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BastianP01

Allianz BasisRente Klassik Kündigung

Empfohlene Beiträge

BastianP01

Hallo Zusammen!

 

Ich habe in dem Forum zwar schon ein paar Themen zu meiner Frage gefunden, konnte aber bisher keine klare Antwort auf meine eigentliche Frage finden. Deswegen vorab erstmal "sorry" falls das Thema schon öfters durchgekaut wurde.

 

Mein Problem ist folgendes:

 

Ich habe die Allianz BasisRente Klassik für meine Frau und mich abgeschlossen. Beide Verträge laufen jetzt seit zwei Jahren und ich zahle jährlich einen einmaligen Betrag von 15000 Euro pro Vertrag ein. Also sind im Moment 30000 Euro in jedem Vertrag angespart.

Jetzt bin ich leider in der Situation (selbstständig und die Aufträge bleiben aus), dass ich aus privaten Gründen Geld brauche. Die nahe liegende Idee, einen Vertrag zu kündigen und mir den angesparten Betrag mit Abzug von Gebühren etc. auszahlen zu lassen, hat nicht geklappt, da mir dir Versicherungsgesellschaft mitteilte, dass ich den Vertrag zwar beitragsfrei setzten kann, jedoch das Geld nicht zurück bekomme.

 

Ich habe jetzt im Forum bereits rausgefunden, dass es wohl gesetzlich vorgesehen ist, Basis Renten nicht auszahlen zu können. Das Motiv, im Alter nicht ohne Rente da zu stehen, leuchtet mir ja ein, jedoch habe ich auch mein bisheriges Leben lang auch schon die gesetzliche Altersvorsorge bedient und die BasisRente sollte eigentlich nur "on top" kommen.

 

Desweiteren habe ich im Forum gelesen, dass man mit der BasisRente den Anbieter (also Allianz in meinem Fall) wechseln kann. Gibt es evtl. Anbieter, bei denen eine Auszahlung der angesparten Beträge möglich ist.

Abschließend wollte ich noch Fragen, wie es sich mit den Unternehmen verhält, die einem Altersvorsorgen "abkaufen". Gibt es diese Option auch für die BasisRente?

Mir ist zwar klar, dass das mit Gebühren einher gehen würde, jedoch muss ich das leider in Kauf nehmen, da ich das Geld brauche.

Wie ist das mit Arbeitslosigkeit? Hätte man in diesem Fall evtl. eine Art Sonderrecht auf Auszahlung?

 

Wenn mir jemand was zu meinen Fragen sagen kann, bzw. wenn jemand sonst noch eine Idee hätte, wie ich an die angesparten Beträge kommen kann wäre ich sehr froh.

 

Vielen Dank vorab und viele Grüße

Bastian

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GlobalGrowth

Hallo Bastian,

 

nur kurz, weil mir die Zeit fehlt:

 

da es sich um eine Basisrente handelt, kann der Vertrag nicht gekündigt und ausgezahlt werden. Selbst ein Anbieterwechsel würde das nicht ermöglichen.

 

"Nach dem Einkommenssteuergesetz (§10) zählen die Beiträge zur Basisrente zu den Sonderausgaben und können in 2009 zu 68% steuermindernd geltend gemacht werden. Dieser Prozentsatz steigt bis 2025 um 2% pro Jahr bis auf 100% der Beiträge an. Dafür müssen die Rentenzahlungen nachgelagert versteuert werden, was aber in den allermeisten Fällen aufgrund der niedrigeren Einkommens im Alter zu einer deutlich niedrigeren Steuerbelastung führt.

Im Gegensatz zur staatlichen Rente ist die Basisrente kapitalgedeckt und nicht umlagenfinanziert und bietet so eine Absicherung gegen die ungünstige demographische Entwicklung. Die Auszahlung erfolgt monatlich und lebenslang. Entgegen der privaten Rentenversicherung ist die Auszahlung in einem Einmalbetrag nicht erlaubt."

 

Gruß

David

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BastianP01

Hallo und vielen Dank für deine schnelle Antwort.

 

Ich habe es also richtig verstanden, dass weder eine Auszahlung bei Rentenbeginn als Einmalbetrag, noch eine Rückzahlung der eingezahlten Beträge bei Kündigung möglich sind?

 

Ist ja ärgerlich ....

 

Trotzdem vielen Dank für die Erklärung und

 

viele Grüße

Bastian

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polydeikes

Wenn du eine Rürup Rente kündigst, erlischt erstmal nur die Pflicht zur Beitragszahlung. Von daher ist kündigen im Regelfall unsinnig, weil eine Beitragsfreistellung den gleichen Effekt bewirkt. Auch durch Übertrag, Arbeitslosigkeit etc. pp. ergibt sich keine Möglichkeit den Vertrag real zu kündigen, im Sinne einer Auszahlung. Auch eine Beleihung ist nicht möglich.

 

Die Basisrente ist das ideale Beispiel um allen typisch deutschen Sparern vor Augen zu halten, dass man niemals voreilig Produkte abschließen sollte, nur weil Steuerersparnisse etc. winken.

 

Sorry.

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MontBlanc
· bearbeitet von MontBlanc

Wenn du eine Rürup Rente kündigst, erlischt erstmal nur die Pflicht zur Beitragszahlung. Von daher ist kündigen im Regelfall unsinnig, weil eine Beitragsfreistellung den gleichen Effekt bewirkt. Auch durch Übertrag, Arbeitslosigkeit etc. pp. ergibt sich keine Möglichkeit den Vertrag real zu kündigen, im Sinne einer Auszahlung. Auch eine Beleihung ist nicht möglich.

 

Die Basisrente ist das ideale Beispiel um allen typisch deutschen Sparern vor Augen zu halten, dass man niemals voreilig Produkte abschließen sollte, nur weil Steuerersparnisse etc. winken.

 

Sorry.

 

Einfach mal mit der Allianz sprechen. Sachlage schildern und auf Entgegenkommen hoffen. Zur Not mit Presse drohen.

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polydeikes

Da kannst du mit der Allianz soviel sprechen wie du willst, die dürfen sich gar nicht drehen. Das hat nichts mit Kulanz zu tun, es bezieht sich auf die gesetzlichen Regelungen und an die ist auch die Allianz gebunden. Im Übrigen sollte jeder bei Abschluss eines solchen Produkts darüber aufgeklärt werden oder wenigstens entsprechende Unterlagen ausgehändigt bekommen. Auf Falschberatung ist aber wohl kaum zu spekulieren, da mit Sicherheit irgendwo ein entsprechendes Kreuzchen zum Thema Aufklärung über Produktrisiken etc. gemacht wurde.

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BastianP01
· bearbeitet von BastianP01

Ich kenne es halt nur von meinen bisherigen Vertägen (Fondsgebundene Altersvorsorgen), dass sowas mit einem Rückkaufswert einher geht, den man sich auszahlen lassen kann. Deswegen hab ich damals auch nicht explizit nach der Option gefragt. Es sah zudem auch nicht so aus, als ob ich von der Option gebrauch machen müsste...

 

Trotzdem vielen Dank für Eure Antworten und Hinweise

 

Viele Grüße

Bastian

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polydeikes

Du hast ja gewissermaßen mein volles Beileid und Verständnis (selbst Selbstständig), es gibt aber leider keine positivere Antwort. Es gibt auch keinerlei Tricks wie Auslandsaufenthalte, Übertrag auf eine andere Person, Beleihung, Darlehen an sich selbst oder ähnliches.

 

Die steuerlich geförderte Altersvorsorge ist für Selbstständige einfach völlig ungeeignet. Ich würde einen solchen Vertrag niemals abschließen und kann auch so gut wie keinem dazu raten (Ausnahme ältere Sparer kurz vor der Rente zwecks teilweise Steuerverschiebung).

 

Bei klassischen Fondspolicen gibts immer irgendeinen Weg, bspw. das Teil zu beleihen oder eine Teilauszahlung - die Anbieter lassen da mit sich reden. Bei Rürup - Nada, Nothing, Nichts ...

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MontBlanc

Wie siehts denn mit dem Beratungsprotokoll aus? War doch vor 2 Jahren schon Pflicht oder? Wenn kein von dir unterschriebenes Protokoll vorliegt - klagen auf Nichtigkeit des Vertrages.

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polydeikes

Beratungsprotokolle gelten seit Mai 2007, man kann aber auch drauf verzichten. Ein fehlendes Beratungsprotokoll wäre ein Hinweis auf eine falsche Beratung, die nachzuweisen ist etwas schwieriger.

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