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speedy_speed

Bank will keine Jahressteuerbescheinigung erstellen - zu Recht?

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speedy_speed
· bearbeitet von speedy_speed

Hallo,

 

da ich von meiner Bank (maxblue-Depot) bis zum heutigen Tage immer noch keine Jahressteuerbescheinigung 2009 erhalten habe, habe ich dort mal nachgefragt wann ich damit rechnen kann.

 

Die Antwort war für mich doch sehr überraschend. Ich bekomme überhaupt keine Steuerbescheinigungen zugeschickt, da diese nur noch dann ausgestellt wird, wenn auch Steuern abgeführt wurden. Ich muss zur Erklärung hinzufügen, dass ich überwiegend ausländisch thesaurierende ETFs im Depot habe und damit der Freistellungsauftrag nicht vollständig ausgeschöpft wird.

 

Zumal in der Jahressteuerbescheinigung von 2008 solche Sachen wie aus- und inländische Kapitalerträge und private Veräußerungsgeschäfte detailliert aufgeschlüsselt wurden. Das einzige was mir für das Steuerjahr 2009 angeboten wurde, ist eine 20 EUR teure Erträgnisaufstellung.

 

Ist das Rechtens? Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?

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xolgo

da ich von meiner Bank (maxblue-Depot) bis zum heutigen Tage immer noch keine Jahressteuerbescheinigung 2009 erhalten habe, habe ich dort mal nachgefragt wann ich damit rechnen kann.

 

Die Antwort war für mich doch sehr überraschend. Ich bekomme überhaupt keine Steuerbescheinigungen zugeschickt, da diese nur noch dann ausgestellt wird, wenn auch Steuern abgeführt wurden.

 

...

 

Ist das Rechtens? Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?

 

Andere Frage: Wofür brauchst Du eine Bescheinigung, dass irgendeine Bank keine Steuern für Dich abgeführt hat!?

 

Das machen andere Banken auch so.

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speedy_speed
· bearbeitet von speedy_speed

Wie oben beschrieben, waren in der Jahressteuerbescheinigung von 2008 solche Sachen wie aus- und inländische Kapitalerträge und private Veräußerungsgeschäfte detailliert aufgeschlüsselt. Gleich mit Angabe wo in der Steuerklärung (Anlage KAP, SO) die einzelnen Posten einzutragen sind.

 

Ich mag mich irren, aber solche Angaben müssen doch bei der Steuererklärung gemacht werden, selbst wenn keine Steuern automatisch abgeführt wurden. Die Lohnsteuererklärung lasse ich immer über einen Lohnsteuerhilfeverein machen, wo ich solche Unterlagen einreichen muss. Da fehlt mir jetzt natürlich eine solche Aufstellung.

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domkapitular

Zumal in der Jahressteuerbescheinigung von 2008 solche Sachen wie aus- und inländische Kapitalerträge und private Veräußerungsgeschäfte detailliert aufgeschlüsselt wurden. Das einzige was mir für das Steuerjahr 2009 angeboten wurde, ist eine 20 EUR teure Erträgnisaufstellung.

 

Verwechselst du die Jahresbescheinigung vielleicht mit der Jahressteurbescheinigung ? Private Veräußerungsgeschäfte sind in dieser nämlich nicht enthalten.

 

Ansonsten sind die Banken nach $45a verpflichtet, die eine Jahrssteuerbescheinigung auszustellen, aber nicht kostenlos (auch wenn das eigentlich alle machen).

Eine Pflicht für die Ausstellung einer Jahresbescheinigung besteht nicht.

 

Siehe auch den Beitrag in der FAZ :

http://www.faz.net/s...n~Scontent.html

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speedy_speed
· bearbeitet von speedy_speed

Wenn ich es richtig verstanden habe, sind "Jahresbescheinigung" , "Jahressteuerbescheinigung" und "Erträgnisaufstellung" drei unterschiedliche Sachen.

 

Ich habe letztes Jahr unaufgefordert die "Jahresbescheinigung" und die "Jahressteuerbescheinigung" erhalten. War alles zusammen in einem Brief.

Das ich jetzt keine "Jahressteuerbescheinigung" mehr erhalte, leuchtet aufgrund des fehlenden Steuerabzuges ein.

 

Jetzt gibt es für mich noch zwei Möglichkeiten:

Grundsätzlich: Eine "Jahresbescheinigung" gem. §24c EStG gibt es überhaupt nicht mehr. -> http://de.wikipedia.org/wiki/Jahresbescheinigung (Abschnitt "Geschichte")

1.) Ich fordere eine kostenpflichtige "Erträgnisaufstellung" an.

2.) Ich suche mir alle relevanten Daten selber zusammen und gebe diese dann bei der Steuererklärung an.

 

Ich hoffe jetzt habe ich es richtig verstanden.

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Sven82

fordere Maxblue noch einmal auf und verweise auf das BMF-Schreiben vom 24.11.2008, welches für das Jahr 2009 gilt. Dort steht gleich im ersten Satz:

 

Für Kapitalerträge, die nach § 43 Abs. 1 EStG dem Steuerabzug unterliegen, sind der Schuld-ner der Kapitalerträge oder die auszahlende Stelle verpflichtet, dem Gläubiger der Kapitaler-träge auf Verlangen eine Steuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszu-stellen, die die nach § 32d EStG erforderlichen Angaben enthält; die Verpflichtung besteht unabhängig von der Vornahme eines Steuerabzugs.

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35sebastian

Hallo,

 

da ich von meiner Bank (maxblue-Depot) bis zum heutigen Tage immer noch keine Jahressteuerbescheinigung 2009 erhalten habe, habe ich dort mal nachgefragt wann ich damit rechnen kann.

 

Die Antwort war für mich doch sehr überraschend. Ich bekomme überhaupt keine Steuerbescheinigungen zugeschickt, da diese nur noch dann ausgestellt wird, wenn auch Steuern abgeführt wurden. Ich muss zur Erklärung hinzufügen, dass ich überwiegend ausländisch thesaurierende ETFs im Depot habe und damit der Freistellungsauftrag nicht vollständig ausgeschöpft wird.

 

Zumal in der Jahressteuerbescheinigung von 2008 solche Sachen wie aus- und inländische Kapitalerträge und private Veräußerungsgeschäfte detailliert aufgeschlüsselt wurden. Das einzige was mir für das Steuerjahr 2009 angeboten wurde, ist eine 20 EUR teure Erträgnisaufstellung.

 

Ist das Rechtens? Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?

Es gibt recht viele Threads, in denen Probleme um Abgeltungssteuer, Steuererklärung etc. geklärt werden.

Deine Bank hat auch eindeutig und richtig Stellung bezogen.

Ab 2009 , das sollte sich langsam herumgesprochen haben, ist die Steuererklärung bezüglich Kap völlig anders.

 

Kapitalerträge müssen bei der Erklärung nicht mehr angegeben werden, da sie mit der Abgeltungssteuer abgegolten sind.

Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist es sinnvoll, diese Erträge einzutragen.

 

Wenn aber eine Bank keine Kapitalertragssteuer abgeführt hat, weil der Betrag unter der Freigrenze war, braucht sie auch keine Steuerbescheinigung dafür auszustellen.

Dann scheint es logisch, auch keine Erträgnisaufstellung auszustellen.

Warum auch? Was will man damit, wenn man keine nennenswerten Erträge hatte?

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Sven82

Wenn aber eine Bank keine Kapitalertragssteuer abgeführt hat, weil der Betrag unter der Freigrenze war, braucht sie auch keine Steuerbescheinigung dafür auszustellen.

siehe meinen Beitrag vor deinem ;)

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webber

Hallo,

 

da ich von meiner Bank (maxblue-Depot) bis zum heutigen Tage immer noch keine Jahressteuerbescheinigung 2009 erhalten habe, habe ich dort mal nachgefragt wann ich damit rechnen kann.

 

Die Antwort war für mich doch sehr überraschend. Ich bekomme überhaupt keine Steuerbescheinigungen zugeschickt, da diese nur noch dann ausgestellt wird, wenn auch Steuern abgeführt wurden. Ich muss zur Erklärung hinzufügen, dass ich überwiegend ausländisch thesaurierende ETFs im Depot habe und damit der Freistellungsauftrag nicht vollständig ausgeschöpft wird.

 

Zumal in der Jahressteuerbescheinigung von 2008 solche Sachen wie aus- und inländische Kapitalerträge und private Veräußerungsgeschäfte detailliert aufgeschlüsselt wurden. Das einzige was mir für das Steuerjahr 2009 angeboten wurde, ist eine 20 EUR teure Erträgnisaufstellung.

 

Ist das Rechtens? Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?

Es gibt recht viele Threads, in denen Probleme um Abgeltungssteuer, Steuererklärung etc. geklärt werden.

Deine Bank hat auch eindeutig und richtig Stellung bezogen.

Ab 2009 , das sollte sich langsam herumgesprochen haben, ist die Steuererklärung bezüglich Kap völlig anders.

 

Kapitalerträge müssen bei der Erklärung nicht mehr angegeben werden, da sie mit der Abgeltungssteuer abgegolten sind.

Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist es sinnvoll, diese Erträge einzutragen.

 

Wenn aber eine Bank keine Kapitalertragssteuer abgeführt hat, weil der Betrag unter der Freigrenze war, braucht sie auch keine Steuerbescheinigung dafür auszustellen.

Dann scheint es logisch, auch keine Erträgnisaufstellung auszustellen.

Warum auch? Was will man damit, wenn man keine nennenswerten Erträge hatte?

Deine Aussage ist eindeutig falsch. Die rechtlichen Grundlagen (BMF-Schreiben und Einkommenssteuergesetz) regeln das grundsätzlich anders.

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35sebastian

fordere Maxblue noch einmal auf und verweise auf das BMF-Schreiben vom 24.11.2008, welches für das Jahr 2009 gilt. Dort steht gleich im ersten Satz:

 

Für Kapitalerträge, die nach § 43 Abs. 1 EStG dem Steuerabzug unterliegen, sind der Schuld-ner der Kapitalerträge oder die auszahlende Stelle verpflichtet, dem Gläubiger der Kapitaler-träge auf Verlangen eine Steuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszu-stellen, die die nach § 32d EStG erforderlichen Angaben enthält; die Verpflichtung besteht unabhängig von der Vornahme eines Steuerabzugs.

 

Das habe ich erst jetzt gelesen.

Muss ich meine Aussage korrigieren?

Wahrscheinlich, da ich dich für einen ausgewiesenen Steuerexperten - ist auch dein Beruf? - halte.

 

Ich bin gespannt auf weitere Ausführungen.

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xolgo
· bearbeitet von xolgo

fordere Maxblue noch einmal auf und verweise auf das BMF-Schreiben vom 24.11.2008, welches für das Jahr 2009 gilt. Dort steht gleich im ersten Satz:

 

Für Kapitalerträge, die nach § 43 Abs. 1 EStG dem Steuerabzug unterliegen, sind der Schuld-ner der Kapitalerträge oder die auszahlende Stelle verpflichtet, dem Gläubiger der Kapitaler-träge auf Verlangen eine Steuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszu-stellen, die die nach § 32d EStG erforderlichen Angaben enthält; die Verpflichtung besteht unabhängig von der Vornahme eines Steuerabzugs.

 

Wenn wir mal weniger mit Paragraphen reden, bedeutet das doch, dass Kapitalerträge, die freigestellt wurden und für die daher kein Steuerabzug vorgenommen wurde, ausgewiesen werden müssen. Richtig?

 

Das ist doch unabhängig von z.B. ausländischen Thesaurierern, um die es dem TO doch ging.

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35sebastian

Ich geb mich kleinlaut geschlagen.ichdoof.gif

 

Bei mir und meinen Klienten kommt ein solcher Fall nicht vor, da immer Kap abgeführt wird und dadurch Bescheinigung und Erträgnisaufstellung automatisch erstellt werden.

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Sven82
· bearbeitet von Sven82

ich denke speedy hält "überwiegend" ausl. Thesaurierer, also auch andere Fonds. Wenn es nur ausländische Thesaurierer sind braucht in meinen Augen keine Bescheinigung ausgestellt werden da diese bereits dem Grunde nach nicht dem Steuerabzug unterliegen.

 

EDIT: Versuchen würde ich es natürlich trotzdem in diesen Fällen mit der Begründung. ;)

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speedy_speed

Danke für die Antworten. Wie "Sven82" richtig gesagt hat, habe ich "überwiegend" ausl. Thesaurierer. Aber auch offene Immos mit DE-Kennung oder auch ausschüttende ausländische Aktienfonds.

 

Ist meine Zusammenfassung richtig?

- eine Jahresbescheinigung gibt es auf keinen Fall

- eine (Jahres-)Steuerbescheinigung eventuell auf Anfrage

- eine kostenpflichtige Erträgnisaufstellung - wenn ausdrücklich angefordert

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Sven82

jupp, passt

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etherial

Ist meine Zusammenfassung richtig?

- eine Jahresbescheinigung gibt es auf keinen Fall

- eine (Jahres-)Steuerbescheinigung eventuell auf Anfrage

- eine kostenpflichtige Erträgnisaufstellung - wenn ausdrücklich angefordert

 

Und brauchen tust du davon gar nichts, wenn du keine Steuern abgeführt hast. In der Steuererklärung musst du dann lediglich angeben, dass du nur einen Teil deiner Einnahmen der Prüfung unterziehen möchtest (Kreuz bei 5. auf Anlage KAP) und irgendwo wirst du noch den verbrauchten Freibetrag angeben müssen (scheint mir so, als würde der von den Banken ans Finanzamt übermittelt, sodass du auch dafür keine Bescheinigung brauchst).

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elster

Ist meine Zusammenfassung richtig?

- eine Jahresbescheinigung gibt es auf keinen Fall

- eine (Jahres-)Steuerbescheinigung eventuell auf Anfrage

- eine kostenpflichtige Erträgnisaufstellung - wenn ausdrücklich angefordert

 

Und brauchen tust du davon gar nichts, wenn du keine Steuern abgeführt hast. In der Steuererklärung musst du dann lediglich angeben, dass du nur einen Teil deiner Einnahmen der Prüfung unterziehen möchtest (Kreuz bei 5. auf Anlage KAP) und irgendwo wirst du noch den verbrauchten Freibetrag angeben müssen (scheint mir so, als würde der von den Banken ans Finanzamt übermittelt, sodass du auch dafür keine Bescheinigung brauchst).

Mir leuchtet das überhaupt nicht ein

Soweit ich dieses Forum bisher verstanden habe, muss speedy doch die ausländisch thesaurierten Erträge in seiner Steuererklärung angeben, zumindest wenn der Freibetrag überschritten ist. Woher soll er diese denn bekommen, wenn nicht aus der Steuerbescheinigung?

Dazu ist die doch erfunden worden. Man kann doch nicht voraussetzen, dass jeder brave Steuerzahler in der Lage ist, sich diese Daten aus dem elektronischen Bundesanzeiger zu beschaffen.

Ich habe in meiner Steuerbescheinigung von Maxblue auch ausländisch thesaurierende Fonds bescheinigt bekommen, die ich auch habe, aber es wurde kein Betrag ausgewiesen.

Noch schlimmer ist es bei meiner örtlichen Sparkasse. Dort bescheinigt man mir ausländisch thesaurierende Fonds, gibt keinen Ertrag an, aber alle Fonds im Depot haben ausgeschüttet, sind also in der Lage gewesen, die Abgeltungssteuer abzuführen. Nachfrage ergab, dass Teilthesaurierung erfolgte. Muss ich nun etwa prüfen, ob bei diesen Teilthesaurierungen die Besteuerung korrekt erfolgte, oder kann ich davon ausgehen, dass bei ausschüttenden ausl. Fonds die gesamte Abgeltungssteuer abgegolten ist?

Wir wollen doch unsere Steuer ehrlich zahlen, bloß wie?

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xolgo

Soweit ich dieses Forum bisher verstanden habe, muss speedy doch die ausländisch thesaurierten Erträge in seiner Steuererklärung angeben, zumindest wenn der Freibetrag überschritten ist. Woher soll er diese denn bekommen, wenn nicht aus der Steuerbescheinigung?

 

Das ist genau einer der Haken bei den ausländischen Thesaurieren, dass die Steuern nicht von der Bank abgeführt werden und man sich selbst darum kümmern muss.

 

Man kann doch nicht voraussetzen, dass jeder brave Steuerzahler in der Lage ist, sich diese Daten aus dem elektronischen Bundesanzeiger zu beschaffen.

 

Warum nicht? Wir reden über das Deutsche Steuerrecht... Es wird auch vorausgesetzt, dass jeder die relevante Gesetzgebung kennt...

 

Dort bescheinigt man mir ausländisch thesaurierende Fonds, gibt keinen Ertrag an, aber alle Fonds im Depot haben ausgeschüttet, sind also in der Lage gewesen, die Abgeltungssteuer abzuführen. Nachfrage ergab, dass Teilthesaurierung erfolgte. Muss ich nun etwa prüfen, ob bei diesen Teilthesaurierungen die Besteuerung korrekt erfolgte, oder kann ich davon ausgehen, dass bei ausschüttenden ausl. Fonds die gesamte Abgeltungssteuer abgegolten ist?

 

Du brauchst es nicht prüfen, Du kannst sichergehen, dass bei ausländischen Fonds die Teilthesaurierung nicht besteuert wurde und Du Dich darum kümmern musst.

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35sebastian

 

 

, dass jeder brave Steuerzahler in der Lage ist, ...........

 

 

Wir wollen doch unsere Steuer ehrlich zahlen, bloß wie?.........

 

thumbsup.gifsmile.gif

 

Wäre schön , wenn alle das so sehen....

 

Dann wären die Schweizer aber arm dran.

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elster

Das ist genau einer der Haken bei den ausländischen Thesaurieren, dass die Steuern nicht von der Bank abgeführt werden und man sich selbst darum kümmern muss.

Aber die guten Banken geben doch die zu versteuernden Erträge in der Steuerbescheinigung an, die dann in KAP Zeile 15 einzutragen sind, und gut ist. Warum tun einige Banken es nicht?

 

Du brauchst es nicht prüfen, Du kannst sichergehen, dass bei ausländischen Fonds die Teilthesaurierung nicht besteuert wurde und Du Dich darum kümmern musst.

Ich habe versucht dem Faden über den elektron. Bundesanzeiger nochmals zu folgen und bin nun - kurz vom bekloppt werden - der Meinung, dass in der Bemessungsgrundlage von ausländ. auschüttenden Fonds eine Teilthesaurierung enthalten ist und somit auch die Steuer dafür im inländischen Depot abgegolten ist. Sonst müsste ja bei Einlösung von ausländ. auschüttenden Fonds mit den gleichen Problemen der Doppelbesteuerung gerechnet werden, wie bei den Thesaurierenden. Es wäre nett, wenn mir einer dies bestätigen könnte.

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Biggi

ich muss diesen Beitrag nochmals nach oben holen:

 

Heute habe ich ein Schreiben der DAB Bank bekommen in dem sie mir mitteilen, dass ich für die Kapitalerträge im Jahr 2010 im Jahr 2011 nur dann eine Jahressteuerbescheinigung erhalten, wenn auch Steuern abgeführt wurden.

 

Es wurden aber keine Steuern abgeführt.

 

Aufgrund ausl. Thesaurierer bei anderen Banken und auch bezgl. der aussergewöhnl. Belastungen in der Steuererklärung, muss ich dem Finanzamt jedoch alle Kapitalerträge nachweisen.

 

Wenn ich jetzt nächstes Jahr darüber keine kostenlose Bescheinigung mehr erhalte, genügt es dann, einfach die Schreiben der DAB Bank über die gezalten Zinsen zu kopieren und einzureichen?

 

Ich weiss, es ist zwar noch Zeit bis nächstes Jahr, aber ich würde der DAB evtl. gerne schreiben, falls diese doch noch verpflichtet sein sollte irgend eine Bescheinigung kostenfrei über die Kapitalerträge auszustellen.

 

LG

Biggi

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webber
· bearbeitet von webber

Mh, verstehe nicht, weshalb die DAB nichts ausstellt.

Ich hatte das gleiche Problem und irgendwo hier im Forum existiert auch die Antwort. Du müsstest auf den entsprechenden § im Einkommenssteuergesetz verweisen, da steht es drinn ...

Notfalls musst du die halt verklagen ... was solls ...

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35sebastian

ich muss diesen Beitrag nochmals nach oben holen:

 

Heute habe ich ein Schreiben der DAB Bank bekommen in dem sie mir mitteilen, dass ich für die Kapitalerträge im Jahr 2010 im Jahr 2011 nur dann eine Jahressteuerbescheinigung erhalten, wenn auch Steuern abgeführt wurden.

 

Es wurden aber keine Steuern abgeführt.

 

Aufgrund ausl. Thesaurierer bei anderen Banken und auch bezgl. der aussergewöhnl. Belastungen in der Steuererklärung, muss ich dem Finanzamt jedoch alle Kapitalerträge nachweisen.

 

Wenn ich jetzt nächstes Jahr darüber keine kostenlose Bescheinigung mehr erhalte, genügt es dann, einfach die Schreiben der DAB Bank über die gezalten Zinsen zu kopieren und einzureichen?

 

Ich weiss, es ist zwar noch Zeit bis nächstes Jahr, aber ich würde der DAB evtl. gerne schreiben, falls diese doch noch verpflichtet sein sollte irgend eine Bescheinigung kostenfrei über die Kapitalerträge auszustellen.

 

LG

Biggi

Bei der DAB bank läuft schon alles rechtens und schnell.

Wenn ,wie die Bank schreibt, keine Abgeltungssteuer abgeführt wurde, ist auch keine Bescheinigung über nicht abgeführte Kapitalertragssteuer nötig.

Was bezweckst du mit der Bescheinigung?

Wenn keine Abgeltungssteuer abgeführt wurde, kann das FA auch keine Steuer auf Kapitalerträge zurückzahlen.

 

Aber das Thema ist schon hundertmal vorwärts und rückwärts gekaut worden.

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etherial

Aufgrund ausl. Thesaurierer bei anderen Banken und auch bezgl. der aussergewöhnl. Belastungen in der Steuererklärung, muss ich dem Finanzamt jedoch alle Kapitalerträge nachweisen.

 

Auf der Anlage KAP kann man ganz oben ein Kreuz setzen, dass man nur einige Kapitalerträge deklarieren möchte. Den kannst du setzen. Das einzige was du dann noch machen musst, ist für jede Bank bei der du keine Steuern gezahlt hast (z.B. bei der DAB) den in Anspruch genommenen Freibetrag zu deklarieren.

 

Thesaurierungen ausländischer Thesaurierer allerdings musst du unabhängig davon ausweisen. Die standen aber (leider) noch nie (zumindest nicht zuverlässig und korrekt) in den Steuerbescheinigungen der Banken drin.

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Adun

Bei der DAB bank läuft schon alles rechtens und schnell.

Wenn ,wie die Bank schreibt, keine Abgeltungssteuer abgeführt wurde, ist auch keine Bescheinigung über nicht abgeführte Kapitalertragssteuer nötig.

Was bezweckst du mit der Bescheinigung?

Wenn keine Abgeltungssteuer abgeführt wurde, kann das FA auch keine Steuer auf Kapitalerträge zurückzahlen.

 

Aber das Thema ist schon hundertmal vorwärts und rückwärts gekaut worden.

Das ist doch Unsinn. Wenn man die Kapitaleinkünfte versteuern muss oder will (z.B. muss: ausländischer thesaurierender Fonds oder inländischer thesaurierender + Kirchensteuer oder sonstige Geldanlage, bei der der Kirchensteuerabzug vergessen wurde; will: wegen niedrigem persönlichen Steuersatz, Freistellungsauftrag versehentlich bei einer Bank zu hoch, bei einer anderen zu niedrig und deshalb nicht voll ausgenutzt), dann muss man für jede Bank, bei der man Erträge hatte, eine Steuerbescheinigung abgeben, und zwar unabhängig davon, ob Steuerabzug bei dieser Bank erfolgte oder nicht.

 

Entsprechend hat man auch ein Recht auf diese Steuerbescheinigungen. Leider geben die Mitarbeiter aus Unwissenheit oft falsche Informationen raus und behaupten das Gegenteil. Erst wenn man ein Schreiben aufsetzt und begründet, warum man den Anspruch hat, wird dann eine Steuerbescheingung ausgestellt. Jedenfalls hab ich das so erlebt.

 

Bei mir hat folgendes Schreiben geholfen:

 

Aufforderung zur Ausstellung einer Steuerbescheinigung

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Für meine Konten Nr. .../mein Depot Nr. ... wurden für 2009 Zinsen/Erträge gutgeschrieben/thesauriert. Diese waren niedriger als der eingereichte Freistellungsauftrag/fielen in ausländisch thesaurierenden Fonds an, so dass kein Steuerabzug erfolgte. Ich erhielt daraufhin keine Steuerbescheinigung.

 

Bei Ihrer mündlichen/telefonischen/elektronischen/schriftlichen Auskunft vom .... haben Sie mir mitgeteilt, dass ohne Steuerabzug grundsätzlich keine Steuerbescheinigung ausgestellt würde. Stattdessen boten Sie mir eine kostenpflichtige Erträgnisaufstellung an. Ich bin jedoch verpflichtet, mit meiner Steuererklärung eine Steuerbescheinigung einzureichen. Eine Erträgnisaufstellung ist für diesen Zweck weder notwendig noch hinreichend. Deshalb lehne ich Ihr kostenpflichtiges Angebot ab und muss stattdessen weiterhin auf einer Steuerbescheinigung bestehen.

 

Laut BMF-Rundschreiben vom 24. November 2008 gilt: "Für Kapitalerträge, die nach § 43 Abs. 1 EStG dem Steuerabzug unterliegen, sind Schuldner der Kapitalerträge oder die auszahlende Stelle verpflichtet, dem Gläubiger der Kapitalerträge auf Verlangen eine Steuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen, die die nach § 32d EStG erforderlichen Angaben enthält; die Verpflichtung besteht unabhängig von der Vornahme eines Steuerabzugs" (meine Hervorhebung). Die Annahme, dass bei nicht erfolgtem Steuerabzug auch auf Antrag hin keine Bescheinigung ausgestellt werden muss, ist damit seit Einführung der Abgeltungssteuer veraltet.

 

Daher bitte ich Sie, mir eine Steuerbescheinigung für 20xx auszustellen.

 

Mit freundlichen Grüßen

...

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