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Finanz-Jenny1985

Altverluste - Riesenärger mit FA

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Finanz-Jenny1985

Hallo, habe schon alle Themen durchgesehen. Nun bleibt aber eine Frage bei mir offen...

 

Das FA erkennt meine Altverluste nicht an und hat meinen verbleibenden Verlustvortrag nicht erhöht.

 

Habe Ende 2008 eine Anleihe gekauft und diese Anfang 2009 mit hohem Verlust verkauft. An- und Verkauf erfolgten innerhalb eines Jahres.

 

Die Angabe erfolgte in der Steuererklärung in Anlage SO in den Zeilen 41-50 ordnungsgemäß.

 

Ich denke, dass dies ein schwieriger Fall ist. Die AbgSt war 2009 bereits in Kraft getreten und dennoch möchte ich die Verluste anrechnen. Meine Depotbank hat dies nicht getan und verweist an das FA. Dort erkennt man die Verluste nicht an.

 

Kann mir jemand helfen?

 

Lieben Dank Euch allen.

 

Eure Jenny rolleyes.gif

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obx

Leg doch erstmal Widerspruch ein und warte dann ab, mit welcher Begründung das FA aufwartet. Dann weißt Du schon mal genau was für Gründe sie haben es nicht anzuerkennen. Danach würde ich mir erst nen Kopp machen Jenny

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Finanz-Jenny1985

Danke OBX,

 

aber habe ich denn grundsätzlich recht???

 

Ich habe doch alles richtig gemacht, oder?

 

L. Grüße

 

Jenny

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Sven82
aber habe ich denn grundsätzlich recht???

ja, hast du ;)

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Finanz-Jenny1985

Kann mir noch jemand sagen, was ich denn hätte einreichen müssen?

 

Ich habe nur die Ausdrucke der An- und Verkaufsabrechnung meiner Depotbank versandt.

 

Die neuen kostenpflichtigen Aufstellungen habe ich leider verpasst, zu beantragen.

 

Muss das FA auch die einfachen Ausdrucke anerkennen?

 

Danke und lG

 

Jenny rolleyes.gif

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Sven82
· bearbeitet von Sven82
Muss das FA auch die einfachen Ausdrucke anerkennen?

streng genommen musst du gar nichts einreichen außer der Steuerbescheinigung und diese auch nur, wenn du Steuern angerechnet haben möchtest.

 

Ich habe nur die Ausdrucke der An- und Verkaufsabrechnung meiner Depotbank versandt.

reicht völlig aus. Evtl. kann man dies

Meine Depotbank hat dies nicht getan und verweist an das FA.

noch erwähnen und darauf hinweisen, dass eine Berücksichtigung bisher nicht erfolgte (erspart Rückfragen seitens des FA).

 

Warum aber so viele Gedanken wenn ein einfacher Anruf vermutlich das Problem aus der Welt schaffen wird zumal es nun wirklich kein komplizierter Fall ist.

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vanity

... Habe Ende 2008 eine Anleihe gekauft und diese Anfang 2009 mit hohem Verlust verkauft. An- und Verkauf erfolgten innerhalb eines Jahres.

Könnte eine Finanzinnovation gewesen sein, in diesem Fall entsteht kein Altverlust aus sonstigen Einkünften. Allerdings müsste dann eine Verrechnung mit Kapitaleinkünften erfolgen können. Hast du die WKN?

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Taxadvisor

Ich habe nur die Ausdrucke der An- und Verkaufsabrechnung meiner Depotbank versandt.

 

Die neuen kostenpflichtigen Aufstellungen habe ich leider verpasst, zu beantragen.

 

Jenny rolleyes.gif

 

 

Was sollen denn das für kostenpflichtige Aufstellungen sein?

 

Zunächst müsste geklärt werden, ob wirklich Altverluste vorliegen (keine Finanzinnovation etc.). Wenn es sich um eine FI handelt, müsste der Verlust in den Verrechnungstopf der Bank gewandert sein und zukünftige Erträge AbgSt-frei stellen. Dein erstes Posting deute ich aber so, dass wohl ein Altverlust vorliegt. Dann kann die Nichtberücksichtigung auch daran liegen, dass die Software des FA noch nicht funktioniert (Bayern, SH, HH, Neue BL), in NRW müsste das allerdings funktionieren. In diesem Fall hilft Einspruch und Ruhen lassen des Verfahrens bis die Software funktioniert.

 

P.S.: Sind die Stückzinsen beim Verkauf in der Jahressteuerbescheinigung enthalten? Wenn ja, Einspruch einlegen, aufgrund der Regelungslücke im Gesetz und Umwidmung der Stückzinsen in Veräußerungsgewinne zur Verrechnung mit Deinen Altverlusten.

 

Gruß

Taxadvisor

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Finanz-Jenny1985

Danke Euch allen,

also es handelt sich um eine GM-Anleihe, WKN: 894450. Meines Erachtens ist es keine FI.

Mit den kostenpflichtigen Berichten meine ich

-Erträgnisaufstellung

-Verlustbescheinigung über die Höhe des nicht ausgeglichenen Verlustes ohne Verlust aus der Veräußerung von Aktie

-Verlustbescheinigung über die Höhe des nicht ausgeglichenen Verlustes aus der Veräußerung von Aktien

Sind bei Flatex neuerdings alle kostenpflichtig. Die Jahressteuerbescheinigung ist wenig aussagekräfitg.

Auf die bei Verkauf erhaltenen Stückzinsen wurden Steuern einbehalten.

Aber gut, dann werde ich Einspruch einlegen und den Beamten in den Allerwertestes treten.

Gehabt Euch wohl.

Eure Jenny rolleyes.gif

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teffi

Naja, prinzipiell könnte das FA ja sagen das bei sowas keine Gewinnerzielungsabsicht vorlag, sondern das es ein Trick war, Steuern ins neue Jahr zu verschieben. Kann mir allerdings nicht vorstellen, dass die sowas jemals wirklich machen bzw. auch bis zum Ende durchstehen. Macht den Bearbeitern ja nur Ärger und es kommt wahrscheinlich nichts bei rum. Weiß grad gar nicht, wer den Nachweis führen müsste. Also mal Einspruch einlegen. Das kostet nix Du findest so raus, wo das Problem liegt, bzw. das Problem erledigt sich von selbst.

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

fehlende Gewinnerzielungsabsicht sehe ich hier eigentlich nicht, der Verlust wurde ja nicht absichtlich erzeugt. Im Übrigen kennen wir ja die Kurse überhaupt nicht.

 

Ich denke, dass dies ein schwieriger Fall ist.
Nee, das ist ein Standardfall, halt Verlust innerhalb der Spekufrist, nach altem Recht, daher in der Anlage SO zu erklären (viele Jahre lang geübte Praxis).

 

Meine Depotbank hat dies nicht getan und verweist an das FA.
Das ist auch korrekt, die Bank kann und darf das nicht (wohlgemerkt, es geht um altes Recht).

 

Mit den kostenpflichtigen Berichten meine ich ...
Für die Erträgnisaufstellung OK, aber imho gehört die Verlustbescheinigung ebenso wie die Jahressteuerbescheinigung zur ordnungsgemäßen Kontoführung und ist deshalb kostenlos zu erstellen.

Wenn das nicht so wäre, müsste man übrigens zwangsweise das Depot weiter führen, auch wenn man das gar nicht mehr will (oder aber diese angebliche Gebühr bezahlen), nur damit die Verluste nicht verfallen (ich möchte es ja nicht gerade Nötigung nennen, aber in die Richtung ginge es schon). Ich habe auch ein Konto bei Flatex, aber das ist mir bisher noch nicht aufgefallen (interessiert mich persönlich aber auch nicht, da ich prinzipiell keine Verluste mache :lol: ).

 

Auf die bei Verkauf erhaltenen Stückzinsen wurden Steuern einbehalten.
Wie von Taxadvisor bereits angedeutet, sind dies Gewinne mit Altverlusten verrechenbar, obwohl es eigentlich Zinsen sind.

 

MfG Stefan

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