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powerschwabe

Depotwechsel Prämie steuerpflichtig?

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OnkelHansi

Hallo zusammen,

 

nochmal eine Frage zur steuerlichen Behandlung von Anlageprämien und insbesondere die Behandlung bei maxblue:

 

Laut den Teilnahmebedingungen gilt folgendes:

 

Steuerliche Behandlung
"Bei Zahlung der Anlageprämie werden die steuerlichen Anschaffungskosten (...) eines Wertpapierkaufs um die gezahlte Prämie reduziert, mit der Folge, dass die Prämie im Rahmen einer Veräußerungsgewinnermittlung dem Kapitalertragsteuereinbehalt unterliegt."
Quelle:

https://www.deutsche-bank.de/dam/deutschebank/de/shared/pdf/Teilnahmebedingungen_Anlageprämie.pdf

 

Warum ist die Bank der Meinung, dass die Anlageprämie der Kapitalertragssteuer unterliegt? Andere Banken (wie ja auch oben geschrieben) behandeln solche Prämien ja als Teil der sonstigen Einkünfte nach § 22 Nr. 3 Satz 2 EStG. Gibt es eine rechtliche Grundlage, nach der Anlageprämien der Kapitalertragssteuer unterliegen?

 

Gruß, vielen Dank.

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chirlu

 

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OnkelHansi

Danke chirlu.

Ich zitiere mal, um das hier in diesem Faden für später zu dokumentieren:

 

129b

Wird ein Wertpapierdepot auf ein anderes Kreditinstitut übertragen und zahlt das übernehmende Kreditinstitut dafür eine Geldprämie, so stellt diese Geldprämie Einkünfte aus sonstigen Leistungen im Sinne des § 22 Nummer 3 EStG dar, sofern sie nicht einer anderen Einkunftsart (§§ 13, 15, 18 oder 21 EStG) zugeordnet werden kann. Das übernehmende Kreditinstitut hat den Kunden bei Auszahlung der Geldprämie auf die Steuerpflicht hinzuweisen.

Wird dagegen ein Kontoguthaben auf ein anderes Kreditinstitut übertragen oder erstmalig bei einem Kreditinstitut ein Depot eröffnet und wird dafür eine Geldprämie unter der Bedingung gezahlt, dass Wertpapiere beim übernehmenden/eröffnenden Kreditinstitut erworben werden, so mindert die für die Übertragung des Kontoguthabens gezahlte Geldprämie die Anschaffungskosten dieser Wertpapiere. Die Geldprämie ist mit den Anschaffungskosten der erworbenen Wertpapiere in der Reihenfolge deren Erwerbs zu verrechnen.

 

https://datenbank.nwb.de/Dokument/939667/

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GreatGatsby

Kann man die Prämie steuerlich mit Währungsverlusten verrechnen oder sind das verschiedene Einkunftsarten?

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MeinNameIstHase
vor 7 Stunden von GreatGatsby:

Kann man die Prämie steuerlich mit Währungsverlusten verrechnen oder sind das verschiedene Einkunftsarten?

§ 23 Absatz 3 Satz 8 EStG:

(Verbleibende) Verluste mindern jedoch nach Maßgabe des § 10d die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in dem unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 Absatz 1 EStG erzielt hat oder erzielt; § 10d Absatz 4 gilt entsprechend.

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GreatGatsby
Am 13.2.2024 um 23:08 von MeinNameIstHase:

§ 23 Absatz 3 Satz 8 EStG:

(Verbleibende) Verluste mindern jedoch nach Maßgabe des § 10d die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in dem unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 Absatz 1 EStG erzielt hat oder erzielt; § 10d Absatz 4 gilt entsprechend.

Danke, ich verstehe in anderen Worten: Beides zählt zwar zu sonstigen Einkünften, aber da eine Prämie kein privates Veräußerungsgeschäft ist, darf sie innerhalb derer auch nicht verrechnet werden.

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