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Slivomir

Anrechnung ausländischer Quellensteuer

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Akaman

Der Satz betrifft bzw. betraf die Anrechnung über die Depotbank und die hält sich an die Länderliste = 0% Anrechnung

Sorry, Missverständnis.

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Maikel
Dem Finanzamt mußt Du nichts nachweisen, da Dein Sb nur einen Blick in Deine Akte braucht.

Und ohne Stempel vom deutschen Finanzamt auf dem spanischen Antrag kannst Du nichts geltend machen.

Das spricht dafür, daß man die Q-Steuer doch beim heimischen FA geltend machen kann.

 

Bleibt nur die Frage, warum die Börse-Online nicht darauf gekommen ist.

 

Gruß, MIchael

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Taxadvisor
· bearbeitet von Taxadvisor
Dem Finanzamt mußt Du nichts nachweisen, da Dein Sb nur einen Blick in Deine Akte braucht.

Und ohne Stempel vom deutschen Finanzamt auf dem spanischen Antrag kannst Du nichts geltend machen.

Das spricht dafür, daß man die Q-Steuer doch beim heimischen FA geltend machen kann.

 

Bleibt nur die Frage, warum die Börse-Online nicht darauf gekommen ist.

 

Gruß, MIchael

 

Nur wenn man nachweist, dass die Gesamtdividende > 1.500 EUR, sonst darf auch das dt. FA grds. nicht anrechen,.....

 

Gruß

Taxadvisor

 

P.S.: Dividende muss größer als EUR 1.500 sein, dann wird angerechnet, Danke für den Hinweis!

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Maikel
Nur wenn man nachweist, dass die Gesamtdividende < 1.500 EUR, sonst darf auch das dt. FA grds. nicht anrechen,.....

Du hast 3 Std. vorher genau das Gegenteil geschrieben. < und > verwechselt?

 

Gruß, Michael

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Günter Paul

Also,jetzt hab ich das Gefühl,dass Ihr meinen Hinweis nicht gelesen habt,...ich praktiziere das seit Jahren mit der Einkommensteuererklärung und es funktioniert tatsächlich so,wie ich oben beschrieben habe...bzw.wie Monopolispieler das hier immer wieder schreibt,bis auf die vier Prozent wird alles erstattet,vielleicht ändern die Spanier das ja auch demnächst,die werden noch froh sein,wenn EU Kleinanleger in Spanien ihr Geld investieren :-

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maush

Also,jetzt hab ich das Gefühl,dass Ihr meinen Hinweis nicht gelesen habt,...ich praktiziere das seit Jahren mit der Einkommensteuererklärung und es funktioniert tatsächlich so,wie ich oben beschrieben habe...

Bisher wurde das doch automatisch durch die Depotbank gemacht, wieso praktizierst du es seit Jahren so?

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Günter Paul

Also,jetzt hab ich das Gefühl,dass Ihr meinen Hinweis nicht gelesen habt,...ich praktiziere das seit Jahren mit der Einkommensteuererklärung und es funktioniert tatsächlich so,wie ich oben beschrieben habe...

Bisher wurde das doch automatisch durch die Depotbank gemacht, wieso praktizierst du es seit Jahren so?

 

 

Die Depotbank macht das nicht automatisch,schließlich kann sie ja nicht Deine Einkommensteuererklärung abgeben und nur in Verbindung damit wird so etwas geregelt,übrigens auch die Festsetzung der Höhe der Abschlagsteuer......

.25 % werden grundsätzlich von der Bank abgeführt,wenn Dein Steuersatzu darunter liegt,bekommst Du im Rahmen der Einkommensteuerklärung eine Rückvergütung.

Um das alles in die Wege leiten zu können benötigst Du die Jahreserträgnisaufstellung ,muss ich neuerdings beantragen,weil die Banken es nicht mehr von selbst ausstellen,die sind der Meinung durch das Abführen der 25 % sei das für den Anleger erledigt...ist es aber häufig nicht eigentlich nur dann,wenn Dein Steuersatz gleich 25% oder darüber liegt....und das kann je nach Freibeträgen kaum jemand sagen,so etwas muss man rechnen und dazu investiere ich eben auch von Zeit zu Zeit in ein Steuerberechnungsprogramm um sicher zu sein,dass etwas herauskommt B)

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webber

Mal eine Frage zum Quellensteuertopf bei der FFB. Muss ich wissen was das ist oder bekomme ich den ganzen Spaß erstattet, in dem ich die richtigen Zeilen, nach Steuerbescheinigung, in der Steuererklärung ausfülle??

Da ist nämlich was angefallen ...

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checker-finance

Wie sieht's denn nun mit norwegischen Dividenden aus?

 

Hat sich schon mal jemand die norwegische Quellensteuer erfolgreich zurückgeholt?

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo zusammen,

 

ich habe auch mal eine Frage zu Quellensteuern. Und zwar geht es um eine in USA emitierte Fresenius-Anleihe, Link: A0T51K

 

Dort erhielt ich heute meine erste Zinszahlung, und es wurden 30% Quellensteuern abgezogen. Ist das so korrekt?

 

Denn nach meiner Information beträgt die Quellensteuer in den USA für Zinsen 0%, nur für Dividenden kenne ich 15%, in keinem Fall aber 30%.

 

NACHTRAG: Natürlich habe ich mein Depot bei einer deutschen Bank und bin auch sowohl deutscher Staatsbürger als auch wohnhaft in Deutschland.

 

MfG Stefan

 

PS: Wie immer, bevor ich mich an die Bank wende, möchte ich es erst einmal selber verstehen. Also bitte keine Ratschläge, mich an die Bank zu wenden, das werde ich ggf. sowieso machen.

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otto03
· bearbeitet von otto03

Hallo zusammen,

 

ich habe auch mal eine Frage zu Quellensteuern. Und zwar geht es um eine in USA emitierte Fresenius-Anleihe, Link: A0T51K

 

Dort erhielt ich heute meine erste Zinszahlung, und es wurden 30% Quellensteuern abgezogen. Ist das so korrekt?

 

Denn nach meiner Information beträgt die Quellensteuer in den USA für Zinsen 0%, nur für Dividenden kenne ich 15%, in keinem Fall aber 30%.

 

NACHTRAG: Natürlich habe ich mein Depot bei einer deutschen Bank und bin auch sowohl deutscher Staatsbürger als auch wohnhaft in Deutschland.

 

MfG Stefan

 

PS: Wie immer, bevor ich mich an die Bank wende, möchte ich es erst einmal selber verstehen. Also bitte keine Ratschläge, mich an die Bank zu wenden, das werde ich ggf. sowieso machen.

 

Hast Du dieses Formular ausgefüllt? (Beispielhaft DKB)

 

http://www.dkb.de/download/W8Formular.pdf

http://www.dkb.de/download/Ausfuellmuster-W8.pdf

 

Anbei Erläuterung (gibt es so oder ähnlich auch von anderen Banken)

http://www.dkb.de/kundenservice/haeufige_fragen/broker/us_quellensteuer

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reckoner

Hallo otto03,

 

vielen Dank für die Info, habe ich leider nicht gemacht (geht das auch rückwirkend?, das Depot ist übrigens bei codi)

 

Und warum sind es denn gleich 30%? Liegt das an dem Nichtausfüllen?

 

MfG Stefan

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reckoner

Hallo nochmal,

 

habe jetzt etwas dazu bei codi gefunden, und zwar einmal ein "W-8BEN"-Formular und dann noch ein "W-8IMY"-Formular, was ist denn der Unterschied? (bei Letzterem ist keine Anleitung dabei und mein Wirtschaftsenglisch ist nicht so gut, dass ich es sicher verstehe).

 

Und immer noch dir Frage, ob das auch rückwirkend gilt?

 

MfG Stefan

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otto03

Hallo otto03,

 

vielen Dank für die Info, habe ich leider nicht gemacht (geht das auch rückwirkend?, das Depot ist übrigens bei codi)

 

Und warum sind es denn gleich 30%? Liegt das an dem Nichtausfüllen?

 

MfG Stefan

 

rückwirkend? keine Ahnung, am besten Codi fragen

 

30% ist die US Quellensteuer für Non-US Personen, unabhängig vom Formular

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Taxadvisor

Hallo nochmal,

 

habe jetzt etwas dazu bei codi gefunden, und zwar einmal ein "W-8BEN"-Formular und dann noch ein "W-8IMY"-Formular, was ist denn der Unterschied? (bei Letzterem ist keine Anleitung dabei und mein Wirtschaftsenglisch ist nicht so gut, dass ich es sicher verstehe).

 

Und immer noch dir Frage, ob das auch rückwirkend gilt?

 

MfG Stefan

 

W-8BEN ist für Ausländer, W8IMY für in den USA steuerpflichtige Personen.

 

Gruß

Taxadvisor

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Blujuice
Sonderfall USA

Einen Sonderfall stellt die USA dar. Besitzer US-amerikanischer Aktien müssen bereits im Vorfeld der Dividendenzahlung einen Antrag auf Ermäßigung der Quellensteuer stellen. Ansonsten behält der Fiskus pauschal 30 Prozent der Ausschüttung ein. Zwar können Anleger die 15-prozentige Differenz nachfordern, dafür ist jedoch eine spezielle Steuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige erforderlich. Diese kann anders als bei anderen Staaten nur für ein Jahr rückwirkend geltend gemacht werden

http://www.boerse-frankfurt.de/DE/index.aspx?pageID=44&NewsID=164

 

Das gilt genauso für Zinszahlungen von Anleihen. Allerdings kannst du dir hier die vollen 30% erstatten lassen, da der ermäßigte Quellensteuersatz bei Anleihen 0% beträgt (statt 15% bei Aktien).

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reckoner

Hallo Blujuice,

 

Danke für den Link, laut diesem Text muss der Antrag bereits vor der Zahlung gestellt sein. :angry:

 

Ich habe jetzt erst mal das "W-8BEN"-Formular (Dank auch an Taxadvisor für die Aufklärung) an meine Bank geschickt, und vielleicht geht es ja doch rückwirkend, ich werde dort dann nächste Woche mal anrufen.

 

Wenn es denn nicht klappt, könnt ihr mir zu gegebener Zeit sicher noch erklären, wie eine solche Steuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige in den USA genau abläuft; wahrscheinlich finde ich auch einiges im Netz darüber. Aber das hat ja noch Zeit.

 

Ich halte euch jedenfalls auf dem Laufenden.

 

MfG Stefan

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Günter Paul
Sonderfall USA

Einen Sonderfall stellt die USA dar. Besitzer US-amerikanischer Aktien müssen bereits im Vorfeld der Dividendenzahlung einen Antrag auf Ermäßigung der Quellensteuer stellen. Ansonsten behält der Fiskus pauschal 30 Prozent der Ausschüttung ein. Zwar können Anleger die 15-prozentige Differenz nachfordern, dafür ist jedoch eine spezielle Steuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige erforderlich. Diese kann anders als bei anderen Staaten nur für ein Jahr rückwirkend geltend gemacht werden

http://www.boerse-frankfurt.de/DE/index.aspx?pageID=44&NewsID=164

 

Das gilt genauso für Zinszahlungen von Anleihen. Allerdings kannst du dir hier die vollen 30% erstatten lassen, da der ermäßigte Quellensteuersatz bei Anleihen 0% beträgt (statt 15% bei Aktien).

 

Bei Aktien fallen in der Tat 15 % an,aber es wird auch anders gerechnet,letztlich so,dass man insgesamt ca.25,5 % Abzüge von den Dividenden hat...ich hab mal so ein Blatt gezogen...

15 % werden von dem Dividendenbetrag abgezogen,..danach wird die Berechnungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer durch Umrechnung geschaffen,die ist deutlich geringer als die eigentliche Dividendenzahlung,ca.40%..auf diese ca.40%tige Summe der Dividendenzahlung wird dann die Kapitalertragsteuer und der Soli berechnet letztlich werden nur ;) insgesamt 25,5 % abgezogen...

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rocman

Nachdem ich die 4 Seiten bis hierher gelesen habe, wollte ich nur noch einmal kurz nachfragen, ob ich das richtig verstanden habe.

 

Bei Dividendenzahlungen aus Norwegen wird ja von der Depotbank keine Anrechnung der ausländischen Quellensteuer mehr durchgeführt (bei der DiBa ist das zumindest so), d.h. von 100 Euro Dividende bleiben mir noch 100 - 25% Quellensteuer - 25% Abgeltungssteuer - 5,5% SolZ = 75 - 25 Abgeltungssteuer - 1,38 SolZ = 48,62 (das sind sage und schreibe 51,38% Steuern!!!). :'(

 

Ich habe nun zwei Möglichkeiten, um mich nicht vollständig über den Tisch ziehen zu lassen:

 

1.) Ich kann mir die 25% Quellensteuer, also 25, direkt aus Norwegen zurückholen - mit einem, laut BZSt, "formlosen" Schreiben, da es keinen offiziellen Antrag dafür gibt. (Muss das Schreiben dann auf norwegisch sein? :thumbsup: )

2.) Ich schreibe 10% in den Wind und schenke sie Norwegen und hole mir 15% über die Steuererklärung zurück? D.h. ich bekomme noch mal 15,83, da ich ja beim automatischen Quellensteuerabzug der Depotbank 64,45 ausgezahlt bekommen hätte (100 Dividende - 25 Quellensteuer - 10 Abgeltungssteuer [bemessungsgrundlage 40, da 15 anrechenbar] - 0,55 SolZ).

 

Die zweite Möglichkeit besteht also weiterhin, obwohl die Anrechnung nicht mehr automatisch von der Depotbank vorgenommen wird - ähnlich wie im "spanischen Fall", nur dass ich hierbei 4% in den Wind schreibe?

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35sebastian

Nachdem ich die 4 Seiten bis hierher gelesen habe, wollte ich nur noch einmal kurz nachfragen, ob ich das richtig verstanden habe.

 

Bei Dividendenzahlungen aus Norwegen wird ja von der Depotbank keine Anrechnung der ausländischen Quellensteuer mehr durchgeführt (bei der DiBa ist das zumindest so), d.h. von 100 Euro Dividende bleiben mir noch 100 - 25% Quellensteuer - 25% Abgeltungssteuer - 5,5% SolZ = 75 - 25 Abgeltungssteuer - 1,38 SolZ = 48,62 (das sind sage und schreibe 51,38% Steuern!!!). crying.gif

 

Ich habe nun zwei Möglichkeiten, um mich nicht vollständig über den Tisch ziehen zu lassen:

 

1.) Ich kann mir die 25% Quellensteuer, also 25, direkt aus Norwegen zurückholen - mit einem, laut BZSt, "formlosen" Schreiben, da es keinen offiziellen Antrag dafür gibt. (Muss das Schreiben dann auf norwegisch sein? :thumbsup: )

2.) Ich schreibe 10% in den Wind und schenke sie Norwegen und hole mir 15% über die Steuererklärung zurück? D.h. ich bekomme noch mal 15,83, da ich ja beim automatischen Quellensteuerabzug der Depotbank 64,45 ausgezahlt bekommen hätte (100 Dividende - 25 Quellensteuer - 10 Abgeltungssteuer [bemessungsgrundlage 40, da 15 anrechenbar] - 0,55 SolZ).

 

Die zweite Möglichkeit besteht also weiterhin, obwohl die Anrechnung nicht mehr automatisch von der Depotbank vorgenommen wird - ähnlich wie im "spanischen Fall", nur dass ich hierbei 4% in den Wind schreibe?

 

Wenn du die erste Möglichkeit erfolgreich durchgespielt hast, sag Bescheid, vor allem, ob es sich gelohnt hat.:thumbsup:

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Taxadvisor

Nachdem ich die 4 Seiten bis hierher gelesen habe, wollte ich nur noch einmal kurz nachfragen, ob ich das richtig verstanden habe.

 

Bei Dividendenzahlungen aus Norwegen wird ja von der Depotbank keine Anrechnung der ausländischen Quellensteuer mehr durchgeführt (bei der DiBa ist das zumindest so), d.h. von 100 Euro Dividende bleiben mir noch 100 - 25% Quellensteuer - 25% Abgeltungssteuer - 5,5% SolZ = 75 - 25 Abgeltungssteuer - 1,38 SolZ = 48,62 (das sind sage und schreibe 51,38% Steuern!!!). crying.gif

 

Ich habe nun zwei Möglichkeiten, um mich nicht vollständig über den Tisch ziehen zu lassen:

 

1.) Ich kann mir die 25% Quellensteuer, also 25, direkt aus Norwegen zurückholen - mit einem, laut BZSt, "formlosen" Schreiben, da es keinen offiziellen Antrag dafür gibt. (Muss das Schreiben dann auf norwegisch sein? :thumbsup: )

2.) Ich schreibe 10% in den Wind und schenke sie Norwegen und hole mir 15% über die Steuererklärung zurück? D.h. ich bekomme noch mal 15,83, da ich ja beim automatischen Quellensteuerabzug der Depotbank 64,45 ausgezahlt bekommen hätte (100 Dividende - 25 Quellensteuer - 10 Abgeltungssteuer [bemessungsgrundlage 40, da 15 anrechenbar] - 0,55 SolZ).

 

Die zweite Möglichkeit besteht also weiterhin, obwohl die Anrechnung nicht mehr automatisch von der Depotbank vorgenommen wird - ähnlich wie im "spanischen Fall", nur dass ich hierbei 4% in den Wind schreibe?

 

Nein, wenn die erste Möglichkeit existiert, bedarf es schon eines ablehnenden Bescheides aus Norwegen, um in die Anrechnung zu kommen. Voraussetzung der Anrechnung ist, dass es sich um Ertragssteuer handelt, die keinem Erstattungsanspruch mehr unterliegt.

In der Praxis funktioniert es evtl., aber grundsätzlich ist es nicht zulässig.

 

Gruß

Taxadvisor

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Zinsen
· bearbeitet von Zinsen

Hallo,

Weiß jemand wie australische Zinserträge besteuert werden und was man tun muss, um der Doppelbesteuerung zu entgehen? Gibt es da ein Formular?

 

Edit: Formular gefunden:

http://www.ato.gov.au/businesses/content.asp?doc=/content/50240.htm&page=43&H43

 

:'( :'( :'( :'(

Wie kriege ich denn jetzt ein Unternehmen dazu, dieses zu beantragen, oder machen die das automatisch?

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Günter Paul

Hast Du schon einen Bescheid ??

Grundsätzlich sind nach meinen Informationen bei Zinsen 10 % anrechenbar,falls keine Befreiung erfolgt ist,falls Du Öffentliche Schuldverschreibungen hältst,unterliegen diese nicht der Quellensteuer......

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checker-finance

Nachdem ich die 4 Seiten bis hierher gelesen habe, wollte ich nur noch einmal kurz nachfragen, ob ich das richtig verstanden habe.

 

Bei Dividendenzahlungen aus Norwegen wird ja von der Depotbank keine Anrechnung der ausländischen Quellensteuer mehr durchgeführt (bei der DiBa ist das zumindest so), d.h. von 100 Euro Dividende bleiben mir noch 100 - 25% Quellensteuer - 25% Abgeltungssteuer - 5,5% SolZ = 75 - 25 Abgeltungssteuer - 1,38 SolZ = 48,62 (das sind sage und schreibe 51,38% Steuern!!!). :'(

 

Ich habe nun zwei Möglichkeiten, um mich nicht vollständig über den Tisch ziehen zu lassen:

 

1.) Ich kann mir die 25% Quellensteuer, also 25, direkt aus Norwegen zurückholen - mit einem, laut BZSt, "formlosen" Schreiben, da es keinen offiziellen Antrag dafür gibt. (Muss das Schreiben dann auf norwegisch sein? :thumbsup: )

2.) Ich schreibe 10% in den Wind und schenke sie Norwegen und hole mir 15% über die Steuererklärung zurück? D.h. ich bekomme noch mal 15,83, da ich ja beim automatischen Quellensteuerabzug der Depotbank 64,45 ausgezahlt bekommen hätte (100 Dividende - 25 Quellensteuer - 10 Abgeltungssteuer [bemessungsgrundlage 40, da 15 anrechenbar] - 0,55 SolZ).

 

Die zweite Möglichkeit besteht also weiterhin, obwohl die Anrechnung nicht mehr automatisch von der Depotbank vorgenommen wird - ähnlich wie im "spanischen Fall", nur dass ich hierbei 4% in den Wind schreibe?

 

Vielleicht könnten sich ja mehrere Anleger zusammentun, um ihren Anträgen ein höheres Gewicht zu verschaffen. Oder wird da vielleicht sogar die SdK für Mitglieder tätig?

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Stockinvestor
· bearbeitet von Stockinvestor

Hallo otto03,

 

vielen Dank für die Info, habe ich leider nicht gemacht (geht das auch rückwirkend?, das Depot ist übrigens bei codi)

 

Und warum sind es denn gleich 30%? Liegt das an dem Nichtausfüllen?

 

MfG Stefan

 

Ich nehem mal an, dass Codi = Comdirect bedeutet. Comdirect wird über die Commerzbank abwickeln und diese hat bestimmt einen QI-Status, weswegen normalerweise eine Legitimation mit einem erkennbaren Lichtbild ausreichen würde, um den ermäßgten Quellensteuerabzug von 15 % zu erhalten. Wurdest Du vielleicht von deiner Bank angeschrieben und hast nicht darauf reagiert? Dann gilst Du als unlegitimiert und bekommst 30 % Quellensteuer abgezogen. Oder die Bank hätte keinen QI-Status. Kann ich mir aber nicht vorstellen.

 

W-8 BEN benötigt man eigentlich nur als Minderjähriger oder wenn Staatsbügerschaft ungleicht Wohnort, z.B. ein Deutscher, der in Spanien lebt oder ein Türke, der in Deutschland lebt. Dann können sich aber auch die Quellensteuersätze ändern. Ist eine Wissenschaft für sich diese US-Quellensteuer mit vielen Wenn und ABER.

 

Wenn die Ausschüttung in diesem Jahr erfolgte und du dich nachträglich legitimierst bekommst du eine korrigierte Abrechnung.

 

Aber warum wendest du dich nicht direkt an deine Bank?

 

Hallo nochmal,

 

habe jetzt etwas dazu bei codi gefunden, und zwar einmal ein "W-8BEN"-Formular und dann noch ein "W-8IMY"-Formular, was ist denn der Unterschied? (bei Letzterem ist keine Anleitung dabei und mein Wirtschaftsenglisch ist nicht so gut, dass ich es sicher verstehe).

 

Und immer noch dir Frage, ob das auch rückwirkend gilt?

 

MfG Stefan

 

W-8BEN ist für Ausländer, W8IMY für in den USA steuerpflichtige Personen.

 

Gruß

Taxadvisor

Ist W-8IMY nicht für Personengesellschaften (OHG, GbR (z.B. Aktienclubs), KG usw.)?

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