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Altersvorsorge Abgaben an den Staat Auszahlungsphase

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Lohnt sich Riester?

 

Rieser Rente

- nachgelagerte Besteuerung

- als Pflichtversicherter in der gesetzlichen Krankenkasse sind derzeit 14,9 % !!!! des Auszahlungsbetrags zu zahlen an die Krankenkasse zu zahlen(Quelle Stiftung Warentest Juli 2010)

Die Krankenkassenbeitröge sind auch für die betriebliche Altersvorsorge zu zahlen.

Ja selbst in der gesetzlichen Rentenversicherung sind 7,9 % fällig.

 

Bei einem Fondauszahlungsplan

sind dagegen

- 25 % Kapitalertragsteuer, Soli und ggf. Kirchensteuer zu zahlen

Und das doch dann nur für die Erträge und nicht das Auszahlungskapital oder?

 

Bin ich jetzt etwas verwirrt oder lohnt sich ein ungefördertes Produkt eher?? Wobei man nicht weiss was sich der Staat noch so alles einfallen lässt.

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herr_welker
Rieser Rente

- nachgelagerte Besteuerung

- als Pflichtversicherter in der gesetzlichen Krankenkasse sind derzeit 14,9 % !!!! des Auszahlungsbetrags zu zahlen an die Krankenkasse zu zahlen(Quelle Stiftung Warentest Juli 2010)

Die Krankenkassenbeitröge sind auch für die betriebliche Altersvorsorge zu zahlen.

Ja selbst in der gesetzlichen Rentenversicherung sind 7,9 % fällig.

 

Bei einem Fondauszahlungsplan

sind dagegen

- 25 % Kapitalertragsteuer, Soli und ggf. Kirchensteuer zu zahlen

Und das doch dann nur für die Erträge und nicht das Auszahlungskapital oder?

 

nachgelagerte Besteuerung --> heißt im Umkehrschluss erstmal das du die Riester Rente von der Steuer absetzten kannst.

Nach meinem Wissen sind auf eine Riesterrentenauszahlung keine Krankenversicherungsbeiträge zu entrichten.

Außer es wurde Riester mit BAV kombiniert.

 

Beim Fondsparplan musst du nur auf die Gewinne zahlen. Auch bei jedem Umschichten fallen Steuern an.

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Rieser Rente

- nachgelagerte Besteuerung

- als Pflichtversicherter in der gesetzlichen Krankenkasse sind derzeit 14,9 % !!!! des Auszahlungsbetrags zu zahlen an die Krankenkasse zu zahlen(Quelle Stiftung Warentest Juli 2010)

Die Krankenkassenbeitröge sind auch für die betriebliche Altersvorsorge zu zahlen.

Ja selbst in der gesetzlichen Rentenversicherung sind 7,9 % fällig.

 

Bei einem Fondauszahlungsplan

sind dagegen

- 25 % Kapitalertragsteuer, Soli und ggf. Kirchensteuer zu zahlen

Und das doch dann nur für die Erträge und nicht das Auszahlungskapital oder?

 

nachgelagerte Besteuerung --> heißt im Umkehrschluss erstmal das du die Riester Rente von der Steuer absetzten kannst.

Nach meinem Wissen sind auf eine Riesterrentenauszahlung keine Krankenversicherungsbeiträge zu entrichten.

Außer es wurde Riester mit BAV kombiniert.

 

Beim Fondsparplan musst du nur auf die Gewinne zahlen. Auch bei jedem Umschichten fallen Steuern an.

 

Ich frage jetzt mal bei der Krankenkasse und bei meinem Riesteranbieter nach....

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leinad

Einkünfte die derzeit ca. 700 Euro überschreiten werden z.B. bei einer Witwenrente voll angerechnet.

Dazu zählt Riester, eigene Renten und andere Kapitaleinkünfte.

So kann es durchaus sein, dass heute so manch einer/eine fleißig rentenschädliche Beiträge in Riester einzahlt. ;-))

 

Gruss

leinad

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ImperatoM

Also ist es vorteilhaft, wenn man privat versichert ist? Das fänd ich schon seltsam.

 

Und wie ist das mit der Besteuerung der Einmalzahlung? Muss man die voll versteuern oder nur halb? In beiden Fällen dürfte es sich lohnen, die erst zu bekommen, wenn man wirklich kein Gehalt mehr bezieht (wegen des Grenzsteuersatzes), sehe ich das richtig?

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herr_welker
Sozialversicherungsbeiträge fallen auf die Beiträge in der Einzahlungsphase stets an. In der Auszahlungsphase findet für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung nun eine Doppelverbeitragung in der Krankenversicherung und Pflegeversicherung statt: Der Beitrag in der Krankenversicherung der Rentner bemisst sich nach dem Gesamteinkommen, d. h. einschließlich der Auszahlung aus der Riester-Rente. Nach § 238a SGB V werden die sonstigen Einnahmen, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds bestimmen (§ 240 Abs. 1), bis zur Beitragsbemessungsgrenze zugrunde gelegt. Zu den sonstigen Einnahmen gehören auch die Auszahlungen der Riester-Rente. Bei pflichtversicherten Rentnern findet hingegen keine Verbeitragung statt.

Wiki

 

Oder hier mal eine andere kritische Seite.

 

Also fällt wohl Krankenversicherung an, wenn man freiwillig versichert ist.

Wenn man aber über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, dann ist es ja keine Doppelbelastung. Weil bei einem Teil des Einkommens (das über der Beitragsbemessungsgrenze liegt) ja keine Krankenversicherungsbeiträge anfallen.

 

Negativ ist es trotzdem für jemanden der dann zusätzlich in der Auszahlungsphase Krankenversicherungbeiträge zahlen muss....

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leinad
· bearbeitet von leinad

Egal wie, man wird Euch am Ende auch bei Riester beSch******n, da könnt Ihr sicher sein.

Meine Generation, die z.B. 1961 geboren ist wird auch bei der Rente be*********.

Ganz andere Bedingungen plötzlich als in der Einzahlphase.

Gesetz wird einfach geändert und fertig.

Diesem Staat darf man nicht trauen.

Daher Kohle bei sich behalten, zusammenhalten und unter Kontrolle behalten, sonst siehts am Ende mau aus.............

 

Gruss

leinad

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orderstrategie

Egal wie, man wird Euch am Ende auch bei Riester beSch******n, da könnt Ihr sicher sein.

Meine Generation, die z.B. 1961 geboren ist wird auch bei der Rente be*********.

Ganz andere Bedingungen plötzlich als in der Einzahlphase.

Gesetz wird einfach geändert und fertig.

Diesem Staat darf man nicht trauen.

Daher Kohle bei sich behalten, zusammenhalten und unter Kontrolle behalten, sonst siehts am Ende mau aus.............

 

Gruss

leinad

 

Tja das Thema wird bei einer Beratung zur Altersvorsore vollkommen verschwiegen und viele werden noch waach gerüttelt wenn Sie sehen wie wenig wegen den Krankenversicheungs. Pflegversicherung Steuer und Inflation noch übrig bleibt.....

Meine Krankenversicherung hat mir jetzt ein Informations PDF geschckt Werte das grad noch aus.....

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herr_welker

Jetzt mal angenommen:

Heute verdien ich 20.000 Euro im Jahr. Das macht 7.454 Euro Lohnsteuer im Jahr.

Durch die Inflation verdien ich in X Jahren irgendwann mal 40.000 Euro (das aber die selbe Kaufkraft hat wie damals die 20.000 Euro).

Lohnsteuer muss ich aber jetzt 16.408 Euro zahlen. Also einfach mal 1.500 Euro mehr.

 

Und wir reden hier nur von der Lohnsteuer. Es gibt ja auch noch Soli und Kirche.

 

Aber dann kann man immernoch kündigen.

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ImperatoM

Jetzt mal angenommen:

Heute verdien ich 20.000 Euro im Jahr. Das macht 7.454 Euro Lohnsteuer im Jahr.

Durch die Inflation verdien ich in X Jahren irgendwann mal 40.000 Euro (das aber die selbe Kaufkraft hat wie damals die 20.000 Euro).

Lohnsteuer muss ich aber jetzt 16.408 Euro zahlen. Also einfach mal 1.500 Euro mehr.

 

Und wir reden hier nur von der Lohnsteuer. Es gibt ja auch noch Soli und Kirche.

 

Die Steuersätze werden doch ständig angepast, alleine durch Inflation wirst Du langfristig eher nicht einen höheren Steuersatz bekommen. Und ob es den Soli dann noch gibt sei auch mal dahingestellt. Jedenfalls ist eine Steuerinflation nun wirklich nicht das Problem an der Sache. Ich würde das ganze komplett ohne Inflation durchrechnen und nur Realzinsen (also dem, was nach der Inflation an Wertsteigerung bleibt). So kommst Du wohl auf die realistischsten Werte.

 

Dass die Einmalzahlung steuerlich sehr teuer werden kann, ist aber nach wie vor sehr, sehr ärgerlich.

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