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Generali Berufsunfähigkeit smart

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Amateur

Hallo Leute,

 

Meine Freundin (15.11.1984) hat eine Berufsunfähigkeit bei der Generali gemacht,

wollte mich mal erkundigen was ihr davon hält... bzw ein paar fragen stellen sich uns.

 

Ich schreibe euch mal die Daten.

 

Dauer und Umfang des Versicherungsschutzes:

Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung nach dem Tarif SBU09

Beginn der Versicherung: 01.05.2011

Ablauf der Versicherungsdauer: 01.05.2049

Ablauf der Leistungsdauer: 01.05.2049

Ablauf der Beitragszahlung: 01.05.2049

 

Ablauf der Beitrsgszahlungsdauer für die Versicherung der lebenslangen Rente: 01.05.2025

 

Monatliche Berufsunfähigkeitsrente 650

Die vereinbarte Rente wird lebenslang gezahlt, sofern die Berufsunfähigkeit vor dem 1.Mai 2025 (ist das so üblich?) eintritt und bis zum Ablauf der Versicherungsdauer ununterbrochen fortbesteht.

 

Es ist vereinbart, dass Allergien und deren Folgen eine Leistung aus der Selbständigen BU für die versicherten Person nicht bedingen und bei der Festsetzung des Grades der BU oder Ermittlung der Pflegebedürftigkeit aus anderen gesundheitlichen Gründen unberücksichtigt bleiben.

 

Hinweis zum Beginn des Versicherungsschutzes

Für den Beginn des Versicherungsschutzes ist auch § 3 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Selbständige BU der Tarifgruppe SBU09 maßgebend.

 

Beitragszahlung

Der Beitrag beträgt mon. 55,40

Unter Berücksichtigung des derzeit gültigen Beitragssofortbezugs für die BU

aus der Überschussbeteiligung beträgt der zu zahlende Beitrag mon. 38,92

 

Ab dem 6 Versicherungsjahr erhöht sich der Beitrag auf 110,81

 

Unter Berücksichtigung ..... 77,85

 

Ab dem 11 Versichungsjahr erhöht sich der Beitrag auf 138,52

 

Unter Berücksichtigung ... 97,31

 

Mit dem Ablauf der Versicherung für die lebenslange Rente bei

BU zum 1.5.2025 ermäßigt sich der Beitrag auf 118,25

 

Der zu zahlende Beitrag unter Berücksichtigung des derzeit

gültigen Beitragssofortabzugs für die BU aus der Überschussbeteiligung beträgt dann 83,06

 

(verstehe ich das richtig, die BU geht bis 2025, ab dann gibt es keine BU mehr, oder wie muss man das verstehen?)

Die Höhe des Beitragssofortabzugs kann für die Zukunft nicht garantiert werden

 

Die Hähe des Beitragssofortabzugs beruht auf der gemäß Antragsstellung vorgenommenen Einstufung der versicherten Person als Rauerin.

(seit Januar Nichtraucherin wird in einem Jahr umgestellt)

Bei der Tarifierung der Selbständigen BU haben wir zugrunde gelegt:

Beruf der Person: Lagerarbeiterin

Berufsgruppe: 3

 

Der Beitragskalkulation liegt die Tarifstufe N zugrunde.

Hinweise zum Anpassungsrecht.

 

Wir gewähren Ihnen das Recht, Ihren Versicherungsvertrag gemäß den Besonderen Bedingungen für planmäßige Erhöhungen der Beiträge und Leistungen (Beitragsdynamik), für die Rentenerhöhung im Falle der BU (Leistungsdynamik) und für die abgestufte Beitragszahlungsweise der Tarifgruppe SBU 09 anzupassen.

Die Erhöhung der Beiträge erfolgen mit dem Steigerungssatz von 3%

 

Vertragsbestandteile

 

Bei Antagsstellung haben Sie die folgenden Versicherungsbedingungen erhalten. Diese Versicherungsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages:

- Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Selbständige BU (warum steht immer Selbständige?) der Tarifgruppe SBU 09

- Besondere Bedingungen für planmäßige Erhöhungen der Beiträge und Leistungen Beitragsdynamik, für Rentenerhöhung im Falle der BU und für die abgestufte Beitragszahlungsweise der Tarifgruppe SBU 09

 

Abweichend von diesen Bedingungen erhöhen sich die Beitrags und Leistungen erstmals zum 1.05.2022

 

Vertagsbestandteil sind ferner unsere Angaben unter Position

Angabe der garantierten Rückkaufswerte und garantierten Leistungen aus der beitragsfrei gestellten Versicherung

der Kundeninformation.

 

Optionen

 

Mit den Optionen erhalten sie bereits ab Vertragsabschluss das Recht, den Versicherungsschutz an Ihre möglicherweise geänderten Bedürfnisse anzupassen. Dieser Vertrag hat die nachstehenden Optionen.

 

Beitragsdynamik/ Nachversicherungsgarantie/ Wiederherstellungsoption

 

 

Überschussbeteiligung

Für diese Versicherung wurde in der Anwartschafszeit das Überschusssystem Beitragssofortabzug vereinbart /vgl§ 17 der Allgemeinen Verischerungsbedingungen für die Selbständige BU)

 

 

 

 

 

 

Ich hoffe ihr könnt uns helfen bzw sagen, ob diese Versicherung ok ist...

 

schon mal herlichen Dank an alle

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swingkid

Hallo,

 

zunächst einmal 2 grundlegende Anmerkungen:

 

1.zählt die Generali zu den Versicherern mit einem ordentlichen Bedingungswerk, ist aber ziemlich teuer;

 

2.halte ich persönlich die Höhe der Absicherung für zu niedrig. 650 sind nicht die Welt, wenn man im schlimmsten Fall daraus seinen Lebensunterhalt bestreiten muss.

 

Nun aber zu Deinen Fragen:

 

Die vereinbarte Rente wird lebenslang gezahlt, sofern die Berufsunfähigkeit vor dem 1.Mai 2025 (ist das so üblich?) eintritt und bis zum Ablauf der Versicherungsdauer ununterbrochen fortbesteht.

 

Nein, das ist so nicht üblich. Normalerweise zahlt der Versicherer bis zum vereinbarten Vertragsablauf (im Fall Deiner Freundin also bis 2049). Die Generali bietet es als Besonderheit an, dass die Rente bis zum Lebensende bezahlt wird (bzw. solange, wie laut Bedingungswerk eine Berufsumfähigkeit vorliegt). Hierzu muss die BU jedoch bis spätestens zum 40. Lebensjahr eingetreten sein. Erfolgt die Diagnose zu einem späteren Zeitpunkt, zahlt auch die Generali "nur" bis zum vereinbarten Ablauf. Daher hast du das

(verstehe ich das richtig, die BU geht bis 2025, ab dann gibt es keine BU mehr, oder wie muss man das verstehen?)
auch missverstanden... Tritt die Berufsunfähigkeit vor dem 01.05.2025 ein, erfolgt die Zahlung solange, wie eine BU vorliegt (nicht vergessen, der Versicherer hat das Recht, in regelmässigen Abständen nachzuprüfen und ggfs. die Zahlungen einzustellen..), notfalls bis zum Lebensende. Nach diesem Zeitpunkt erfolgt die Rentenleistung maximal bis zum 01.05.2049. Ich würde mich, wenn es der Gesundheitszustand zulässt, nach Alternativen umsehen.

 

Grüße,Alex

 

 

 

 

 

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Amateur

Hallo danke für deine Antwort.

 

Wenn ich das jetzt richtig verstehe als beispiel:

1: Meine Freundin wird nächstes Jahr Berufsunfähig. Somit bekommt sie bis zum Lebensende die 650 ausser es wird ihre Arbeitsfähigkeit wieder festgestellt

2: Meine Freundin zahlt alle Jahre ein, aber es kommt erst eine Berufsunfähigkeit nach 2025. Sie bekommt somit eine BU Rente bis 2049. Danach bekommt sie nichts mehr. Auch das ganze Geld was wir eingezahlt haben geht flöten?

3: Meine Freundin bekommt nie eine Berufsunfähigkeit. somit wird diese BU ab dem Jahr 2049 eine Rentenversicherung? Sprich es gibt zahlungen?

 

Das hört sich in meinen Augen alles nicht so gut an...

werden wohl etwas weitersuchen müssen.

Kennt jemand eine gute BU die jemand weiterempfehlen kann?

 

Herzlichen dank für die Antworten

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mevanus

Hallo danke für deine Antwort.

 

[...]

3: Meine Freundin bekommt nie eine Berufsunfähigkeit. somit wird diese BU ab dem Jahr 2049 eine Rentenversicherung? Sprich es gibt zahlungen?

 

Das hört sich in meinen Augen alles nicht so gut an...

[...]

 

Leider stimmt Punkt 3 so nicht ... soweit wie ich weiß, und ich informiere mich auch gerade über die BU (Empfehlungen gerne gesehen!), ist das Geld dann nach 2049 "weg" - dafür war deine Freundin aber bis 2049 versichert gegen Berufsunfähigkeit. Das Geld von Ihr wird dann (leider) nicht für euch verwendet sondern für andere die in bei der selben Versicherungsanstalt versichert sind und (leider!) Berufs unfähig werden.

 

Ich glaub auch um eine andere BU zu empfehlen solltest du noch weitere Daten ergänzen - wichtig ist vorallem auch der Berufsstand (Informatiker die vorwiegend im Büro arbeiten sind günstiger als "Metall Facharbeiter" die an der x Tonnen Presse arbeiten).

 

Ich habe bei meinem Versicherungsberater demnächst einen Termin, da geht zwar eigentlich um die bAV (so wie ich das sehe ist das die Versicherung die du für Punkt 3 benötigst), aber ich werde die BU auch noch mal ansprechen. (Leider ist es ein Versicherungsberater von einer konkreten Versicherungsgesellschaft - aber um die Basics zu lernen sollte das genügen - ich werde auf keinen Fall direkt irgendetwas unterzeichnen!)

 

Überings ist diese Staffelung manchmal ungünstig als wenn man von Anfang immer konstant den selben Betrag wählt - z.B. bei der Cosmos Direkt hat man ja so einen tollen Rechner der einem nur diese Staffelpreise ausgibt. Wenn man anruft kann man auch noch den anderen Tarif berechnet bekommen der (in der Summe der Einzahlungen gesehen) für mich günstiger wäre. (Wenn ich nur den Betrag anschaue)

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Amateur

Hallo,

 

ja aber wie hoch ist die Warscheinlichkeit, das eine BU nach dem Jahr 2049 Eintritt? Meiner Meinung nach höher als mit Jungen Jahren...

und für andere Leute aufkommen, ist auch nicht meine Fall, bzw. zahl ich schon genug Steuern usw.(nicht falsch verstehen)

 

Der Berufsstand von meiner Freundin ist normale/Leichte Lagertätigkeit. Wäre Berufsklasse 3.

 

Hoffe ihr könnte mir / uns noch helfen.

 

 

Noch einen schönen Abend an alle

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molari
· bearbeitet von molari

und für andere Leute aufkommen, ist auch nicht meine Fall, bzw. zahl ich schon genug Steuern usw.(nicht falsch verstehen)

 

 

 

 

genau genommen, kommst du nicht für andere auf. Du bezahlts den Versicherer dafür, dass er dein Risiko absichert. Ob was passiert oder nicht kann keiner wissen, deswegen ist es ja ein Risiko.

 

Weiterhin- ich halte eine BU für sinnvoll- gibt es sicher genug Dinge, die dich auch im mittleren Alter noch aus dem Berufsleben holen.

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Amateur

Hallo Leute mal kurz eine andere Frage.

 

Bei anderen BU´s, wird da eine BU immer bis zum Lebensende bezahlt?

oder endet so eine immer bei Renteneintrittsalter?

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Gerald1502

Hallo Leute mal kurz eine andere Frage.

 

Bei anderen BU´s, wird da eine BU immer bis zum Lebensende bezahlt?

oder endet so eine immer bei Renteneintrittsalter?

Die Berufsunfähigkeits-Rentenzahlung endet mit dem zum Vertragsabschluss gewählten Laufzeit. Du bestimmst beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung die Laufzeit des Vertrages und

entscheidest sozusagen, wie lange Dir im Fall der Fälle eine Berunfsunfähigkeitsrente gezahlt werden soll.

 

Die Berufsunfähigkeitsrente kann aber auch nach einer gewissen Zeit eingestellt werden, wenn sich Dein Gesundheitszustand verbessert und die 50% BU Klausel unterschritten wird.

 

Sprich, die BU Rente bekommst Du, wenn laut den Vertragsbedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine Berufsunfähigkeit vorliegt, wenn jemand aufgrund einer Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, für mindestens 6 Monate (Prognosezeitraum) außer Stande ist, den zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben. Dabei muss in den meisten BU Versicherungen die körperliche Beeinträchtigung bei mindestens 50% betragen.

Es gibt aber Berufsunfähigkeitsversicherungen, wo man eine 25-75% Klausel wählen kann. Bekommt dann anteilig eine BU Rente.

Im Sticky ist dazu ein Thread verlinkt.

 

Viele Grüße

Gerald

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DonChristo

ich interessiere mich für die gleiche BU. Dabei habe ich folgende Regelung gefunden:

 

Ab 2.001 EUR BU-Rente

Ärztliche Untersuchung mit

Laboruntersuchung

 

Folie 67

 

Ich bin unter 30 Jahre und überlege vorerst 2000 monatliche Rente abzusichern. Bei jedem Nachversicherungsfall kann ich die Versicherungssumme zwischen 100 und 500 Euro erhöhen bis ich 45 Jahre bin (Folie 32). Dann muss ich jetzt KEINE Ärztliche Untersuchung machen lassen. Also könnteich nach Abschluss meines Studiums (+ 5 Jahre danach) die Versicherungssumme auch so auf 2100 bringen ohne ärztliche Untersuchung.

 

Sollte ich aber nicht vielleicht direkt 2001 versichern, dann werde ich von den Generali-Ärzten gecheckt und somit kann ich keine "falschen" Angaben zu meinem Gesundheitszustand machen zu können. (Es wird hier im Forum ja eindringlich davor gewarnt bloß nichts zu vergessen sonst zahlen die Versicherungen nichts. Da habe ich durchaus sorge etwas zu übersehen)

 

Danke!

 

P.S. ich hoffe es ist ok, dass ich das alte Thema für diese neue Frage hernehme

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AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

Hi!

 

ich interessiere mich für die gleiche BU. Dabei habe ich folgende Regelung gefunden:

 

Ab 2.001 EUR BU-Rente

Ärztliche Untersuchung mit

Laboruntersuchung

 

Folie 67

 

Ich bin unter 30 Jahre und überlege vorerst 2000 € monatliche Rente abzusichern. Bei jedem Nachversicherungsfall kann ich die Versicherungssumme zwischen 100 und 500 Euro erhöhen bis ich 45 Jahre bin (Folie 32). Dann muss ich jetzt KEINE Ärztliche Untersuchung machen lassen. Also könnteich nach Abschluss meines Studiums (+ 5 Jahre danach) die Versicherungssumme auch so auf 2100 € bringen ohne ärztliche Untersuchung.

 

Sollte ich aber nicht vielleicht direkt 2001 € versichern, dann werde ich von den Generali-Ärzten gecheckt und somit kann ich keine "falschen" Angaben zu meinem Gesundheitszustand machen zu können. (Es wird hier im Forum ja eindringlich davor gewarnt bloß nichts zu vergessen sonst zahlen die Versicherungen nichts. Da habe ich durchaus sorge etwas zu übersehen)

 

Danke!

 

 

 

P.S. ich hoffe es ist ok, dass ich das alte Thema für diese neue Frage hernehme

 

Das Risiko dass Du damit eingehst ist natürlich dass man was findet, dann ist der ganze Plan dahin :)

Manchmal ist man nicht gesund sondern nur nicht ausreichend diagnostiziert :)

Eine hoher Blutdruck (und das wäre nicht gut), eine leiche Skoliose usw. muss man nicht unbedingt selbst bemerkt haben und auch nicht immer früher bereits gefunden worden sein...

Wenn Du aber es wirklich nie gemerkt hast und es nie festgestellt wurde wird man Dir auch keinen Strick draus drehen können - ein elementarer Unterschied.

 

Hast Du geprüft dass die Nachversicherungsoption (in den aktuellen Bedingungen, keine alten, keine Powerpointslides, sondern nur die offiz. Bedingungswerke) nicht von Höchstversicherungssummen (zB 24000 EUR p.a.) abhängt?

Manche Unternehmen machen das ja, ich kann das nachschauen - aber vllt. hast Du es ja schon gechecked.

 

Hast Du ferner die Bedingungen (die aktuellen; welche Ereignisse berechtigen zur Erhöhung) für die Nachversicherungen geprüft?

 

Wie kamst Du auf die Generali wenn ich fragen darf?

Welche Leistungsmerkmale waren hierfür ausschlaggebend?

 

BG

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DonChristo
· bearbeitet von DonChristo

Hast Du geprüft dass die Nachversicherungsoption (in den aktuellen Bedingungen, keine alten, keine Powerpointslides, sondern nur die offiz. Bedingungswerke) nicht von Höchstversicherungssummen (zB 24000 EUR p.a.) abhängt?

Manche Unternehmen machen das ja, ich kann das nachschauen - aber vllt. hast Du es ja schon gechecked.

 

Hast Du ferner die Bedingungen (die aktuellen; welche Ereignisse berechtigen zur Erhöhung) für die Nachversicherungen geprüft?

 

Wie kamst Du auf die Generali wenn ich fragen darf?

Welche Leistungsmerkmale waren hierfür ausschlaggebend?

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das Risiko, dass sie etwas finden ist natürlich gegeben. Aber sehe ich es richtig, dass wenn sie nichts finden ich mich um nichts weiter kümmern muss? (es geht mir darum das Vorgehen der Versicherungsgesellschaft zu verstehen, die Generali ist ja sicher nicht die einzige am Markt die so verfährt, oder?)

 

Die Generali war nur ein Beispiel. Ich bin noch nicht so weit, dass ich mir eine konkrete Versicherung ausgesucht hat. Ich versuche noch einen Überblick über gängige Optionen zu bekommen um ein Gefühl dafür zu haben worauf ich dann wirklich achten muss.

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AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

Hast Du geprüft dass die Nachversicherungsoption (in den aktuellen Bedingungen, keine alten, keine Powerpointslides, sondern nur die offiz. Bedingungswerke) nicht von Höchstversicherungssummen (zB 24000 EUR p.a.) abhängt?

Manche Unternehmen machen das ja, ich kann das nachschauen - aber vllt. hast Du es ja schon gechecked.

 

Hast Du ferner die Bedingungen (die aktuellen; welche Ereignisse berechtigen zur Erhöhung) für die Nachversicherungen geprüft?

 

Wie kamst Du auf die Generali wenn ich fragen darf?

Welche Leistungsmerkmale waren hierfür ausschlaggebend?

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das Risiko, dass sie etwas finden ist natürlich gegeben. Aber sehe ich es richtig, dass wenn sie nichts finden ich mich um nichts weiter kümmern muss? (es geht mir darum das Vorgehen der Versicherungsgesellschaft zu verstehen, die Generali ist ja sicher nicht die einzige am Markt die so verfährt, oder?)

 

Die Generali war nur ein Beispiel. Ich bin noch nicht so weit, dass ich mir eine konkrete Versicherung ausgesucht hat. Ich versuche noch einen Überblick über gängige Optionen zu bekommen um ein Gefühl dafür zu haben worauf ich dann wirklich achten muss.

 

Wenn Du dann im Rahmen dessen was die Nachversicheroptionen hergeben bleibst siehst Du das absolut richtig.

Wenn es darüber hinausgeht winkt meist eine neue Prüfung.

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swingkid
Aber sehe ich es richtig, dass wenn sie nichts finden ich mich um nichts weiter kümmern muss?

 

Hallo Don Christo,

 

nein, das siehst Du falsch. Bei der Untersuchung handelt es sich nur um eine Momentaufnahme Deines momentanen Gesundheitszustandes. Der Versicherer wird Dir einen Bogen zuschicken, auf dem vermerkt ist, was der Arzt wie prüfen soll. Dieser Bogen geht dann an die Gesellschaft zurück und fliesst bei der Risikoprüfung in die Bewertung des Risikos mit ein. Die Versicherer machen das daher eigentlich nur bei hohen Renten, weil Sie den Ist-Zustand genauer einschätzen möchten, weil es halt um richtig Geld geht i Leistungsfall.

 

Die Gesundheitsfragen des eigentlichen Antrages sind von Dir trotzdem detailliert und nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten. Hierbei können Dir aber auch Deine Ärzte helfen bzw. Du kannst den Versicherer unter Umständen auch veranlassen, Arztanfragen zu stellen, wo der Arzt/ die Ärzte dem Versicherer direkt über die erfolgten Behandlungen und Diagnosen Auskunft erteilt. Da würde ich aber dringend von abraten, da Du in aller Regel nicht weisst, was immer genau diagnostiziert wurde bzw. ob die Diagnose überhaupt angemessen bzw. richtig war.

 

 

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AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF
Aber sehe ich es richtig, dass wenn sie nichts finden ich mich um nichts weiter kümmern muss?

 

Hallo Don Christo,

 

nein, das siehst Du falsch. Bei der Untersuchung handelt es sich nur um eine Momentaufnahme Deines momentanen Gesundheitszustandes. Der Versicherer wird Dir einen Bogen zuschicken, auf dem vermerkt ist, was der Arzt wie prüfen soll. Dieser Bogen geht dann an die Gesellschaft zurück und fliesst bei der Risikoprüfung in die Bewertung des Risikos mit ein. Die Versicherer machen das daher eigentlich nur bei hohen Renten, weil Sie den Ist-Zustand genauer einschätzen möchten, weil es halt um richtig Geld geht i Leistungsfall.

 

Die Gesundheitsfragen des eigentlichen Antrages sind von Dir trotzdem detailliert und nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten. Hierbei können Dir aber auch Deine Ärzte helfen bzw. Du kannst den Versicherer unter Umständen auch veranlassen, Arztanfragen zu stellen, wo der Arzt/ die Ärzte dem Versicherer direkt über die erfolgten Behandlungen und Diagnosen Auskunft erteilt. Da würde ich aber dringend von abraten, da Du in aller Regel nicht weisst, was immer genau diagnostiziert wurde bzw. ob die Diagnose überhaupt angemessen bzw. richtig war.

 

Das ist doch Käse; solange er im Rahmen der Nachversicherungsoptionen erhöhen will und darum geht es ihm werden keine weiteren Prüfungen stattfinden ausser Prfg. der wirtschaftlichen Angemessenheit.

Außerdem muss er darauf achten dass er nicht über generelle Grenzen kommt so dass die Option auf NV entfallen (das sagte ich aber bereits).

 

Das die Gesundheitsbogen richtig ausgefüllt werden müssen bei Antragsstellung scheint ihm klar zu sein; das war nicht die Frage - es ging ihm dabei v.a. um die ärztliche Untersuchungen und das Zusammenspiel mit den Nachversicherungsoptionen.

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swingkid

Was ist Käse? Das er die Antragsfragen nicht mehr ausfüllen muss, wenn eine ärztliche Untersuchung erfolgt ist? Willst Du mich verkaspern?

 

TO schreibt:

Das Risiko, dass sie etwas finden ist natürlich gegeben. Aber sehe ich es richtig, dass wenn sie nichts finden ich mich um nichts weiter kümmern muss?

 

Ich antworte:

Die Gesundheitsfragen des eigentlichen Antrages sind von Dir trotzdem detailliert und nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten.

 

Und das soll Käse sein? :wallbash:

 

 

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AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

Was ist Käse? Das er die Antragsfragen nicht mehr ausfüllen muss, wenn eine ärztliche Untersuchung erfolgt ist? Willst Du mich verkaspern?

 

TO schreibt:

Das Risiko, dass sie etwas finden ist natürlich gegeben. Aber sehe ich es richtig, dass wenn sie nichts finden ich mich um nichts weiter kümmern muss?

 

Ich antworte:

Die Gesundheitsfragen des eigentlichen Antrages sind von Dir trotzdem detailliert und nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten.

 

Und das soll Käse sein? :wallbash:

 

Käse ist diese Aussage:

 

Bei der Untersuchung handelt es sich nur um eine Momentaufnahme Deines momentanen Gesundheitszustandes. Der Versicherer wird Dir einen Bogen zuschicken, auf dem vermerkt ist, was der Arzt wie prüfen soll. Dieser Bogen geht dann an die Gesellschaft zurück und fliesst bei der Risikoprüfung in die Bewertung des Risikos mit ein. Die Versicherer machen das daher eigentlich nur bei hohen Renten, weil Sie den Ist-Zustand genauer einschätzen möchten, weil es halt um richtig Geld geht i Leistungsfall.

 

Es gibt überhaupot keine ärztliche Untersuchung (darum ging es ihm) wenn er unter 2000 EUR abschließt (was sein Plan ist) und auch keine Nachuntersuchngen solange er im Rahmen der NV Optionen erhöhen wird.

Wenn Du das anders siehst - interessant :)

 

Dass die Antragsfragen korrekt auszufüllen sind stand nicht zur Debatte und ist ihm offensichtlich klar und habe ich sogar bereits selbst geschrieben.

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Schinzilord

Die Generali hat ein Cap bei 2500 monatlich ,was auch durch Nachversicherung und Dynamik nicht nach oben hin durchbrochen werden kann, zumindest in den AVB von 2010. Ist das noch aktuell?

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swingkid
· bearbeitet von swingkid

.....................

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AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

Ja, Du hast recht. Und ich meine Ruhe. Ignore..

 

Ok, die Reaktion muss man auch nicht verstehen.

Was ist denn schlimm daran die richtige Antwort zu geben und danach darauf hinzuweisen dass eine andere Antwort nicht korrekt war was ja durchaus vorkommen kann... der Fragesteller sollte ja die richtige Antwort bekommen und nicht verwirrt werden...

 

Schlechte Laune heute? :unsure:

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DonChristo
· bearbeitet von DonChristo

@AnNaWF & swingkid: da habe ich ja etwas angestellt mit meiner unklaren Ausdrucksweise. Ihr habt mir beide sehr geholfen, da ich noch GAR KEINE Option ausgewählt habe, interessiert mich alles. Wie bereits erwähnt interessiere ich mich erstmal für das allgemeine Prozedere. Und da habe ich gelernt (korrigiert mich wenn es falsch ist):

 

1) bei einer Erstversicherung mit ärztlicher Untersuchung (also über 2000 €) muss ich zusätzlich einen Fragebogen ausfüllen - es bleibt mir also nicht ersprart, es wird dadurch nicht "sicherer" es kommt nur noch ein Risikofaktor für mich hinzu. Das würde ich also versuchen zu vermeiden

2) ich muss die generelle Versicherungsgrenze beachten.

 

Noch zwei Fragen:

 

a) Gibt es eine Übersicht welche BU bis wohin versichert?

 

b ) Ist eine (Inflations-)Dynamik ein seltenes Feature? Wenn ich 3% Inflation unterstelle, mit 45 BU werde und ca. 20 Jahre BU-Rente erhalte verliere ich in etwa 350.000 € an Kaufkraft (wenn ich mich nicht verrechnet habe). Das kann sich doch niemand leisten. :o

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AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF
1) bei einer Erstversicherung mit ärztlicher Untersuchung (also über 2000 €) muss ich zusätzlich einen Fragebogen ausfüllen - es bleibt mir also nicht ersprart, es wird dadurch nicht "sicherer" es kommt nur noch ein Risikofaktor für mich hinzu. Das würde ich also versuchen zu vermeiden

 

Nein, in dem Fall gehst Du mit einem Fragebogen zum Arzt und dieser untersucht Dich und füllt en Bogen für Dich aus; es kann durchaus sein dass auch Du, auch auf Basis der Ergebnisse noch Zusatzfragebögen zum ausfüllen bekommst.

Bei unter 2000 € entfällt die ärztliche Untersuchung, aber der Antragsbogen muss dennoch inkl. Gesundheitsfragen korrekt ausgefüllt werden und evtl. kommen je nach Angabven Zusatzfragebögen vom Versicherer diue dann Du ausfüllen musst.

In beiden Szenarien kannst Du ohne neue Prüfung im Rahmen der NV Optionen erhöhen; gehst Du darüber hinaus droht eine neue Prüfung.

 

Mein Tipp: Lass Dich beraten... das sind Basics... dazu ist das Forum nicht optimal geeignet; oder lies mal einschlägige Literatur zum Thema, das ist eh gut um Dich nicht über den Tisch ziehen zu lassen.

Willste ne Literaturempfehlung?

 

Zu a)

Würde ich dann glaub doch raten einen Makler o.ä. zu konsultieren der kann Dir solche Daten und Vergleiche der Bedingungen etc. pp. rauslassen.

Eine aktuelle öffentlich zugängliche Übersicht kenne ich nicht.

 

Zu b )

Meinst Du nun Beitragsdynamik oder Leistungsdynamik?

Also meinst Du dass Du die Beiträge solange Du nicht BU bist jährlich erhöhst oder dass der Versicherer wenn Du BU bist die Rente garantiert erhöhst oder beides?

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swingkid

Ach was, da hast Du nichts angestellt. Eigentlich können wir uns auch ganz gut leiden, denke ich, auch wenn das hier nicht so übermässig stark herauszulesen ist :unsure:.. Liegt heute aber an mir..

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AnNaWF

Ach was, da hast Du nichts angestellt. Eigentlich können wir uns auch ganz gut leiden, denke ich, auch wenn das hier nicht so übermässig stark herauszulesen ist :unsure:.. Liegt heute aber an mir..

 

Jeder hat mal nen schlechten Tag, ist kein Problem Du alte Zicke :thumbsup:

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DonChristo

Mein Tipp: Lass Dich beraten... das sind Basics... dazu ist das Forum nicht optimal geeignet; oder lies mal einschlägige Literatur zum Thema, das ist eh gut um Dich nicht über den Tisch ziehen zu lassen.

Willste ne Literaturempfehlung?

 

Zu b )

Meinst Du nun Beitragsdynamik oder Leistungsdynamik?

Also meinst Du dass Du die Beiträge solange Du nicht BU bist jährlich erhöhst oder dass der Versicherer wenn Du BU bist die Rente garantiert erhöhst oder beides?

 

Gerne, Literaturempfehlung nehme ich immer. Wenn du magst auch ne Beraterempfehlung?

 

Ich meine Leistungsdynamik. Wenn ich 2012 noch 2500 bekomme, sollten es 2013 ja schon 2575 bei 3 % Inflation sein, damit ich keinen Kaufkraftverlust erleide.. Wenn ich 2035 immer noch 2500 bekomme kann ich mir davon ja fast nix mehr kaufen.

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AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

Mein Tipp: Lass Dich beraten... das sind Basics... dazu ist das Forum nicht optimal geeignet; oder lies mal einschlägige Literatur zum Thema, das ist eh gut um Dich nicht über den Tisch ziehen zu lassen.

Willste ne Literaturempfehlung?

 

Zu b )

Meinst Du nun Beitragsdynamik oder Leistungsdynamik?

Also meinst Du dass Du die Beiträge solange Du nicht BU bist jährlich erhöhst oder dass der Versicherer wenn Du BU bist die Rente garantiert erhöhst oder beides?

 

Gerne, Literaturempfehlung nehme ich immer. Wenn du magst auch ne Beraterempfehlung?

 

Ich meine Leistungsdynamik. Wenn ich 2012 noch 2500 € bekomme, sollten es 2013 ja schon 2575 € bei 3 % Inflation sein, damit ich keinen Kaufkraftverlust erleide.. Wenn ich 2035 immer noch 2500 € bekomme kann ich mir davon ja fast nix mehr kaufen.

 

Finde das für den Einstieg sehr brauchbar: http://www.amazon.de/Berufsunfähigkeit-gezielt-absichern-besten-Vertrag/dp/3940580716

Auch ordentlich: http://www.amazon.de/WISO-Risiko-Berufsunfähigkeit-Oliver-Heuchert/dp/3593394448

 

Finde das erstgenannte etwas leichter verständlich.

Preislich auch fair...

 

Es gibt auch echt harten Tobak was aber eher für Juristen geeignet ist; das willst Du nicht freiwillig lesen :)

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