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johann12

Steuer bei ausländischen thesaurierenden Fonds

Empfohlene Beiträge

otto03
· bearbeitet von otto03

 

 

Wertpapierprospekt => Geschäftsjahr => Geschäftsjahresende => Tag der Thesaurierung

 

oder

 

Bundesanzeiger

 

 

Danke, wo im Bundesanzeiger sehe ich denn das Datum der Thesaurierung, ist mir dort noch nie aufgefallen.

 

steht in der Überschrift:

 

Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 Absatz 1 InvStG für das am 30.06.2014 endende Geschäftsjahr

 

und im Eintrag der Thesaurierung

 

Thesaurierung

 

ISIN: LU0128526570 Geschäftsjahresbeginn: 01.07.2013

WKN: 785333 Geschäftsjahresende: 30.06.2014

 

 

Es kann einem eigentlicht nicht "nicht auffallen"

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heikor

Danke, wo im Bundesanzeiger sehe ich denn das Datum der Thesaurierung, ist mir dort noch nie aufgefallen.

 

steht in der Überschrift:

 

Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 Absatz 1 InvStG für das am 30.06.2014 endende Geschäftsjahr

 

und im Eintrag der Thesaurierung

 

Thesaurierung

 

ISIN: LU0128526570 Geschäftsjahresbeginn: 01.07.2013

WKN: 785333 Geschäftsjahresende: 30.06.2014

 

 

Es kann einem eigentlicht nicht "nicht auffallen"

 

 

 

 

Mir zumindest nicht, da steht ja nur das das Geschäftsjahr vom 01.07.2013 bis 30.06.2014 läuft und nicht an welchem Tag die Thesaurierung oder evtl. -en gelaufen sind, oder?

 

 

 

 

 

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otto03

 

 

steht in der Überschrift:

 

Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 Absatz 1 InvStG für das am 30.06.2014 endende Geschäftsjahr

 

und im Eintrag der Thesaurierung

 

Thesaurierung

 

ISIN: LU0128526570 Geschäftsjahresbeginn: 01.07.2013

WKN: 785333 Geschäftsjahresende: 30.06.2014

 

 

Es kann einem eigentlicht nicht "nicht auffallen"

 

 

 

 

Mir zumindest nicht, da steht ja nur das das Geschäftsjahr vom 01.07.2013 bis 30.06.2014 läuft und nicht an welchem Tag die Thesaurierung oder evtl. -en gelaufen sind, oder?

 

 

Oh je, hier fehlt es aber wirklich an einem Minimum an Wissen

 

1. Jeder Anteilinhaber bekommt über seine Depotbank eine Thesaurierungsmitteilung mit dem Datum der Thesaurierung

2. Im Wertpapierprospekt steht immer das Ende des jeweiligen Geschäftsjahres

3. Eine Thesaurierung findet immer zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres statt

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kleinerfisch

1. Jeder Anteilinhaber bekommt über seine Depotbank eine Thesaurierungsmitteilung mit dem Datum der Thesaurierung

Schön wär's. Meine Erfahrung:

flatex -> fast nie

comdirect, dab -> ca. 2/3

consors -> zuverlässig

Consors geben insgesamt die besten steuerlichen Daten an, auch bei Erträgen, Käufen, Verkäufen und Überträgen.

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chaos2oo2

 

Wertpapierprospekt => Geschäftsjahr => Geschäftsjahresende => Tag der Thesaurierung

 

 

Weiß jemand wonach ich da im Englischen suchen muss? Mein Fonds is aus GB... 'thesauration' oder sowas gibt es nicht ;-p

 

Ich habe im Jahresbericht (http://fondsdocs.edisoft.de/0508/HB/HB_063744_20140531.pdf, Seite 6) soetwas wie "Distribution dates and fund facts" gefunden. Da steht etwas von "interim" und "final". Allerdings ist mir der Unterschied zwischen Distribution type "xd" und "Payment" nicht so ganz klar...

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Taxadvisor

Wertpapierprospekt => Geschäftsjahr => Geschäftsjahresende => Tag der Thesaurierung

 

 

Weiß jemand wonach ich da im Englischen suchen muss? Mein Fonds is aus GB... 'thesauration' oder sowas gibt es nicht ;-p

 

Ich habe im Jahresbericht (http://fondsdocs.edi...44_20140531.pdf, Seite 6) soetwas wie "Distribution dates and fund facts" gefunden. Da steht etwas von "interim" und "final". Allerdings ist mir der Unterschied zwischen Distribution type "xd" und "Payment" nicht so ganz klar...

 

Mit der ISIN im Bundesanzeiger.de suchen. Da steht alles drin, auch das Geschäftsjahr...

 

Wenn sich dort auch mit Name/WKN nichts finden lässt, ist der Fonds intransparent. Dann gilt entweder 6% oder evtl. (nach letzter EuGH-Rechtsprechung) der Wert lt. Prospekt.

 

Gruß

Taxadvisor

 

 

 

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chaos2oo2
· bearbeitet von chaos2oo2

Versteh ich nicht...ich möchte doch nur die Tage (genaues Datum) rausfinden, an denen der Fond (GB00B1VMCY93) "thesauriert", sprich den Anteilswert erhöht. Im Bundesanzeiger kann ich dazu nichts finden, außer das Geschäftsjahr, sonst nichts.

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Taxadvisor

Versteh ich nicht...ich möchte doch nur die Tage (genaues Datum) rausfinden, an denen der Fond (GB00B1VMCY93) "thesauriert", sprich den Anteilswert erhöht. Im Bundesanzeiger kann ich dazu nichts finden, außer das Geschäftsjahr, sonst nichts.

 

Da kann weder ich noch irgendjemand anders Dir helfen.... Thesaurierungen fließen am Geschäftsjahresende zu (wurde hier x-mal erörtert), das Geschäftsjahr geht vom 1.10.20xx bis 30.09.20xx+1. Wann fließt dann wohl die Thesaurierung zu???

 

Gruß

Taxadvisor

 

P.S.: Manchmal hilft es, kurz über den Sachverhalt nach zu denken bevor man postet.....;)

 

 

 

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chaos2oo2
· bearbeitet von chaos2oo2

So wie es aussieht hat dieser Fonds aber ZWEI Thesaurierungs-Daten. Nämlich der 01.04.2014 und der 01.10.2014 (siehe http://fondsdocs.edi...44_20140531.pdf, Seite 6). Wenn ich mir nun die Aktien erst seit Mai kaufe hat das doch sicher eine Auswirkung auf meine Steuererklärung, da ich die erste Thesaurierung gar nicht "mitgemacht" habe. Wenn ich mir den historischen Kurs abrufe, ist der genau am 01.04.2014 um den Betrag aus dem Geschäftsbericht gestiegen. Ergo muss ich für meinen Sparplan zum 15.05.2014 die Thesaurierung bezahlen, somit habe ich keinerlei benefit davon.

 

Es kann somit ja wohl nicht sein, dass ich mit meinem Sparplan bei unterjährigen Thesaurierungen, die ich ggf. nicht alle komplett mitgemacht habe, weil ich erst mit eingestiegen bin. Diese dann versteuern muss.

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o0Pascal0o

Die ausschüttungsgleichen Erträge/Teilthesaurierungsbeträge der Zwischenausschüttungen wurden von der inländischen Depotbank bereits korrekt versteuert und müssen nicht in der Anlage KAP angegeben werden. Lediglich die ausschüttungsgleichen Erträge der vollständigen Thesaurierung zum Geschäftsjahresende sind in der Anlage KAP anzugeben.

Dabei erhält man dafür von seiner Bank eine übersichtliche Aufstellung, die man 1:1 in seiner Steuererklärung übernehmen könnte. Ich hatte mir mal vermerkt: "Die Ausschüttungen brauchen nicht in die Steuererklärung eingetragen zu werden, auch nur, wenn das nicht die einzigen Werte sind". Worau detet das Fettgedruckte hin? Ich meine, natürlich habe ich noch andere Werte, wie Fahrtkosten etc. in der Steuererklärung, aber das ist wohl kaum damit gemeint.

 

(wenn man sie trotzdem einträgt, entseht einem ja kein Nachteil dadurch.. muss ich dann das Papier von meiner Bank mitschicken?)

 

vielen Dank!

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boll

Es sollte klar sein, dass die Steuerbescheinigung nur den Wert aller über das Jahr erzielten Erträge kumuliert nennt, unterteilt in gewisse "Kategorien",

vereinfacht heißt das:

Alle Kapitalerträge zusammen (Zeile 7),

davon Erträge aus der Veräußerung von Fonds, Anleihen, Aktien (Zeile 8)

und davon wieder nur Aktien (Zeile 9)

 

Ausschüttungen sind Kapitalerträge, welche du in der Steuerbescheinigung (Zeile 7) wiederfindest.

 

--> Worauf du mit dem Fettgedruckten hinaus willst, erschließt sich mir nicht...

Fahrtkosten sind Werbungskosten und gehören in die Anlage N. Hier geht's jedoch um die Anlage KAP.

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voenixx

Jetzt ist mir schwindlig.

Warum?

 

ich hab diesen thread von A bis Z durchgeklickt und viel gelesen;

der Anlass: Verkauf eines ausl. thes. Fonds - und mein Stb hat da was zu meinem Nachteil nicht angegeben;

der korrigiert das jetzt - naja ...

 

mir schwant: wer hier im Forum ist, interessiert und kümmert sich;

aber die meisten, die Fonds haben, sind nicht hier und wissen nicht, was mit ihren ausl. thes. Fonds passieren kann;

die vertrauen drauf: sparen, Gewinne werden wieder angelegt - ok. beim Verkauf zahlt man Steuer ...(wenn nach 2008 ...)

und ganz wichtig: der Stb hat Ahnung ...

 

Ich glaub, das ist nicht so;

also wenig bis keine Ahnung bei Anlegern, Stb und auch im Fi-Amt;

ausl. thes. Fonds führen in unzähligen Fällen zur Doppelbesteuerung;

manchmal auch zur unbewussten Steuerhinterziehung;

sie kosten Zeit, Geld und Nerven

 

Fazit:

am besten verkaufen, bevor der Schlamassel noch größer wird.

 

Es geht ja auch um Lebenszeit und Zeit ist Geld.

 

Oder? Was meint Ihr?

 

Beste Grüße

voenixx

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reckoner

Hallo voenixx,

 

ich sehe das Problem nicht so ganz.

 

Denn entweder weiß man wie es richtig geht, versteuert jedes Jahr die Thesaurierungen und korrigiert dann beim Verkauf die Steuerbescheinigung der Bank.

 

Oder man hat keine Ahnung, kümmert sich um nichts und lässt alles die Bank machen (bzw. bescheinigen); in dem Fall wird halt beim Verkauf nachversteuert. Das ist zwar nicht korrekt, aber in gewöhnlichen Fällen (also nicht Millionenbeträge) stört das niemanden. Wie du schon sagst kennen sich die Sachbearbeiter im Finanzamt auch nicht aus (da könnte ich so einiges berichten:-).

Imho hat der Gesetzgeber das sogar genau so gedacht (obwohl es natürlich anders im Gesetz steht), denn sonst hätte er die Banken verpflichtet, die Thesaurierungen laufend zu versteuern und nicht erst beim Verkauf.

 

Wenn aber ein Steuerberater beteiligt ist, dann sollte das möglichst auch so bleiben (und zwar auch der selbe), denn sonst kann es natürlich Doppelbesteuerungen geben (weil die eine Hand nicht weiß was die andere tat).

 

Stefan

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voenixx

Ich gehe ja davon aus, dass mein Stb weiß, was er tut/tun muss;

doch wenn der es (fast) versemmelt hat: und ich dann doppelt bezahle ...

dann frage ich mich schon ...

 

Wenn die "Experten", die ich bezahle, dann Fehler machen, und das nicht die Ausnahme ist -

(hier wurde von einem Steuerexperten formuliert, dass der durchschnittl. Stb keine Ahnung hat) -

dann muss ich mir doch als Anleger die Frage stellen, ob ausl. Thesaurierer für mich mit meinem Stb sinnvoll sind -

oder allg,, ob diese nicht die Mehrheit der Anleger und Stb überfordern und der Staat letztlich unberechtigt profitiert

 

Jedenfalls werde ich mein Portfolio entsprechend bereinigen -

es gibt ja Alternativen

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west263

Das ist natürlich die einfachste Art, das handzuhaben, raus damit.

Allerdings ist es auch nicht sicher, das die heute keine Erträge generieren (steuerschön), das nächste Jahr auch noch sind. Also immer schön die Steuermitteillungen lesen und beobachten.

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voenixx

naja, so ein paar behalt ich noch,:-

hab mich aber mehrheitlich auf ETF-Swapper verlegt;

dann mach ich noch was in nem Versicherungsmantel;

und ich guck mir Ausschütter mit Dozimil D an

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kaesekuchen86

Hallo zusammen,

ich häng meine Frage auch einfach mal hier an.

Ich denke, dass ich das Konzept der Besteuerung von ausl. thesaurierenden Fonds verstanden habe, mir geht es eher um ein praktisches Problem bei der Ausfüllung der Anlage KAP meiner Steuererklärung. Ich habe einen Sparplan auf den ARERO und leider war im Jahressteuerbescheid meiner Bank (ING-DiBa) angegeben, dass zum Zeitpunkt der Erstellung noch nicht alle thesaurierten Erträge bekannt waren:

 

In der Steuererklärung sind sämtliche Erträge ausländisch thesaurierender

Fonds anzugeben. Bei der Erstellung unserer Jahresendbelege waren noch

nicht alle Erträge bekannt. Für die Ermittlung der Bestände ist das

jeweilige Geschäftsjahresende des Fonds entscheidend. Diese Informationen

finden Sie in dem Rechenschaftsbericht des jeweiligen Fonds. Tragen Sie sie

in Zeile 15 der Anlage KAP Ihrer Einkommensteuererklärung ein.

allerdings sind ein paar Zeilen darüber die thesaurierten Zinsen für den ARERO (der übrigens mein einziger Fonds ist) mit 0,00 Euro angegeben. Heißt das nun lediglich, dass es

hier noch keine Infos gibt?

Habe im Bundesanzeiger nachgeschaut und finde da auch für das Jahr 2014tatsächlich noch keine Angaben zum ARERO, auf der DWS Homepage ist aber tatsächlich 0,00 Euro je Anteil für 2014 angegeben (https://www.dws.de/P...s/964/Downloads). Kann ich denn nun meine Anlage KAP ausfüllen und 0,00 Euro bei den thesaurierten Beträgen eintragen???

 

Angenommen ich hätte jetzt den Wert aus dem Bundesanzeiger pro Anteil (und der wäre ungleich Null), wie berücksichtige ich dann die Tatsache, dass ich einen Sparplan auf den ARERO habe (also im Laufe des Jahres ständig neue Anteile gekauft habe)? Eigentlich müsste ja alles mit einem entsprechendem Zeitfaktor gewichtet werden, allerdings erscheint mir das recht aufwendig..... Oder sind nur die gehaltenen Anteile an bestimmten Terminen relevant? Ich verstehe nicht, warum die Bank nicht einfach mit der Erstellung der Steuerbescheinigung wartet.....

 

und die letzte Frage: Wenn tatsächlich nichts thesauriert wurde und meine Kapitalerträge insgesamt unter 801 Euro liegen, kann ich mir die Anlage KAP dann auch direkt sparen?

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domkapitular

Relevant für die Thesaurierung sind die komplette Anteilsbestände, die zum Ende des Geschäftsjahrs / Datum der Thesaurierung gehalten werden. Die richtige Besteuerung erfolgt über besitzanteilige ausschüttungsgleiche Erträge.

Wer es genau wissen sollte und gute Nerven hatte, sollte den thread von Sven zu dem Thema durcharbeiten

Wenn nichts thesauriert wurde , kann man sich die KAP sparen, auch wenn die Erträge über 801 liegen (Spezialfälle wie Günstigerprüfung usw. ausgenommen).

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kaesekuchen86

Vielen Dank, das klärt schonmal einen wichtigen Teil der Frage.

 

Muss ich denn jetzt noch auf die Daten im Bundesanzeiger warten?

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domkapitular

Ich verstehe nicht, warum die Bank nicht einfach mit der Erstellung der Steuerbescheinigung wartet.....

Die Fondsgesellschaft hat 4 Monate Zeit zur Veröffentlichung - nach Ende des JEWEILIGEN Geschäftsjahres (nicht Kalenderjahres) - da könnten die Banken lange warten...

 

Wenn du sicher gehen willst, warte auf den Eintrag im Bundeanzeiger (wohl Anfang April), nur der ist rechtssicher.

Ich würde, wenn ich meine Steuererklärung fertig hätte und mit Erstattungen rechnen würde eher nicht warten, sondern das Risiko eingehen, eine korrigierte Erklärung nachschieben zu müssen. Zumal du wohl sowieso unter dem Freibetrag bleibst ?

Der Arero hat im Vorjahr übrigens auch nur Nullwerte publiziert.

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B3n

Hallo zusammen,

ich häng meine Frage auch einfach mal hier an.

Ich denke, dass ich das Konzept der Besteuerung von ausl. thesaurierenden Fonds verstanden habe, mir geht es eher um ein praktisches Problem bei der Ausfüllung der Anlage KAP meiner Steuererklärung. Ich habe einen Sparplan auf den ARERO und leider war im Jahressteuerbescheid meiner Bank (ING-DiBa) angegeben, dass zum Zeitpunkt der Erstellung noch nicht alle thesaurierten Erträge bekannt waren:

 

In der Steuererklärung sind sämtliche Erträge ausländisch thesaurierender

Fonds anzugeben. Bei der Erstellung unserer Jahresendbelege waren noch

nicht alle Erträge bekannt. Für die Ermittlung der Bestände ist das

jeweilige Geschäftsjahresende des Fonds entscheidend. Diese Informationen

finden Sie in dem Rechenschaftsbericht des jeweiligen Fonds. Tragen Sie sie

in Zeile 15 der Anlage KAP Ihrer Einkommensteuererklärung ein.

allerdings sind ein paar Zeilen darüber die thesaurierten Zinsen für den ARERO (der übrigens mein einziger Fonds ist) mit 0,00 Euro angegeben. Heißt das nun lediglich, dass es

hier noch keine Infos gibt?

Habe im Bundesanzeiger nachgeschaut und finde da auch für das Jahr 2014tatsächlich noch keine Angaben zum ARERO, auf der DWS Homepage ist aber tatsächlich 0,00 Euro je Anteil für 2014 angegeben (https://www.dws.de/P...s/964/Downloads). Kann ich denn nun meine Anlage KAP ausfüllen und 0,00 Euro bei den thesaurierten Beträgen eintragen???

 

Angenommen ich hätte jetzt den Wert aus dem Bundesanzeiger pro Anteil (und der wäre ungleich Null), wie berücksichtige ich dann die Tatsache, dass ich einen Sparplan auf den ARERO habe (also im Laufe des Jahres ständig neue Anteile gekauft habe)? Eigentlich müsste ja alles mit einem entsprechendem Zeitfaktor gewichtet werden, allerdings erscheint mir das recht aufwendig..... Oder sind nur die gehaltenen Anteile an bestimmten Terminen relevant? Ich verstehe nicht, warum die Bank nicht einfach mit der Erstellung der Steuerbescheinigung wartet.....

 

und die letzte Frage: Wenn tatsächlich nichts thesauriert wurde und meine Kapitalerträge insgesamt unter 801 Euro liegen, kann ich mir die Anlage KAP dann auch direkt sparen?

 

Ist der ARERO auch in der aufgeführten tabelle enthalten ?

Der Fonds hat die WM Meldung zum 08.01.15 durchgeführt. Eigentlich erfolgt der Datenabzug für das Kennzeichen bei den "meisten" Banken Ende Januar. Ein Andruck würde mich daher wundern.

 

Gemeldet wurden 0€. Du kannst die Steuererklärung dann entsprechend schon machen. die Ertragsabrechnung des ARERO einfach mit dazulegen, dann erkennt das Finanzamt direkt die Nullthesaurierung.

Die Bundesanzeigermeldung dauert immer etwas länger. Sollte sich an den Erträgen noch was ändern verschicken die Banken aber auch korrigierte Ertragsabrechnungen.

 

Die Thesaurierung ist immer Stichtagsbezogen auf das Ende des Geschäftsjahres. Ob die einen Sparplan hast, oder eine Einmalanlage geätigt hast ist hier nicht relevant.

Während des Geschäftsjahres werden die bereits aufgelaufenen Zinsen ( bei einige KAGs auch Dividenenerträge) über den zwischengewinn abgebildet. Dieser wird beim Verkauf in den allgemeinen Verlust eingestellt.

 

Sofern die Thesaurierung noch über den Freistellungsauftrag abgedeckt wäre, brauchst du nicht zwingend in die Veranlagung. Auch wenn die Finanzämter das inzwischen berücksichtigen müssen ( Urteil und BMF-Bekanntgabe), würde ich nicht darauf vertrauen das es nachher ohne Aufwand mit dem Finanzamt zu klären ist.

 

 

Kurz am Rande noch:

Die Banken können hier aus 2 entscheidenen Gründen nicht auf die Thesaurierung warten.

1) Die Fondsgesellschaft hat nach Ende des Jahres bis zu 8 Monate Zeit bis der Ertrag gemeldet wird. ( 4 Monate zur Bildung des Ausschüttungsbeschlusses und im Anschluss nochmal 4 Monate zur Meldung des festgelegten Ertrages)

2) Die ausländische Thesaurierung ist ein Dauerthema zwischen Banken und BMF, hier gibt es laufend neue Ideen seitens der Verwaltung für "Vereinfachungen" ( Wobei Vereinfachung nicht im Bürgersinne zu verstehen ist ...... ). Die Systemumstellung wäre aber mit einem enormen IT-Aufwand verbunden und das für ein System wo immer wieder über grundlegende Änderungen diskutiert wird.

 

Falls man sich für das Thema ausländische Thesaurierer tatsächlich einen Steuerberater nehmen möchte, dann bitte darauf achten das dieser hier spezialisert ist. Die leidvolle Erfahrung aus der Praxis ist das sich der "normale" Steuerberater hier überhaupt nicht auskennt und das kann je nach Konstellation und investiertem Betrag schon einiges kosten. ( Gerade bei Schätzwerten wo ich schon unglaublich abenteuerliche Bearbeitungsvarianten von Steuerberatern gesehen haben .... )

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otto03

 

Kurz am Rande noch:

Die Banken können hier aus 2 entscheidenen Gründen nicht auf die Thesaurierung warten.

1) Die Fondsgesellschaft hat nach Ende des Jahres bis zu 8 Monate Zeit bis der Ertrag gemeldet wird. ( 4 Monate zur Bildung des Ausschüttungsbeschlusses und im Anschluss nochmal 4 Monate zur Meldung des festgelegten Ertrages)

 

 

Mein Wissenstand bisher: Gleichgültig wieviel Zeit die KAGs benötigen, 4 Monate nach Ende des Geschäftsjahres müssen die Daten gemeldet sein (hier allerdings nicht WM sondern Bundesanzeiger).

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B3n

Kurz am Rande noch:

Die Banken können hier aus 2 entscheidenen Gründen nicht auf die Thesaurierung warten.

1) Die Fondsgesellschaft hat nach Ende des Jahres bis zu 8 Monate Zeit bis der Ertrag gemeldet wird. ( 4 Monate zur Bildung des Ausschüttungsbeschlusses und im Anschluss nochmal 4 Monate zur Meldung des festgelegten Ertrages)

 

 

Mein Wissenstand bisher: Gleichgültig wieviel Zeit die KAGs benötigen, 4 Monate nach Ende des Geschäftsjahres müssen die Daten gemeldet sein (hier allerdings nicht WM sondern Bundesanzeiger).

 

Normalerweise gelten die 4 Monate das ist schon richtig.

Wenn die KAG die Angaben aber mit dem Jahresbericht erstellt gibt es wieder eine Verlängerung mit dem Ausschüttungsbeschluss, daraus resultieren die 8 Monate.

Der Großteil der KAGs ist aber früher durch. Es gibt aber leider auch die Ausreisser die im Juli melden.

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otto03

 

 

Mein Wissenstand bisher: Gleichgültig wieviel Zeit die KAGs benötigen, 4 Monate nach Ende des Geschäftsjahres müssen die Daten gemeldet sein (hier allerdings nicht WM sondern Bundesanzeiger).

 

Normalerweise gelten die 4 Monate das ist schon richtig.

Wenn die KAG die Angaben aber mit dem Jahresbericht erstellt gibt es wieder eine Verlängerung mit dem Ausschüttungsbeschluss, daraus resultieren die 8 Monate.

Der Großteil der KAGs ist aber früher durch. Es gibt aber leider auch die Ausreisser die im Juli melden.

 

Kannst du 'mal einen solchen Ausreisser im Bundesanzeiger anzeigen?

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B3n

Normalerweise gelten die 4 Monate das ist schon richtig.

Wenn die KAG die Angaben aber mit dem Jahresbericht erstellt gibt es wieder eine Verlängerung mit dem Ausschüttungsbeschluss, daraus resultieren die 8 Monate.

Der Großteil der KAGs ist aber früher durch. Es gibt aber leider auch die Ausreisser die im Juli melden.

 

Kannst du 'mal einen solchen Ausreisser im Bundesanzeiger anzeigen?

 

Im Bundesanzeiger suchen dauert ewig.

Ich schau mal Morgen aufer Arbeit ob ich einen Ad-hoc finde.

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