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Orwell

Differenzbesteuerung auf Neuwaren?

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Orwell

Wenn jemand Neuwaren von einem Privatverkäufer ankauft und diese zu gewerblichen Zwecken weiter verkaufen will... Muss er dann den gesamten Umsatz versteuern (Regelbesteuerung) oder nur einen Teil (Differenzbesteuerung) - also die Differenz zwischen An- und Verkaufspreis? Dazu gibt es total gegenteilige Aussagen.

 

Kennt sich jemand damit aus?

 

:huh:

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John Silver
· bearbeitet von John Silver

Wenn jemand Neuwaren von einem Privatverkäufer ankauft und diese zu gewerblichen Zwecken weiter verkaufen will... Muss er dann den gesamten Umsatz versteuern (Regelbesteuerung) oder nur einen Teil (Differenzbesteuerung) - also die Differenz zwischen An- und Verkaufspreis? Dazu gibt es total gegenteilige Aussagen.

 

Kennt sich jemand damit aus?

 

:huh:

Jein, ich probier es trotzdem mal:

 

Die Rechtsgrundlage ist §25a UStG

http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__25a.html

 

Ich will mal versuchen, das mit einwenig Leben zu füllen. Wichtig: alles geschieht im INLAND. Ein Händler kauft von PRIVAT! (Ausland willst Du mir jetzt nicht antun, oder :'( )

Problem:

Jemand (Privat!) kauft einen Gegenstand für 100+19 USt = 119.

Am nächsten Tag will er ihn für 110 verkaufen, da ihm doch nicht zusagt. Ein Händler kauft den gebrauchten Gegenstand von Privat (!) für 110 Euro an.

Der Händler müßte eigentlich den Gegenstand dann für 110+Marge+19% Ust = 110+Marge hier Null (!) + 20,9 (19% USt) = 130,9 Euro verkaufen und wäre damit teurer als der Neupreis!

Daraus folgt: Differenzbesteuerung, weil es sonst keinen Sinn machen würde.

 

Neues Beispiel bzw. andere Zahlen um es klarer zu machen:

Nun kauft der Händler einen Gegenstand für 500 gebraucht von Privat(!) und verkauft ihn für 550 weiter. Er muss nun die Differenz von 50 Euro der USt unterwerfen. Also 9,50 (19% von 50 Euro) und NICHT die ganze Summe. Verkaufspreis für den Händler also: 500+50 Marge +9,5 Euro USt = 559,50 Euro.

 

HÄNDLER an HÄNDLER

Wenn der Händler dagegen an einen anderen UNTERNEHMER verkauft hat er ein WAHLRECHT ob er regulär vorgeht oder nach Differenzbesteuerung (bzw. dieses Wahlrecht hat er auch gegenüber Privat, da hat es aber i.d.R. wenig Sinn.) Das kann Sinn haben, da der andere Händler sonst keine VSt ziehen kann.

 

WICHTIG: der Händler hat BEI JEDEM UMSATZ JEDESMAL NEU EIN WAHLRECHT OB ER REGULÄR ODER NACH DIFFERENZBESTEUERUNG VORGEHT!

 

Im übrigen gilt bei der Differenzbesteuerung IMMER der Regelsatz von 19%(!), also nie 7% Ermäßigtersatz [bzw. 5,5% / 10,7%, Grüsse von der Landwirtschaft ;) ]

 

Ich hoffe ich konnte Dir einigermaßen verständlich helfen. Ansonsten nochmal melden. Dann kann ich vielleicht nachbessern. :-

Gruss

JS

 

EDIT: Ich sehe gerade: wenn jemand Neuwaren von einem Privaten ankauft - wie soll das gehen? Neuwaren können meiner Meinung nicht von einem Privaten angekauft werden, sondern nur gebrauchte Sachen. Sonst wäre es keine Privater, oder? (Siehe §2 UStG, Gewinnerzielungsabsicht unerheblich, oder gibt es da andere Meinungen? )

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Orwell

 

EDIT: Ich sehe gerade: wenn jemand Neuwaren von einem Privaten ankauft - wie soll das gehen? Neuwaren können meiner Meinung nicht von einem Privaten angekauft werden, sondern nur gebrauchte Sachen. Sonst wäre es keine Privater, oder? (Siehe §2 UStG, Gewinnerzielungsabsicht unerheblich, oder gibt es da andere Meinungen? )

 

Neuwaren = ungebrauchte, neu etikettierte und/ oder original verpackte Ware.

 

Natürlich kann man so etwas von einem Privatmann erwerben. Aber warum sollte es steuerrechtlich von Belang sein?

 

So seh ich es. Also Differenzbesteuerung auch auf Neuwaren.

 

:huh:

 

 

HÄNDLER an HÄNDLER

Wenn der Händler dagegen an einen anderen UNTERNEHMER verkauft hat er ein WAHLRECHT ob er regulär vorgeht oder nach Differenzbesteuerung (bzw. dieses Wahlrecht hat er auch gegenüber Privat, da hat es aber i.d.R. wenig Sinn.) Das kann Sinn haben, da der andere Händler sonst keine VSt ziehen kann.

 

Das mit dem Wahlrecht würde mich näher interessieren. Man bleibt also prinzipiell vorsteuerabzugsberechtigt, auch wenn man Differenzbesteuerung anwendet? Das ist also von jeder Buchung einzeln abhängig, also von jedem Geschäftsfall?

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John Silver

Neuwaren = ungebrauchte, neu etikettierte und/ oder original verpackte Ware.

Natürlich kann man so etwas von einem Privatmann erwerben. Aber warum sollte es steuerrechtlich von Belang sein?

So seh ich es. Also Differenzbesteuerung auch auf Neuwaren.

:huh:

Da haben wir uns glaube ich falsch verstanden. Das fällt auch unter die Differenzbesteuerung. Gelten wohl, trotz Originalverpackung, als "genutzt".

 

Das mit dem Wahlrecht würde mich näher interessieren. Man bleibt also prinzipiell vorsteuerabzugsberechtigt, auch wenn man Differenzbesteuerung anwendet? Das ist also von jeder Buchung einzeln abhängig, also von jedem Geschäftsfall?

NEIN!

 

Privater P - Händler A

Händler A kauft von Privat P. Händler A kann KEINEN VSt-Abzug auf den Umsatz geltendmachen. Welchen auch, er kauft ja OHNE USt. von Privat P!

 

Händler A - Händler B

Händler A verkauft die von P gekauften Sachen an einen Händler B.

Da kommt es auf den Einzelfall drauf an. Händler A kann Differenzbesteuerung wählen, dann kann Händler B die VSt. des Differenzbetrages selber geltendmachen .

Einkauf 500 + Marge 500 + Differenz-USt 95 = 1.095 Hier kann B 95 VSt geltend machen.

ODER

Händler A wählt normale Besteuerung auf den Gesamtwert (Normalfall). Dann kann Händler B auch die volle VSt. geltendmachen. Diese ist höher als in Fall 1 und kann daher für Händler B Vorteile haben.

Einkauf 500 + Marge 500 + normale USt 190 = 1.190 Hier kann B 190 VSt geltendmachen.

 

Hier greift für A das Wahlrecht, d.h. er kann für jeden Umsatz mit B neu entscheiden welche Art (Normalfall oder Differenzbesteuerung) der Besteuerung er wählt.

 

PS: Gilt nicht für Diamanten und Edelmetalle ;)

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Sven82
EDIT: Ich sehe gerade: wenn jemand Neuwaren von einem Privaten ankauft - wie soll das gehen? Neuwaren können meiner Meinung nicht von einem Privaten angekauft werden, sondern nur gebrauchte Sachen. Sonst wäre es keine Privater, oder? (Siehe §2 UStG, Gewinnerzielungsabsicht unerheblich, oder gibt es da andere Meinungen? )

 

...

 

Da haben wir uns glaube ich falsch verstanden. Das fällt auch unter die Differenzbesteuerung. Gelten wohl, trotz Originalverpackung, als "genutzt".

das ist die entscheidende Frage.

http://www.traum-pro...i-neuwaren.html

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John Silver
· bearbeitet von John Silver

Ich interpretiere das ganze so wie fitheach in Deinem Link.

Der Richtliniengeber schreibt in 276a UStR eindeutig weder von gebrauchten noch von

neuen Gegenständen. Dementsprechend macht er meiner Meinung auch keine Unterscheidung

zwischen beiden, sonst hätte er es ja erwähnt.

 

Meiner Meinung nach will der Gesetzgeber generell

a ) das keine unversteuerte Ware an Endverbraucher in den Umlauf gerät (ist erfüllt) und

b ) das von Produktionsstufe zu Produktionsstufe der Mehrwert umsatzsteuerlich erfaßt wird (ist auch erfüllt).

 

Mir fällt keine "Lücke" auf, wodurch das System der USt durchbrochen würde, wenn man

statt wirklich gebrauchte Sachen quasi "Neuware" von Privat nimmt.

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Orwell

Ralf Schumacher hat einmal gesagt, er wohne deswegen in Österreich, weil man als Steuerpflichtiger in Deutschland immer mit einem Bein im Knast ist.

 

Und da ist definitiv was dran. Stellt Euch mal vor, Ihr seid Gewürzhändler...

 

 

:w00t:

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Dork
· bearbeitet von Dork

Hallo,

 

ich krame mal diesen Beitrag raus und bitte um Hilfe.

 

Folgender Fall bzw. folgende Frage:

Einzelunternehmer kauft beim Großhändler Neuware, konkret: Sammelkarten original verpackt.

Einzelunternehmer nimmt die Verpackung auseinander und verkauft die einzelnen Sammelkarten.

 

Kann Einzelunternehmer die Differenzbesteuerung nach 25a UstG anwenden und Vorsteuer ziehen?

 

Rechenbeispiel:

Einkaufspreis Packung mit 100 Karten beim Großhändler = 100€+Ust 19%

 

Verkaufspreis Einzelkarte an Privat jeweils 2 Euro ohne Ust-Ausweis, da Sammelstück gem. 25a UstG = 200€ Umsatz

 

Differenzbesteuerung von 100 Euro Gewinn (200€ Umsatz - 100€ Einkauf)

 

Ust-Zahllast 19€ Vorsteuer und 19€ aus Differenzbesteuerung... = 0€

 

Richtig oder Denkfehler?

 

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feymo211283
· bearbeitet von feymo211283

Nur kurz, da keine Zeit.

Voraussetzung der Anwendung der Differenzbesteuerung u.a.:

 

- Erwerb der Ware ohne USt, d.h.

- von einem Nichtunternehmer

- einem Unternehmer, der unter die Steuerbefreiung fällt z.B. 4 Nr.28a UStG

- von einem Kleinunternehmer

- von einem Unternehmer, der die Ware nicht aus dem Unternehmen, sondern aus seinem Privatbereich verkauft

- von einem anderen Wiederverkäufer, der auch die Differenzbesteuerung anwendet

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Dork

Ok. Herzlichen  Dank. 

vor 59 Minuten schrieb feymo211283:

Nur kurz, da keine Zeit.

Voraussetzung der Anwendung der Differenzbesteuerung u.a.:

 

- Erwerb der Ware ohne USt, d.h.

- von einem Nichtunternehmer

- einem Unternehmer, der unter die Steuerbefreiung fällt 4 Nr.28a UStG

- von einem Kleinunternehmer

- von einem Unternehmer, der die Ware nicht aus dem Unternehmen, sondern aus seinem Privatbereich verkauft

- von einem anderen Wiederverkäufer, der auch die Differenzbesteuerung anwendet

 

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