insanetrader Februar 3, 2010 Ich seh das Ganze wie folgt. Wenn er die Daten kauft unterstützt er EINMAL die Straftat des Datenklaus also einen Verbrecher Wenn er die Daten NICHT kauft unterstützt er HUNDERT mal die Straftat des Steuerhinterzugs. Somit darf er keines von beiden machen. Da das aber nicht möglich ist die Daten zu kaufen und gleichzeitig nicht zu kaufen soll er doch zuschlagen, weil wesentlich weniger Verbrechen unterstützt werden. ... und was ist dann beim nächsten Fall, und dem danach? Was einmal getan wird, wird auch wieder getan werden. Und vielleicht ist es ja auch nur der Anfang. Wie sieht es denn beim verwerten von unter Folter gewonnenen Informationen aus? Muss man die nicht auch nutzen, wenn man damit Menschenleben retten könnte? Und so geht es dann weiter. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Faceman Februar 3, 2010 Wie sieht es denn beim verwerten von unter Folter gewonnenen Informationen aus? Muss man die nicht auch nutzen, wenn man damit Menschenleben retten könnte? Das ist hier schon mehrfach diskutiert worden. Eine Folter oder die Androhung dieser berührt eine ganz andere Interessenssphäre des Beschuldigten als das das hier der Fall ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man Februar 3, 2010 Manchmal verstehe ich die Leute einfach nicht mehr. Es wird kaum ein Fettnäpfchen ausgelassen, in das Politiker und ihre Parteien nicht hineintreten. Ich erinnere nur an die Peanuts von knapp 70.000,-- für vergoldete Füller, die sich die ausscheidenden Parlamentarier noch gegönnt haben. Wirkliche Peanuts, aber immerhin. Was erwarten aber diese Volksvertreter vom Volk, wenn sie ihm permanent das vorleben, was eigentlich nicht sein dürfte? Eine ausgeprägte Steuermoral wird sich damit nicht erzielen lassen. Freilich verstehe ich, dass Steuerhinterziehung in erster Linie das Volk trifft. Ich befürworte sie auch nicht. Aber ich kann auch verstehen, dass sich einige mit der Rolle der dummen Schafe nicht zufrieden geben. Ich bin im WPF schon ab und zu auf die Argumentationen der "selbsternannten kleinen" Nichtselbstständigen gestoßen, die die Möglichkeiten der von ihnen ernannten "großen" Selbstständigen nicht "ausschöpfen" können. Fühlen sie sich nicht auch wie dumme Schafe? Manchmal habe ich schon den Eindruck. Sie würden doch nur zu gerne auch "ausschöpfen". Gruß -man Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Antonia Februar 3, 2010 Die Diskussion ist mir einfach zu abstrus. Halten wir fest: Es gibt Leute, die begehen eine Straftat (Steuerhinterzug), und es gibt Banken, die diese Straftat unterstützen, auf jeden Fall nicht verhindern. Eigentlich wäre es ihre Aufgabe, diese Fälle zu melden. Eine Straftat muss ich melden. Dass nun einer der Mitarbeiter dieses anonym macht und für Geld ist sicherlich nicht ehrenhaft, aber Informanten tun es meistens nur für Geld. Allein die Tatsache, dass sich keine Bank, keine Steuerhinterzieher mehr sicher sein kann, ob nicht irgendein unterbezahlter, frustrierter Mitarbeiter solche Fälle meldet, finde ich richtig gut. Es geht um Straftaten. Wer seine Steuern ordentlich bezahlt, muss ja nichts befürchten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man Februar 3, 2010 Es gibt Leute, die begehen eine Straftat (Steuerhinterzug) Und es gibt Leute, die sich von Deinen Steuern goldenes Schreibzeugs kaufen. Ungerechtfertigt, wie ich meine. Das nennt man dann nicht Steuern hinterm Zug, sondern Bereicherung vorm Zug. Gruß -man Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Februar 3, 2010 · bearbeitet Februar 3, 2010 von Akaman Es gibt Leute, die begehen eine Straftat (Steuerhinterzug) Und es gibt Leute, die sich von Deinen Steuern goldenes Schreibzeugs kaufen. Ungerechtfertigt, wie ich meine. Das nennt man dann nicht Steuern hinterm Zug, sondern Bereicherung vorm Zug. Gruß €-man Und da die Eidgenössische Bundesbahn so für ihre Zuverlässigkeit bekannt ist, kann man in der Schweiz darauf verzichten, aus Steuer hinterm Zug einen Straftatbestand zu machen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man Februar 3, 2010 · bearbeitet Februar 3, 2010 von �-man Aka, Du wirst sehen, am Ende ist die Deutsche Bahn an allem schuld. Gruß €-man Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
marcel Februar 3, 2010 Es wird Zeit, daß die Schweiz der EU beitritt. Dann können wir die Daten einfach von den USA bekommen, denen wir unsere Bankdaten ja kostenlos zur Verfügung stellen. Marcel Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xolgo Februar 3, 2010 Halten wir fest: Es gibt Leute, die begehen eine Straftat (Steuerhinterzug), und es gibt Banken, die diese Straftat unterstützen, auf jeden Fall nicht verhindern. Eigentlich wäre es ihre Aufgabe, diese Fälle zu melden. Eine Straftat muss ich melden. Dass nun einer der Mitarbeiter dieses anonym macht und für Geld ist sicherlich nicht ehrenhaft, aber Informanten tun es meistens nur für Geld. Ich glaube, Du machst es Dir etwas zu einfach. Die Bank unterstützt in ihrem Land keine Straftat, sondern maximiert durch Bankgeschäfte ihren Gewinn. Ein legitimes Ziel von Unternehmen. Die Bank hat nicht die Aufgabe Straftatbestände in anderen Ländern zu melden, ggf. darf sie es noch nicht einmal. Gleiches gilt für ihre Mitarbeiter. Der Mitarbeiter, der es für Geld macht, riskiert vermutlich straf- und zivilrechtliche Verfolgung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jpjg Februar 3, 2010 Nur so eine Idee. Vielleicht gibt es die CD gar nicht und es handelt sich um eine geschickt gestreute Falschinformation. Es würde mich mal interessieren, wie viele Selbstanzeigen diese Meldung bisher nach sich gezogen hat :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Prospektständer Februar 3, 2010 · bearbeitet Februar 3, 2010 von jschoeck Nur so eine Idee. Vielleicht gibt es die CD gar nicht und es handelt sich um eine geschickt gestreute Falschinformation. Es würde mich mal interessieren, wie viele Selbstanzeigen diese Meldung bisher nach sich gezogen hat :- Wäre jetzt der absolute Hammer und theoretisch durchführbar...aber doch eher unwahrscheinlich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stephan09 Februar 3, 2010 Man kann ja auch sagen, dass die Daten anonym übersendet wurden und man den entsprechenden Betrag auf ein Schweizer Nummernkonto überwiesen hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
35sebastian Februar 3, 2010 Während ihr hier diskutiert habt, gab es gerade darüber eine "Hart und fair" Diskussion in hochkarätiger Besetzung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Faceman Februar 3, 2010 Hab ich gesehen. Neues habe ich aber nicht wirklich erfahren. Nur die Beispiele waren besser als ich bisher hier und anderswo gelesen habe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
santander Februar 4, 2010 · bearbeitet Januar 20, 2018 von santander Am 3.2.2010 um 22:48 schrieb jschoeck: Am 3.2.2010 um 22:43 schrieb jpjg: N- - -- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
35sebastian Februar 4, 2010 Auch die anderen europäischen Länder sind an den Daten interessiert, Niederlande, Österreich. Sie wollen sie natürlich von D umsonst haben. Und die Amis fordern sie demnächst wohl auch , zum Datenabgleich, natürlich auch kostenlos. Komisch, die Amis bekommen von allen Ländern, auch der Schweiz, alle Daten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
langzeitsparer Februar 4, 2010 Nachdem ich hier ein wenig gelesen habe, eine grundsätzliche Frage (insbesondere an die Rechtsexperten): Welches Gesetz verbietet es dem Staat, Informationen zu kaufen? Dasselbe wird doch z.B. beim BND täglich gemacht. Hehlerei kommt hier meiner laienhaften Sicht nach nicht in Frage, da die Informationen selbst für den Staat ja nicht illegal sind. (Er hat ja eigentlich ein Anrecht auf Daten zu steuerpflichtigen Erträgen). Ich sehe somit auch keinen Grund, der dagegen spricht, die Daten aufzukaufen. Wie es mit der Datenbeschaffung durch den Informanten steht, das kann selbstverständlich Zivil- oder Strafrechtliche Konsequenzen haben! Aber ich sehe nicht, wieso das die Frage tangiert, ob der Staat diese Informationen dann für einen für ihn angemessenen Preis kaufen darf. Und um nochmal zum Vergleich mit der Folter- oder Folterandrohung zu kommen: Selbstverständlich macht sich der Folternde oder Drohende strafbar und das sollte auch geahndet werden. Aber hier wieder die Frage: Welches Gesetz sollte es dem Staat verbieten, diesem dann Informationen abzukaufen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xolgo Februar 4, 2010 Welches Gesetz verbietet es dem Staat, Informationen zu kaufen? Die gleichen Gesetze, die es Dir verbieten. Für den Staat gelten diese auch. Hehlerei kommt hier meiner laienhaften Sicht nach nicht in Frage, da die Informationen selbst für den Staat ja nicht illegal sind. (Er hat ja eigentlich ein Anrecht auf Daten zu steuerpflichtigen Erträgen). Nur weil es ein Anrecht auf die Daten gibt, heißt das nicht, dass man sie sich einfach nehmen darf. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
langzeitsparer Februar 4, 2010 Die gleichen Gesetze, die es Dir verbieten. Für den Staat gelten diese auch. Witzbold! Deshalb ja die Frage, welche! Ich sehe auch keine, die es mir prinzipiell verbieten würden, Daten zu kaufen! Nur weil es ein Anrecht auf die Daten gibt, heißt das nicht, dass man sie sich einfach nehmen darf. Hat jemand von den Fachleuten zu meiner Frage ne Antwort (z.B. Paragraphen, etc..) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xolgo Februar 4, 2010 · bearbeitet Februar 4, 2010 von xolgo Die gleichen Gesetze, die es Dir verbieten. Für den Staat gelten diese auch. Witzbold! Deshalb ja die Frage, welche! Ich sehe auch keine, die es mir prinzipiell verbieten würden, Daten zu kaufen! Du hast es selbst genannt. Hehlerei, z.B.: "Wer eine Sache, die ein anderer ... durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft ..." Nur weil es ein Anrecht auf die Daten gibt, heißt das nicht, dass man sie sich einfach nehmen darf. Nicht einverstanden oder wie soll ich das deuten? (Stichwort Selbstjustiz) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
langzeitsparer Februar 4, 2010 Du hast es selbst genannt. Hehlerei, z.B.: Laut Wiki: "Hehlerei ist nur an einer Sache, nicht etwa an Forderungen oder Daten, möglich." Also: Welches Gesetz? Ein Lösungsversuch: Die Frage, ob ein Aufkauf rechtens ist, hängt nicht von der Art ab, wie die Daten erlangt sein könnten (obwohl das selbst strafrechtlich relevant sein könnte), sondern nur von der Art der Daten. Wenn das so wäre: Die Daten, um die es hier geht, rechtfertigen meines Wissens nach nicht ein rechtliches Verbot des Ankaufes durch den Staat (sonst würde sich ja auch meine Bank strafbar machen, wenn sie meine steuerlichen Daten übermittelt) Nur weil es ein Anrecht auf die Daten gibt, heißt das nicht, dass man sie sich einfach nehmen darf. Nicht einverstanden oder wie soll ich das deuten? (Stichwort Selbstjustiz) Dein Statement sollte lauten: "Nur weil es ein Anrecht auf die Daten gibt, heißt das nicht, dass man sie einfach kaufen darf." Und damit bin ich nicht einverstanden, korrekt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xolgo Februar 4, 2010 Nur weil es ein Anrecht auf die Daten gibt, heißt das nicht, dass man sie sich einfach nehmen darf. Nicht einverstanden oder wie soll ich das deuten? (Stichwort Selbstjustiz) Dein Statement sollte lauten: Nein, sollte es nicht. Es gibt zwei verschiedene Aspekte: 1. Der Kauf der CD ist illegal (oder eben nicht) 2. Ein Recht auf die Daten ist ein Rechtfertigungsgrund für 1. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Februar 4, 2010 Und um nochmal zum Vergleich mit der Folter- oder Folterandrohung zu kommen: Selbstverständlich macht sich der Folternde oder Drohende strafbar und das sollte auch geahndet werden. Aber hier wieder die Frage: Welches Gesetz sollte es dem Staat verbieten, diesem dann Informationen abzukaufen? Genau das ist doch das Problem. Übertragen: Der Staat darf nicht foltern, aber Folterergebnisse kaufen (was ihm nix nützt, da hier das Verwertungsverbot definitiv greift). Dadurch, dass bei der fraglichen CD das Verwertungsverbot (wahrscheinlich) nicht greift, nützt es hier dem Staat, wenn er eine ihm unmögliche Handlung (gegen Bezahlung) durch eine private Durchführung ersetzt. Rechtlich ist das (wahrscheinlich) weniger problematisch, rechtsethisch aber schon. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
akku5 Februar 4, 2010 · bearbeitet Februar 4, 2010 von akku5 Du hast es selbst genannt. Hehlerei, z.B.: Laut Wiki: "Hehlerei ist nur an einer Sache, nicht etwa an Forderungen oder Daten, möglich." Also: Welches Gesetz? Ein Lösungsversuch: Die Frage, ob ein Aufkauf rechtens ist, hängt nicht von der Art ab, wie die Daten erlangt sein könnten (obwohl das selbst strafrechtlich relevant sein könnte), sondern nur von der Art der Daten. Wenn das so wäre: Die Daten, um die es hier geht, rechtfertigen meines Wissens nach nicht ein rechtliches Verbot des Ankaufes durch den Staat (sonst würde sich ja auch meine Bank strafbar machen, wenn sie meine steuerlichen Daten übermittelt) Nur weil es ein Anrecht auf die Daten gibt, heißt das nicht, dass man sie sich einfach nehmen darf. Nicht einverstanden oder wie soll ich das deuten? (Stichwort Selbstjustiz) Dein Statement sollte lauten: "Nur weil es ein Anrecht auf die Daten gibt, heißt das nicht, dass man sie einfach kaufen darf." Und damit bin ich nicht einverstanden, korrekt. Bin ganz deiner Meinung. Das ist natürlich kein Diebstahl/Hehlerei, sondern nur Weitergabe von Infos. Und schließlich sind die Daten ja noch in der Schweiz verfügbar. Es gilt hier auch kein Patentrecht oder irgendwelche Rechte von Künstlern oder sowas in der Art. Ich sehe auch keine moralischen Bedenken, die Daten zu kaufen. Die schweizer Banken verdienen sich sei ewigen Zeiten daran eine goldene Nase, dass sie Steuerbetrüger aus vielen anderen Ländern tatkräftig unterstützen - zum schweren Schaden dieser. Nun argumentiert man damit, das in der Schweiz eben andere Gesetze gültig sind. Da frag ich dann aber mal: Wenn euch (den Schweizern) unsere deutschen, franzö-sischen, amerikanischen usw. Gesetze schnuppe sind, warum sollen wir uns um eure scheren :- . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag