Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

saico

Hallo Zusammen,

 

Ich bin neu hier und hoffe Ihr könnt mir helfen.

Bin gerade dabei meine Steuererklärung zu machen und jetzt stehe ich beim Kapitel "Einkünfte aus Kapitalanlagen".

 

Ich habe im Oktober 2009 drei thesaurierende Mischfonds gekauft. Ausgabeaufschlag von 2-5%. Diese lagern bei der Codi.

Da die Mischfonds durch den Ausgabeaufschlag im Minus gestartet sind, hab ich im Jahr 2009 keinen Gewinn gemacht (eher "Verlust"). Ich hab nur einmal gekauft und dann weder verkauft noch nachgekauft.

 

Desweiteren hab ich noch einen geschlossenen Fonds gekauft mit 5 % Agio.

 

Nun meine Fragen:

- Was muss ich alles in der Steuererklärung erwähnen.

- Muss ich die Mischfonds in der Steuererklärung aufführen, obwohl ich diese nicht verkauft hab und keinen Gewinn ausbezahlt bekommen hab...über den Freibetrag von 801 bin ich ja nicht gekommen (auch nicht anderweitig).

- Gegen Ende 2009 standen die 3 Mischfonds auch noch im Minus (durch den Ausgabeaufschlag)...kann ich das als Verlust absetzen?

- Kann ich die 5% Agio vom geschlossenen Fond als Werbungskosten absetzen?

 

Danke schon mal für die Antworten, gerne auch etwas ausführlicher...bin in Sachen Kapitalanlagen und Steuer nicht so fit :rolleyes:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
webber
· bearbeitet von webber

sind das Fonds die keine ISIN haben, die mit DEXXXXXXXXXX beginnt?? sprich ausländisch terrorisierende Fonds?

Hättest eventuell ne Verlustbescheinigung beantragen können ...

Sonst nur das Eintragen, was auf der Steuerbescheinigung steht. Kauf und Verkaufs-Gebühren werden direkt von der Bank als Verlust berechnet und sind in die Berechnung des Freibetrags schon mit eingerechnet.

 

aber vielleicht können sich noch mal welche melden, die auch was dazu sagen können. sicher bin ich mir da jedenfalls nicht ganz ...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
saico

Hallo Webber,

 

Danke für deine schnelle Antwort.

 

sind das Fonds die keine ISIN haben, die mit DEXXXXXXXXXX beginnt?? sprich ausländisch terrorisierende Fonds?

Also die ISIN der 3 Fonds sind 1x FRXXXXXXXX und 2x LUXXXXXXXXX.

 

Hättest eventuell ne Verlustbescheinigung beantragen können ...

K.A...Kann man bei der Codi nachträglich auch noch eine Verlustbescheinigung anfordern?

 

Sonst nur das Eintragen, was auf der Steuerbescheinigung steht. Kauf und Verkaufs-Gebühren werden direkt von der Bank als Verlust berechnet und sind in die Berechnung des Freibetrags schon mit eingerechnet.

Bekommt man die Steuerbescheinigung von der Codi automatisch oder muss man Diese auch beantragen?

 

aber vielleicht können sich noch mal welche melden, die auch was dazu sagen können. sicher bin ich mir da jedenfalls nicht ganz ...

Darüber würde ich mich auch freuen!!!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
saico

Hab ich grad bei Codi gefunden:

 

"Die Besteuerung von Investmentfonds folgt dem Transparenzprinzip. Dies bedeutet, dass die Anteilseigner von Fonds steuerlich genauso behandelt werden, als hätten sie direkt entsprechende Wertpapiere oder sonstige Kapitalanlagen gekauft.

 

Besteuert wird nicht der Fonds selbst, sondern der Anleger, der am Fonds beteiligt ist, mit den ihm aus den Fonds zuzurechnenden Einkünften. Bei jeder Ausschüttung sind inländische Fonds verpflichtet, eine Erklärung zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen abzugeben. Hierdurch werden die Einkünfte ermittelt, die dem einzelnen Anleger zuzurechnen sind und bei diesem versteuert werden. Auch ausschüttungsgleiche, nicht ausgeschüttete Erträge werden auf diese Weise festgestellt und dem Anleger zugerechnet.

 

Die Besteuerung von Investmentfonds unterliegt prinzipiell der Abgeltungsteuer. Beim Kauf werden die gezahlten Zwischengewinne als Aufwand in den Verlustverrechnungssaldo Sonstige eingestellt und mindern dadurch die Anschaffungskosten. Ausgeschüttete Erträge unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer.

 

Thesaurierungen bei inländischen Fonds werden ebenfalls unmittelbar steuerlich behandelt. Bei ausländisch thesaurierenden Fonds erfolgt die steuerliche Betrachtung erst zum Zeitpunkt des Verkaufes. Da das Zuflussprinzip gilt, werden die steuerlichen Erträge im Geschäftsjahr der Thesaurierung in der Jahressteuerbescheinigung ausgewiesen. Beim Verkauf von Fondsanteilen, die nach dem 01.01.2009 erworben wurden, unterliegen Kursgewinne und -Verluste der Abgeltungsteuer.

 

Beim Verkauf von Fondsanteilen, die vor 2009 erworben wurden wird lediglich der Zwischengewinn und der steuerpflichtige Anteil der während der Haltedauer erhaltenen Ausschüttungen/Thesaurierungen versteuert. Liegen keine Anschaffungsdaten, z. B. bei Depotüberträgen vor 2009 vor, unterliegen alle Thesaurierungen seit Auflegung des Fonds der Besteuerung."

Also folger ich draus, dass ich nur den geschlossenen Fond angeben muss...die 3 Mischfonds erst, wenn ich diese verkaufe...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sven82

die ausschüttungsgleichen Erträge der thesaurierenden Fonds sind jährlich zu erklären

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...