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Hexberger

Frage zu Gewinn bei Fonds und Pauschbetrag

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Hexberger

Hallo zusammen.

 

Ich hätte eine Frage zum Gewinn von Fonds und dem jährlichen Pauschbetrag.

 

Aktuell habe ich ein Konto bei der Frankfurter Fondsbank mit zwei monatlich besparten Fonds. Die Fonds haben momentan einen Gewinn von ca. 500 Euro. Ich habe für dieses Jahr meinen Pauschbetrag noch nicht ausgeschöpft. Nun meine Frage: Wenn ich jetzt diese beiden Fonds verkaufen und sofort die gleichen Anteile wieder kaufe, fallen diese 500 Euro Gewinn in den Pauschbetrag und müssen nicht versteuert werden. Richtig?

 

Die beiden Fonds beginnen dann -steuertechnisch - wieder von Null, d.h. jeder Fonds hat zum Kaufzeitpunkt einen Gewinn von 0 Euro. Dieses Spiel könnte man theoretisch jedes Jahr machen, solange der jährliche Pauschbetrag nicht ausgeschöpft ist.

 

Liege ich hier falsch? Welche Nachteile - außer den Gebühren für Kauf und Verkauf - habe ich? Ansonsten dürfte sich das doch lohnen, oder?

 

Viele Grüße

 

Stefan

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bb_florian

Die Methode, ein Wertpapier zu verkaufen und sofort wieder zu kaufen wurde früher glaube ich in irgendeinem Fall als Gestaltungsmissbrauch eingestuft.

 

Rechtsgrundlage dafür ist AO §42 http://bundesrecht.juris.de/ao_1977/__42.html

 

Keine Ahnung wie das mit der Abgeltungssteuer jetzt ist.

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Hexberger

Hallo Florian

 

Vielen Dank für deine Antwort.

 

Man glaubt es ja nicht, was alles verboten ist. Da ich aber auch schon länger überlege einen der beiden Fonds zu tauschen, könnte ich dies tun ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen? Ein Tausch kommt vermutlich einem Verkauf und einem Neukauf gleich. Resultat wäre dann, das von mir oben Angesprochene, jedoch hätte ich danach einen anderen Fonds. Ich liege aber damit richtig, dass ich bei einem Fondstausch/-Verkauf den Gewinn nicht versteuern muss, solange mein Pauschbetrag nicht ausgeschöpft ist? Hat dies irgendwelche Nachteile? Fällt hier z.B. ein Spread oder andere Kosten (neben den Kauf-Verkaufskosten) an?

 

Vielen Dank für eure Antworten.

 

Stefan

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Akaman
· bearbeitet von Akaman

Hi Stefan,

 

Deine Überlegungen sind im Prinzip völlig richtig. Es lohnt sich, den Freibetrag in jedem Jahr so weit wie möglich auszunutzen.

 

Von Gestaltungsmissbrauch sprach bzw. spricht man regelmässig dann, wenn eine Transaktion nicht aus Gründen geschieht, die sich an der Anlageüberlegung orientieren, sondern aus steuerlichen Gründen (siehe Florians Link).

 

Insofern kann es durchaus sein, dass auch im Zeitalter der Abgeltungssteuer dieses Argument trifft. Aber damit ist es noch nicht verboten, eine solche Transaktion durchzuführen: sie wird nur einfach nicht mit der gewünschten Steuerfreiheit belohnt.

 

Aber die Regelung kann man leicht und legal auf 2 unterschiedliche Arten umgehen: entweder einen ausreichenden Zeitabstand zwischen Verkauf und Wiederanlage einbauen (und notieren, warum man seine Einschätzung geändert hat, denn im Link von Florian heisst es "Dies gilt nicht, wenn der Steuerpflichtige für die gewählte Gestaltung außersteuerliche Gründe nachweist, die nach dem Gesamtbild der Verhältnisse beachtlich sind.") oder einen anderen Fonds kaufen (zB einen ETF statt eines aktiven oder einen thesaurierenden ETF statt eines ausschüttenden oder ... oder ... oder ... Es schadet keinesfalls, auch hier eine kurze Notiz über die eigenen Überlegungen mit zu den Akten zu nehmen).

 

Welche Kosten anfallen, kann ich Dir nicht sagen. Ich kenne die Gebührenstruktur der Frankfurter Fondsbank nicht. Bei meinem Broker sind die Transaktionskosten so niedrig, dass der Steuervorteil in jedem Fall grösser ist. (Der einzige Grund, warum ich nicht so vorgehe, wie Du es vorschlägst: mein Freibetrag ist sowieso notorisch ausgenutzt.)

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CHX

Es fallen bei der FFB 4,- Kosten bei einem Fondstausch an - ansonsten ist ein Tausch kostenfrei (zumindest solange die entsprechenden Fonds zu 100% rabattiert sind).

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