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Lunatic183

Wie würdet Ihr 50K Kurz-Mittelfrist, sicher anlegen

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Lunatic183

Hallo zusammen,

 

Also ich bräuchte euren Rat. Jemand den ich kenne hat mich darum gebeten, mich mal schlau zu machen. Ich sehe das nicht als eine wirkliche Beratung mehr als Infosammlung an. Folgendes ist die Sachlage: Dieser Jemand hat 50K anzulegen, allerdings absolut auf Sicherheit bedacht, da es im Notfall sein auskommen bis zur Rente darstellt. Dieser jemand ist jetzt ca. 10 Jahre vor Rentenbeginn und lebt in Eigentum. Sprich das Geld müsste absolut sicher angelegt werden. Nach Möglichkeit ein Teil immer kurzfristig verfügbar sein, sprich der Betrag darf auf jeden Fall auch gesplittet werden. Was auch noch sehr interessant wäre, gibt es Möglichkeiten das Geld Hart IV sicher anzulegen? Bzw. kennt jemand die Grenzen, was man an Privatvermögen haben darf. Im Falle einer Arbeitslosigkeit, wäre das das gesamte vorhanden Vermögen bis zum Renteneintritt (mal vom Eigentum abgesehen).

Also im Prinzip hätte ich ja gesagt einen Teil aufs Tagesgeld und den Rest, ja gute Frage...v.a. die Sache, wie möglichst sicher anlegen und am besten auch noch im Falle einer Arbeitslosigkeit sicher anlegen bringt mich an meine Grenzen (v.a. weil ich auch nicht weiß, wie viel man dann da haben darf). Würde eine Sofortrente was bringen?

Ich würde mich freuen, wenn ihr eure Meinung und euer Wissen dazugeben könntet.

 

Mfg,

 

und schonmal vielen Dank!

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bla
Ein Langzeitarbeitsloser hat Anspruch auf Hartz IV, wenn er als bedürftig gilt und seine Rücklagen bis auf ein bestimmtes Schonvermögen aufgebraucht hat.

 

Derzeit gelten folgende Grenzen: Zur Altersvorsorge sind neben einem Riester-Vertrag noch 250 Euro pro Lebensjahr als Sparvermögen frei. Dieses Geld darf der Staat nicht antasten. Bei einem 65-Jährigen sind dies 16.250 Euro. Geschützt sind nur Sparvermögen, die erst bei Eintritt in das Rentenalter zur Verfügung stehen.

 

Unabhängig von der Altersvorsorge steht einem Hartz-IV-Empfänger auch ein allgemeiner Vermögens-Freibetrag von 150 Euro je Lebensjahr zu, mindestens jedoch 3100 Euro. Der maximale Freibetrag für Erspartes liegt je nach Alter zwischen 9750 Euro und 10.050 Euro. Hinzu kommen 750 Euro je Person als "Rücklage für notwendige Anschaffungen". Beim Vermögen nicht mitgerechnet wird ein Auto, das weniger als 7500 Euro wert ist. Anrechnungsfrei bleibt auch die selbst bewohnte Immobilie bis zu einer bestimmten Größe.

Quelle: tagesschau.de

 

Das Schonvermögen wurde ja auf 750 Euro pro Lebensjahr erhöht.

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Prospektständer
· bearbeitet von jschoeck

Für eine kurzfristig und liquide Anlage bleibt da meiner Ansicht nach eigentlich nur einfaches Tagesgeld : modern-banking.de

 

Wie man das ganze mit "Hartz 4 Bestandsschutz" unter einen Hut bringen soll weiß ich nicht, da ggf. mal Steuerberater o.ä. fragen?

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Urmel
· bearbeitet von Urmel

Dieser Jemand hat 50K anzulegen, allerdings absolut auf Sicherheit bedacht, da es im Notfall sein auskommen bis zur Rente darstellt.

 

Auskommen "bis zur Rente" oder ab Rentenbeginn?

 

Zuerst den Betrag aufteilen in

 

1) Schonvermögen

2) Rest

 

Das Schonvermögen würde ich in Tagesgeld anlegen. Wenn Festgeld, dann in verschiedene Laufzeiten aufteilen, so dass jedes Jahr ein Betrag neu "frei" wird.

 

Den Rest würde ich vielleicht in eine Rüruprente einzahlen. Falls im Rentenalter nur Grundsicherung erwartet werden kann, wird diese Rente natürlich darauf angerechnet. Außerdem Vorsicht: Das Geld ist dann nicht mehr vererbbar oder in einem ganzen Betrag verfügbar.

 

Dies habe ich auf die Schnelle gefunden:

 

"....Der Rürup-Sparer kann so flexibel einzahlen, wie es ihm seine finanziellen Verhältnisse erlauben. Es kommen feste monatliche Beträge oder eine Einmalzahlung am Jahresende in Betracht. Die Beiträge zur Rürup-Rente können steuerlich abgesetzt werden. Werden auch Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, so können diese zusammen mit den Beiträgen zur Rürup-Rente im Jahr 2005 (bei einem Höchstbetrag von 12.000 Euro für Alleinstehende und bei 24.000 Euro für Ehepaare) mit sechzig Prozent abgesetzt werden. Bis zum Jahr 2024 steigt der Prozentsat der Absetzbarkeit jährlich in Zwei-Prozent-Schritten. Ab 2025 können Sie die Beiträge zur Rürup-Rente dann voll (bei einer Obergrenze von 20.000 Euro für Alleinstehende und bei 40.000 Euro für Ehepaare) abgesetzt werden. Die Rentenzahlungen aus der Rürup-Rente beginnen wenn das fünfundsechzigste Lebensjahr erreicht ist. Bei entsprechend geringeren Leistungen kann der Bezug auch schon mit sechzig Jahren beginnen. Besonderheit: Die Rürup-Vorsorge (Basisrente) bleibt von Hartz IV unangetastet!

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II zu erwirken, müssen Langzeitarbeitslose bestehendes Vermögen auflösen. Die Rürup-Rente bleibt hiervon im Gegensatz zu Banguthaben und Aktiendepots unangetastet, was sie somit zum Schliessen der Versorgungslücke auf jeden Fall empfehlenswert macht. Für Selbständige ist die Rürup-Rente zudem momentan die einzige staatlich geförderte Form der Altersvorsorge....."

 

 

Welche anderen Versicherungen es noch gibt, mit denen das Geld vor Hartz IV vor Beginn des Rentenalters sicher ist, weiß ich nicht, es könnte aber sein, dass Versicherungen, die als Altersvorsorge dienen, auch gehalten werden dürfen.

 

Alternativ könnte auch in Sachwerte investiert werden. Z. B. Renovierung der Immobilie, dies bringt eine Aufwertung und Erhöhung der Lebensqualität.

 

Mit einem Riester-Banksparplan liessen sich jährlich 1946 Euro "hartz IV-sicher" anlegen.

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Lunatic183

Dieser Jemand hat 50K anzulegen, allerdings absolut auf Sicherheit bedacht, da es im Notfall sein auskommen bis zur Rente darstellt.

 

Auskommen "bis zur Rente" oder ab Rentenbeginn?

 

Zuerst den Betrag aufteilen in

 

1) Schonvermögen

2) Rest

 

Das Schonvermögen würde ich in Tagesgeld anlegen. Wenn Festgeld, dann in verschiedene Laufzeiten aufteilen, so dass jedes Jahr ein Betrag neu "frei" wird.

 

Den Rest würde ich vielleicht in eine Rüruprente einzahlen. Falls im Rentenalter nur Grundsicherung erwartet werden kann, wird diese Rente natürlich darauf angerechnet. Außerdem Vorsicht: Das Geld ist dann nicht mehr vererbbar oder in einem ganzen Betrag verfügbar.

 

Dies habe ich auf die Schnelle gefunden:

 

"....Der Rürup-Sparer kann so flexibel einzahlen, wie es ihm seine finanziellen Verhältnisse erlauben. Es kommen feste monatliche Beträge oder eine Einmalzahlung am Jahresende in Betracht. Die Beiträge zur Rürup-Rente können steuerlich abgesetzt werden. Werden auch Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, so können diese zusammen mit den Beiträgen zur Rürup-Rente im Jahr 2005 (bei einem Höchstbetrag von 12.000 Euro für Alleinstehende und bei 24.000 Euro für Ehepaare) mit sechzig Prozent abgesetzt werden. Bis zum Jahr 2024 steigt der Prozentsat der Absetzbarkeit jährlich in Zwei-Prozent-Schritten. Ab 2025 können Sie die Beiträge zur Rürup-Rente dann voll (bei einer Obergrenze von 20.000 Euro für Alleinstehende und bei 40.000 Euro für Ehepaare) abgesetzt werden. Die Rentenzahlungen aus der Rürup-Rente beginnen wenn das fünfundsechzigste Lebensjahr erreicht ist. Bei entsprechend geringeren Leistungen kann der Bezug auch schon mit sechzig Jahren beginnen. Besonderheit: Die Rürup-Vorsorge (Basisrente) bleibt von Hartz IV unangetastet!

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II zu erwirken, müssen Langzeitarbeitslose bestehendes Vermögen auflösen. Die Rürup-Rente bleibt hiervon im Gegensatz zu Banguthaben und Aktiendepots unangetastet, was sie somit zum Schliessen der Versorgungslücke auf jeden Fall empfehlenswert macht. Für Selbständige ist die Rürup-Rente zudem momentan die einzige staatlich geförderte Form der Altersvorsorge....."

 

 

Welche anderen Versicherungen es noch gibt, mit denen das Geld vor Hartz IV vor Beginn des Rentenalters sicher ist, weiß ich nicht, es könnte aber sein, dass Versicherungen, die als Altersvorsorge dienen, auch gehalten werden dürfen.

 

Alternativ könnte auch in Sachwerte investiert werden. Z. B. Renovierung der Immobilie, dies bringt eine Aufwertung und Erhöhung der Lebensqualität.

 

Mit einem Riester-Banksparplan liessen sich jährlich 1946 Euro "hartz IV-sicher" anlegen.

 

Hallo,

 

Also das mit dem Schonbetrag hab ich verstanden. Tagesgeld und Festgeld sind mir auch klar. Das mit Rürup ist mir nicht ganz klar. Es geht um ein auskommen bis zur Rente. Was wäre der Vorteil von Rürup (wenn überhaupt) gegenüber Riester? Lohnt es überhaupt, wenn bis zur Rente "nur" noch 10Jahre. Wieviel könnten auf einmal entnommen werden im Bedarfsfalle?

 

Danke an alle bis jetzt!

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Urmel

Hallo,

 

Also das mit dem Schonbetrag hab ich verstanden. Tagesgeld und Festgeld sind mir auch klar. Das mit Rürup ist mir nicht ganz klar. Es geht um ein auskommen bis zur Rente. Was wäre der Vorteil von Rürup (wenn überhaupt) gegenüber Riester? Lohnt es überhaupt, wenn bis zur Rente "nur" noch 10Jahre. Wieviel könnten auf einmal entnommen werden im Bedarfsfalle?

 

Danke an alle bis jetzt!

 

 

Dann ist das mit Rürup natürlich hinfällig, wenn es um ein Auskommen "bis zur Rente" geht. Wie man Geld "Hartz-IV-sicher" anlegt, ohne es für die Rentenzeit zu "reservieren", weiß ich auch nicht.

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Akaman
· bearbeitet von Akaman

Wie man Geld "Hartz-IV-sicher" anlegt, ohne es für die Rentenzeit zu "reservieren", weiß ich auch nicht.

ALG2 (H4) ist eine Sozialleistung, die von den Steuerzahlern finanziert wird.

 

Wer keine Sozialleistungen braucht, weil er (nennenswertes) Vermögen hat, sollte sich von den Steuerzahlern auch nicht seinen Lebensunterhalt finanzieren lassen. (Falls jemand gegen diese Aussage ist, bin ich gern bereit - gegebenenfalls per PN - meinen eigenen Fall zum Diskussionsgegenstand zu machen).

 

Unabhängig davon unterstütze ich die Initiativen, das "Schonvermögen" nach oben hin anzupassen.

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Basti
· bearbeitet von Basti

pfändungssichere Altersvorsorge ist daran gekoppelt - das sie eben nicht vor Renteneintritt verfügbar ist.

 

http://www.davforum.de/535/?no_cache=1&tx_ttnews%5BpS%5D=1176783323&tx_ttnews%5Bpointer%5D=3&tx_ttnews%5Btt_news%5D=2586&tx_ttnews%5BbackPid%5D=305

 

genauer: man muß seine RV oder LV so umstellen, das kein Kapitalwahlrecht vorhanden ist, d.h. keine komplette Auszahlung auf einmal möglich ist - sondern nur Rentenzahlung

 

es ist hier also erstmal geregelt, das nicht einfach private LV oder RV von den Gläubigern unter den Nagel gerissen werden...

 

um Kapital vor Renteneintritt zu schützen fallen mir nur 2 Dinge ein: Bargeld, Gold zuhause

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Urmel
· bearbeitet von Urmel

Wer keine Sozialleistungen braucht, weil er (nennenswertes) Vermögen hat, sollte sich von den Steuerzahlern auch nicht seinen Lebensunterhalt finanzieren lassen.

 

"Nennenswert" ist dehnbar und evtl. nicht an den subjektiven Sicherheitsbedürfnissen der Menschen festgemacht, sondern anhand von Willkür, Neidgefühl, Berechnungen des Einsparpotentials bestimmter Regelungen.....

 

Ich teile Deine Meinung nur bedingt... "Moral" oder "Gerechtigkeit" definiert nicht der Staat und leitet sich auch nicht aus staatlichen Regeln ab. Umgekehrt hält sich der Staat leider oft nicht an "Moral" oder "Gerechtigkeit", wenn er seine Regeln aufstellt.

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Urmel

Unabhängig davon unterstütze ich die Initiativen, das "Schonvermögen" nach oben hin anzupassen.

 

Wo ist dabei dann Deine "Moral"?

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Hannah
· bearbeitet von Hannah

Wer es schafft 50T anzusparen und ein Eigenheim zu haben, sollte es auch schaffen, diese Informationen zu finden. Wenn es um soviel Geld geht, würde ich das selbst nachgucken wollen und da nicht anderen vertrauen. Ich bin ein Freund von Büchern, es sollte doch gut verständliche, sehr günstige Ratgeber von Stiftung Warentest oder WISO dazu geben.

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Urmel
· bearbeitet von Urmel

Wer es schafft 50T€ anzusparen und ein Eigenheim zu haben, sollte es auch schaffen, diese Informationen zu finden.

 

Ups. Neid sollte wohl kein Motiv sein, jemanden mit seinen Fragen allein zu lassen.

 

 

Wenn es um soviel Geld geht, würde ich das selbst nachgucken wollen und da nicht anderen vertrauen.

 

Austausch im Forum hat nichts mit "anderen vertrauen" zu tun. Jeder sollte wohl in der Lage sein, brauchbare von unbrauchbaren Information zu trennen. Dieses Forum kann einen sehr wohl in die Lage versetzen einzuschätzen, was für sich selbst richtig ist. Besser als manches Buch.

 

Deine Reaktion ist ein Grund, warum man hier nie seinen Vermögen in Zahlen offenlegen sollte.

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Malvolio
· bearbeitet von Malvolio

Wenn der Staat bewusst Gestaltungsmöglichkeiten anbietet finde ich nichts unmoralisches daran, diese auch zu nutzen. Ich bin kein Riester-Experte, aber ich glaube es ist eh nicht möglich einfach 50.000 Euro in einen Riester-Vertrag einzuzahlen um den Betrag vor der "Hartz IV"-Anrechnung zu schützen. Einen Riester-Banksparplan kann man im vorliegenden Fall sicher abschließen, aber man muss sich hier klar sein, das man über das hier eingezahlte Geld auch nur sehr eingeschränkt verfügen kann.

 

Ich persönlich würde hier wahrscheinlich primär erstmal zu Bundeswertpapieren oder einer Mischung aus Renten-ETFs raten. Bei langen Laufzeiten muss man natürlich auch das Zinsrisiko beachten. In ganz geringem Umfang könnte man natürlich noch andere Anlageklassen beimischen, aber das erfordert natürlich ggf. weitere Überlegungen. Ein Liquiditätspolster (z.B. auf dem Tagesgeldkonto, Tagesanleihe des Bundes, Bundesschatzbriefe (Einschränkungen beachten) oder geldmarktnahen Renten-ETFs) ist natürlich immer wichtig.

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Urmel

Wenn der Staat bewusst Gestaltungsmöglichkeiten anbietet finde ich nichts unmoralisches daran, diese auch zu nutzen.

 

Was legal ist, ist nicht automatisch "moralisch" bzw. kann das nicht gleichgesetzt werden

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bla

Deswegen wahrscheinlich "finde ich nichts Unmoralisches daran".

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Roter Franz

Hallo,

 

ob Riester oder Rürup, in beiden Fällen, gibt es genügend Hinweis, das, wenn man den falschen Anbieter hat, nur dieser verdient, und Du zum Schluß weniger rausbekommst, also Du eingezahlt hast. Von den stattlichen Zuschüssen, rede ich da gar nicht. Die werden in vielen Fällen direkt in die Taschen der Berater umgelenkt.

 

Wenn ich noch 10 Jahre bis zur Rente habe, mein Haus bezahlt ist, würde ich mir bei der Bundesbank ein kostenloses Depot enrichten lassen.

Da kann man dann, Bundeswertpapiere kaufen und kostenlos verwalten lassen.

 

Ist zwar nicht Hartz 4 sicher, aber der "Zustand" Hartz 4, fällt ja nicht wie Manna vom Himmel.

Wählt man immer Laufzeiten von 12- 18 Monaten, kommt man auch ziemlich zügig an das Geld.

 

Droht Hartz 4, Kohle einsammeln und bunkern.

 

Kommen Nachfragen, kann man auf lokale Amnesie verweisen. Hat bei Doc Kohl und der Spendenaffäre auch geholfen.

 

P.S. Man kann sich aber auch noch ein Auto kaufen, das man ja als Renter auch braucht.

Da kommt meines Wissen, Hartz 4 nicht ran.

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Zuzan

kurz (?) vor hartz 4 das geld zu "verstecken" (abheben-kopfkissen-geschichte) oder auszugeben, ist eher sinnlos, da man im zuge der offenlegung der wirtschaftlichen verhältnisse plausibel darlegen muss, wo das liebe geld geblieben ist - auch ein neu gekaufter wagen muss kostenmäßig angemessen sein (da gibt's ja bereits grenzwerte, bei hauseigentum natürlich ebenso). deutet das verhalten auf verschwendung hin (quasi mutwilliges verprassen vor hartz 4) oder unwirtschaftliches verhalten, gibt es kein hartz 4 .... auf der site der AA sollte das in den arbeitsanweisungen o.ä. so auch schriftlich zu finden sein.

 

also bleibt nur eine der möglichkeiten, bei denen man bis zu rentenbeginn nicht an das geld kommt - wobei sich mir die frage stellt, warum man die nächsten 10 jahre von hartz 4 leben möchte - wer weiss denn schon, wie lange er lebt? kurz gesagt: so manch einer hat sich auch schon tot gespart! wie wäre es einfach mit 'nem teilzeitjob in der gleitzone ... da ist man schließlich voll sozialversichert?

 

und: moral definiert sich ja nun hoffentlich nicht in dem ausreizen juristischer grauzonen - es gibt dinge, die macht man trotz theoretischer möglichkeit einfach nicht, da sie nicht nur dem gesellschaftlichen, sondern auch dem eigenen wertesystem widersprechen.

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