und selbst wenn du es wolltest, könntest du das nicht ändern.

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