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ghostkeeper

Wie aus Verlusten Gewinne werden ?

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ghostkeeper

Hallo Leute,

 

nachdem ich im Internet nichts gefunden habe, vieleicht weiss ja hier jemand etwas darüber.

 

Ich habe jetzt von meiner Depotbank eine neue Abrechnung für ein Wertpapier erhalten, und zwar mit einem ausgewiesenen Gewinn von ca. 80 und dementsprechenden Steuerabzügen.

Notwendig geworden durch das Jahressteuergesetz 2010.

Zugrunde lag ein Vollrisikozertifikat, Erwerb 2007. Durch die "gute" Wirtschaftsentwicklung ist es daneben gegangen und wurde entsprechend 2009 am Fälligkeitstag im Verhältniss 1:4 in Aktien getauscht.

Nachdem sich die Aktie wieder etwas erholt hatte ging es 2010 in den Keller, - die Aktien wurden verkauft. Aus den Anschaffungskosten des Zertifikats und dem Veräusserungspreis der Aktien ergab sich ein Verlust von ca. 250.

So weit, so gut (na, nicht gut aber nicht zu ändern).

Laut Bank beinhaltet das Jahressteuergesetz die Änderung, dass für die Aktienandienung der an diesem Tag niedrigste Börsenkurs der Aktie massgebend ist.

Da die Andienung der Aktien ebenfalls steuerneutral ist ....... ergibt sich trotz Verlusten ein Gewinn, zumindest fürs Steuersäckel.

 

Ich habe alles mögliche dazu gefunden, den Passus mit dem Börsenkurswert jedoch nicht. Weder im Steuergesetz noch in dem vorausgegangen Schreiben des BMfF von 2009.

 

cu

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Warlock

Mmhh, was die Bank da macht kann man nicht verstehen. Wenn du aber einen Verlust machst und das belegen kannst, kannst du das auch steuerlich geltend machen. Wenn die Bank da zur irgendeinem Gewinn kommt, schön und gut, du machst dabei aber Verlust. Eine ggf. bereits gezahlte Steuer kannst du dir ebenfalls anrechnen lassen ist vielleicht nur etwas mehr Arbeit bei der Steuererklärung.

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ghostkeeper

was die Bank da macht kann man nicht verstehen. Wenn du aber einen Verlust machst und das belegen kannst,

Die Bank sagt ganz einfach, lt. Steuergesetz ist der niedrige Börsenwert am Abrechnungstag der Einstandskurs und nicht der bedeutend höhere Anschaffungswert des Zertifikats.

Und belegt ist das Ganze, da beim Verkauf 2010 auch kein Gewinn ausgewiesen und somit Steuerabzug vorhanden ist.

 

cu

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