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Noob1981

Zulage Riesterrente

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Noob1981

Moin Leute,

ich habe im Juli 2007 nach meinem Studium das Arbeiten begonnen, gleichzeitig habe ich einen Riester abgeschlossen. Einzahlungen in 2007 waren 60 (Mindestwert, da kein Einkommen in 2006 vorhanden war). Dann natürlich auch die Zulage gefordert und auch bekommen. Soweit alles gut.

 

Nun musste ich auf meiner Jahresabrechnung 2010 feststellen, dass die deutsche Rentenversicherung die Zulage für 2007 zurückgefordert hat, weil ich 2007 angeblich nicht zulageberechtigt gewesen wäre. Warum?

 

Einzige Begründung, die mir einfällt (wozu ich aber weder Beweis noch Gegenbeweis finden konnte):

Aufgrund von guten Absetzmöglichkeiten habe ich mit meiner Steuererklärung für 2007 meine bezahlte Steuer vollständig wieder zurück bekommen. Deswegen bekomme ich keine Zulage? Ist das so?

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Plutos

Moin Leute,

ich habe im Juli 2007 nach meinem Studium das Arbeiten begonnen, gleichzeitig habe ich einen Riester abgeschlossen. Einzahlungen in 2007 waren 60 (Mindestwert, da kein Einkommen in 2006 vorhanden war). Dann natürlich auch die Zulage gefordert und auch bekommen. Soweit alles gut.

 

Nun musste ich auf meiner Jahresabrechnung 2010 feststellen, dass die deutsche Rentenversicherung die Zulage für 2007 zurückgefordert hat, weil ich 2007 angeblich nicht zulageberechtigt gewesen wäre. Warum?

 

Einzige Begründung, die mir einfällt (wozu ich aber weder Beweis noch Gegenbeweis finden konnte):

Aufgrund von guten Absetzmöglichkeiten habe ich mit meiner Steuererklärung für 2007 meine bezahlte Steuer vollständig wieder zurück bekommen. Deswegen bekomme ich keine Zulage? Ist das so?

 

Bin mir nicht sicher ob 2006 und 2007 hier ein wenig durcheinander ist. Als rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer bist du unmittelbar Zulagenberechtigt. Um die Zulage zu erhalten musst du 4% des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, vermindert um die Zulage des laufenden Jahres (jedoch mindestens den Sockelbetrag) zahlen.

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Noob1981

also es war/ist wie folgt:

 

2006: Student, kein Einkommen

2007: Ab Juli Arbeitnehmer und Beginn Riestervertrag. 4% des Vorjahreseinkommens wären 0, daher Sockelbeitrag von 60 einbezahlt

 

Frage: Warum wurden dann die Rücklagen für 2007 zurückgefordert.

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ImperatoM

Naja, was sollen wir jetzt hier anfangen rumzuraten, woran es liegen könnte...?

Ruf doch einfach mal die Zulagenstelle an und frag nach! Die sind sehr freundlich da.

 

Anschließend poste mal, was sie sagen. Das Ergebnis könnte ja durchaus auch andere interessieren.

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Noob1981

Naja, was sollen wir jetzt hier anfangen rumzuraten, woran es liegen könnte...?

Ruf doch einfach mal die Zulagenstelle an und frag nach! Die sind sehr freundlich da.

 

Anschließend poste mal, was sie sagen. Das Ergebnis könnte ja durchaus auch andere interessieren.

 

 

Anfrage über Makler läuft bereits. Aber es hätte ja sein können, dass mir hier jemand spontan ne Antwort geben kann. Bin vermutlich ja nicht der einzige, der mal Mitte/Ende des Jahres angefangen hat zu arbeiten.

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jm2c

Da gibt's auch nichts zu raten, formal alles korrekt. 2007 gab's die Zulage für 2006. 2006 warst du als Student aber nicht zulageberechtigt, Noob1981 - folglich ist die Zulage zu erstatten!

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Noob1981

wusste doch, dass einer von euch das weiß. deswegen find ich das board so toll, viel wissen und schnelle (meist) weiterführende antworten. Dank dir vielmals crazytv. :thumbsup:

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billy-the-kid
· bearbeitet von billy-the-kid

Da gibt's auch nichts zu raten, formal alles korrekt. 2007 gab's die Zulage für 2006. 2006 warst du als Student aber nicht zulageberechtigt, Noob1981 - folglich ist die Zulage zu erstatten!

 

So isses, und wenn ich mich nicht irre: theoretisch hätte bereits ein einziger Cent an sozialversicherungspflichtigem Einkommen in 2006 gereicht, um aus dem "nicht zulageberechtigt" ein "zulageberechtigt" für das Folgejahr zu machen.

 

Grüße,

billy-the-kid

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ImperatoM
· bearbeitet von ImperatoM

Da gibt's auch nichts zu raten, formal alles korrekt. 2007 gab's die Zulage für 2006. 2006 warst du als Student aber nicht zulageberechtigt, Noob1981 - folglich ist die Zulage zu erstatten!

 

Ich glaube nicht, dass das die Lösung ist, auch wenn es naheliegend zu sein scheint.

 

Nach §88 EStG entstand der Anspruch auf Zulage bei ihm im Jahr 2007 - und dort hatte er aufgrund seiner beruflichen Situation ja einen Zulagenanspruch! Nach §86 zählt dann das Einkommen - nicht aber die Beschäftigungssituation - im Jahr 2006.

 

Ich würde einfach mal die Zulagenstelle anrufen, denn selbst habe ich mal fast das gleiche Problem gehabt und im Gespräch lösen können.

 

In jedem Fall kann das Problem nicht die erwähnte naheliegende Ursache haben.

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jm2c
[..]Nach §88 EStG entstand der Anspruch auf Zulage bei ihm im Jahr 2007 - und dort hatte er aufgrund seiner beruflichen Situation ja einen Zulagenanspruch![..]

Genau, und die Zulage für das Kalenderjahr 2007, wurde ihm wahrscheinlich 2008 ausgezahlt. Hast mich jetzt aber trotzdem verunsichert. Sollte in 2006 kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen vorliegen, und auch keine Frau für mittelbar zulageberechtigt via "Huckepack" am Start sein :w00t:, gibt's keine Zulage für 2006. Ich lass mich aber gerne "nachschulen". Ruf bitte mal die Zulagenstelle an, Noob1981 - und klär uns hier auf.

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ImperatoM
· bearbeitet von ImperatoM
[..]Nach §88 EStG entstand der Anspruch auf Zulage bei ihm im Jahr 2007 - und dort hatte er aufgrund seiner beruflichen Situation ja einen Zulagenanspruch![..]

Genau, und die Zulage für das Kalenderjahr 2007, wurde ihm wahrscheinlich 2008 ausgezahlt. Hast mich jetzt aber trotzdem verunsichert. Sollte in 2006 kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen vorliegen, und auch keine Frau für mittelbar zulageberechtigt via "Huckepack" am Start sein :w00t:, gibt's keine Zulage für 2006.

 

Genau, für 2006 kann er natürlich keine Zulage bekommen. Aber warum die Zulage für 2007 zurückgerufen worden ist, bleibt jetzt unklar. Es handelt sich schließlich um die "Zulage für 2007" und nicht um die im Jahr 2007 ausgezahlte Zulage für das Jahr 2006.

 

.Es wäre auch Unsinn, die Zulage nach ihrem Auszahlungsdatum zu benennen, weil das ja gar nicht unbedingt das Folgejahr des Beitragsjahres sein muss und dann jegliche Zuordnung unmöglich wäre.

 

.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Ihr braucht nicht spekulieren. Es gibt nur eine Möglichkeit für diesen Fall. Die Zulage wird zurückgefordert, wenn der ZFA keine Mitteilung über das sozialversicherungspflichtige Einkommen vorliegt. Es reicht bspw. nicht einfach eine Steuererklärung abzugeben. Man braucht schon eine Sozialversicherungsnummer (was bspw. Beamte, Richter, Soldaten etc. nicht haben) und die Daten müssen auch von den Arbeitgebern "übermittelt" werden. Das ist bei Noob aus welchen Gründen auch immer eben nicht geschehen.

 

Das kann am Arbeitgeber, an einer falschen Angabe im Zulagenantrag (Soz Nummer vergessen?) oä. Dingen liegen. Ich hab ihm die Telenummer der ZFA gegeben und er hat einen Termin gemacht. Über den Grund wird er euch dann zur gegebenen Zeit informieren.

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Noob1981

so hier war ich ja noch ne Antwort schuldig. In meinem Fall hat mein Ex-Arbeitgeber die falsche Versicherungsnummer verwendet, das hatte zur Folge, dass die dt. Rentenversicherung einen falschen Versicherungsverlauf hatte und dementsprechend die Zulage zu recht zurück gefordert hat. Verlauf wird aktuell korrigiert und im Anschluss muss ich die DWS auffordern, die Zulage erneut zu beantragen.

 

Wichtig ist vielleicht für alle anderen: Schaut dass eure Schulzeit (Ü17) und ggf. eure Studienzeit auch entsprechend in dem Versicherungsverlauf eingetragen wird. Dies erfolgt nicht automatisch, sondern muss gemeldet werden. Die dt. Rentenversicherung wird diesbezüglich nochmal alle anschreiben, sind aber aktuell erst bei Jahrgang 1969. Trotzdem ist es vielleicht nicht schlecht, hier auch proaktiv zu handeln. Dasa notwendige Formular findet ihr auf der Website der dt. Rentenversicherung.

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polydeikes

Habsch doch gesagt ... :lol:

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Konfuzius

so hier war ich ja noch ne Antwort schuldig. In meinem Fall hat mein Ex-Arbeitgeber die falsche Versicherungsnummer verwendet, das hatte zur Folge, dass die dt. Rentenversicherung einen falschen Versicherungsverlauf hatte und dementsprechend die Zulage zu recht zurück gefordert hat. Verlauf wird aktuell korrigiert und im Anschluss muss ich die DWS auffordern, die Zulage erneut zu beantragen.

 

Wichtig ist vielleicht für alle anderen: Schaut dass eure Schulzeit (Ü17) und ggf. eure Studienzeit auch entsprechend in dem Versicherungsverlauf eingetragen wird. Dies erfolgt nicht automatisch, sondern muss gemeldet werden. Die dt. Rentenversicherung wird diesbezüglich nochmal alle anschreiben, sind aber aktuell erst bei Jahrgang 1969. Trotzdem ist es vielleicht nicht schlecht, hier auch proaktiv zu handeln. Dasa notwendige Formular findet ihr auf der Website der dt. Rentenversicherung.

 

Meine Zulage 07 ist auch zurückgegangen, vllt solte ich das nochmal nachprüfen....

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Luxor

so hier war ich ja noch ne Antwort schuldig. In meinem Fall hat mein Ex-Arbeitgeber die falsche Versicherungsnummer verwendet, das hatte zur Folge, dass die dt. Rentenversicherung einen falschen Versicherungsverlauf hatte und dementsprechend die Zulage zu recht zurück gefordert hat. Verlauf wird aktuell korrigiert und im Anschluss muss ich die DWS auffordern, die Zulage erneut zu beantragen.

 

Wichtig ist vielleicht für alle anderen: Schaut dass eure Schulzeit (Ü17) und ggf. eure Studienzeit auch entsprechend in dem Versicherungsverlauf eingetragen wird. Dies erfolgt nicht automatisch, sondern muss gemeldet werden. Die dt. Rentenversicherung wird diesbezüglich nochmal alle anschreiben, sind aber aktuell erst bei Jahrgang 1969. Trotzdem ist es vielleicht nicht schlecht, hier auch proaktiv zu handeln. Dasa notwendige Formular findet ihr auf der Website der dt. Rentenversicherung.

 

Meine Zulage 07 ist auch zurückgegangen, vllt solte ich das nochmal nachprüfen....

 

hi, könntest du mal den genauen namen des dokumentes angeben.

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