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xolgo

Steuer-Identifikationsnummer (TIN)

Empfohlene Beiträge

Margie

 

Margie ging es aber - so hatte ich sie verstanden - sowieso mehr um den (vermuteten?) Datenkrakeneffekt.

 

"Datenkrakeneffekt" trifft es ziemlich gut. Ich empfinde ein Unbehagen. Und nicht nur ich, auch das Bundes-

verfassungsgericht hat ja dieser Krake erst vor kurzem Einhalt geboten. Aber sie hat viele Arme und ist

äußerst gierig. Die Steureridentifikationsnummer wird erst 20 Jahre nach dem Tod gelöscht.

 

Ich denke, ich werde mal bei der Bundesfinanzagentur anrufen. Obwohl ich das Ergebnis schon zu kennen

glaube...

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xolgo

Ich denke, ich werde mal bei der Bundesfinanzagentur anrufen. Obwohl ich das Ergebnis schon zu kennen

glaube...

 

Konntest Du per Telefon etwas rausbekommen?

Auf meine Anfrage per E-Mail erhielt ich folgende sensationelle Auskunft:

Die Steuer-ID ist als eindeutiges Identifikationsmerkmal bei

Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen gegenüber Finanzbehörden

anzugeben. Auch die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur

GmbH ist gehalten, die Steuer-Nummer bei allen steuerrelevanten

Vorgängen an die zuständige Finanzbehörde zu übermitteln.

 

Meine Frage, für die Übermittlung welcher Daten die Nummer benötigt wird, wurde wohl überlesen...

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ADHOC

Die Steuer-Indentifikationsnummer wird benötigt um die Geldströme einfacher und effektiver überwachen bzw. konrollieren und verfolgen zu können.

 

Beispiel: Bei der Finanzagentur besteht ja die Möglichkeit, dass die Zinnszahlungen usw. nicht auf das Konto des angegebenen Inhabers fließen, sondern zu irgend jemand anderen. Der Konto-Inhaber könnte ja nur ein Strohmann sein, damit ein Anderer eben die Pauschbeträge mehrfach ausnutzten kann.

 

 

Es geht hier also um so eine Art Rasterfahnung, bei dem die Anleger durch freiwillige Übermittlung der Steuernummer mithelfen sollen. Das kann die Finanzagentur natürlich so den einzelnen Kunden nicht als Begründung auftischen. Ist doch klar!

 

ADHOC

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xolgo

Beispiel: Bei der Finanzagentur besteht ja die Möglichkeit, dass die Zinnszahlungen usw. nicht auf das Konto des angegebenen Inhabers fließen, sondern zu irgend jemand anderen. Der Konto-Inhaber könnte ja nur ein Strohmann sein, damit ein Anderer eben die Pauschbeträge mehrfach ausnutzten kann.

 

Um mit der Summe der Freistellungsauftrag die 801/1602 Euro zu überschreiten, brauche ich keine so komischen Konstruktionen. Aber auch das würde nicht funktionieren, weil Freistellungsaufträge schon heute zentral gemeldet werden. Die Zuordnung würde durch die TIN sicher erleichtert, aber das ist keine neue Überwachung oder "Rasterfahndung", die Du hier an die Wand malst.

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ADHOC

@xolgo

 

1. Nur zum Abführen der Kapitalertragsteuer braucht die Finanzagentur keine Identifikationsnummer.

 

2. Wenn Zinnserträge von mehr als zwei Konten mit unterschiedlicher Identifikationsnummer auf ein und dasselbe Konto fließen, dann könnte da etwas faul sein. Das Finanzamt kann nun der Finanzagentur eine Kontonummer geben und erhält auf Knopfdruck nun alle Identifikationen die auf dieses Konto Zinserträge einzahlen, einschließlich Abgleich inwieweit steuerliche Angaben gemacht wurden.

 

Warum will die staatliche Finanzagentur sonst die Identifikationsnummer haben?

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xolgo

@xolgo

 

1. Nur zum Abführen der Kapitalertragsteuer braucht die Finanzagentur keine Identifikationsnummer.

 

2. Wenn Zinnserträge von mehr als zwei Konten mit unterschiedlicher Identifikationsnummer auf ein und dasselbe Konto fließen, dann könnte da etwas faul sein. Das Finanzamt kann nun der Finanzagentur eine Kontonummer geben und erhält auf Knopfdruck nun alle Identifikationen die auf dieses Konto Zinserträge einzahlen, einschließlich Abgleich inwieweit steuerliche Angaben gemacht wurden.

 

Ja, das hast Du oben schon geschrieben und ich habe schon darauf geantwortet. Entweder versteh ich Dich nicht oder Du mich nicht ;)

Nochmal in anderen Worten: Die FSA wurden schon bisher auch ohne TIN überprüft und die Abgeltungssteuer wird eh anonym abgeführt. Wie gesagt, bestreite ich nicht, dass die TIN die Meldung und Überprüfung der gemeldeten FSA einfacher macht.

 

PS: Bitte gib den Zinsen ein N weniger, dann sehen sie hübscher aus :)

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elster

Die Zeitschrift Finanztest schreibt in de Juniausgabe 2010 unter der Überschrift Steueränderungen:

Die Bank soll künftig die Steuer-Identifikationsnummer von Kunden mitteilen, die Wertpapiere verschenken oder als Geschenk erhalten. Ab 2012 soll sie auch über Kunden informieren, die aufgrund einer Nichtveranlagungsbescheinigung Kapitalerträge steuerfrei erhalten. Zudem müssen Anleger spätestens ab 2015 die Steuer-Identifikationsnummer auf Freistellungsaufträgen angeben

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nolske

Noch eine andere Quelle zum Thema:

Effektivere Kontrollen der Freistellungsaufträge S.8ff

 

[...] Durch den neuen § 44 Abs. 2a EStG wird der Freistellungsauftrag um die Steuer-Identifikationsnummer des Sparers ergänzt, damit die rechtmäßige Inanspruchnahme effizienter im Rahmen des Kontrollverfahrens nach § 45d EStG überprüft werden kann. [...]

 

Dies gilt nach § 52a Abs. 16 Satz 3 EStG für Freistellungsaufträge, die ab 2011 gestellt werden. Freistellungsaufträge, die vor diesem Stichtag gestellt wurden bleiben zunächst

weiterhin wirksam. Nach § 44a Abs. 2 Satz 2 EStG wird ein Freistellungsauftrag jedoch ab dem 1. Januar 2016 unwirksam, wenn bis zum 31.12.2015 keine Identifikationsnummer vorliegt. [...]

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