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Energiefrage

Nichtveranlagungsbescheinigung

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Energiefrage

Hallo Zusammen.

 

 

Ich habe vor kurzem eine Nichtveranlagungsbescheinigung für das Jahr 2010 für das Depot meiner Tochter bei der DAB-Bank eingereicht. Bisher hat sie bereits ca. 1.000 an Abgeltungssteuer abgeführt. Da die NV-Bescheinigung für das ganze Jahr gilt, bin ich davon ausgegangen, dass Sie die gezahlten Steuern nach Einreichung bei der DAB-Bank erstattet bekommen würde.. Leider hat die DAB-Bank mir nun geschrieben, dass dies nicht der Fall wäre und Sie ja eine Steuererklärung für 2010 machen und so das Geld bekommen könne.

 

 

Meiner Meinung nach passt das überhaupt nicht, da seit der Einführung der Abgeltungssteuer doch die Bank die Steuer direkt abführt und auch wieder erstattet bekommt. Was ist Eure Meinung hierzu: Stellen die sich nur dumm an, wollen die nicht oder können die wirklich nicht?

 

 

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Anleger Klein

Die Bank führt die Steuer ab, quasi als Dienstleistung da es ja direkt von deinem Geld geschieht und wenn sie es nicht machen würde du entsprechend ans Finanzamt zahlen müsstest. Die Bank ist damit fertig, eine mögliche Erstattung geht nicht vom Finanzamt an die DAB, sondern vom Finanzamt an dich. Und dabei will das Finanzamt natürlich wissen, ob du diese Erstattung auch verdient hast...also ist die Steuererklärung notwendig. Die Bank kann ja vor der Einreichung der NAV nicht wissen, dass diese existiert und besteuert daher gemäß Sparerpauschbetrag/Abgeltungssteuer.

 

Ganz schön reiches Töchterchen...ist das alles ihr Geld? :-

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Die Bank ist damit fertig, eine mögliche Erstattung geht nicht vom Finanzamt an die DAB, sondern vom Finanzamt an dich.
Das ist so pauschal nicht mehr richtig, die Bank kann auch bereits abgeführte Steuern zurückholen/erstatten.

 

Bei der Sondersituation einer NV mitten im Jahr (bzw. sogar gegen Ende des Jahres) weiß ich aber auch nicht, ob sie es dürfte, jedenfalls muss sie imho nicht. Ein ähnliches Problem ergibt sich immer dann, wenn ein Freistellungsauftrag erst nachträglich erteilt wird.

 

MfG Stefan

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neysee

Meiner Meinung nach passt das überhaupt nicht, da seit der Einführung der Abgeltungssteuer doch die Bank die Steuer direkt abführt und auch wieder erstattet bekommt. Was ist Eure Meinung hierzu: Stellen die sich nur dumm an, wollen die nicht oder können die wirklich nicht?

 

Da die Abgeltungssteuer von der Bank nicht personenbezogen sondern anonym (nach Bundesländern aufgeschlüsselt) abgeführt wird, könnte die DAB es wohl tun und den Rückerstattungsbetrag einfach verrechnen. Und z.B. die comdirect tut es auch, so wird beispielsweise beim Einreichen eines Freistellungsauftrages abgeführte Abgeltungssteuer wieder erstattet.

Aber wenn sie nicht wollen, stellt sich die Frage, ob sie denn müssen, und da sehe ich nicht, warum. Die Bank hat die Steuern völlig korrekt abgeführt, weil die NV-Bescheinigung nicht rechtzeitig vorlag.

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Energiefrage

Hallo,

 

Die Bank ist damit fertig, eine mögliche Erstattung geht nicht vom Finanzamt an die DAB, sondern vom Finanzamt an dich.
Das ist so pauschal nicht mehr richtig, die Bank kann auch bereits abgeführte Steuern zurückholen/erstatten.

 

Bei der Sondersituation einer NV mitten im Jahr (bzw. sogar gegen Ende des Jahres) weiß ich aber auch nicht, ob sie es dürfte, jedenfalls muss sie imho nicht. Ein ähnliches Problem ergibt sichimmer dann, wenn ein Freistellungsauftrag erst nachträglich erteilt wird.

 

MfG Stefan

 

 

Hm... nach Wikipedia müsste die DAB sich um die Erstattung kümmern. Aber leider finde ich hierzu keine wirkliche Quellenangabe...

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neysee

Hm... nach Wikipedia müsste die DAB sich um die Erstattung kümmern. Aber leider finde ich hierzu keine wirkliche Quellenangabe...

 

Wikipedia ist nicht immer die allerseriöseste Quelle, und in dieser Beziehung schlecht formuliert. Aber die (angebliche) Quelle ist durchaus angegeben ist (wo es korrekt steht): §44b (6) EStG. Da steht kurz und knapp ausgedrückt: Eine Bank kann abgeführte Steuer erstatten, wenn z.B. eine NV-Bescheinigung eingereicht wird, eine Bank hat abgeführte Steuer zu erstatten, wenn ein Freistellungsauftrag eingereicht wird.

Auch für den ersten Fall kenne ich Beispiele, wo die Bank tatsächlich erstattet hat, aber kann ist nun mal nicht muss.

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Energiefrage

Hm... nach Wikipedia müsste die DAB sich um die Erstattung kümmern. Aber leider finde ich hierzu keine wirkliche Quellenangabe...

 

Wikipedia ist nicht immer die allerseriöseste Quelle, und in dieser Beziehung schlecht formuliert. Aber die (angebliche) Quelle ist durchaus angegeben ist (wo es korrekt steht): §44b (6) EStG. Da steht kurz und knapp ausgedrückt: Eine Bank kann abgeführte Steuer erstatten, wenn z.B. eine NV-Bescheinigung eingereicht wird, eine Bank hat abgeführte Steuer zu erstatten, wenn ein Freistellungsauftrag eingereicht wird.

Auch für den ersten Fall kenne ich Beispiele, wo die Bank tatsächlich erstattet hat, aber kann ist nun mal nicht muss.

 

Ich sehe das nun also so, dass es die Möglichkeit für die DAB gäbe, eine Erstattung vorzunehmen, sie aber einfach keine Lust haben. Ich werde nochmals eine entspr. deutliche Mail an die DAB aufsetzen. Mit Kundenorientierung hat dieses Gebaren meiner Meinung nach dann einfach nichts zu tu!

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xolgo

Ich sehe das nun also so, dass es die Möglichkeit für die DAB gäbe, eine Erstattung vorzunehmen, sie aber einfach keine Lust haben. Ich werde nochmals eine entspr. deutliche Mail an die DAB aufsetzen. Mit Kundenorientierung hat dieses Gebaren meiner Meinung nach dann einfach nichts zu tu!

 

Ich sehe das so, dass auch Du einfach eine Steuererklärung machen könntest (die sogar relativ einfach ausfallen würde), Du aber einfach keine Lust dazu hast.

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reckoner

Hallo,

 

ich vermute, dass eine solche - aussergewöhnliche - Verrechnung in der von der DAB genutzten Software nicht zur Verfügung steht. Eine Beschwerde wird daher wohl nichts bringen, da man es einfach nicht kann (und von Hand wird das niemand machen, zumal die ganze Steuersache schon kompliziert genug ist).

 

Und da wir ja bereits Dezember haben, sollte es doch kein großes Problem sein, noch diese 2 oder 3 Monate zu warten (so würde ich argumentieren). Die Steuererklärung kannst du doch sofort machen, wenn dir die Steuerbescheinigung vorliegt.

 

MfG Stefan

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Energiefrage

Ich sehe das nun also so, dass es die Möglichkeit für die DAB gäbe, eine Erstattung vorzunehmen, sie aber einfach keine Lust haben. Ich werde nochmals eine entspr. deutliche Mail an die DAB aufsetzen. Mit Kundenorientierung hat dieses Gebaren meiner Meinung nach dann einfach nichts zu tu!

 

Ich sehe das so, dass auch Du einfach eine Steuererklärung machen könntest (die sogar relativ einfach ausfallen würde), Du aber einfach keine Lust dazu hast.

 

Ja, stimmt: Einerseits

Nein, stimmt nicht ganz: Geld jetzt oder in einem halben Jahr, ist schon ein Unterschied.

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xolgo

 

 

Ich sehe das so, dass auch Du einfach eine Steuererklärung machen könntest (die sogar relativ einfach ausfallen würde), Du aber einfach keine Lust dazu hast.

 

Ja, stimmt: Einerseits

Nein, stimmt nicht ganz: Geld jetzt oder in einem halben Jahr, ist schon ein Unterschied.

 

Klar ist da ein Unterschied. Aber wie Du auf das halbe Jahr kommst, ist mir nicht klar. Und 1000 Euro beim aktuellen Zins ein halbes Jahr - ein verkraftbarer Betrag oder?

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Energiefrage

Ja, stimmt: Einerseits

Nein, stimmt nicht ganz: Geld jetzt oder in einem halben Jahr, ist schon ein Unterschied.

 

Klar ist da ein Unterschied. Aber wie Du auf das halbe Jahr kommst, ist mir nicht klar. Und 1000 Euro beim aktuellen Zins ein halbes Jahr - ein verkraftbarer Betrag oder?

 

Stimmt.. ich war nur etwas von der DAB enttäuscht... hatten sich einen ganzen Monat für die Anfrage Zeit gelassen.. und dann eben mit diesem enttäuschenden Ergebnis... Ich denke nochmal drüber nach. Aber wahrscheinlich rentiert es sich nicht, einen Kampf anzufangen.

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Raccoon

Da die Tochter nicht steuerpflichtig ist und daher auch keine Steuererklaerung machen muss sollte ein formloser Antrag fuer eine Erstattung reichen. Also einfach einen netten Brief mit Erklaerung und den entsprechenden Nachweisen ans FA schicken, und schon sollte das Geld rueckerstattet werden (Kontoverbindung im Brief nicht vergessen!).

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Anleger Klein

Ich sehe das nun also so, dass es die Möglichkeit für die DAB gäbe, eine Erstattung vorzunehmen, sie aber einfach keine Lust haben. Ich werde nochmals eine entspr. deutliche Mail an die DAB aufsetzen. Mit Kundenorientierung hat dieses Gebaren meiner Meinung nach dann einfach nichts zu tu!

 

Ganz so würde ich das nicht sehen, eher in Richtung xolgo...es war genauso auch dein Fehler, da der DAB zur "korrekten" Besteuerung die NAV rechtzeitig hätte vorliegen sollen...

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reckoner

Hallo,

 

Da die Tochter nicht steuerpflichtig ist und daher auch keine Steuererklaerung machen muss sollte ein formloser Antrag fuer eine Erstattung reichen. Also einfach einen netten Brief mit Erklaerung und den entsprechenden Nachweisen ans FA schicken, und schon sollte das Geld rueckerstattet werden (Kontoverbindung im Brief nicht vergessen!).
Warum sollte die Tochter nicht steuerpflichtig sein? Steuerpflicht ist sicher nicht vom Alter abhängig.

 

MfG Stefan

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Raccoon
· bearbeitet von Raccoon

Warum sollte die Tochter nicht steuerpflichtig sein? Steuerpflicht ist sicher nicht vom Alter abhängig.

Ich hatte nichts von Alter gesagt, aber laut Aussage von Energiefrage hat sie eine NV-Bescheinigung erhalten. Demnach denke ich mir, dass sie nicht steuerpflichtig ist (zumindest in der Praxis).

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reckoner

Hallo Raccoon,

 

ja, sorry, ich hatte zu vorschnell geschrieben (und dir etwas untergeschoben, was du gar nicht meintest). Nur zur Erklärung: Meist ist das Alter (minderjährig) das Argument, warum keine steuerpflicht bestehen würde; das ist aber grundsätzlich falsch.

 

Mir ging es hauptsächlich darum, dass die Tochter auch eine Steuererklärung abgeben kann - und in diesem Fall auch muss, formlos geht das imho nicht.

 

MfG Stefan

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Taxadvisor

Warum sollte die Tochter nicht steuerpflichtig sein? Steuerpflicht ist sicher nicht vom Alter abhängig.

Ich hatte nichts von Alter gesagt, aber laut Aussage von Energiefrage hat sie eine NV-Bescheinigung erhalten. Demnach denke ich mir, dass sie nicht steuerpflichtig ist (zumindest in der Praxis).

 

Ich will ja keine Haare spalten, aber um die Begrifflichkeiten sauber zu trennen:

 

Steuerpflichtig ist die Tochter schon, da reicht schon der Wohnsitz im Inland und die erzielten Einkünfte. Ihr Einkommen liegt nur unterhalb der Freibeträge, damit fällt keine Steuer an, und sie ist regelmäßig nicht erklärungspflichtig gem. § 25 EStG i.V.m. § 56 EStDV.

 

Gruß

Taxadvisor

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Raccoon
· bearbeitet von Raccoon

Bei mir ging das schon 2 oder 3 mal; meine Bspk "vergisst" schonmal, dass ich Steuerauslaender bin und fuehrt dann Steuern auf die Zinsertraege ab. Per formlosen Antrag, denn man jederzeit stellen kann, gibt es die dann zurueck. Die Bspk selbst haelt sich da raus, aber der Berater hilft immer mit den Nachweisen und Aufstellen des Briefs.

 

Danke an Taxadvisor fuer die Richtigstellung.

___________

 

Haette ich das besser nicht geschrieben, die ****** haben schon wieder Steuern abgefuehrt. Jedes Jahr das gleiche - man muss echt hart fuer seine Zinsen arbeiten.

 

Ups, jetzt hab' ich im Gefecht auch noch auf Editieren statt auf Antworten geklickt und meinen vorherigen Beitrag verhunzt. :blushing:

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alex2003a

Hallo,

 

bei Einreichung NV Bescheinigung sind Aktien Gewinnen auch steuerfrei?

Oder nur Zinsen und Dividenden?

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo alex2003a,

 

natürlich ist alles steuerfrei*, egal woher.

 

Das ist genau so wie mit dem Sparer-Pauschbetrag, der gilt ja auch für alles.

 

MfG Stefan

 

* EDIT: Natürlich meinte ich, dass es erst einmal unversteuert bleibt, die Bank zahlt Brutto für Netto aus. Ob es letztendlich wirklich steuerfrei ist, ist eine andere Frage. Den Begriff "steuerfrei" stellt man gelegentlich einfach mal etwas unpräzise in den Raum.

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Taxadvisor

Hallo,

 

bei Einreichung NV Bescheinigung sind Aktien Gewinnen auch steuerfrei?

Oder nur Zinsen und Dividenden?

 

Eine NV-Bescheinigung führt nicht zur Steuerfreiheit!!!

 

Wenn die Kapitalerträge inkl. Veräußerungsgewinnen die Grundfreibeträge überschreiten, muss nachträglich eine Steuererklärung abgegeben werden!

 

Die NV-Bescheinigung führt nur dazu, dass auch auf Aktiengewinne keine AbgSt einbehalten wird.

 

Gruß

Taxadvisor

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alex2003a

Hallo,

 

danke für die Antwort. Paar Fragen noch

Ich habe ein Depot, die auf Minderjährige läuft.

1. Wenn bei vorlage NV Bescheinigung die Kapitalerträge inkl. Veräußerungsgewinnen die Grundfreibeträg überschreiten (z. Bsp. mit einer Aktie nur Glück gehabt), wie ist dann mit Sozialabgaben?

2. Depot, die auf Minderjährige läuft, hat in 2009 Verluste gemacht (Altverluste). Jetzt möchte ich die Verluste bei Finanzamt zeigen um später mit Gewinnen verrechnen.

Wie kann ich das machen? Reicht nur Anlage KAP? Minderjahrige hat bis jetzt keine Steuerklärung abgegeben.

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