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Anleger Klein

BU: Verrechnung, Maximalhöhe, ...

Empfohlene Beiträge

Anleger Klein

Hallo zusammen,

 

hier habe ich über die SuFu schon etwas ausbuddeln können, aber wirklich eindeutig war das leider nicht :(

Zur Situation:

Studium beendet, ab 01.10. neuer Job und eine Anpassung der bisher existierenden BU ist notwendig. Durch ein duales Studium habe ich bereits 3 Jahre Beiträge zur Rentenkasse gezahlt, bis dort Ansprüche geltend gemacht werden können fehlen jedoch noch 2 Jahre. Aufgrund einiger Unsicherheitsfaktoren (Arbeitsvertrag befristet, evtl. Wohnungskauf, ...) kommt nur eine reine Risiko-BU in Frage, keine Kapitalbausteine.

Aktuell habe ich mehrere Angebote vorliegen, meine zentrale Frage ist, auf wieviel BU-Rente ich mich maximal versichern kann? Mein Nettogehalt wird bei ca. 2000/Monat liegen, ohne Urlaubs-/Weihnachtsgeld etc. eingerechnet (Jahresbrutto dann ca. 46.000). Gibt's da ein gesetzliches Limit, das Bereicherungsverbot scheint aufgehoben nach dem was ich im Netz finden konnte, d.h. auch eine Rente von 2000 wäre machbar (kostet dann ca. 72 bei der Generali, die zahlen ab 50% BU oder 2 von 6 Pflegebedürftigkeitspunkten, rückwirkend, 6 Monatsrenten Wiedereingliederungshilfe bei Rückkehr in den Beruf etc.).

Weiß jemand mehr zu einem eventuellen Limit?

 

Danke!

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Knarf

Weiß jemand mehr zu einem eventuellen Limit?

 

Keine Ahnung obs da gesetzliche Vorgaben gibt.

Meines Wissens regelt das jede Versicherung individuell. In den Versicherungsbedingungen müsste eigentlich drinstehen bis zu welcher Grenze eine BU-Rente möglich ist.

Du gibst im BU-Antrag ja dein Einkommen an. Und die Versicherung entscheidet dann ob sie das so annimmt. Wenn aus ihrer Sicht das Verhältnis Einkommen zu BU-Rente passt, ist doch alles gut.

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Granini

Typisch ist 70% brutto oder 90% netto.

Wie knarf schon sagte, mal in die Bedingungen schauen.

Allerdings glaube ich, dass die Versicherung zwar ohne Prüfung eine "Überversicherung" zulässt, dann aber trotzdem weniger auszahlt.

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billy-the-kid

Allerdings glaube ich, dass die Versicherung zwar ohne Prüfung eine "Überversicherung" zulässt, dann aber trotzdem weniger auszahlt.

 

Wenn sie das so in die Vetragsbedingungen schreibt, wird es wohl stimmen. Was aber wohl kaum der Fall sein wird. Oder wo hast du das gesehen?

 

Daher: einfach alle Fragen beantworten, den Rest macht der Anbieter.

 

Grüße,

billy-the-kid

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Granini

Allerdings glaube ich, dass die Versicherung zwar ohne Prüfung eine "Überversicherung" zulässt, dann aber trotzdem weniger auszahlt.

 

Wenn sie das so in die Vetragsbedingungen schreibt, wird es wohl stimmen. Was aber wohl kaum der Fall sein wird. Oder wo hast du das gesehen?

 

Daher: einfach alle Fragen beantworten, den Rest macht der Anbieter.

 

Grüße,

billy-the-kid

 

Das hat mir mal ein Makler erzählt.

In den Bedingungen steht die Grenze drin, und ich denke die Versicherung kann sich darauf berufen, dass der VN duie Grenze selbständig im Auge haben muss.

Das Gehalt des VN kann sich ja nach einiger Zeit z.B. halbieren, woher soll die Versicherung das mitbekommen?

Also muss man wohl selber drauf achten, die Grenze nicht zu überschreiten. Wenn die Versicherung das bei Vertragsabschluss mal nachprüft, ist sie halt nett... ;)

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Knarf

 

Das hat mir mal ein Makler erzählt.

In den Bedingungen steht die Grenze drin, und ich denke die Versicherung kann sich darauf berufen, dass der VN duie Grenze selbständig im Auge haben muss.

 

Ich hab jetzt mal in den Bedingungen meiner BU-Versicherungen nachgesehen. Dort steht für die Höhe der BU-Rente bei Vertragsabschluss gar nichts drin. Ebenso gibts keine Regelungen für Dynamik, also wenn die BU-Rente mehr steigt als das Einkommen.

Lediglich für die Höchstbeträge bei Nachversicherungen gibt es Regelungen - "Der insgesamt erreichbare Versicherungsschutz darf höchstens 75 % des Netto-Arbeitseinkommens der versicherten Person betragen."

Also lediglich wenn man die Nachversicherungsoption nutzen will, muss man diese Grenzen beachten und Nachweise erbringen.

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Anleger Klein

Den Passus mit den 75% habe ich in den allgemeinen Bedinungen der Debeka gefunden.

 

Hab jetzt die Fragen alle beantwortet, Versicherungsantrag ist raus, Versicherungssumme 2000 weil das Gehalt in den kommenden 12 Monaten sich vorhersehbar so entwickeln wird, dass diese wieder etwa 80% sind. Damit spare ich mir die ganze Nachversicherei...mal schauen was jetzt von der Versicherung zurückkommt.

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beginner01

Hallo,

 

habe deinen Eingangsbeitrag erst jetzt gelesen und die Antworten darauf überflogen .. und bin erschroken darüber was so geschrieben wird.

 

Das Stichwort heißt "Angemessenheitsprüfung". Dannach solltest du im "Netz" suchen. Diese Prüfung wird von allen Versicherern vorab durchgeführt (und auch in den Anträgen durch Angabe der Einkommen bzw. anderer BU-Versicherungen) abgefragt.

 

Die Angemessenheitsprüfung ist nicht einheitlich geregelt, sondern von jedem Versicherer individuel gestalltet.

 

Bei manchen Versicherer können das 50% vom Netto, bei anderen 75% vom Brutto und wieder andere haben haben gar komplexe Regelungen. So z. B. bei der AL:

"Als Grundlage wird das durchschnittliche Bruttojahreseinkommen der letzten drei Jahre herangezogen. Als angemessen gilt: 2/3 des durchschnittlichen Bruttojahreseinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze + 1/3 des durchschnittlichen Bruttojahreseinkommens, das die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt. Bestehen bereits Anwartschaften aus Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen werden ebenfalls angerechnet. Darüber hinaus wird unterschieden, ob es sich um eine BU aus erster oder zweiter Säule handelt (z. B. in Kombination mit Rürup)."

 

Darüber hinaus ist zu beachten, dass nicht wenige die Angemessenheitsprüfung mit einer Dynmikerhöhung (stetig) wiederholen. Einige tun das sogar im Leistungsfall.

 

Will damit sagen, du solltest noch mal die Versicherungsbedingungen genau schauen und/oder deinen Versicherung-"Verkäufer" bitten, SCHRIFTLICH zu dokumentieren, wie das in deinem Fall aussieht - sonst sieht das später evtl. ganz schlecht aus

 

beginner01

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Schinzilord
· bearbeitet von Schinzilord

Bei den Versicherungsbedingunen der Generali zur Dynamisierung der SBU09 steht drinnen:

 

Beitragsdynamik

$1 Wie erhöhen sich die Beiträge?

(1) bla Mindesterhöhung 2.5 etc.

(2) Durch die Beitragserhöhung steigt die versicherte monatliche Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung.

(3) Beiträge und Versicherungsleistungen erhöhen sich nicht mehr,

- wenn die restliche Beitrasgzahlungsdauer weniger als 3 Jahre beträgt oder

- wenn die garantierte moatliche Rente durch die Erhöhung 2500 überschreiten würde;

 

Sodala, und da steht, dass bei 30000 Jahresleistung schluss ist.

Das ist witzlos und für mich ein KO Kriterium (was z.B. bei der AL und der LV1871 nicht der fall ist).

Da geht aber für mich auch nicht daraus hervor, ob man durch eine erneute Gesundheitsprüfung eine weiter Dynamik abschließen könnte.

Trotzdem ist das witzlos, wenn es bei anderen weiter hoch geht.

Denn 2500 in 25 Jahren sind ja wohl ein Witz als BU Absicherung.

 

@beginner:

Ich wette, du bist ein Vericherungsvertreter. Das arrogante Auftreten erkenn ich immer sofort...

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beginner01

Hallo Schinzilord ,

 

sorry, dass ich "arogant" rüberkomme - nein ich habe beruflich nichts mit Versicherungen zu tun.

 

Jedoch habe ich mich vor gut zwei Jahren über ein Jahr lang konsequent um eine BU-Versicherung bemüht bzw. mich mit der Thematik bis ins Detail auseinandergesetzt.

 

- Und ich bin eher erschroken wie oft man von den Versicherern im Unklaren gelassen wird und wie blauäugig viele Menschen einfach "zugreifen".

 

Im übrigen - es geht doch nicht um die Dynamik an sich - die steht gar nicht zur Diskusion. Es geht darum, ob mit einer Beitragserhöhung noch die Angemessenheit gegeben ist.

 

Und da haben einige Versicherer einige nicht so schöne Klauseln "parat". Bei manchen ist dann (wie du sagst) eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig oder im Leistungfall wird die Zahlung (z. T.) verweigert.

 

Ich kann die auch beipflichten, dass die Generali-Klausel nicht optimal ist (wenn Sie alle andersweitigen BUs einschließt). Bei der AL z. B. wird in diesem Fall unterschieden. Hier hat man zwar auch die 30T EUR Grenze, die aber ausschließlich auf den BU-Vertrag bei der AL wirkt. Somit kann man noch weitere BUs daneben haben.

 

Ist ja auch nur ein Thema, wenn die gesamte BU-Absicherung (aller Verträge) sehr hoch ausfällt.

 

beginner01

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Schinzilord

Hallo Schinzilord ,

 

sorry, dass ich "arogant" rüberkomme - nein ich habe beruflich nichts mit Versicherungen zu tun.

 

Jedoch habe ich mich vor gut zwei Jahren über ein Jahr lang konsequent um eine BU-Versicherung bemüht bzw. mich mit der Thematik bis ins Detail auseinandergesetzt.

 

- Und ich bin eher erschroken wie oft man von den Versicherern im Unklaren gelassen wird und wie blauäugig viele Menschen einfach "zugreifen".

 

Im übrigen - es geht doch nicht um die Dynamik an sich - die steht gar nicht zur Diskusion. Es geht darum, ob mit einer Beitragserhöhung noch die Angemessenheit gegeben ist.

 

Und da haben einige Versicherer einige nicht so schöne Klauseln "parat". Bei manchen ist dann (wie du sagst) eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig oder im Leistungfall wird die Zahlung (z. T.) verweigert.

 

Ich kann die auch beipflichten, dass die Generali-Klausel nicht optimal ist (wenn Sie alle andersweitigen BUs einschließt). Bei der AL z. B. wird in diesem Fall unterschieden. Hier hat man zwar auch die 30T EUR Grenze, die aber ausschließlich auf den BU-Vertrag bei der AL wirkt. Somit kann man noch weitere BUs daneben haben.

 

Ist ja auch nur ein Thema, wenn die gesamte BU-Absicherung (aller Verträge) sehr hoch ausfällt.

 

beginner01

Dann tut es mir leid, wenn ich dir unrecht getan habe.

 

Aber wenn ich mir vorstelle, dass ich in 30 Jahren BU werde und dann nur 2400 bekomme nach heutigem Stand, dann sind das inflationsbereinigt ja nur lächerliche knapp über 1000.

Ich gehe schon einfach mal davon aus, dass ich in 30 Jahren mindestens 100000 verdiene. Und da soll natürlich auch die BU mithochgehen ohne Gesundheitsprüfung, zumal die Beiträge dann ja auch leichter gezahlt werden können.

Die meisten Versicherer, bei denen ich die AVB durchgelesen habe, habe eine wirtschaftliche Angemessenheitsklausel: nicht über 60% Brutto oder 90% Nettolohn.

wobei das ja OK ist, da passt das Verhältnis BU und letztes Gehalt.

 

Aber wenn da jetzt die meisten Leute nicht aufsowas schauen, können sie alle mal versuchen, mit Gesundheitsprüfung im alter von 55 Jahren ihren BU Schutz erhöhen...

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Fausti

Hallo zusammen,

 

auf die Problematik mit der maximalen Erhöhung bis 30k bin ich auch schon gestoßen - auf Nachfrage stellt sich heraus, dass sehr viele Versicherungen diese Klausel eingebaut haben.

Viel wichtiger als diese Klausel finde ich aber die mögliche der jährlichen Dynamik - bei der Nürnberger zum Beispiel (dich ich für mich sehr passend finde) kannst du eine jährliche Dynamik von 2-5% vereinbaren, die du nach belieben maximal zweimal hintereinander (also zwei Jahre in folge) aussetzen kannst - du kannst sie aber auch jedes Jahr mitnehmen - ich hatte mir dann mit Excel ausgerechnet welche Versicherungssumme man erreicht wenn du jedes Jahr (40 Jahre lang) mit 5 % dynamisierst oder die minimale Dynamisierung anwendest (also die Dynamik so oft wie möglich aussetzen ohne Sie zu verlieren) Mithilfe der Dynamik kannst du wesentlich besser deinen Versicherungsbedarf bei dieser langen Laufzeit anpassen und die Dynamisierung ist auch nicht gedeckelt bei 30k wie die Nachversicherungsgarantie.

 

Viele Grüße

 

Christian

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Schinzilord

@Fausti:

Mein obiger Beitrag bezogen auf die Generali bezieht sich auf die Deckelung der Dynamik, nicht auf die Nachversicherungsgarantie!

Ein paar Versicherer haben den Passus da auch drinnen. Muss man halt drauf schauen!

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Anleger Klein

Ich werde diesbezüglich nochmal bei meinem Vertreter nachfragen. Im Beratungsgespräch hatte ich in die Richtung auch eine Frage gestellt, ob ich jetzt zum Versicherungsstart mein Netto zu 100% versichern kann weil jetzt schon klar ist, dass der Betrag ab 01/2011 ca. 90% des dann gezahlten Nettos sein werden und es keine Probleme macht wenn ich jetzt so nah dran bin. Soweit ich es im Kopf habe war die Antwort, dass bis 2.500 relativ problemlos versichert wird und darüber hinausgehendes dann mittels Gehaltsnachweis auf Angemessenheit geprüft wird. Ich mach mich schlau und schreibe was ich rausbekommen habe.

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