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Fleisch

Basel III - Der Sammelthread

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Fleisch

In diesem Thread soll es ausschließlich um die Auswikrungen von Basel III auf Schuldtitel gehen !

 

Nachdem Basel III in Kürze offiziell verabschiedet wird, möchte ich gerne die nebulöse Ausgangslage mit euch aufhellen.

 

Mir selbst ist auch noch nicht klar was das im einzelnen bedeutet, daher starte ich mal mit ein paar Fragen:

 

Was hat das mit den Übergangsfristen auf sich ?

Welche Schuldtitel in welchem Rang werden mit Basel III zum harten bzw. weichen oder garnicht mehr zum Kernkapital einer Bank gezählt ?

Welche Folgen hat dies für die Banken in Bezug auf bisherige Titel ?

Für welche Form von Bank (AG usw.) gelten welche Sonderregeln ?

 

Wäre echt klasse, wenn da schon jemand ein bissl Ahnung von hat und weiterhelfen kann

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Zinsen
· bearbeitet von Zinsen

Zunächst mal PM:

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Dann Bundestag:

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Much fun!

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Fleisch

@ zinsen: ???

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MisterCashMachin

Die Kernfrage ist momentan meines Erachtens, welche laufenden / bestehenden Instrumente zukünftig von dem BASEL COMMITTEE OF BANKING SUPERVISION nicht mehr als Tier 1 oder Tier 2 Kapital anerkannt werden. Das COMMITTEE OF BANKING SUPERVISION nennt das "Capital instruments that no longer qualify as non-core Tier 1 capital or Tier 2 capital".

 

Eine explizite Definition dazu habe ich nicht gefunden.

 

Nach Pressemeldungen gehört die Stille Gesellschaft (mein Beispiel: GFW Capital GmbH für die Münchner Hypothekenbank eG) wohl zukünftig nicht mehr dazu. Was ich nur bedingt verstehe.

Verstehen kann ich es insofern im Falle einer Insolvenz der Unternehmung, der stille Gesellschafter die Rechtsstellung eines Gläubigers einnimmt und die Verlustbeteiligung im Gesellschaftsvertrag nach $ 231 HGB ausgeschlossen werden kann.

Nicht verstehen kann ich es, weil dieser Ausschluss nicht zwingend ist.

Wie gesagt - wohl reicht diese Sonderform der Gesellschaft nicht mehr den Mindestvorgaben ans Eigenkapital dem COMMITTEE OF BANKING SUPERVISION.

 

Meine Vermutungen nach den Pressemitteilungen der BANK FOR INTERNATIONAL SETTLEMENTS vom 12.09.2010:

 

- Bestehende Tier 1 Instrumente der Banken die laufend kündbar sind und (deutlich) unter pari notieren, werden vom Emittenten auch gekündigt werden um die neuen Vorgaben zu erfüllen. Sprich - für die Tierhalter ergibt sich hier eine recht erfreuliche Situation.

 

- Bestehende Tier 1 Instrumente der Banken die noch einige Jahre bis zum erstmöglichen Kündigugnstermin aufweisen und (deutlich) über pari notieren, werden wohl vom Emittenten zu diesem Termin gekündigt werden um die neuen Vorgaben zu erfüllen. Sprich - Tierhalter die deutliche Aufschläge zum Nominal auf den Tisch legen um von aktuell guten Kupons zu profitieren, sollten sich klar machen das die potentiell unendliche Laufzeit wirklich wohl zum erstmöglichen Kündigungstermin beendet sein wird.

 

- Grundsätzlich wird die Verlustbeteiligung der Tier 1 Instrumente wesentlich gestärkt. Das heißt, es wird deutlich schneller, deutlich höhere Hair Cuts geben als bisher. Im Gegenzug sollten (hoffentlich) die Kupons deutlich steigen.

 

- Die Banken werden wohl deutlich mehr Tier 1 und Tier 2 Anleihen (der neuen Bedingungen) auf den Markt bringen MÜSSEN beziehungsweise deutlich höhere Summen.

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Fleisch

nein, die Frage wäre erstmal: Was verstehen die unter hartem Kernkapital ?

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DrFaustus

nein, die Frage wäre erstmal: Was verstehen die unter hartem Kernkapital ?

 

Ich würde vermuten:

Bilanzielles Eigenkapital ohne wenn und aber.

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XYZ99

= Aktienkapital & rückgestellte Gewinne

 

Aber die Ausnahmen zugelassener aber nicht so harter equity werden bestimmt regelmäßig und zahlreich sein.

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Fleisch
Systemrelevante Institute, die das gesamte Finanzsystem ins Wanken bringen könnten, müssen nach Basel III allerdings mit noch höheren Kapitalanforderungen rechnen als andere, wie der Chef des Gouverneursrats des Baseler Ausschusses, Mario Draghi, sagte. In diese Kategorie fällt auch die Deutsche Bank. Über die Höhe der zusätzlichen Puffer entschieden aber die nationalen Aufsichtsbehörden, sagte der bei der Bundesbank für die Aufsicht zuständige Erich Loeper.

 

Für die Landesbanken gelten künftig unterschiedliche Regeln, je nachdem, ob sie als Aktiengesellschaft firmieren oder nicht.

AGs müssen die Stillen Einlagen, auf die sie als Kapitalbasis vielfach bauen, schon 2013 ersetzen. Für die anderen Institute gelten lange Übergangsfristen. Sie können sogar - wie Sparkassen - weiter auf Stille Einlagen bauen, wenn diese anders gestaltet werden, wie Zeitler sagte

Nach Angaben der Bundesbank sollen Stille Einlagen künftig nur in bestimmten Fällen zum strenger definierten "harten Kernkapital" gerechnet werden. Als Eigenkapital werden Einlagen und Beteiligungen demnach nur dann akzeptiert, wenn sie in einer Krise genutzt werden können, um Verlust aufzufangen. Zeitler betonte: "Kreditinstitute, die nicht in der Rechtsform der AG firmieren, also insbesondere Sparkassen und Genossenschaftsbanken können hartes Kernkapital mit ihren spezifischen Finanzierungsinstrumenten (auch der stillen Beteiligung) bilden, soweit diese volle Verlustabsorption gewährleisten."

 

handelsblatt.com

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Businessbee

Hallo zusammen,

 

das Thema hier ist zwar schon etwas älter, aber ich habe doch noch die ein oder andere Frage. Ich beschäftige mich gerade intensiv damit, welche Kapitalinstrumente noch anerkannt werden nach Basel III und für welche es Übergansgregelungen geben wird. Dabei komme ich zu folgendem Schluss (exkl. der CRD IV, die ja erst im Laufe des Jahres veröffentlich wird und sich dadurch entsprechend wieder Dinge ändern können und wahrscheinlich wohl auch tun):

 

M.E. nach wird die stille Einlage nicht mehr zum Kernkapital zählen. Die sist aber schon seit der CRD II so, die zum 31.12.2010 in Kraft trat (jeoch gibt es hier sehr großzügige Übergangsregelungen bis 2040, so dass das jetzt noch Problem darstellen wurde) und durch die § 10a KWG bereits geändert wurde. Demnach gibt es keine Anerkennung mehr für die stille Einlage als Kernkapital, da jetzt Kriterien aufgezählt werdem die nicht erfüllt werden (z.B. LAufzeit unbefristet, mind aber 30 Jahre - davor: min. 5 Jahre).

 

Auf jeden Fall habe ich folgende Frage und hoffe, hier auf jdm zu treffen, der in das Thema involviert ist:

 

M.E. nach war die stille Einlage ein Instrument des None Core Tier I, also des sonstigen Kernkapitals und NICHT des harten Kernkapitals (Cor Tier I). Sehe ich das richtig?

 

Falls ich das richtig sehe, verstehe ich nicht, warum bei der jetzigen Behandlung der stillen Einlage zw. Nicht-AG und AG unterschieden werden soll, denn gemäß dem Rahmenwerk gilt diese Unterscheidung doch nur für das harte Kernkapital, Core Tier I. D.H. Instrumente des harten Kernkapitals, die unter Basel II noch anerkannt wurden und es unter Basel III nicht mehr werden, fallen sofort weg. Es sei denn: Es handelt sich u.a. um eine Nicht-AG. Dann: Übergansgrgelungen. ABER: für das zusätzliche Kernkapital gelten diese Übergansgregelungen so oder so, so dass es doch irrelevant sein sollte für die Betrachtung der stillen Einlage, ob es sich um eine Nicht-AG oder AG handelt. Verstehe ich das richtig?

Denn, man hört immer, dass die stille Einlage für AGs weg fällt. Ist diese Aussage dann nicht hinfällig? Nach meinem Verständnis würde es AG wie auch Nicht-AG treffen, allerdinsg mit den Übergangsvorschriften, wonach jedens Jahr ab 2013 20 % weniger des Betrages anerkannt werden.

 

Ich würde mich über eine Diskussion oder eine fachkundige Meinung sehr freuen. Viele Grüße, Businessbee

 

 

Die Kernfrage ist momentan meines Erachtens, welche laufenden / bestehenden Instrumente zukünftig von dem BASEL COMMITTEE OF BANKING SUPERVISION nicht mehr als Tier 1 oder Tier 2 Kapital anerkannt werden. Das COMMITTEE OF BANKING SUPERVISION nennt das "Capital instruments that no longer qualify as non-core Tier 1 capital or Tier 2 capital".

 

Eine explizite Definition dazu habe ich nicht gefunden.

 

Nach Pressemeldungen gehört die Stille Gesellschaft (mein Beispiel: GFW Capital GmbH für die Münchner Hypothekenbank eG) wohl zukünftig nicht mehr dazu. Was ich nur bedingt verstehe.

Verstehen kann ich es insofern im Falle einer Insolvenz der Unternehmung, der stille Gesellschafter die Rechtsstellung eines Gläubigers einnimmt und die Verlustbeteiligung im Gesellschaftsvertrag nach $ 231 HGB ausgeschlossen werden kann.

Nicht verstehen kann ich es, weil dieser Ausschluss nicht zwingend ist.

Wie gesagt - wohl reicht diese Sonderform der Gesellschaft nicht mehr den Mindestvorgaben ans Eigenkapital dem COMMITTEE OF BANKING SUPERVISION.

 

Meine Vermutungen nach den Pressemitteilungen der BANK FOR INTERNATIONAL SETTLEMENTS vom 12.09.2010:

 

- Bestehende Tier 1 Instrumente der Banken die laufend kündbar sind und (deutlich) unter pari notieren, werden vom Emittenten auch gekündigt werden um die neuen Vorgaben zu erfüllen. Sprich - für die Tierhalter ergibt sich hier eine recht erfreuliche Situation.

 

- Bestehende Tier 1 Instrumente der Banken die noch einige Jahre bis zum erstmöglichen Kündigugnstermin aufweisen und (deutlich) über pari notieren, werden wohl vom Emittenten zu diesem Termin gekündigt werden um die neuen Vorgaben zu erfüllen. Sprich - Tierhalter die deutliche Aufschläge zum Nominal auf den Tisch legen um von aktuell guten Kupons zu profitieren, sollten sich klar machen das die potentiell unendliche Laufzeit wirklich wohl zum erstmöglichen Kündigungstermin beendet sein wird.

 

- Grundsätzlich wird die Verlustbeteiligung der Tier 1 Instrumente wesentlich gestärkt. Das heißt, es wird deutlich schneller, deutlich höhere Hair Cuts geben als bisher. Im Gegenzug sollten (hoffentlich) die Kupons deutlich steigen.

 

- Die Banken werden wohl deutlich mehr Tier 1 und Tier 2 Anleihen (der neuen Bedingungen) auf den Markt bringen MÜSSEN beziehungsweise deutlich höhere Summen.

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Karl Napf

Nur als Anregung für die Diskussion: Wie ist das mit den CoCo-Bonds (Credit Suisse etc., http://de.reuters.co...E73S08J20110429)? Wo in der Liste der Eigenkapitalarten wären die einzuordnen?

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