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lorddoc

Kombination BU-Rürup aus steuerlicher Sicht sinnvoll!

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TaurusX

Wenn die Beiträge für die KV den Höchstbetrag von 1900 bzw. 2800 für abzugsfähige sonstige Vorsorgeaufwendungen übersteigt,

dann kannst du eben nix mehr zusätzlich ansetzen was steuermindernd wirkt. Siehe roter Text - das ist der Höchtbetrag für alles,

außer die KV-Aufwendungen sind höher.

 

 

Die neue Berechnungsmethode

Ab 2010 hat sich die Berechnung der abzugsfähigen sonstigen Vorsorgeaufwendungen geändert. Das ist neu:

 

  1. Die Beiträge für eine Basisabsicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung sind immer unbegrenzt als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzbar (auch wenn sie den Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen übersteigen).
  2. Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen erhöht sich auf 1.900,- Euro für Angestellte und Beamte und 2.800,- Euro für Selbstständige.

 

 

Ich zahle momentan knapp 1500 für meine BU von 2800, da kann man auch noch eine Haftpflichtversicherung etc dazupacken.

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morrsleib

Du zahlst also keine Beiträge für Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung? Du Glücklicher!

 

Hallo Matthew,

natürlich tue ich das, sogar sehr viel. Bitte schau Dir mal an was ich hier gepostet habe. Ich wollte nur grundlegend darauf hiweisen, dass es steuerlich mit etwas Aufwand keinen nennenswerten Vorteil der BU in einer Rürup Rente gibt.

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TaurusX
· bearbeitet von TaurusX

wenn du dein Modell anwendest und deine KV Beiträge vorrausszahlst,

1. ist alle 2 bis 2,5 Jahre eine Überschneidung und somit in dem entsprechnden Jahr kein Abzug des BU-Beitrags möglich

2. ist immer noch die Frage, ob das Finanzamt deiner Rechtsauffassung folgt, was die Abzugsfähigkeit des im vorraus gezahlten KV-Beitrags betrifft.

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no_name

Für mich ist folgendes Arguments ausschlaggebend: Das Geld darf nur als Leibrente ausgeschüttet werden und es gibt keine Rentengarantie.

 

Wo der Thread schonmal aufgewärmt ist. Es gibt eine Rentengarantie. Sowohl im Form eines Rentenfaktors, als auch als Mindestrente. Dass diese aufgrund des niedrigen Rentenfaktors gering ist, ist allerdings richtig.

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morrsleib

wenn du dein Modell anwendest und deine KV Beiträge vorrausszahlst,

1. ist alle 2 bis 2,5 Jahre eine Überschneidung und somit in dem entsprechnden Jahr kein Abzug des BU-Beitrags möglich

2. ist immer noch die Frage, ob das Finanzamt deiner Rechtsauffassung folgt, was die Abzugsfähigkeit des im vorraus gezahlten KV-Beitrags betrifft.

 

zu 1. klar Du hast recht. Dies ist auch so in meinem Beispiel im Thread zu sehen, da der Gesamt KV Beitrag ja wesentlich höher als die Basiskrankenversicherungskomponente ist. Trotzdem lohnt es sich.

zu 2. auch im Thread behandelt,. Dies ist ein gesetzlich geregelter Vorgang und keine Verhandlungsmasse (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 4 Einkommenssteuergesetz).

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TaurusX

wenn du dein Modell anwendest und deine KV Beiträge vorrausszahlst,

1. ist alle 2 bis 2,5 Jahre eine Überschneidung und somit in dem entsprechnden Jahr kein Abzug des BU-Beitrags möglich

2. ist immer noch die Frage, ob das Finanzamt deiner Rechtsauffassung folgt, was die Abzugsfähigkeit des im vorraus gezahlten KV-Beitrags betrifft.

 

zu 2. auch im Thread behandelt,. Dies ist ein gesetzlich geregelter Vorgang und keine Verhandlungsmasse (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 4 Einkommenssteuergesetz).

 

Alles klar :thumbsup: habs grad gelesen, so tief steck ich dann doch nicht im Steuerkram drin

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maeusefaenger

Hallo alle zusammen,

 

Ich komme mal auf den ursprünglichen Post und die gepostete Excel-Tabelle zurück:

 

Hat sich jemand von euch dazu mal angeschaut, wie lorddoc die Steuern berechnet?

 

Allgemein scheint er folgende Formel zu verwenden:

 

=$B$1*1.055*((228.74*((A1-13469)/10000)+2397)*((A1-13469)/10000)+1038)

 

wobei A1 jetzt der jährlichen BU-Rente entspricht und $B$1 dem Anteil, der versteuert werden muss.

 

Beispiel: 18.000 Euro BU-Rente, 100% zu versteuern

Hier werden als Steuern berechnet: 2290.45 Euro

 

Die Formel scheint mir die normale Steuer-Formel zu sein, die sich auch im Gesetz wiederfindet. Allerdings berücksichtigt lorddoc dabei nicht den Grundfreibetrag (zur Zeit 8.004 Euro), richtig? Somit würde die Besteuerung geringer ausfallen.

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no_name

Ja das ist richtig. Aber der Freibetrag ist in aller Regel sowieso ausgeschöpft, daher sollte es keinen Unterschied machen...

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SkyWalker

Die Beiträge einer selbsständigen BU sind vollständig von der Steuer absetzbar.

 

nein sind sie nicht !

 

Änderung ab 2013

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maeusefaenger
· bearbeitet von Thomas
Werbelink entfernt

nein sind sie nicht !

 

Änderung ab 2013

 

Hier finden sich mehr Informationen dazu: xxx

 

Die dort zitierte Analyse von MLP bringt es auf den Punkt:

 

Allerdings soll dies nur für speziell zertifizierte Verträge gelten, die mit der Berufsunfähigkeitsrente auch eine lebenslange Rente im Leistungsfall bieten sollen. Solche Produkte existieren bisher noch nicht und stellen den Versicherer vor große Herausforderungen bei der Kalkulation eines für den Kunden tragbaren Preis-Leistungsverhältnisses.

 

Im ebenfalls verlinkten Gesetzentwurf heißt es dazu in der Erklärung:

 

Zur Erhöhung der Motivation, sich gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit oder der verminderten

Erwerbsfähigkeit abzusichern, können künftig Beiträge zur Absicherung dieses

Risikos im Rahmen des Abzugsvolumens zur Basisabsicherung im Alter geltend gemacht

werden. Von dieser Regelung profitieren alle unbeschränkt Einkommensteuerpflichtigen

gleichermaßen. Voraussetzung für die Abzugsmöglichkeit ist, dass im Falle des Eintritts

des Versicherungsfalls eine lebenslange Rente gezahlt wird. Bei einem späten Versicherungsfall

kann die Höhe der Rente vom Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls abhängig

gemacht werden (zum Beispiel: Versicherungsfall 10 Jahre vor dem Ausscheiden

aus der Erwerbstätigkeit = 100 Prozent Rente, Versicherungsfall 5 Jahre vor diesem Zeitpunkt

= 50 Prozent der vertraglich versprochenen Rente).

 

(Quelle: http://www.bundesfin...icationFile&v=1)

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~darkrider~

Leute - ich weiß, mega alter Thread, aber ich bin gerade hier drauf gestoßen.

Ich habe nämlich auch eine kombinierte Versicherung von der AL und bin die ganze Zeit am Rätseln und am Recherchieren, ob die "gut" ist oder eben nicht.

 

Die meisten hier im Forum sind ja gegen die Kombination. Aber mir hat die Argumentation von lorddoc doch recht gut die Augen geöffnet, dass mein Berater mir wohl keine Schei*e verkauft hat. Klar, man kann nun unter zig Annahmen berechnen, dass vllt ein getrennter Vertrag im Leistungsfall bzw. im Nicht-Leistungsfall vllt 20000€ "günstiger" ist - Aber sind wir mal ehrlich: Wer optimiert schon seine Finanzen zu 100%. Es geht ja hier um die "grundlegende" Argumentation und ich finde, da sind einige tolle Argumente von allen Beteiligten hier dabei gewesen. Es ist einfach nicht nur schwarz und weiß, sondern sehr sehr individuell - aber sofern man nicht BU wird, dann ist die Kombination beider Verträge zum Steuernsparen v.a. für Leute im Spitzensteuersatz natürlich schon eine tolle Sache.

 

Danke Euch recht herzlich!

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Bevor noch jemand versehentlich an dieser Stelle verwirrt wird, ein paar Anmerkungen.

 

---

 

In Zusammenfassung nennt der Threadopener insb. die Möglichkeit einer 10 % Dynamisierung des Sparbausteins als Vorteil. Heißt, der Versicherer übernimmt ab Eintritt der BU den Sparbaustein (die Beiträge) und steigert diese jedes Jahr um die vereinbarte Beitragsdynamik.

 

Leider hat der TO die Dynamikbedingungen zum Modus P nicht gelesen oder nicht verstanden und daher falsch gerechnet.

 

Spielt aber keine wirkliche Rolle. Denn dieser primär als Vorteil genannte Fakt hat nichts mit Rürup zu tun, exakt das Gleiche bekommt man auch bei einer ungeförderten BUZ, ohne die diversen Rürup-Nachteile.

 

Leider hat der TO zudem das Szenario vergessen, dass der Sparbaustein nach bspw. 10 Jahren BU (bspw. zw. 30 und 40) in der dann gültigen Höhe durch den Versicherungsnehmer weiter zu bezahlen ist. Das kann ein deutliches Problem werden.

 

---

 

Steuerlich sind diverse Fehler in der Berechnung drin. Es fängt mit der Berechnung des Steueranteils der ungeförderten BU an, dieser ist gem. Tabelle im Paragrafen 55 EStDV zu berechnen. Den hat der TO leider nicht verstanden.

 

Weiterhin hat der TO übersehen, dass die Leistungserhöhung bei Rürup nie dem Kohortenprinzip unterliegt, sondern immer zu 100 % zu versteuern ist, unabhängig vom Eintrittszeitpunkt.

 

Das gilt für die Erhöhung aus dem Baustein Leistungsdynamik (gg. zusätzlichen Beitrag) genau wie für die Erhöhung aus den Überschüssen.

 

Der TO hat aber leider auch gänzlich übersehen, dass die Leistung bedingungsgem. auch ohne Leistungsdynamik im BU-Rentenbezug erhöht wird, was seine Rechnung noch absurder macht.

 

---

 

Der TO hat versäumt von unterschiedlichen BU Beiträgen für zumindest mal anfängliche BU Renten auszugehen, diese muss in der Rürupkonstellation ja schon anfänglich höher angesetzt werden.

 

Bereinigt um den Faktor der jeweiligen steuerlichen Absetzbarkeit ergibt sich so nicht einmal eine theoretische Beitrags- / Steuerersparnis.

 

---

 

Der TO lässt sich von "ich kann Steuern sparen" blenden und vergisst mal eben Ansparphase und Auszahlungsphase gleichermaßen zu betrachten.

 

In Bezug auf den Sparbaustein heißt das, aktuell sind nur 82 % (2010 entsprechend weniger) absetzbar, aber mit Renteneintritt ab 2040 sind 100 % zu versteuern.

 

Beim ansonsten identischen ungeförderten Sparbaustein sind hingegen vorbehaltlich Auflagen (damals ab 60, heute 62 usw.) nur 50 % der tatsächlichen Erträge zu versteuern.

 

Der Rürupbaustein entpuppt sich hier bei näherer Betrachtung als Vernichter von 10000den Euros.

 

---

 

Das sind nur die mMn wichtigsten Dinge, die auf die Schnelle gerade gerückt werden sollten. Man könnte wesentlich länger nörgeln, es aber auch kurz mit dem im Eingangspost genannten Wort "Milchmädchenrechnung" zusammenfassen.

 

---

 

icc: Niveau (Genörgel, bla ...) sieht von unten immer aus wie Arroganz ...

 

@Gerald

Siehst Du was ich meine.

 

Ich bin mir zumindest sicher, dass du nicht siehst, was ich meine. :-

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Mhm, wobei die Passage hier missverständlich ist:

 

Der Rürupbaustein entpuppt sich hier bei näherer Betrachtung als Vernichter von 10000den Euros.

 

 

Bzgl. Funktionsweise der Dynamik im Leistungsfall:

 

Ich fange ja mit einem Beitrag zum Sparbaustein an. Bspw. 100 Euro mtl ... nun werde ich BU. Der genannte Versicherer zahlt ab diesem Moment für mich weiter diesen Sparbaustein und erhöht den Vorjahresbeitrag (Versicherungsjahr) immer um 10 % (Dynamik -> falsch gerechnet vom TO). Einzahlungen verlaufen also so:

 

1. Jahr - 1200

2. Jahr - 1320

3. Jahr - 1452

4. Jahr - 1597,2

usw. usf.

 

-> Wirkungsgrad natürlich nur nach Kosten ...

 

Das ist es, was der TO als den maßgeblichen Vorteil der Rürup BUZ sieht (bloß falsch gerechnet hat). Wie ich schon sagte, das geht auch ganz genau so in der ungeförderten BUZ.

 

Der Unterschied ist nur, dass ich bei Rürup ja die gesamte Auszahlung versteuern muss. Also das gesamte Vertragsguthaben bei Rentenbeginn ab 2040 zu 100 %. In Schicht 3 (ungefördert) muss ich hingegen nur die tatsächlichen Erträge (von mir aus Zinsen) bei Kapitalabfindung ab 62. hälftig versteuern, nicht aber die theoretisch imensen vom Versicherer während der BU eingezahlten Beiträge.

 

Ich denke, nun wird deutlich, warum grad beschriebener Effekt - so man diesen als maßgeblichen Vorteil ansieht, so wie der TO - zwangsläufig dazu führen muss, dass man niemals PRO-Rürup entscheidet, sondern die ungeförderte Variante nimmt (ob nun BUZ oder SBU ist ja jedem völlig freigestellt).

 

---

 

Wie gesagt, die praktischen Überlegungen gehen wesentlich weiter. Nehmen wir an, ich habe tatsächlich Pech und bleibe 15 Jahre BU, bspw. 35-50. Aus irgendeinem Grund bin ich nun mit 50 nicht mehr BU. Wähle ich die Rürup Variante, komme ich nicht an das Kapital. Die ungeförderte Variante könnte ich auch mit 50 "platt" machen, an das Kapital gehen. Es entfällt halt nur das Privileg mit der nur hälftigen Ertragsbesteuerung ab 62. Aber ich komme an die Kohle ran, wenn ich das möchte. Bei Rürup niemals, Stand heute nur Verrentung ab 62 möglich.

 

Wie gesagt, man kann das ewig ausdehnen ...

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~darkrider~
· bearbeitet von ~darkrider~

Ich?

Ja habe ich, weil ich dachte, es wäre schöner, es polydeikes nicht nachzumachen und hier unsachliche und doofe Kommentare zu hinterlassen.

Denn eigentlich mag ich Forumskultur; nur eben gehen mir so Pöbler gewaltig gegen den Strich. Aber egal, da steh' ich drüber.

 

@Kuju: Dein Zitat von mir: Ja, es war sehr lapidar formuliert. Was ich damit sagen wollte: Du kannst im Falle von Versicherungen ja nicht alles zu 100% durch-optimieren, weil es so viele Randbedingungen gibt, die man einfach nicht kennt bzw. nicht kennen kann. Es ist ja nicht so, wie bei der "normalen" Kapitallanlage, dass man jederzeit auf den Markt reagieren kann. Eine BU-Versicherung beispielsweise schließt man in jungen Jahren ab und wenn sich später nach 10, 20 Jahren die Rahmenbedingungen vollständig ändern, so hat man hier i.d.R. nicht die Handlungsmöglichkeiten, sinnvolle Ergänzungen oder Änderungen "mal eben so" an der Versicherung vorzunehmen. Soll heißen: Jede jetzt getroffene Entscheidung kann sich im Nachhinein als falsch, aber auch als richtig herausstellen.

 

 

 

Um noch einmal für mich eine abschließende Betrachtung zu machen, so wie ich es "grob" für mich mitnehmen werde. Ich hoffe, ich habe keinen groben Schnitzer/Denkfehler gemacht:

 

1. Extremfall: Kurzzeitig nach dem Abschluss einer BU-Versicherung direkt bu geworden.

  • Basisrente+BU: Keine Steuern gespart, da gleich bu geworden, dafür trotzdem eine viel höhere Besteuerung der BU-Leistungsrente -> BLÖD
  • SBU: Viel niedrigere Besteuerung der BU-Leistungsrente -> GUT. Die SBU ist hier also klarer Sieger.

2. Extremfall: Man befindet sich schon in jungen Jahren bei Bruttoeinkünften über 55TEUR, d.h. man profitiert von der Steuerersparnis zum Spitzensteuersatz. Man wird wenige Tage vor Renteneintritt bu:

  • Basisrente+BU: Einige Jahrzehnte Steuern im Spitzensteuersatz gespart, das Geld kann man gut anderweitig anlegen. Die höhere Besteuerung der BU-Leistungsrente ist hier also zu vernachlässigen
  • SBU: Hier ist es natürlich gerade andersrum. Jahrzehnte das Geld rausgehauen für eine Versicherung, die man also somit nie gebraucht hätte - das Geld ist also futsch, man konnte es ja nicht einmal sinnig von der Steuer absetzen, zumindest die Breite Masse kann das nicht.

 

Klar kann man argumentieren: Eine BU schließt man doch gerade für den Leistungsfall ab. Stimmt auch - jedoch kann man sich somit unter Abwägung aller Vor- und Nachteile für sich selbst unter getroffenen Annahmen den Break-Even-Punkt beider Extremfälle verdeutlichen, der muss ja logischerweise irgendwo in der Mitte liegen.

 

Wenn ich also für den Extremfall eine BU abschließe, aber davon ausgehe, dass der BU-Fall aufgrund eines 1+-bewerteten Officejobs (mit zu vernachlässigendem psychischem Risiko) sicher nicht in jungen Jahren, mit geringerer Wahrscheinlichkeit in späteren Jahren (beispielsweise durch Führungsverantwortung o.ä.) eintritt, so dürfte in diesem speziellen Fall die Basisrente+BU der bessere Weg sein.

 

 

Klar kann man auch argumentieren: Na wenn man davon ausgeht, dass man sowieso nicht bu wird, oder erst ab 55+, dann kann man sich die BU-Versicherung ja auch ganz sparen und das dadurch gesparte Geld selbst anlegen - da kommt man möglicherweise bei Sparraten von 200€ monatlich bei angenommener Rendite von 3-6% auf eine höhere Ausschüttung. Aber ein wenig Sicherheit will man ja vllt. auch haben - daher habe ich diesen Fall mal gänzlich ausgeschlossen.

 

Danke für konstruktive Anmerkungen.

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Kuju

Ja, deine beiden Extremfälle kann man so betrachten, ABER:

 

1) Du machst nur den Vergleich SBU mit Rürup+BUZ, du solltest jedoch auch RV+BUZ in Betracht ziehen.

--> Für Rürup+BUZ spricht doch lediglich das Steuerspar-Argument. Und die Randbedingungen von Rürup sind derartig unattraktiv, dass die vermeintliche Steuerersparnis die Nachteile der Konstruktion nicht aufwiegen. Wer jetzt bereits im Spitzensteuersatz steckt, wird welchen Grenzsteuersatz als Rentner haben? Ist natürlich Zukunftsmusik, aber ich behaupte mal, dass der Grenzsteuersatz ebenfalls in einer sehr hohen Region sein wird. Die Basisrente geht dann voll in die Progression.Ob dann noch eine Steuerersparnis bleibt...Also betrachte auch die Auszahlphase.

 

2) Man muss sich auch ein Urteil bilden über die Zahlungsströme der Vertragskombinationen (inkl. Dynamiken). Polydeikes hat dies anhand eines Szenarios einer mehrjährigen BU mit anschließender Reaktivierung gezeigt. Danach kann/will so manch einer seinen Vertrag nicht mehr bedienen, da die Beiträge sehr gestiegen sind. Rürup kann man dann nur noch Beitragsfrei stellen, an das Geld kommst du jedoch nicht heran.

 

3) Man sollte bei einem solchen Vergleich die Nachsteuerabsicherung der BU-Varianten bis zur Rente auf einem vergleichbaren Niveau bringen. Für 1500€ SBU reicht nun einmal nicht die 1500€ BUZ(bei Rürup). Du musst also auch in dieser Phase mehr Geld hinlegen für die gleiche Nachsteuerabsicherung, dadurch muss jedoch der Rürup-Teil wieder miterhöht werden, was die Kombination schnell recht teuer macht. Da hilft auch eine Steuererstattung nicht viel.

 

1+3 führen in meiner Denkweise zu einem Vergleich zwischen SBU und BUZ+RV. Rürup+BUZ mMn hat mehr Nachteile als Steuerersparnisse und ist zudem unflexibel.

 

Bei Versicherungen muss man nicht 100% optimieren (wäre ähnlich einzustufen wie das Betreiben von Depothopping für Amazongutscheinewhistling.gif). Gerade bei der BU sollte man jedoch -sagen wir mal- eine 90-95% Lösung (wenn das Geld für die Beiträge passt) anstreben und einigermaßen flexibel bleiben.

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~darkrider~
· bearbeitet von ~darkrider~

@Xeronas: Ich habe nicht direkt gegen polydeikes argumentiert. Ich sehe ja selbst ein, dass die SBU definitiv viele Vorteile hat. Nur war für mich wichtig zu klären, ob die Rürup-BUZ gar keine Daseinsberechtigung hat, oder unter bestimmten Randbedingungen auch als i.o. anzusehen ist.

 

Hintergrund dafür ist: Ich habe Rürup+BUZ damals abgeschlossen, aus Unwissenheit und mangelnder Information. Daher wollte ich mir beide Seiten anhören.

 

Mittlerweile würde ich mich womöglich auch tendentiell eher für die SBU entscheiden, ABER: Da ich zwischenzeitlich auch mal in psychologischer Beratung war, macht es für mich wohl keinen Sinn mehr, meine Rürup+BUZ zu kündigen und auf die SBU umzusteigen. Wären die Nachteile der Rürup+BUZ jedoch unfassbar hoch gegenüber der SBU, könnte man sich es doch noch überlegen, ob man hier in 5 Jahren das Ruder noch einmal herumreißt. Aber ich denke, summa sumarum kann ich davon ausgehen, dass ich mit meiner Rürup+BUZ nicht in allen Belangen NUR schlecht fahre, sondern es stark auf die Randbedingungen ankommt. Daher werde ich voraussichtlich (wenn auch mit leicht gemischten Gefühlen) dabei bleiben. Und genau dieser Punkt war eben wichtig für mich zu klären - sonst wäre ich in den kommenden Jahren immer einem NUR schlechten Bauchgefühl durch die Gegend gelaufen - und durch Argumentation beider Seiten ist es so nun "immerhin" einigermaßen ausgeglichen.

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~darkrider~
· bearbeitet von ~darkrider~

Na gut, dann ist ja doch noch nicht Hopfen und Malz verloren. Dann werde ich wohl mal meine Versicherung anrufen und nachfragen, ob ich für eine Auskopplung (und Beitragsfreistellung der Rürup) eine Beispielrechnung zur Verfügung gestellt bekomme...

 

EDIT: Du hast recht. Habe bei der AL angerufen - würde gehn. Naja, muss mich wohl noch eingehend damit beschäftigen - denn so 100pro habe ich Beitrag #41 und #43 noch nicht. Mit allen seinen Facetten.

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Matthew Pryor

Na gut, dann ist ja doch noch nicht Hopfen und Malz verloren. Dann werde ich wohl mal meine Versicherung anrufen und nachfragen, ob ich für eine Auskopplung (und Beitragsfreistellung der Rürup) eine Beispielrechnung zur Verfügung gestellt bekomme...

 

EDIT: Du hast recht. Habe bei der AL angerufen - würde gehn. Naja, muss mich wohl noch eingehend damit beschäftigen - denn so 100pro habe ich Beitrag #41 und #43 noch nicht. Mit allen seinen Facetten.

Da brauchst du nicht bei der AL anrufen und dir eine halbgare Bestätigung durch die Servicehotline geben lassen,die im Zweifelsfall wertlos sein kann.Harte Währung bleiben die gültigen Bedingungen,und da steht es eben schwarz auf weiß.Im aktuellen Bedingungswerk auf Seite 24,Satz 5 ab Zeile 8.Wahlweise nachzulesen in Torstens Bild.

 

 

 

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ToFrai

Danke für den informativen Thread, der gerade gen Ende angenehm zusammenfassend wird.

 

Bei den Excel Tabellen des TO fehlt mir (neben ein wenig Übersichtlichkeit) ein wahrscheinlich am realistischsten Szenario, bei dem jemand 3 Jahre BU wird und dann wieder arbeitet und einzahlt.

 

Zu den Beiträgen am Ende ist zu ergänzen, dass es ja mittlerweile super kostengünstige und renditestarke Rürup Renten gibt, bei denen sich das Konstrukt Rürup durchaus lohnt (in diesem Fall Einzel-BU und Einzel-Rürup). Ob der wegfallende Steuereffekt der nicht anrechenbaren BU durch die geringe Kosten und höheren ETF-Renditen aus der Rürup überkompensiert wird muss man genau prüfen. Was nicht so einfach ist mit den gesamten Stellschrauben wie steuerlicher Anrechenbarkeit, Wechsel der Steuerklasse bei bspw. Hochzeit, Sabbatical, Fortbildungsjahr, Dynamik, ...

 

Ich bin da in meinem Fall (Auch derzeit kombiniert bei der AL seit 1,5 Jahren) noch kostenmäßig in Klärung. Der gesamte Steuerersparnis auf die nächsten 40 Jahre durch die Kombination mit der Rürup beläuft sich nach meiner Rechnung derzeit auf 12.000 EUR (reine Ersparnis pro Jahr aufsummiert, nicht abgezinst etc. unter der Annahme, dass ich zum Vergleich eine Einzel BU heranziehe, die nach Steuern im Leistungsfall die selbe Nettoauszahlung ergibt.

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Peter Wolnitza
vor 2 Stunden von ToFrai:

Danke für den informativen Thread, der gerade gen Ende angenehm zusammenfassend wird.

 

Bei den Excel Tabellen des TO fehlt mir (neben ein wenig Übersichtlichkeit) ein wahrscheinlich am realistischsten Szenario, bei dem jemand 3 Jahre BU wird und dann wieder arbeitet und einzahlt.

 

Zu den Beiträgen am Ende ist zu ergänzen, dass es ja mittlerweile super kostengünstige und renditestarke Rürup Renten gibt, bei denen sich das Konstrukt Rürup durchaus lohnt (in diesem Fall Einzel-BU und Einzel-Rürup). Ob der wegfallende Steuereffekt der nicht anrechenbaren BU durch die geringe Kosten und höheren ETF-Renditen aus der Rürup überkompensiert wird muss man genau prüfen. Was nicht so einfach ist mit den gesamten Stellschrauben wie steuerlicher Anrechenbarkeit, Wechsel der Steuerklasse bei bspw. Hochzeit, Sabbatical, Fortbildungsjahr, Dynamik, ...

 

Ich bin da in meinem Fall (Auch derzeit kombiniert bei der AL seit 1,5 Jahren) noch kostenmäßig in Klärung. Der gesamte Steuerersparnis auf die nächsten 40 Jahre durch die Kombination mit der Rürup beläuft sich nach meiner Rechnung derzeit auf 12.000 EUR (reine Ersparnis pro Jahr aufsummiert, nicht abgezinst etc. unter der Annahme, dass ich zum Vergleich eine Einzel BU heranziehe, die nach Steuern im Leistungsfall die selbe Nettoauszahlung ergibt.

 

Wenn Du nur den Fall berechnest, dass KEIN Leistungsfall BU eintritt, muss die Rechnung ja aufgehen. Nimm allerdings den Leistungsfall dazu und rechne mal das worst case szenario durch (lang andauernde BU), dann erkennst Du schnell, dass da steuerlich ne kleine Bombe im Keller liegt.

 
Wie kommst Du auf drei Jahre durchschnittliche Leistungsdauer? Wenn ich in meinen Bestand reinschau, habe ich völlig andere Zahlen und ich behaupte mal, dass ich keine kränkeren Kunden habe als andere.(2 Kunden mit 14 bzw. 19 Jahren BU Leistungsdauer (Psyche).
Reaktivierung (=Bu Leistung wird beendet) hatte ich bei 19 Leistungsfällen bisher genau einmal.

 

Kannst ja die Rechnung mal hochladen - kommentiere das dann gerne mal.- wäre die erste, die ich sehe, die den Leistungsfall richtig darstellt....

 

Ach ja, Leistungsfall: Aktueller Fall - Kunde hätte gerne eine Abfindung aus zustehenden BU Renten - geht nicht bei Rürup-Kombi. Nur am Rande.


 

 

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