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global

Hallo zusammen,

 

ich arbeite seit 01.03.10 an der Uni als wissenschaftlicher Mitarbeiter und habe heute meine Anmeldebestätigung für die VBLextra erhalten. Die Pflichtversicherung habe ich aufgekündigt. In dem Brief stand dann, dass bei Kündigung der Pflichtversicherung automatisch die Anmeldung bei der freiwilligen Versicherung eingeleitet wird vom Arbeitgeber.

 

Mich würde jetzt interessieren, ob ich die VBLextra auch kündigen kann? In den Vertragsdetails hab ich keine Informationen darüber gefunden.

 

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

 

Gruß

global

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Wertleo
· bearbeitet von Wertleo

Hallo zusammen,

 

ich arbeite seit 01.03.10 an der Uni als wissenschaftlicher Mitarbeiter und habe heute meine Anmeldebestätigung für die VBLextra erhalten. Die Pflichtversicherung habe ich aufgekündigt. In dem Brief stand dann, dass bei Kündigung der Pflichtversicherung automatisch die Anmeldung bei der freiwilligen Versicherung eingeleitet wird vom Arbeitgeber.

 

Mich würde jetzt interessieren, ob ich die VBLextra auch kündigen kann? In den Vertragsdetails hab ich keine Informationen darüber gefunden.

 

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

 

Gruß

global

 

Hi - soweit ich weiß kann man die VBL Klassik nicht kündigen. Heißt ja auch Pflichversicherung. Ruf doch einfach einmal dierekt bei der VBL an.

 

Hatte mir auch eine Kündigung überlegt. Dann hieß es aber eindeutig das man die Versicherung nicht kündigen kann.

Mit den hohen Zulagen ist das Ding ja nicht mal schlecht. Man muss halt nur 60 Monate im öffentlichen Dienst durchhalten. :o

 

Gruß

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global

Huhu,

 

die Pflichtversicherung ist ja kündbar, aber dann wird man automatisch bei einer freiwlligen Versicherung angemeldet. Und die will ich ja auch nicht haben, daher ja meine Frage, ob ich diese auch kündigen kann.

 

Ich hab heute schon mehrmals probiert dort anzurufen, aber leider nimmt da nie einer ab... :(

 

Gruß

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calandor

VBL Rückrufservice

 

sollte doch eigentlich klappen...

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saibottina

Wieso willst Du das denn kündigen? Ich hab den kram auch, aber damals wurde mir gesagt, dass in diese "Du-brauchst-nicht-5-Jahre-dabei-zu-sein-" Versicherung (ich glaub, die heißt VBL Dynamik?) ich glaube 4% meines Gehalts fließen, allerdings rein arbeitgeberfinanziert. Angenommen, ich könnte also kündigen, würde ich keinen Cent mehr bekommen. Dafür kann ich mir, wenn ich in Rente gehe, von meiner VBL-Rente dann immerhin einmal im Monat n Eis kaufen...

Also: Welchen Vorteil würdest Du Dir denn von einer Kündigung versprechen?

Ist aber auch egal, weil du die eben nicht kündigen kannst. Es sei denn, in den letzten 2 Jahren hat sich mal wieder was geändert...

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Wertleo
die Pflichtversicherung ist ja kündbar,

 

jetzt mal langsam - das geht wirklich?

 

Also ich hab das so erklärt bekommen:

Bei der Klassik ist es doch so das der Arbeitgeber (ÖD) ja noch die 4/5 von deinem Anteil oben drauf packt. Wenn du also 50 bezahlst, Höhe hängt vom Einkommen ab, kommen von der anderen Seite nochmal 200 oben drauf. Das einzige Problem ist dabei das man mindestens 60 Monate im ÖD arbeiten muss um von der Rente zu profitieren. Schafft man das nicht kann man sich aber auf jeden Fall den eingezahlten Eigenanteil ausbezahlen lassen. Das muss man dann beantragen.

 

Wenn man die Zeit beim ÖD ohnehin arbeitet ist das doch eine super Sache.

 

Gruß

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Herodot

Man kann sie kündigen, aber nur innerhalb der ersten 3 Monate die man beschäftigt ist, danach ist Sense. Und die Sache die mich stört ist die Steuer die man für die Sozialleistungen zahlen muss.

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Wertleo
· bearbeitet von Wertleo

Man kann sie kündigen, aber nur innerhalb der ersten 3 Monate die man beschäftigt ist, danach ist Sense. Und die Sache die mich stört ist die Steuer die man für die Sozialleistungen zahlen muss.

 

Hi - ja aber wird das durch die Zulagen nicht leicht wieder gut gemacht?

 

Die 3 Monate sind bei mir schon vorbei - dann ist eh egal. B) Find ich ja super das man da wiedermal nicht richtig informiert wird. Sollte doch eigentlich pflicht des Arbeitgebers sein.

 

Vielleicht besser nicht mehr Details zu erfahren ...

 

Noch kurz ein Auszug aus der Infobroschüre...

 

Der Umlagesatz beträgt vom 1. Januar 2002 an 7,86 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen

Entgelts. Davon trägt der Arbeitgeber 6,45 Prozent

und der Beschäftigte als Eigenanteil 1,41 Prozent.

 

 

Global: Bist du über die Uni eigentlich auch noch im ÖD angestellt? Ist das zeitlich begrenzt? Das ist mir noch nicht ganz klar. Ich denke das es bei dir womöglich eine ganz andere Situation ist. Wenn nicht ÖD - also bei Austritt - kann man die Klassik ja über die Extra weiterlaufen lassen oder das ganze Beitragsfrei stellen.

 

Zitat VBL:

Diese freiwillige Versicherung kann auch nach Beendigung der Pflichtversicherung

fortgesetzt werden. Die Fortsetzung ist innerhalb einer Ausschlussfrist

von drei Monaten nach Beendigung der Pflichtversicherung zu beantragen.

 

Beschäftigte mit einer wissenschaftlichen Tätigkeit an Hochschulen oder

Forschungseinrichtungen können sich von ihrem Arbeitgeber von der

Pflicht zur Versicherung befreien lassen, sofern sie bisher noch nicht in der

Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes pflichtversichert waren (vgl.

§ 28 Abs. 1). Allerdings gilt dies nur dann, wenn sie für ein auf weniger als

fünf Jahre befristetes Arbeitsverhältnis eingestellt werden. Der Antrag

auf Befreiung von der Pflichtversicherung ist innerhalb von zwei Monaten

nach Beginn des Arbeitsverhältnisses beim beteiligten Arbeitgeber zu

stellen.

Link zur Broschüre - da steht eigentlich alles drin.

 

Gruß

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global

Huhu,

 

sorry komm erst jetzt dazu wieder zu schreiben.

 

Also ich bin als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Uni (TV-L) angestellt. Vorerst für 20 Monate, dann wird der vertrag verlängert (Projektbezogene Anstellung).

 

Ich will die Versicherung, also die VBLextra, eigentlich nur kündigen, weil ich nicht plane 60 Monate an der Uni zu bleiben. Für die Zeit an der Uni hät ich einfach gern mehr Nettogehalt :)

 

Bei meinen Mitarbeitern, als auch bei unserer Personalabteilung, kursieren die unterschiedlichsten Gerüchte darüber, ob man jetzt wirklich nur die Pflichtversicherung kündigen kann (Beiträge müssen trotzdem entrichtet werden), oder ob man auch die freiwillige Versicherung kündigen kann (keinerlei Beiträge mehr). Die 50 die ich monatlich an die VBL abdrücken muss, würde ich lieber selber verwalten und investieren.

 

lg und frohes osterfest :)

 

global

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Wertleo
· bearbeitet von Wertleo

Hi

 

Ok - na dann ist alles klarer. Also ne ganz andere Situation. Ließ mal ab Seite 14 des vorhin verlinkten Dokuments. Details wirst du über Tel erfahren.

Na wenn du schon 50€ abdrücken musst muss das Gehalt für ne wissenschaftliche Mitarbeit aber passen - oder?^_^

 

Gruß

 

4 Sonderregelungen.

 

4.1 Beschäftigte mit einer befristeten wissenschaftlichen

Tätigkeit an Hochschulen oder Forschungseinrichtungen

(§ 28).

 

Beschäftigte mit einer wissenschaftlichen Tätigkeit an Hochschulen oder Forschungseinrichtungen können sich von ihrem Arbeitgeber von der Pflicht zur Versicherung befreien lassen, sofern sie bisher noch nicht in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes pflichtversichert waren (vgl.

§ 28 Abs. 1). Allerdings gilt dies nur dann, wenn sie für ein auf weniger als fünf Jahre befristetes Arbeitsverhältnis eingestellt werden. Der Antrag auf Befreiung von der Pflichtversicherung ist innerhalb von zwei Monaten nach Beginn des Arbeitsverhältnisses beim beteiligten Arbeitgeber zu stellen.

 

Im Falle einer Befreiung von der Pflichtversicherung hat der Arbeitgeber für den Beschäftigten Versorgungsanwartschaften in der freiwilligen Versicherung der VBL zu begründen. Hierbei zahlt der Arbeitgeber Beiträge in Höhe der bei einer Pflichtversicherung auf ihn entfallenden Aufwendungen, bei wissenschaftlichen Beschäftigten im Abrechnungsverband Ost einschließlich des Eigenanteils der Pflichtversicherten am Beitrag zum Kapital-deckungsverfahren – höchstens jedoch 4 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts – in die freiwillige Versicherung VBLextra ein. Im Abrechnungsverband West beträgt somit der Beitrag derzeit 4 Prozent; diesen Beitrag trägt der Arbeitgeber allein. Im Abrechnungsverband Ost dagegen entrichten die Arbeitgeber aufgrund des unterschiedlichen Tarifrechts (vgl. Beitragssatzanhebung S. 9 und Tabelle S. 10) Beiträge zur freiwilligen Versicherung in verschiedener Höhe. Wurde keine Beitragssatzanhebung durchgeführt, haben die Arbeitgeber einen Beitrag von 2 Prozent zur freiwilligen Versicherung zu entrichten. 0,5 Prozent sind dabei vom Arbeitnehmer zu tragen.

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