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hans_wurst

Müssen kleine Gewinne mit alten Verlusten (vom Vorjahr) verrechnet werden?

Empfohlene Beiträge

hans_wurst

Hallo,

 

ich habe nun schon so einige Beiträge im Forum gelesen, aber immer noch eine Frage:

 

Wenn ich aus vorherigen Jahren (z.B. 2001) immer noch ungenutzte Verlustvorträge habe, kann ich diese natürlich mit aktuellen Gewinnen verrechnen. Im Jahr 2009 habe ich Dividendenzahlungen von 62 EUR erhalten und keine Aktien verkauft.

Muss ich diese 62 EUR mit meinen alten Verlusten verrechnen? Oder brauche ich die nirgends anzugeben, da die 62 EUR unter dem Betrag von 801 EUR liegt?

 

Danke schon mal für Antworten.

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Taxadvisor
· bearbeitet von Taxadvisor

Hallo,

 

ich habe nun schon so einige Beiträge im Forum gelesen, aber immer noch eine Frage:

 

Wenn ich aus vorherigen Jahren (z.B. 2001) immer noch ungenutzte Verlustvorträge habe, kann ich diese natürlich mit aktuellen Gewinnen verrechnen. Im Jahr 2009 habe ich Dividendenzahlungen von 62 EUR erhalten und keine Aktien verkauft.

Muss ich diese 62 EUR mit meinen alten Verlusten verrechnen? Oder brauche ich die nirgends anzugeben, da die 62 EUR unter dem Betrag von 801 EUR liegt?

 

Danke schon mal für Antworten.

 

Die können nicht verrechnet werden...

 

Mit Altverlusten können nur NEUGEWINNE aber keine Zinsen, Dividenden verrechnet werden. Wenn bereits AbgSt einbehalten wurde bzw. der Freibetrag für alle KapErt ausreicht, muss nichts mehr erklärt werden.

 

Gruß

Taxadvisor

 

P.S.: Im Übrigen bedarf die Altverlustverrechnung eines Antrages. Wenn Du den nicht stellst, kann nicht verrechnet werden.

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Ponto

P.S.: Im Übrigen bedarf die Altverlustverrechnung eines Antrages. Wenn Du den nicht stellst, kann nicht verrechnet werden.

 

Wie sieht das eigentlich konkret aus? Steht das irgendwo?

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reckoner

Hallo Ponto,

 

Wie sieht das eigentlich konkret aus? Steht das irgendwo?
Ja, Anlage KAP Zeile 59, und entweder Zeile 4 oder 5. Dazu müssen dann auch entsprechende Einkünfte erklärt werden, halt die normale Sache ab Zeile 7.

 

Oder meintest du, ob es irgendwo im Gesetz steht?

 

MfG Stefan

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Ponto

Hallo Ponto,

 

Wie sieht das eigentlich konkret aus? Steht das irgendwo?
Ja, Anlage KAP Zeile 59, und entweder Zeile 4 oder 5. Dazu müssen dann auch entsprechende Einkünfte erklärt werden, halt die normale Sache ab Zeile 7.

 

Oder meintest du, ob es irgendwo im Gesetz steht?

 

Danke. Ist es so, dass ich in Zeile 7 keine negative Zahl eintrage sondern in den Zeilen 12 und 13 positive Zahlen?

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reckoner

Hallo Ponto,

 

eigentlich darfst du nur die Daten aus deiner Steuerbescheinigung übernehmen, daher stellt sich die Frage gar nicht.

 

Aber ja, in Zeile 7-11 gehören nur positive Beträge. Und bei 12 und 13 steht ja schon in der Beschreibung "Verlust", ein negativer Wert dort wäre dann eine doppelte Verneinung, also wieder positiv.

 

Hast du denn eine Verlustbescheinigung (muss extra bei der Bank beantragt werden)?

 

MfG Stefan

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Ponto

Hallo Ponto,

 

eigentlich darfst du nur die Daten aus deiner Steuerbescheinigung übernehmen, daher stellt sich die Frage gar nicht.

 

Aber ja, in Zeile 7-11 gehören nur positive Beträge. Und bei 12 und 13 steht ja schon in der Beschreibung "Verlust", ein negativer Wert dort wäre dann eine doppelte Verneinung, also wieder positiv.

 

Hast du denn eine Verlustbescheinigung (muss extra bei der Bank beantragt werden)?

 

Hallo,

 

danke für die Klarstellung. Ich hab noch keine Verluste, die da eingetragen werden könnten. Ich fragte mich halt nur wie das praktisch aussieht, falls es mal soweit sein sollte. Ich lese ja immer, man kann dieses oder jenes steuerlich absetzen, aber dann weiss ich nie, wo das tatsächlich eingetragen werden muss. Deshalb frage ich nach.

 

Da ich auch bisher alles über eine Bank mache, werden die Verluste, so denke ich, dort intern verrechnet.

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