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ExtraChris

Besteuerung bei Österreichischem Depot

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ExtraChris

Hallo zusammen,

 

 

erstmal finde ich die Community super, ich bin seit einigen Wochen dabei, die Foren hier zu wälzen.

 

Nun aber zu meinem Fall:

Um dem Abgeltungssteuer-Zauber zu entgehen, habe ich mich neulich bei Flatex.at angemeldet (noch kein Geld eingezahlt).

- Ich bin immer wie selbstverständlich davon ausgegangen, dass man dort wir früher (prä-Abgeldungssteuer) in Deutschland traden kann (sprich es werden nicht direkt 25%+ bei realisierten Kursgewinnen abgezogen).

- Da ich keinen Wohnsitz in Österreich habe, muss ich dort sowieso keine Steuern zahlen. Also werden sie auch nichts abziehen, oder?

 

ABER: Ist das denn so?

 

Oder nochmal anders gefragt: Was würdet ihr in meinem Fall empfehlen?

 

- bin Steuerausländer, sowohl in Dtl als auch Österreich. Habe meinen Lebensmittelpunkt in Bahrain (Depot dort scheidet aber aus).

- möchte eine möglichst unkomplizierte Altersvorsorge betreiben, insbesondere keine Steuern zahlen die ich dann wieder aufwändig zurückholen muss (wie z.B. in Dtl. der Fall)

 

Bin mal auf eure Ideen gespannt.

 

Besten Dank für eure Hilfe,

Chris

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Raccoon

Als Steuerauslaender zahlst du auch in Deutschland keine Abgeltungssteuer, mit Ausnahme auf Dividenen dt. Titel.

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pauku1
· bearbeitet von pauku1

 

- Da ich keinen Wohnsitz in Österreich habe, muss ich dort sowieso keine Steuern zahlen. Also werden sie auch nichts abziehen, oder?

 

Prinzipiell jein. Als EU-Bürger ohne steuerlichen Wohnsitz in Österreich kann dich die EU-Quellensteuer treffen (ab 2011 35% auf Zinsen)

Vermeiden kannst du diese nur, wenn du eine Wohnsitzbescheinigung

von deinem steuerlichen Wohnsitz von außerhalb EU vorlegen kannst. Da nimmt es Österreich sehr genau.

 

Selbst dann bleibt bei Dividenden i.d.R. die Kapitalertragsteuer, die "an der Quelle" einbehalten wird (also dort, wo die jeweilige AG ihren Sitz hat).

Die Steuersätze unterscheiden sich von Land zu Land.

 

Womit du nichts zu tun hast, ist lediglich die Wertzuwachssteuer (Capital gains tax). Die ist in Deutschland teil der Abgeltungssteuer und gilt so ziehmlich für alle Wertsteigerungen (Kursgewinne), in Österreich fällt sie für Steuerösterreicher bei Haltezeit > 12 Monate (noch) nicht an (Spekulationsfrist).

 

Vereinfacht: für Steuerausländer in Österreich kein KEST-Abzug, aber EU-Quellensteuer, sofern es sich um EU-Bürger handelt die ihren

steuerlichen Wohnsitz außerhalb der EU nicht per Wohnsitzbescheinigung nachweisen konnen.

 

Für belastbare Auskunft solltest du dich auf jeden Fall an einen Steuerberater wenden.

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ExtraChris

Danke für eure Antworten.

 

Als Steuerauslaender zahlst du auch in Deutschland keine Abgeltungssteuer, mit Ausnahme auf Dividenen dt. Titel.

 

Ja, das ist mir soweit klar. ABER: Wie läuft das denn in der Praxis ab? Wird nicht erstmal trotzdem die Abgeltungssteuer abgezogen und ich muss sie dann im nächsten Jahr zurückfordern? Wäre halt blöd, wegen Kapitalbindung, Verwaltungsaufwand. Oder kann man irgendwie ganz vermeiden, dass sie gleich sofort abgezogen wird?

 

Prinzipiell jein. Als EU-Bürger ohne steuerlichen Wohnsitz in Österreich kann dich die EU-Quellensteuer treffen (ab 2011 35% auf Zinsen)

Vermeiden kannst du diese nur, wenn du eine Wohnsitzbescheinigung

von deinem steuerlichen Wohnsitz von außerhalb EU vorlegen kannst. Da nimmt es Österreich sehr genau.

Selbst dann bleibt bei Dividenden i.d.R. die Kapitalertragsteuer, die "an der Quelle" einbehalten wird (also dort, wo die jeweilige AG ihren Sitz hat).

Die Steuersätze unterscheiden sich von Land zu Land.

 

Das wäre aber bei jedem Broker das gleiche, oder? Selbst wenn ich z.B. einen Broker in Singapur nehmen würde müsste ich doch bei den Dividenden Steuern zahlen wenn es sich z.B. um ein deutsches Unternehmen handelt, da die noch vor der Ausschüttung abgezogen werden? Sorry, habe da echt keine Ahnung von...

 

Womit du nichts zu tun hast, ist lediglich die Wertzuwachssteuer (Capital gains tax). Die ist in Deutschland teil der Abgeltungssteuer und gilt so ziehmlich für alle Wertsteigerungen (Kursgewinne), in Österreich fällt sie für Steuerösterreicher bei Haltezeit > 12 Monate (noch) nicht an (Spekulationsfrist).

 

OK, also in meinem Fall fällt diese Steuer selbst dann weg, wenn ich eine Haltezeit < 12 Monaten habe, richtig?

 

Also, so wie ich das sehe ist Österreich > Deutschland. Die Frage ist nur, ob ich mit einem anderen Broker nicht nich besser fahren würde, z.B. Schweiz oder USA. Habe halt wenig Lust auf Papierkram...

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Raccoon

Ja, das ist mir soweit klar. ABER: Wie läuft das denn in der Praxis ab? Wird nicht erstmal trotzdem die Abgeltungssteuer abgezogen und ich muss sie dann im nächsten Jahr zurückfordern? Wäre halt blöd, wegen Kapitalbindung, Verwaltungsaufwand. Oder kann man irgendwie ganz vermeiden, dass sie gleich sofort abgezogen wird?

Du teilst der Bank deinen Status als Steuerauslaender mit und bringst entsprechende Nachweise; welche das sind haengt von der Bank ab. Und sollten trotzdem mal Steuern abgezogen worden sein reicht ein formloser Antrag beim FA auf Rueckerstattung, wobei die je nach Lust und Laune auch Nachweise verlangen.

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