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mfgoenk

Rückkaufswert Rentenversicherung = Null

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mfgoenk

Hallo liebes Forum,

 

ich habe im Jahre 2003 eine Rentenversicherung abgeschlossen und 2009 wieder gekündigt da sich meine Lebenssituation geändert hatte und ich diese monatlichen Kosten nicht mehr stämmen konnte. Insgesamt habe ich in diesen knapp 7 Jahren ca. 7250 in diese Versicherung einbezahlt. Eine Woche nachdem ich der Versicherung die Kündigung schrieb bekam ich ein Schreiben zurück auf welches die 2,4 (kein Scherz) Rückkaufswert überwiesen werden sollte. Nach kurzer Fassungslosigkeit habe ich darauf hin einen Tag später bei der Versicherung angerufen was das solle. Dort fertigte man mich ziemlich unfreundlich ab das meine Rückkaufswerte ja in der Police stehen würde und ich dort nachschauen könne.

 

Natürlich habe ich im Anschluß an das Gespräch direkt in der Police nachgeschaut und siehe da, es stehen für das Kündigungsjahr tatsächlich 0 als Rückkaufswert in der Police.

 

Nun, was ist damals passiert: Da ich mich in meiner damaligen Situation nicht mehr nur auf die staatliche Rente verlassen wollte hatte ich versucht zusätzlich eine private Altersvorsorge auf die Beine zu stellen. Also rief ich den Versicherungsman meines Vertrauens an bei dem ich mehrere Versicherungen abgeschlossen hatte ohne diese bislang jedoch in irgendeiner Form in Anspruch nehmen zu müssen. Er erzählte mir das Blaue vom Himmel runter und ich unterschrieb ohne den Vertrag zu prüfen und ohne mir das knapp 50 Seiten dicke Dokument durchzulesen. Dafür könnte ich mich heute ohrfeigen und wird mir auch nie wieder passieren, Fakt ist jedoch leider das ich dies genauso in den Unterlagen steht.

 

Da der ursprüngliche Versicherungsvertreter unter dem der Abschluß stattfand mittlerweile über alle Berge war (Er ist angeblich in ganz Deutschland nicht mehr auffindbar) habe ich dessen Nachfolger der die bestehenden Verträge übernommen hat um eine Klärung der Dinge gebeten. Dieser war ebenfalls fassungslos und rief mich nach 3 Tagen zurück das man leider nichts machen könne. Es würde halt so in der Police stehen.

 

Also bin ich selbst aktiv geworden und habe zunächst den Versicherungsombudsman mit meinen Fall angeschrieben. Von diesem bekam ich die Antwort das so alles Rechtens wäre da es so in der Police steht.

 

Mist, nach etwas Internet Recherche fand ich dann beim Verbraucherschutz Hamburg ein paar Gesetzte:

Bundesgerichtshofs vom 12. Oktober 2005 (IV ZR 162/03, 177/03 und 245/03), vom 26.9.2007 (IV ZR 321/05) sowie die Urteile des LG Hamburg vom 20. November 2009 (324 O 1116/07, 1136/07, 1153/07)

 

Ich setzte ein Schreiben an die Versicherung auf das mit der Begründung das es sich um einen Urteil vom LG Hamburg handele und nicht vom BG abgeschmettert wurde.

 

Es kann doch nicht sein das nach knapp 7 Jahren und 7250 Null Rückkaufswert vorhanden sind?! Auch wenn ich so dumm war und hab ohne zu lesen das ganze so unterschrieben, das grenzt für mich schon an Betrug.

 

Was kann ich tun um zumindest einen Teil des Geldes zurück zu bekommen?

 

Grüße

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ghost

Da wir deine Unterlagen ja im Detail ja nicht kennen, ist es schwer zu sagen, ob dein Rückkaufwert gerechtfertigt ist oder nicht.

Außerdem hat deine Gesellschaft dir ja nicht 0 angeboten, sondern 2,4k.

 

Bei einer - ich nehme mal an an fondbasierten - Rentenversicherung ist es so, dass du in den ersten ~ 5 Jahren vor allem die Kosten (Provisionen) der Gesellschaft bezahlst.

Erst danach findet ein nennenswerter Aufbau des Rückkaufwertes statt. Deshalb - so bitter es ist - könnte der Rückkaufwert durchaus gerechtfertigt sein.

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mfgoenk

Da wir deine Unterlagen ja im Detail ja nicht kennen, ist es schwer zu sagen, ob dein Rückkaufwert gerechtfertigt ist oder nicht.

Außerdem hat deine Gesellschaft dir ja nicht 0 angeboten, sondern 2,4k.

 

Bei einer - ich nehme mal an an fondbasierten - Rentenversicherung ist es so, dass du in den ersten ~ 5 Jahren vor allem die Kosten (Provisionen) der Gesellschaft bezahlst.

Erst danach findet ein nennenswerter Aufbau des Rückkaufwertes statt. Deshalb - so bitter es ist - könnte der Rückkaufwert durchaus gerechtfertigt sein.

 

Hallo Ghost,

 

danke für deine Antwort. Es handelte sich nicht um eine fondgebundene RV. Und der Rückkaufswert bestand aus 2,4 (Zwei Euro und 40 Cent) und nicht aus 2400 ...

 

Grüße

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Klonk

Wenn ich das richtig lese wurden nicht 2400 Euro angeboten sondern zweifufzich für ne Currywurst :)

 

Ich steuer mal mein Halbwissen zu. Zunächst ist das ja eigentlich jedem bekannt , dass man bei Versicherungen in den ersten Jahren Provisionen abzahlt deren Höhe man am besten gar nicht wissen will.

Den Ertrag von 7 Jahren klingt natürlich gleich sehr heftig aber wenns so im Vertrag steht da kann man vermutlich dann wenig machen. Ob da gegebenfalls n Anwalt wegen Wucher, oder was auch immer, noch was rausholen kann, kann dir nur n Anwalt sagen.

 

Evtl nützt es was, wenn man die Versicherung nur ruhend stellt und nix mehr einbezahlt um dann in x Jahren wenigstens noch ein wenig mehr als 0 zu bekommen..

 

Ansonsten lernen, dass Banken und Versicherungen als oberstes Ziel grundsätzlich ihr Wohl verfolgen und nicht deines und die Atersvorsorge UND Geldanlage zukünftig in die eigenen Hände nehmen.

 

Gruß

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Gerald1502

Hallo mfgoenk und willkommen im Forum.

 

Dein Fall klingt nicht sehr toll und wir alle können Deinen Unmut über diese Situation verstehen und werden Dir dabei auch helfen.

 

Eine Bitte habe ich an Dich. Du hast die Police für Deine Altersvorsorge abgeschlossen. Wir im Forum haben hier eine Richtlinie zur Themeneröffnung, wo wir damit mehr über einen erfahren und gezielter helfen können. https://www.wertpapier-forum.de/topic/31744-altersvorsorge-richtlinie-zur-themeneroeffnung/

 

Sei so lieb und ergänze Deinen Beitrag nach dieser Richtlinie.

 

Desweiteren ein kurzer Hinweis zwecks Antworten, da bei Dir erst das Zitat erschienen ist und dann Dein Antworttext.

Du klickst als erstes auf den kleinen Antwortbutton des Beitrages, worauf Du gerne Antworten möchtest. Es öffnet sich dann ein Antwortfenster mit dem Beitrag des Users, worauf Du antworten möchtest.

Unter diesen Text fügst Du dann Deinen Antworttext ein und klickst erst danach auf Beitrag erstellen.

 

Hier hast Du auch eine kleine Erklärung. https://www.wertpapier-forum.de/topic/31057-zitatfunktion/

 

Viele Grüße

Gerald

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polydeikes

Bei einer - ich nehme mal an an fondbasierten - Rentenversicherung ist es so, dass du in den ersten ~ 5 Jahren vor allem die Kosten (Provisionen) der Gesellschaft bezahlst.

Erst danach findet ein nennenswerter Aufbau des Rückkaufwertes statt. Deshalb - so bitter es ist - könnte der Rückkaufwert durchaus gerechtfertigt sein

 

Das mit den 5 Jahren ist ein Trugschluss, der durch Riester bedingt ist. Bei einer privaten Rentenversicherung können die Kosten im Prinzip nach Gutdünken des Versicherers verteilt werden. Bei so einem 30 Jahre, 100 Euro Vertrag sind das tendentiell einfach nur bspw. die ersten rund 2 Jahre ... wo dann praktisch gar nichts in Guthaben fließt --- nur ein Beispiel.

 

---

 

Im hier vorgestellten Fall wurde ja über 6 bis 7 Jahre eingezahlt. Vermutlich um die 80 Euro pro Monat? Wenn man das mal überschlägt:

 

bei 5 % Abschlusskosten (7250) -> 145.000 Euro Beitrag

bei 10 % Abschlusskosten (7250) -> 72.500 Euro Beitrag -> ca. 75 Jahre Beitragsdauer

bei 15 % Abschlusskosten (7250) -> 48.300 Euro Beitrag -> ca. 50 Jahre Beitragsdauer

 

Es gibt also im Wesentlichen drei Möglichkeiten:

A) Es wurde ein Vertrag mit irrwitziger Laufzeit abgeschlossen (bspw. Prismalife)

B) Es wurde eine irrwitzige Dynamik vereinbart

C) A+B

 

Tendentiell in beiden Fällen nur Geld beim "Berater" im Rahmen von Falschberatung zu holen ...

 

Aber wir wissen ja nicht einmal um welches Produkt es sich handelt. SIEHE POST VON GERALD + VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN!

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slt63

Die Angaben zum Vertrag sind ja mehr als dürftig, insofern kann man nur Vermutungen anstellen.

 

Bei einer klassischen Rentenversicherung wird bei vorzeitiger Kündigung normalerweise kein Rückkaufswert ausbezahlt, sondern die Versicherung wird in einen beitragsfreien Vertrag umgewandelt. Aus diesem wird dann zum ursprünglichen Ablauftermin eine entsprechend geringere beitragsfreie Rente/Kapitalabfindung bezahlt.

Vorher gibts was, wenn z.B.:

 

1. ...aufgrund des geringen RKW eine erforderliche Mindestrente (siehe Allgemeine Bedingungen) nicht erreicht wird.

 

2. ...eine "Beitragsrückgewähr bei Tod vor Rentenbeginn" vereinbart ist. Ein auszuzahlender RKW darf dabei nicht grösser sein als die Leistung bei Tod ("Beitragsrückgewähr"; ). Ist der Wert im Vertrag bereits grösser (hier wohl kaum der Fall). wird zus. aus der Differenz eine beitragsfreie Rente gebildet.

 

Die Garantiewerte für die beitragsfreie Rente dürften in der Police stehen.

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mfgoenk

Hallo zusammen,

 

erst einmal vielen Dank für eure Antworten. Am Dienstag habe ich Zugriff auf die Police da ich mich momentan an meiner Arbeitsstätte aufhalte die von meinem Wohnort etwas weiter entfernt ist. Werde euch dann am Dienstag im Laufe des Tages detailliertere Angaben zu dem "Produkt" machen und meinen Beitrag gemäß der Forenregeln umgestallten. Leider habe ich die genauen Daten nicht alle im Kopf.

 

Ich wünsche euch vorab ein frohes Osterfest!

 

Viele Grüße

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jm2c

Ich will ja nicht vorgreifen, aber ich hab mal irgendwo gelesen, wahrscheinlich bei der VZHH, dass der RW nicht kleiner 50% von dem sein darf, was da eingezahlt wurde! Das müsste dann wahrscheinlich eingeklagt werden. Ergebnis ist bei so einer Klage ja immer völlig offen. No risk no fun :huh: -> ^_^ .

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