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lasse
· bearbeitet von lasse

Hallo zusammen,

 

wie im Titel angedeutet habe ich hier eine Altlast und hätte gerne Eure Ratschläge.

 

Genaugesagt ist es eine "eingeheiratete" Altlast, ein Baussparvertrag meiner Frau, deren Familie irgendwie das Hobby eines BHW-Vertreters war und bestens ausgestattet ist mit dieser Sparform.

 

Zu den Daten:

Meine Frau nutzt den BSV als VL Vertrag, allerdings ist die staatliche Zulage mit 3,40 € oder so bescheiden. Besser als nichts aber.

Den Vertrag gibt es seit 2002.

Höhe, man staune: ca. 32'000 €

Monatliche Besparung eben die ca. 39 €

Derzeitiges Guthaben: ca. 3'500 €

Guthabenzins: 2% (oder 2,5; Angaben nicht eindeutig)

Tarif D maXX 5

Auf einer Uebersicht stand auch mal etwas von "Bonus" 2,25% - weiss nicht, ob das heisst, dass es 2,25% gibt, wenn ich das Darlehen nicht nehme?

Wg. Einkommenshöhe gibt es keine staatliche Förderung (Wohnungsbau oder so)

Wenn es so weiter liefe wäre Zuteilung in 2017... (???? da steht aber Humbug auf dem Auszug, das kann ja nicht sein? oder meinen die Ende der Sperrfirst?)

 

Da der Vertrag, wie gesagt, eine schlecht beachtete Altlast ist, wurde er bei unserer Vermögensaufstellung bisher nicht beachtet.

Ganz grob ist unsere Gesamtsituation so, dass wir in der Phase "Abzahlung eines Immobilienkredites" sind. D.h. unsere Sparanstrengungen fliessen in die Abzahlung (da gibt es schon einen grossen BSV einer anderen Institution; Fremdwährungsdarlehen (gar nicht "fremd", da eine Partei in Fremdwährung verdient))

 

Die Frage ist nun: Was tun?

1) den BSV auflösen?

1a) VL dann ganz anders nutzen, gar nicht nutzen (da "nur" 3,40) oder z.B. in bestehenden BSV bei andere Bank (geht das so einfach?)

 

2) den BSV mit grösseren Spareinlagen zur Zuteilung bringen und in das FInanzieungskonzept übernehmen? (das ist ein komplizierter Punkt, aber eigentlich würde ich gerne in 2 Jahre komplett auf Fremdwährung umschulden um 1. in meine Gehaltswährung zu kommen und 2. die deutlich günstigeren Fremdwährungskonditionen nutzen zu können)

2a) Dabei Umwandlung in Tarif mit günstigeren Darlehenskonditionen in Betracht ziehen?

 

3) den BSV weiter nutzen, auf den "Bonus" setzen und weiter einsparen, vielleicht mit höherer Summe

 

4) alles beim alten belassen und auf einen Renovierungsfall in 10 Jahre hoffen und den BSV dafür in der Hinterhand haben?

 

Wie ist das eigentlich mit Sperrfristen - bei VL zahlt man ja klassisch 6 Jahre ein und lässt ein Jahr ruhen, oder? (Zumindest war das vor 20 Jahren bei Sparverträgen so=

 

Ich hoffe das ist für eine Beantwortung ausreichend...

 

Danke!

 

b.

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polydeikes

Zeitlich gesehen wäre das Teil zuteilungsreif, wenn die Sparraten passen würden. Oder anders formuliert: Du kannst das Teil splitten. Das ist in der Regel kostenlos, einfach mal hindackeln und nachfragen.

 

Effekt: Aus Bausparsumme 32.000 Euro machst du 2 Verträge mit einmal 7.000 und einmal 25.000 Euro.

 

Den 7.000er kannst du dir dann direkt zuteilen lassen und erhälst die 3.500 ausgezahlt (auf das Darlehen verzichtest du). Dann tilgst du mit den 3.500 Euro per Sondertilgung (falls möglich) eben einen Teil der Immoschulden.

 

Das mit der Förderung ist so eine Sache. Auf jeden Fall solltest du dich zum Thema Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie einlesen. Deine Zahlen lassen darauf schließen, dass du das Thema nicht verstanden hast.

 

Theoretisch denkbar ist, den Bausparvertrag mit VWL vom Arbeitgeber + keiner Bausparsumme weiterzuführen für bspw. Renovierungen, Umbauten etc. pp. ... unter Umständen sogar als Teilablösung des bestehenden Darlehens.

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jm2c

Lies auch mal bitte quer, lasse - einen aktuellen VL-Thread haben wir nebenan schon mal am Start.

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lasse
· bearbeitet von lasse

danke Dir!

 

Zeitlich gesehen wäre das Teil zuteilungsreif, wenn die Sparraten passen würden. Oder anders formuliert: Du kannst das Teil splitten. Das ist in der Regel kostenlos, einfach mal hindackeln und nachfragen.

 

Effekt: Aus Bausparsumme 32.000 Euro machst du 2 Verträge mit einmal 7.000 und einmal 25.000 Euro.

 

Den 7.000er kannst du dir dann direkt zuteilen lassen und erhälst die 3.500 ausgezahlt (auf das Darlehen verzichtest du). Dann tilgst du mit den 3.500 Euro per Sondertilgung (falls möglich) eben einen Teil der Immoschulden.

 

Okay, das ist eine gute Idee, um das angesparte Vermögen jetzt aktiv einzusetzen, richtig, z.B. zur Sondertilgung (kann ich machen)

 

 

Das mit der Förderung ist so eine Sache. Auf jeden Fall solltest du dich zum Thema Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie einlesen. Deine Zahlen lassen darauf schließen, dass du das Thema nicht verstanden hast.

 

Hmm, ich dachte das wäre ganz einfach: Einkommen über Förderhöchstgrenze = Keine Förderung, weder Arbeitnehmersparzulage noch Wohnungsbauprämie. Okay, es gibt da noch auf RTL2 diese Videotextseiten, gleich hinter den ganzen "geilen 18-jährigen", die mich jetzt ganz sofort kennenlernen wollen, die mit suggerieren mal eine 0190er Nummer anzurufen, weil sie da etwas für mich hätten... Das ist nicht seriös, richtig...?

Oder verstehe ich es wirklich falsch?

 

Theoretisch denkbar ist, den Bausparvertrag mit VWL vom Arbeitgeber + keiner Bausparsumme weiterzuführen für bspw. Renovierungen, Umbauten etc. pp. ... unter Umständen sogar als Teilablösung des bestehenden Darlehens.

Damit meinst Du den verbleibenden 25'000er? Somit würde ich mir die derzeit recht ordentlichen Guthabenzinsen sichern bzw. sie nutzen und die Abschlussgebühr, die ja mal angefallen sein muss, über die Zeit so gut es geht wieder reinholen?

 

Hi, danke Dir

Lies auch mal bitte quer, lasse - einen aktuellen VL-Thread haben wir nebenan schon mal am Start.

 

Ja, da lese ich auch, im Grunde ist meine Frage eher "was tun mit einem BSV, den ich im Moment eigentlich nicht brauche, bzw. der nicht Teil meiner Finanzierung ist?"

 

Was ich tatsächlich beim VL Thema nicht verstehe ist, wie das mit den Sperrfristen läuft bei Verträgen (wie hier BSV), die länger als Sperrfirsten laufen. Oder gelten diese eh nur für die Inanspruchnahme von Arbeitnehmersparzulagen? Mit anderen Worten: Kann ich die VL-Zulage meines AG vom letzten Monat heute von dem BSV "abheben"?

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polydeikes
Hmm, ich dachte das wäre ganz einfach: Einkommen über Förderhöchstgrenze = Keine Förderung, weder Arbeitnehmersparzulage noch Wohnungsbauprämie. Okay, es gibt da noch auf RTL2 diese Videotextseiten, gleich hinter den ganzen "geilen 18-jährigen", die mich jetzt ganz sofort kennenlernen wollen, die mit suggerieren mal eine 0190er Nummer anzurufen, weil sie da etwas für mich hätten... Das ist nicht seriös, richtig...?

Oder verstehe ich es wirklich falsch?

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmersparzulage#Anspruch_auf_Arbeitnehmersparzulage

http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungsbaupr%C3%A4mie

 

 

Damit meinst Du den verbleibenden 25'000er? Somit würde ich mir die derzeit recht ordentlichen Guthabenzinsen sichern bzw. sie nutzen und die Abschlussgebühr, die ja mal angefallen sein muss, über die Zeit so gut es geht wieder reinholen?

 

Bspw. ... kenne deine Situation nicht. Auch nicht deinen gegebenen oder nicht gegebenen Förderanspruch. Für sowas gibts Richtlinien zur Themeneröffnung.

 

Was ich tatsächlich beim VL Thema nicht verstehe ist, wie das mit den Sperrfristen läuft bei Verträgen (wie hier BSV), die länger als Sperrfirsten laufen. Oder gelten diese eh nur für die Inanspruchnahme von Arbeitnehmersparzulagen? Mit anderen Worten: Kann ich die VL-Zulage meines AG vom letzten Monat heute von dem BSV "abheben"?

 

Deswegen hatte ich empfohlen sich in das Thema Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie noch mal einzulesen. Was der Mist mit dem Videotext da soll, das kann ich nicht nachvollziehen ... verarschen kann ich mich selbst.

 

Die Sperrfrist bezieht sich auf geförderte Verträge (Arbeitnehmersparzulage). Bekommst du keine Förderung, gilt auch keine Sperrfrist. Selbst geförderte können vorzeitig aufgelöst werden, dann fallen allerdings die Förderung weg und evtl. Gebühren für die Auflösung an.

 

Das Splitten hingegen ist normalerweise kostenlos und wäre zeitlich gesehen wohl auch förderundschädlich, sollten Förderungen bis dato eingegangen sein. Splitten kann man theoretisch so oft man will ... Hauptsache die Mindestbausparsumme und Zeit ist erreicht (meist 7 Jahre und minimum 2500 Euro ... je nach Anbieter).

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