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AVL verklagt DWS

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Riester-Rente:

Fondsvermittler verklagt DWS

Der bankunabhängige Fondsvertrieb AVL aus Weinstadt bei Stuttgart klagt gegen die Fondstochter der Deutschen Bank, DWS.

 

von Anke RezmerFRANKKFURT. Bei der Klage geht es um einen Rabatt bei einem Riester-Renten-Produkt, den die DWS in Fondsanteile reinvestieren soll. Der mit der Klage betraute Rechtsanwalt Hans Baumann von der Kanzlei Baumann, Sasdi, Sander in Stuttgart sagte dem Handelsblatt, die Klage sei vergangenen Donnerstag per Post an das Landgericht Frankfurt geschickt worden.

 

Dem Landgericht zufolge wurde noch kein Aktenzeichen vergeben. Die Klageschrift liegt dem Handelsblatt vor. Die DWS wollte dies nicht kommentieren. "Uns ist keine Klage zugegangen", sagte ein Sprecher lediglich.

 

Bei den meisten Riester-Fondssparplänen fallen bei jeder Beitragszahlung, für die regelmäßig Fondsanteile gekauft werden, Kaufgebühren - genannt Ausgabeaufschlag - in Höhe von bis zu fünf Prozent des angelegten Beitrags an. Üblicherweise bekommt der Fondsvermittler den Ausgabeaufschlag als Entlohnung. AVL gibt diese Gebühr voll an seine Kunden weiter und will den Fondsriesen dazu bewegen, beim Riester-Fondssparplan DWS Top Rente die Vertriebsprovision voll in die Fonds der Kunden zu investieren. Der Vermittler AVL finanziert sich anders als viele Konkurrenten nach eigener Aussage allein über Provisionen, die die Fondsanbieter anteilig vom Fondsvermögen zahlen und nicht über den Ausgabeaufschlag.

 

Die von der DWS erhaltene Provision muss AVL aber direkt an den Kunden zurückzahlen, wodurch weniger Kapital in den Altersvorsorge-Vertrag fließt. Die DWS lehnt es dem Geschäftsführer von AVL, Uwe Lange, zufolge ab, den kompletten Ausgabeaufschlag regelmäßig den Riester-Depots gut zu schreiben. Lediglich 50 Prozent gesteht die Gesellschaft AVL zu. "Das ist Diskriminierung", sagte Lange.

 

Sein Rechtsanwalt Baumann fügt an, die Basis für Vertragsabschlüsse sei ungleich. Da Kunden von mindestens einem anderen Fondsvermittler bei der DWS einen höheren Anteil des Rabatts auf den Ausgabeaufschlag direkt reinvestieren dürften, richte sich die Klage gegen Diskriminierung der AVL gegenüber Wettbewerbern und Missachtung des Interesses der Kunden. Für das Vorgehen ist aus Baumanns Sicht kein sachlich gerechtfertigter Grund zu erkennen. Vielmehr spiele der Fondsanbieter seine Marktmacht aus.

 

Die DWS gewährt auch einzelnen Kunden, die direkt bei der Gesellschaft einen staatlich geförderten Fondssparplan für die Altersvorsorge abschließen, einen Rabatt auf den Ausgabeaufschlag von über 50 Prozent. Ein Rabatt von 50 Prozent gilt als marktüblich. Ein voller Verzicht sei bei Riester-Verträgen hingegen selten und eher gängig bei Depots in Millionenhöhe, sagt etwa Heinz Rockenhäuser, unabhängiger Berater bei der EFC AG.

AVL verklagt DWS

 

Gruss

leinad

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D-Mark

Hallo,

 

Recht so - AVL ist der Vermittler eures Vertrauens!

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Noob1981

@D-Mark

ist dir die permanente, so auffällige Werbung für AVL nicht irgendwie peinlich? Merkt doch jeder Anfänger, dass du das Thema nicht objektiv siehst, um das mal vorsichtig zu formulieren

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Roter Franz

Hallo,

 

Recht so - AVL ist der Vermittler eures Vertrauens!

 

 

Das meinst Du ja wohl nicht ernst.

 

Was bietet AVL denn so viel mehr, als die anderen Anbieter auf den Markt.?

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