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Zapp Brannigan

Riesterrente und Förderung bei ALG-II

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Zapp Brannigan

Hallo!

 

Ich bin momentan arbeitssuchend und beziehe ALG-II.

 

Ich habe über die Zürich eine Riester-Rente-Premium und zahle da monatlich was ein.

 

Nun hat unsere Bundesregierung beschlossen, dass sie die Rentenzuschüsse für Bezieher von ALG-II komplett streichen wollen. So schön so gut.

 

Wie verhält sich das aber bei Riester?

 

Hat man noch einen Anspruch auf die Förderung oder ist das auch für die Katz?

 

Meines Wissens wird ja nur gefördert, wenn auch was in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wird.

 

Weiß da jemand was?

 

Grüße

 

 

Zapp

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jm2c

Sollte es wirklich so kommen, gibt's keine Zulage mehr. Warum auch. Nur wer in die RV einzahlt, kann die Zulage abgrasen. Oder du machst das über "mittelbar" über Ehepartner.

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Zapp Brannigan

Sollte es wirklich so kommen, gibt's keine Zulage mehr. Warum auch. Nur wer in die RV einzahlt, kann die Zulage abgrasen. Oder du machst das über "mittelbar" über Ehepartner.

 

Da beißt mich doch ein Storch.

 

Verheiratet bin ich nicht.

 

Das lustige ist ja, dass auch Beamte "Riestern" dürfen. Die zahlen auch nichts in die gesetzliche Rente ein.

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jm2c

Nicht ärgern Zapp, zugegeben: Diese Wahrheit wird wahrscheinlich erst richtig durchschlagen, wenn die das mit den Rentenzuschüssen wirklich durchziehen. Vielleicht liege ich aber ganz falsch und der Zulageanspruch bleibt bestehen. Kann ich mir aber nicht vorstellen...

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Zapp Brannigan

Nicht ärgern Zapp, zugegeben: Diese Wahrheit wird wahrscheinlich erst richtig durchschlagen, wenn die das mit den Rentenzuschüssen wirklich durchziehen. Vielleicht liege ich aber ganz falsch und der Zulageanspruch bleibt bestehen. Kann ich mir aber nicht vorstellen...

 

Ich habe was im Netz gefunden. Riester bekommen alle, die in die gesetzliche Rente einzahlen!

 

Man, da spart der Staat ja ungewollt noch mehr Geld. :-

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ImperatoM

Das lustige ist ja, dass auch Beamte "Riestern" dürfen. Die zahlen auch nichts in die gesetzliche Rente ein.

 

So lustig ist das für Beamte gar nicht, das ist schließlich nur die Begründung für die Kürzung von Pensionsansprüchen.

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GlobalGrowth
· bearbeitet von GlobalGrowth

nu kommt doch erstmal wieder runter...

 

ich glaube nicht, dass die Riesterzulage für ALG2 Empfänger gestrichen wird.

Die Verbeitragung soll nur wegfallen, stattdessen gibt es Zu-oder Anrechnungszeiten.

Desweiteren ist der Personenkreis, der Zulage bekommt, genau definiert. ALG2 Empfänger fallen dort rein!

 

ein paar weitere Fakten hab ich hier bei Wiki gefunden...hab aber auf die Schnelle den Inhalt des gesamten Artikels nicht detailliert geprüft.

 

 

 

"Zulagenberechtigter Personenkreis

Anspruch auf Altersvorsorgezulage haben zur Zeit folgende Personen (geregelt in § 10a

EStG), wenn sie der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Diese Personen sind unmittelbar Zulageberechtigt:

 

* rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer,

* rentenversicherungspflichtige Selbstständige (z. B. Handwerker und über

Künstlersozialkasse versicherte Künstler)

* Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte,

* Bezieher von Arbeitslosengeld (einschließlich berechtigter Bezieher von Arbeitslosengeld,

deren Leistungen aufgrund der Anrechnung von Einkommen und/oder Vermögen ruhen),

* Bezieher von Krankengeld,

* ALG-II-Empfänger über § 3Satz 1 Nr. 3a SGB VI

* nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen (z. B. bei Pflege von Angehörigen im Haushalt),

* Wehr- und Zivildienstleistende,

* geringfügig Beschäftigte bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit, wenn der Beitrag des

Arbeitgebers auf den vollen Rentenversicherungs-Beitrag aufgestockt wird,

* Bezieher von Vorruhestandsgeld, sofern diese zuvor pflichtversichert waren,

* Beamte, Richter und Soldaten sowie diesen gleichgestellte Personen, die in der

gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht

befreit sind, weil ihnen eine beamtenrechtliche oder beamtenähnliche Versorgung

gewährleistet wird,

* Amtsträger

* vollständig erwerbsgeminderte oder dienstunfähige Personen,

* Kindererziehende (bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes, dies gilt für

das gesamte Jahr)"

 

 

keep cool :thumbsup:

 

Gruß

David

 

 

pps.

darüberhinaus sollte erwähnt werden, dass es verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich des Bestandsschutzes geben würde, wenn einmal förderberechtigt abgeschlossene Verträge nicht mehr förderfähig wären.

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jm2c

nu kommt doch erstmal wieder runter...

Ich war noch gar nicht oben... ^_^

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