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mscj

Hallo,

 

ich mache gerade die Steuererklärung, habe aber von der Volksbank keine Steuerbescheinigung erhalten.

Ich habe aus 800 Geschäftsanteilen 56 Dividende ausgeschüttet bekommen. Wo muss ich die in der Steuerbescheinigung eintragen?

In Zeile 7? Auch in Zeile 8?

Kann mir da jemand helfen?

 

Vielen Dank.

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Sven82

wenn dann nur Zeile 7 ;)

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mscj

Danke

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Sven82

äh sorry, du schreibst Geschäftsanteile und nicht Fonds (bei Fonds wäre es Zeile 7, da Union Investment keine ausländischen Thesaurierer anbietet). Was ist denn mit Geschäftsanteilen gemeint?

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etherial

äh sorry, du schreibst Geschäftsanteile und nicht Fonds (bei Fonds wäre es Zeile 7, da Union Investment keine ausländischen Thesaurierer anbietet). Was ist denn mit Geschäftsanteilen gemeint?

 

Genossenschaftsbanken erlauben es Kunden Genossenschaftsanteile zu kaufen.

 

@mscj:

 

Eigentlich schickt dir deine Volksbank nur dann keine Steuerbescheinigung, wenn auch keine Steuern abgeführt wurden (d.h. alle Einnahmen unter dem Freibetrag lagen). Jetzt kannst du wie folgt weiter machen:

 

1. Du hast gar keine Steuern abgegeben (alles unter Freibeträgen)und dein Einkommenssteuersatz ist höher als 25% => dann brauchst du gar keine Anlage KAP abgeben

2. Du hast zwar keine Steuern abgegeben, aber deine Einkommenssteuersatz ist geringer als 25% => dann bestelle bei der Volksbank eine Ertragsübersicht (meine macht das kostenlos), kreuze Zeile 4 an

3. Du hast wo anders Steuern abgeführt => dann kreuzt du Zeile 5 an und gibts den verbrauchten Freibetrag bei der Volksbank in 14a. an.

4. Du hast bei der Volksbank Steuern abgeführt, aber keine Bescheinigung => dann würde ich mich mal erkundigen, warum du das nicht bekommst

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mscj
· bearbeitet von mscj

Die Steuern wurden mit dem Freibetrag abgegolten.

Ich habe aber noch andere Konten, von denen ich mir die Steuer zurückholen möchte, deshalb muss ich die Anlage KAP ausfüllen.

3. Du hast wo anders Steuern abgeführt => dann kreuzt du Zeile 5 an und gibts den verbrauchten Freibetrag bei der Volksbank in 14a. an.

Brauche ich dazu keine Steuerbescheinigung von der Volksbank?

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shaky
· bearbeitet von shaky

äh sorry, du schreibst Geschäftsanteile und nicht Fonds (bei Fonds wäre es Zeile 7, da Union Investment keine ausländischen Thesaurierer anbietet). Was ist denn mit Geschäftsanteilen gemeint?

 

 

Union Investment bietet keine ausl. Thesaurier an?

 

Was ist z. B. mit dem:

UniAsia

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etherial

Brauche ich dazu keine Steuerbescheinigung von der Volksbank?

 

So wie ich es verstanden habe nicht. Den verbrauchten Freibetrag kriegt das FA auch so mit und wenn du eine Steuererklärung dafür einreichst, kann es sogar schädlich sein.

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Sven82
Die Steuern wurden mit dem Freibetrag abgegolten.

Ich habe aber noch andere Konten, von denen ich mir die Steuer zurückholen möchte, deshalb muss ich die Anlage KAP ausfüllen.

dann reichen hier aber Eintragungen in den Zeilen 14 und 14a.

 

Union Investment bietet keine ausl. Thesaurier an?

 

Was ist z. B. mit dem:

UniAsia

 

Anbieten im Sinne von "aktiv bewerben" meinte ich. ;)

... oder wird dieser tatsächlich aktiv beworben in den Verkaufsgesprächen der Volksbanken?

 

Der Fonds dürfte jedoch steuerlich unschädlich sein, da das Geschäftsjahresende der 31.03. ist und Union Investment dadurch genug Zeit hat die Besteuerungsgrundlagen zu veröffentlichen, so dass auch die depotführende Stelle die Daten für die Steuerbescheinigung übernehmen kann.

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shaky
Die Steuern wurden mit dem Freibetrag abgegolten.

Ich habe aber noch andere Konten, von denen ich mir die Steuer zurückholen möchte, deshalb muss ich die Anlage KAP ausfüllen.

dann reichen hier aber Eintragungen in den Zeilen 14 und 14a.

 

Union Investment bietet keine ausl. Thesaurier an?

 

Was ist z. B. mit dem:

UniAsia

 

Anbieten im Sinne von "aktiv bewerben" meinte ich. ;)

... oder wird dieser tatsächlich aktiv beworben in den Verkaufsgesprächen der Volksbanken?

 

Der Fonds dürfte jedoch steuerlich unschädlich sein, da das Geschäftsjahresende der 31.03. ist und Union Investment dadurch genug Zeit hat die Besteuerungsgrundlagen zu veröffentlichen, so dass auch die depotführende Stelle die Daten für die Steuerbescheinigung übernehmen kann.

 

Ach so war das gemeint...

Dann ist das geklärt. :)

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hund555

Hallo,

ne bißchen andere Frage

 

in diesem Artikel http://www.ratgeber-...Dividenden.html lese ich u.a. folgendes:

 

ab 2009 ... Bei inländischen Depots hält die Bank diese Abgeltungsteuer sofort ein, die Dividende muss anschließend nicht mehr in die Steuererklärung.

 

D.h. die Dividenden werden nicht zum Gesamteinkommen dazu addiert wie es bei Zinsen der Fall ist?

 

(Frage bezieht sich wenn Freistellungsvolumen von 801 Euro überschriten ist)

 

Vielen Dank

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Taxadvisor

Hallo,

ne bißchen andere Frage

 

in diesem Artikel http://www.ratgeber-...Dividenden.html lese ich u.a. folgendes:

 

ab 2009 ... Bei inländischen Depots hält die Bank diese Abgeltungsteuer sofort ein, die Dividende muss anschließend nicht mehr in die Steuererklärung.

 

D.h. die Dividenden werden nicht zum Gesamteinkommen dazu addiert wie es bei Zinsen der Fall ist?

 

(Frage bezieht sich wenn Freistellungsvolumen von 801 Euro überschriten ist)

 

Vielen Dank

 

Hast Du einige Zeit im Ausland verbracht?

 

Seit 2009 gilt die AbgSt. Damit sind grundsätzlich alle bei inl. Banken erzielten Kapitalerträge bei korrekter Aufteilung des Pauschbetrages abgegolten. Besonderheiten (wie ausl. Thesaurierer etc.) spare ich mir hier. Hinzurechnung zum Gesamteinkommen gibt/gab es seitdem nur bei Spenden, außergewöhnlichen Belastungen und gewissen außersteuerlichen Normen. Hier gilt aber für Zinsen das gleiche wie für Dividenden.

 

Gruß

Taxadvisor

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domkapitular

Hallo,

ne bißchen andere Frage

 

in diesem Artikel http://www.ratgeber-...Dividenden.html lese ich u.a. folgendes:

 

ab 2009 ... Bei inländischen Depots hält die Bank diese Abgeltungsteuer sofort ein, die Dividende muss anschließend nicht mehr in die Steuererklärung.

 

D.h. die Dividenden werden nicht zum Gesamteinkommen dazu addiert wie es bei Zinsen der Fall ist?

 

(Frage bezieht sich wenn Freistellungsvolumen von 801 Euro überschriten ist)

 

Vielen Dank

 

Off-topic an :

Auch wenn es ja nur Computer oder schlaues Mobiltelefon sind :

Diese Texte wenden sich an Menschen. Kann man nicht etwas Respekt denen gegenüber aufbringen, indem man sich um ein Mindestmass an Satzbau und Rechtschreibung bemüht ?

Zumal, wenn man etwas von ihnen erwartet ?

Damit meine ich nicht (nur) "hund555", sondern ziemlich viele Neu- oder Erstbeiträge.

In mir brodelt der Vorschlag, analog den Hinweisen auf Richtlinien zur Themenerstellung die Schreiber vor einer Antwort ihren Beitrag solange verbessern zu lassen, bis sie es gelernt haben.

Das musste mal raus !

Off-topic aus.

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