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MartinO

Besteuerung Verkaufserloes aus Schiffsbeteiligungen

Empfohlene Beiträge

MartinO
· bearbeitet von MartinO

Hallo zusammen!

 

Mein erster Beitrag hier ist eigentlich eine Frage zur Besteuerung des Gewinns aus dem Verkauf von Anteilen zweier Schiffe. Die Anteile hatte mein Vater einst aus bekannten Gruenden von Sonderabschreibung und Steuervorteilen erworben. Einige Zeit nach seinem Tod haben meine Geschwister und ich unsere gleich grossen Anteile verkauft.

 

Im Fall des einen Schiffes wurde bei mir nun der zu versteuernde "Veraeusserungsgewinn" unter "Einkuenfte aus Gewerbebetrieb" lt. Steuerbescheid noch etwas hoeher angesetzt als die tatsaechlich vom Kaeufer gezahlte Summe - wie ist das denn moeglich? Demnach waere doch der festgestellte Unterschiedsbetrag ueber 100%?!

 

Bei dem anderen Kahn nennt sich der Gewinn im Bescheid "aus Beteiligung" und betraegt nur ca. ein Drittel des Verkaufspreises. Unterschiedsbetrag entsprechend geringer? Und warum Einkuenfte aus Beteiligung und nicht Veraeusserungsgewinn?

 

Auf Nachfrage teilt mir das Finanzamt hierzu nur mit, dass die Besteuerung mit dem erzielten Verkaufspreis "nichts zu tun" haette, sondern ausschliesslich ueber "das bei der Gesellschaft gefuehrte Kapitalkonto II" erfolgt.

Was bedeutet das denn in Klartext uebersetzt?

 

Waere toll, wenn mir jemand das Ganze plausibel machen koennte! Danke vorab.

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Taxadvisor

Hallo zusammen!

 

Mein erster Beitrag hier ist eigentlich eine Frage zur Besteuerung des Gewinns aus dem Verkauf von Anteilen zweier Schiffe. Die Anteile hatte mein Vater einst aus bekannten Gruenden von Sonderabschreibung und Steuervorteilen erworben. Einige Zeit nach seinem Tod haben meine Geschwister und ich unsere gleich grossen Anteile verkauft.

 

Im Fall des einen Schiffes wurde bei mir nun der zu versteuernde "Veraeusserungsgewinn" unter "Einkuenfte aus Gewerbebetrieb" lt. Steuerbescheid noch etwas hoeher angesetzt als die tatsaechlich vom Kaeufer gezahlte Summe - wie ist das denn moeglich? Demnach waere doch der festgestellte Unterschiedsbetrag ueber 100%?!

 

Bei dem anderen Kahn nennt sich der Gewinn im Bescheid "aus Beteiligung" und betraegt nur ca. ein Drittel des Verkaufspreises. Unterschiedsbetrag entsprechend geringer? Und warum Einkuenfte aus Beteiligung und nicht Veraeusserungsgewinn?

 

Auf Nachfrage teilt mir das Finanzamt hierzu nur mit, dass die Besteuerung mit dem erzielten Verkaufspreis "nichts zu tun" haette, sondern ausschliesslich ueber "das bei der Gesellschaft gefuehrte Kapitalkonto II" erfolgt.

Was bedeutet das denn in Klartext uebersetzt?

 

Waere toll, wenn mir jemand das Ganze plausibel machen koennte! Danke vorab.

 

Das ist ein wenig kompliziert, insbesondere wenn man die Schiffe nicht kennt. Gerade wenn Tonnagesteuer beansprucht wurde, hat der steuerliche Veräußerungsgewinn nichts mit dem Verkaufspreis zu tun, da der spätere Veräußerungsgewinn beim Übergang zur Tonnagebesteuerung festgeschrieben wird. Wenn Du Entnahmen getätigt hast (Ausschüttungen ohne Gewinn), erhöhen diese den Gewinn, das ist mit Kapitalkonto gemeint.

 

Gruß

Taxadvisor.

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MartinO
· bearbeitet von MartinO

Danke, Taxadvisor. Habe inzwischen mehr zum Unterschiedsbetrag recherchiert und gefunden, dass dieser tatsaechlich ueber 100% sei kann. Ueber die Schiffe hatte ich mich damals leider kaum informiert, sondern nur insoweit, dass ich nach Besteuerung mit meinem individuellen (relativ hohen) Steuersatz am Ende mit ca. 50% des Verkaufserloeses davonkomme.

 

Was mich allerdings auch noch wundert, ist der unterschiedliche Unterschiedsbetrag bei mir und meinen Geschwistern. Diese haben Ihren Erloes auf das Jahr des Verkaufs unserer Anteile bezogen versteuert, ich konnte dies um ein Jahr hinauszoegern (vertraglich geregelt), da ich dann etwas weniger Einkommen hatte. Unsere Finanzaemter sind auch unterschiedlich.

 

Nun sind deren vom FA zugrunde gelegte steuerliche Veraeusserungsgewinne/Unterschiedsbetraege niedriger als in meinem Fall. Der effektive Veraeusserungsgewinn und Zeitpunkt der Veraeusserung war aber wie gesagt jeweils identisch. Wie ist dies moeglich? Kann es sein, dass der Unterschiedsbetrag in meinem Fall, weil 1 Jahr spaeter versteuert, anders und hoeher berechnet wurde?

 

Wer koennte mir in diesem Fall die besten Infos zum Hintergrund geben? Mein FA? Oder das der Reederei bzw. Schiffahrtsgesellschaft, bzw. sogar deren Steuerberater? Ich habe das Ganze ohne gemacht, war vielleicht ein Fehler. Ich will nur sichergehen, dass in meinem Steuerbescheid kein Fehler ist. Das waere leider nicht das erste Mal.

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Taxadvisor

Danke, Taxadvisor. Habe inzwischen mehr zum Unterschiedsbetrag recherchiert und gefunden, dass dieser tatsaechlich ueber 100% sei kann. Ueber die Schiffe hatte ich mich damals leider kaum informiert, sondern nur insoweit, dass ich nach Besteuerung mit meinem individuellen (relativ hohen) Steuersatz am Ende mit ca. 50% des Verkaufserloeses davonkomme.

 

Was mich allerdings auch noch wundert, ist der unterschiedliche Unterschiedsbetrag bei mir und meinen Geschwistern. Diese haben Ihren Erloes auf das Jahr des Verkaufs unserer Anteile bezogen versteuert, ich konnte dies um ein Jahr hinauszoegern (vertraglich geregelt), da ich dann etwas weniger Einkommen hatte. Unsere Finanzaemter sind auch unterschiedlich.

 

Nun sind deren vom FA zugrunde gelegte steuerliche Veraeusserungsgewinne/Unterschiedsbetraege niedriger als in meinem Fall. Der effektive Veraeusserungsgewinn und Zeitpunkt der Veraeusserung war aber wie gesagt jeweils identisch. Wie ist dies moeglich? Kann es sein, dass der Unterschiedsbetrag in meinem Fall, weil 1 Jahr spaeter versteuert, anders und hoeher berechnet wurde?

 

Wer koennte mir in diesem Fall die besten Infos zum Hintergrund geben? Mein FA? Oder das der Reederei bzw. Schiffahrtsgesellschaft, bzw. sogar deren Steuerberater? Ich habe das Ganze ohne gemacht, war vielleicht ein Fehler. Ich will nur sichergehen, dass in meinem Steuerbescheid kein Fehler ist. Das waere leider nicht das erste Mal.

 

Auskunft kann Dir der StB der Schiffahrtsgesellschaft bzw. die Treuhandgesellschaft geben. Der für die Gesellschaft festgestellte Wert wird auf die Gesellschafter verteilt und kann nur dort angefochten werden. Wenn die Werte korrekt in Deinen ESt-Bescheid übernommen wurden, kannst Du gegen Deinen ESt-Bescheid keinen Einspruch mehr einlegen.

 

Gruß

Taxadvisor

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